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IGNORED

Noch´n Problem: Halbautomat auf Jagdschein?


Fritzchen

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Hallo,

wie schon vorher, habe ich noch eine Frage auf eine eGun-Auktion. Da geht es um einen Landmann Halbautomat im Kaliber 22 Magnum RF (wenn man schon immer so Zeugs hat ...).

Das Gewehr hat ein fünfschüssiges Magazin, ist also so nicht zur Jagd zugelassen.

Ein möglicher Interessent ist der Meinung, es würde genügen, ihm das Gewehr auf Jagdschein ohne das Magazin zu liefern. Letzteres solle ich ihm später nachsenden. Er würde dann das Magazin blockieren und das Ding so seiner Behörde vorlegen. (Diese Aussage hätte er von seiner Behörde.)

Nun ja, blockieren auf 2 Schuß könnte ich auch. Ich habe auch ein private Herstellungserlaubnis. Ich dachte aber immer, daß das Gewehr eine Art Stempelung mit "2-Schuß" o.ä. bräuchte.

Wenn die obige Aussage stimmen würde, könnte ich ja auch mein M1 oder andere Selbstlader einfach blockieren, um sie auf der Jagd zu verwenden? Oder eben nur ein anderes, blockiertes Magazn einsetzen?

Ist das so einfach? Dann wäre das affengesetz schon etwas sonderbar. Ist ein Jäger mit 3-schüssigem Magazin, besonders bei Randfeuerwaffen, gefährlicher für die öffentliche Ordnung als einer mit 2-schüssigem (und das 10-schüssige in der Hosentasche -- wegduck!)?

MfG

Fritzchen

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Ein möglicher Interessent ist der Meinung, es würde genügen, ihm das Gewehr auf Jagdschein ohne das Magazin zu liefern. Letzteres solle ich ihm später nachsenden.

Du kannst ihm das Magazin ruhig in den gleichen Karton packen.

Er würde dann das Magazin blockieren und das Ding so seiner Behörde vorlegen. (Diese Aussage hätte er von seiner Behörde.)

Die Behörde interessiert sich absolut nicht für Magazine. Vorführen muß man Waffen auch nicht.

Ich dachte aber immer, daß das Gewehr eine Art Stempelung mit "2-Schuß" o.ä. bräuchte.

Nein, sowas gibt es garnicht.

Wenn die obige Aussage stimmen würde, könnte ich ja auch mein M1 oder andere Selbstlader einfach blockieren, um sie auf der Jagd zu verwenden? Oder eben nur ein anderes, blockiertes Magazn einsetzen?

Ja, wobei blockieren nicht reicht, das Magazin darf dauerhaft nur eine Kapazität von 2 Schuß haben.

Ist das so einfach?

Ja

Dann wäre das affengesetz schon etwas sonderbar.

1. Ist das Waffengesetz nicht halb so schlimm wie hier immer kolpotiert wird.

2. Hat das mit dem Waffengesetz weniger zu tun als mit dem Bundesjagdgesetz

Ist ein Jäger mit 3-schüssigem Magazin, besonders bei Randfeuerwaffen, gefährlicher für die öffentliche Ordnung als einer mit 2-schüssigem (und das 10-schüssige in der Hosentasche -- wegduck!)?

Es geht da nicht um die Gefährdung, sondern um den Tatbestand, daß das Bundesjagdgesetz den Schuß auf Wild (und nur das!!!) mit Selbstladewaffen verbietet, deren Magazin mehr als 2 Schuß aufnehmen kann. Andere Verwendungen (Jagdschutz, Üben auf dem Stand etc) sind davon nicht betroffen.

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Du kannst ihm das Magazin ruhig in den gleichen Karton packen.

Die Behörde interessiert sich absolut nicht für Magazine. Vorführen muß man Waffen auch nicht.

Nein, sowas gibt es garnicht.

Hallo, Wildschütz Jennerwein! ;)

Du sprichst gute Worte.

Ich erinnere mich aber, schon einmal einen Selbstlader gehabt zu haben, der einen entsprechenden Vermerk trug. Was das war, weiß ich nicht mehr.

Bei mir liegt auch noch ein Frankonia-Katalog herum, in dem der Hinweis gegeben wird, daß der Jagdschein nur zum Erwerb halbautomatischer Flinten und Büchsen taugt, wenn das Magazin nicht mehr als 2 Patronen aufnehmen kann. Die Bedeutung lag auf "kann". Im neuen Katalog geben sie gar keine Auskunft mehr.

Die Empfehlung, das Magazin alleine zu senden, geht von der Waffenbehörde des Interessenten aus.

Das alte Waffenrecht ließ vermuten, daß eigentlich das Gewehr so gebaut sein müßte, daß man nur kleine Magazine verwenden könne.

Im neuen Waffenrecht ist das sehr schwammig geregelt. Da müßte mir der Käufer fast eine Bestätigung geben, daß er nicht vorhat, mit dieser Knarre auf Wild zu schießen (§ 13, Absatz 1 Nr. 2 in Verbindung mit Absatz 5). Was ich fürchte, ist ein durchgedrehter Sachbearbeiter, womöglich noch Vertretung, in einer anderen Behörde. Ich kenne solche!

Ich finde, Du solltest Recht haben!

MfG

Fritzchen

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Gast God of Hellfire

@Fritzchen

Jennerwein hat es vollkommen erklärt.

Magazine unterliegen ja keiner Erwerbserlaubnis.

Die Einschränkung auf das 2 Schuss Mag. hängt lediglich mit dem Jagdgesetz zusammen.

Was ein Jäger sich sonst für Magazine anschafft ist absolut nicht von Belang, solange er sie nicht bei der AUSÜBUNG der JAGD benutzt. Auf dem Schießstand darf er ohne weiteres ein 10er Magazin benutzen.

