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IGNORED

Kosten für WBK wenn alte voll?


Andreas357

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Naja, vielleicht ists´ ja bei der Gelben anders :confused: . Dies kann ich aber nicht beurteilen, da ich in meiner Gelben noch NIX drinstehen habe. Diese ist nun schon 9 Monate alt :o . Macht das was?

Zumindest bein der Grünen WBK hats bei mir nichts gekostet, ein Folge-WBK auszustellen :icon14:

Gezahlt habe ich nur die "normalen" Gebühren für Voreintrag etc.

IMI

Ja, das macht was. Ist in 3 Monaten noch nix drauf, verfällt sie as far as I know.

Geschrieben
Ja, das macht was. Ist in 3 Monaten noch nix drauf, verfällt sie as far as I know.

Mit welcher Begründung?

Die waffenrechtliche Erlaubnis wurde unbefristet erteilt. Das ändert sich auch nicht, wenn die Karte (aus welchen Gründen auch immer) leer bleibt oder wird.

Geschrieben
Mit welcher Begründung?

Die waffenrechtliche Erlaubnis wurde unbefristet erteilt. Das ändert sich auch nicht, wenn die Karte (aus welchen Gründen auch immer) leer bleibt oder wird.

Also das mit 3 Monaten ist natürlich Käse.

Aber ein Bekannter von mir (kommt aus NRW) sollte seine neue Gelbe nach einem Jahr wieder abgeben weil er bis dahin noch nichts auf die Gelbe erworben hatte.

Argumentation des SB Sinngemäss: Da er für die Gelbe ein Bedürfniss nachweisen mußte muß er die erste Waffe nach einem Jahr erworben haben. Ansonsten ist die Gelbe verfallen. Er konnte sich Gottlob mit dem SB einigen sich noch schnell ein KK 22 lfb. zu kaufen. Ansonsten hätte er sie wohl wieder abgeben dürfen.

Das ich das ganze für Behördenwillkür halte brauch ich sicher nicht zu sagen. :icon13:

Geschrieben
Argumentation des SB Sinngemäss: Da er für die Gelbe ein Bedürfniss nachweisen mußte muß er die erste Waffe nach einem Jahr erworben haben. Ansonsten ist die Gelbe verfallen.

Was ist DAS denn für eine Logik ? :gaga:

Dem sollte man mal ganz rasch den Unterschied zwischen § 10 Abs. 1 Satz 3 und § 14 Abs. 4 WaffG erklären ! :peinlich:

Geschrieben
Was ist DAS denn für eine Logik ? :gaga:

Dem sollte man mal ganz rasch den Unterschied zwischen § 10 Abs. 1 Satz 3 und § 14 Abs. 4 WaffG erklären ! :peinlich:

Das sehe ich genauso wie du, mit diesem SB soll es Ärger am laufenden Bande geben. Nicht schön das ganze....

Geschrieben
Mit welcher Begründung?

Die waffenrechtliche Erlaubnis wurde unbefristet erteilt. Das ändert sich auch nicht, wenn die Karte (aus welchen Gründen auch immer) leer bleibt oder wird.

Nach meinen Informationen gehts nur um leer bleibt und nicht wird. Wenn sie s wird, ist ja vorher was passiert.

Frag mich nicht nach Logik, es geht wohl darum, dass man daran zweifelt, dass es noch was wird, wenn im ersten Jahr nix passiert.

Frag lieber SB, er/sie/es muß es ja wissen... ^_^

Geschrieben
Nach meinen Informationen gehts nur um leer bleibt und nicht wird. Wenn sie s wird, ist ja vorher was passiert.

Also ich kann da keinen waffenrechtlichen Unterschied sehen. Die Erlaubnis wurde unbefristet erteilt. Deshalb kann ich mit ihr (sofern das Bedürfnis nicht irgendwann wegfällt durch Vereinsaustritt, Zuverlässigkeit futsch gegangen ist o.ä.)

- sofort kaufen

- später kaufen

- gar nicht kaufen

- kaufen, verkaufen und die WBK trotzdem behalten.

Wenn einer auf seine gelbe WBK nie was kauft, könnte er zur Begründung z.B. angeben, dass er sich keine eigenen Waffen anschaffen möchte, aber ständig mit Leihwaffen seines Vaters, Bruders oder von wem auch immer zum Schießstand fahren möchte. Und das kann er ja nur als WBK-Inhaber. :rolleyes:

Was daran aus behördlicher Sicht negativ sein soll, kann ich nicht erkennen. Auch dieser Personenkreis unterliegt ja der Regelprüfung, denn nicht nur Waffenbesitzer sondern alle Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis sind davon betroffen. Und was ist so schlimm daran, wenn jemand keine Waffen hat ? :confused:

Geschrieben
Also ich kann da keinen waffenrechtlichen Unterschied sehen. Die Erlaubnis wurde unbefristet erteilt. Deshalb kann ich mit ihr (sofern das Bedürfnis nicht irgendwann wegfällt durch Vereinsaustritt, Zuverlässigkeit futsch gegangen ist o.ä.)

- sofort kaufen

- später kaufen

- gar nicht kaufen

- kaufen, verkaufen und die WBK trotzdem behalten.

Wenn einer auf seine gelbe WBK nie was kauft, könnte er zur Begründung z.B. angeben, dass er sich keine eigenen Waffen anschaffen möchte, aber ständig mit Leihwaffen seines Vaters, Bruders oder von wem auch immer zum Schießstand fahren möchte. Und das kann er ja nur als WBK-Inhaber. :rolleyes:

Was daran aus behördlicher Sicht negativ sein soll, kann ich nicht erkennen. Auch dieser Personenkreis unterliegt ja der Regelprüfung, denn nicht nur Waffenbesitzer sondern alle Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis sind davon betroffen. Und was ist so schlimm daran, wenn jemand keine Waffen hat ? :confused:

Gut, danke. Das Bessere (Wissen) ist der Feind des Guten und der Todfeind des Halbwissens. :00000733::icon14:

Außerdem habe ich nie behauptet, dass es Sinn macht.

Apropos: wieviel Tonnen wiegt denn dein Compi? :rotfl2:

Geschrieben
Apropos: wieviel Tonnen wiegt denn dein Compi? :rotfl2:

Woher soll ich das wissen ? :huh:

Mein Zuse Modell 1951 wurde damals mit einem Spezialkran installiert und danach habe ich regelmäßig brav nach Serviceheft die Röhren gewechselt. Nächstes Jahr werde ich mir eine Festplatte aus Granit anschaffen. ;)

Geschrieben
Woher soll ich das wissen ? :huh:

Mein Zuse Modell 1951 wurde damals mit einem Spezialkran installiert und danach habe ich regelmäßig brav nach Serviceheft die Röhren gewechselt. Nächstes Jahr werde ich mir eine Festplatte aus Granit anschaffen. ;)

Muaharharharhar. :s82:

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