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IGNORED

Schiesserlaubniss bei 4mm Waffen


PetMan

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Hallo @ all,

ich habe mal eine Frage bezgl. der Schiesserlaubniss mit bedürfnissfreien 4mm Waffen ( 4mmM20 /4mmRZ Lang ). Wenn ich den § 12, Abs 4, 1a richtig interpretiere, dürfte ich damit auf meinem eigenen und befriedeten Grund und Boden Schiessen :

§ 12

Ausnahmen von den Erlaubnispflichten

.

.

.

.

(4) Einer Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe bedarf nicht, wer auf einer Schießstätte (§ 27) schießt. Das Schießen außerhalb von Schießstätten ist darüber hinaus ohne Schießerlaubnis nur zulässig

1.

durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum

a)

mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird oder deren Bauart nach § 7 des Beschussgesetzes zugelassen ist, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können,

Sehe ich das richtig? Hat da jemand erfahrungen ? Wenn das Regional unterschioedlich gehandhabt wird, ich bin aus dem Saarland.

Greetz

PetMan

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Und wie wird das "sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können " ausgelegt? Grundstück Länger als die maximale Flugweite der Geschosse :contra: oder doch eher das benutzen eines Kugelfanges, zb für Luftdruckwaffen ? Wenn ich das mache, dann soll so ein Kugelfang an einer Wand des Hauses befestigt werden. Ein " Reinlaufen " anderer Personen wäre da ausgeschlossen. Soll ich mir das nicht besser von meiner Ortspolizeibehörde bestätigen lassen ?

Greetz

PetMan

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ich habe keine ahnung wieviel joule so eine 4mm plempe hat , aber wenn unter 7,5 solltest du damit zu hause schiessen können, die geschosse dürfen nur dein grundstück nicht verlassen können.

mit dem nicht verlassen können ist das so eine sache, sie dürfrn das grundstück auch nicht verlassen wenn du weit weit neben das ziel schiesst

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ich habe keine ahnung wieviel joule so eine 4mm plempe hat , aber wenn unter 7,5 solltest du damit zu hause schiessen können, die geschosse dürfen nur dein grundstück nicht verlassen können.

Da ich immo noch kein Bedürfniss nachweisen kann , darf ich auf meine WBK nur Bedürnissfreie Waffen kaufen. Die müssen ein F im Fünfeck und eine PTB Nr haben. Die bekommen sie nur, wenn die Bewegungsenergie < 7,5 Joule ist

Greetz

PetMan

@ Gromit

danke für die kreativen Vorschläge ;) ich kläre das mal besser mit meinen Freunden hier auf dem zuständigen Polizeirevier ab. Kein Lust die gerade erst erworbenen " Spielzeuge " wieder hergeben zu müssen und mir fürs nächste Jahr den Erwerb " richtiger Spielzeuge " zu verderben.

THX and Greetz

PetMan

ups, das mit den Antworten hier muss ich wohl noch üben :peinlich: Kann man hier nicht editieren ?

nochmal ups, geht wohl nur eine kurze zeit

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4 mm M 20 liegt unter 7,5 Joule

... demnach ist das Schießen auf dem befriedeten Besitztum durch den Inhaber des Hausrechts oder durch andere mit Zustimmung des Inhabers erlaubt, wenn die Geschosse das befriedete Besitztum nicht verlassen

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Hallo ich bin einer der auch 4mm Plempen hat weils Spaß macht.

4mmM20 hat weniger als 7,5 Joule (Patronen bedingt) schießen erlaubt Waffe mit F Zeichen.

4mm lang RZ und auch kurz bei Waffen vor 1970 E0 = ca. 30Joule schießen nicht erlaubt alle nach 1970 haben F Zeichen unter 7,5 Joule schießen erlaubt.

Mein Stutzen 4 mm lang RZ Bj. 1969 schießt aus 10 m 15mm Fichtenholz durch. :D

Genauso verhält es sich mit Luftgewehren vor 1970 ohne F Zeichen die dürfen auch nicht auf dem Grundstück geballert werden.

(mit schießen meine ich in diesem Fall immer Ballern auf dem Grundstück unter Beachtung der gesetzl. Bestimmungen)

Wer was falsches findet der schlage mich bitte nieder. :bud:

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...können.

Gruß Gromit

stimmt, und wenn ich hinter meinen leeren Bierbüchsen zwei 26 mm - Spanplatten aufstelle dann können die Geschosse auch nicht das Grundstück verlassen.

Wir haben mal sowas mit einem 4 mm long probiert, der hat nicht mal 30 mm Gipskarton geschafft :rolleyes:

 

 

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stimmt, und wenn ich hinter meinen leeren Bierbüchsen zwei 26 mm - Spanplatten aufstelle dann können die Geschosse auch nicht das Grundstück verlassen

Oh doch, dass können sie schon.

Denn es ist immer eine Konstellation möglich, in der die Waffe nicht auf Deinen Kugelfang zeigt.

Und dann würde das Geschopss das Grundstück verlassen können.

Es geht ganz einfach darum, eine Gefährdung Dritter mit Sicherheit auszuschliessen.

Gruß

Michael

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Bring doch einfach das Ziel ca. 20 m über dem Grundstück an. Wenn Du dann genau senkrecht nach oben schießt und etwas wartest, kannst Du die Patronenhülse später vielleicht sogar wiederladen. :D

P.S.: in Flughafennähe bitte immer zuerst schauen, ob ein Flieger kommt... :rotfl2:

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Bring doch einfach das Ziel ca. 20 m über dem Grundstück an. Wenn Du dann genau senkrecht nach oben schießt und etwas wartest, kannst Du die Patronenhülse später vielleicht sogar wiederladen. :D

Na bei Seitenwind wird es dann schon wieder kniffliger :bud:

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Wie du das machst, ist dir überlassen... setz dich in den Keller, schütte einen 100m hohen Erdwall auf, kauf ein Grundstück das groß genug ist und bau einen Zaun drum... :pardon:

Gruß Gromit

... und stell dort wo du nicht sicherstellen kannst, dass niemand unbemerkt über den Zaun klettert Wachen auf die die Eindringlinge wieder zurück über den Zaun befördern :)

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