Dementsprechend demonstriert die Empfehlung des Sachbearbeiters mal wieder die extreme Inkompetenz, die sich in manchen Behörden festgefressen hat.

Hinweise im Katalog (Frankonia, Alljagd,...) beziehen sich meistens darauf, daß eine Waffe für Jäger auch mit 2 Schuss Magazin lieferbar ist, damit der Waidmann sich nicht evtl. noch ein Magazin kaufen muss.

Gruß

GOH

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Moin!

Frankonia hat in der Vergangenheit in der Tat Halbautomaten mit einem "2-Schuß" Stempel versehen. Dies hing mit dem ALTEN Waffengesetz zusammen, unter dem ein Jäger in der Tat nur Halbautomaten mit 2.Schuß Magazin erwerben durfte. Es kam jedoch vor, daß der eine oder andere Jäger mit größerem Magazin auffiel, wobei dann wohl recht häufig die Behauptung fiel, daß die Waffe so ausgeliefert worden sei. Mit dem Stempel sicherte sich Frankonia rechtlich ab. Man konnte jedoch über seinen BüMa die Waffe auch explizit ohne Stempel bestellen. Technisch problemlos war es auch, der "zwei" eine "drei" voranzustellen ;-)

Gruß,

frogger

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Ja, wobei blockieren nicht reicht, das Magazin darf dauerhaft nur eine Kapazität von 2 Schuß haben.

Da Deine Aussagen stets Hand und Fuß haben - wo steht das?

Z.B. in einer SL-Flinte, die ich neu & OVP gesehen habe, steckte bei Lieferung ein Plaststab drin, der das Mag auf 2 Patronen begrenzte. Dieser war problemlos ausbaubar, was der Käufer (Sportschütze) auch sogleich gemacht hat.

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Technisch problemlos war es auch, der "zwei" eine "drei" voranzustellen ;-)

Gruß,

frogger

Da hätte ich dann lieber der "2" eine "0" nachgestellt :s82: - würde auf mich irgendwie realistischer und sinnvoller wirken , von einem 20er Mag als von einem 32er zu reden :D

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Da hätte ich dann lieber der "2" eine "0" nachgestellt :s82: - würde auf mich irgendwie realistischer und sinnvoller wirken , von einem 20er Mag als von einem 32er zu reden :D

Dann hätte Frankonia lieber der "2" je einen Strich voran- und nachgestellt:

:icon14: -2- :icon14:

Das wäre dann sicherer...

IMI

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Da Deine Aussagen stets Hand und Fuß haben - wo steht das?

Das ergibt sich aus dem Gesetzestext: BJG §19 (1) 2c:

verboten ist...

auf Wild mit halbautomatischen oder automatischen Waffen, die mehr als zwei Patronen in das Magazin aufnehmen können, zu schießen.

Ein Plaststab der lose im Magazin steckt verändert die Eigenschaft der Waffe mehr als zwei Patronen im Magazin aufnehmen zu können nicht. Eine solche Waffe darf für den Schuß auf Wild nicht benutzt werden.

Z.B. in einer SL-Flinte, die ich neu & OVP gesehen habe, steckte bei Lieferung ein Plaststab drin, der das Mag auf 2 Patronen begrenzte. Dieser war problemlos ausbaubar, was der Käufer (Sportschütze) auch sogleich gemacht hat.

Das wird zwar oft so gemacht, hat aber keine rechtliche Bedeutung.

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Das ergibt sich aus dem Gesetzestext: BJG §19 (1) 2c:

verboten ist...

auf Wild mit halbautomatischen oder automatischen Waffen, die mehr als zwei Patronen in das Magazin aufnehmen können, zu schießen.

Ein Plaststab der lose im Magazin steckt verändert die Eigenschaft der Waffe mehr als zwei Patronen im Magazin aufnehmen zu können nicht. Eine solche Waffe darf für den Schuß auf Wild nicht benutzt werden.

Das wird zwar oft so gemacht, hat aber keine rechtliche Bedeutung.

Irgendwie habe ich da leichte Hemmungen.

Ein Plaststab braucht länger, um herausgenoommen zu werden, als ein größeres Magazin, das eingesteckt werden kann.

Ich erinnere mich an die Umbauten der 30M1 carbine auf Zivil, bei denen ein vermindertes Magazin (5-Schuß) so hergerichtet wden mußte, daß nur dieses und kein anderes in die Waffe paßte: Schweißpunkt im Magazinschacht, Ausfräsung am Magazin, auf jeden Fall Metallarbeit nötig).

Ich hatte zwar auch einmal eine eigene Umbaugenehmigung, bei der ich nur versicherte, daß (neben den Umbauten u.a. an Verschluß und System) lediglich ein 5-schüssiges Magazin verwendet würde, aber das war vor rund 30 Jahren und eine Einzelgenehmigung.

Hat da der gute Brenneke geschlampt? Sonst hat er doch immer viel zu viel verhaut.

Wie gesagt, der Text im .affengesetz ist schwammig. Oder gibt es da schon Entscheidungen? Manche Gerichte urteilen schon recht selbständig auf das, was der Gesetzgeber ihrer Meinung nach gemeint haben könne. Da kann man sich nicht immer auf die nackten Buchstaben desGesetzes verlassen.

(Nicht zum Lesen bestimmt: Siehe das Urteil des BGH, bei dem ein Importeur von Skorpion-Griffstücken verurteilt wurde, obwohl bei Kriegswaffen das Griffstück nicht als Kriegswaffe zählt. Der BGH vertrat die Ansicht, wenn schon das WaffG strenger sei, müsse das auch für das KWKG gelten.)

MfG

Fritzchen

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also die magazindiskussion finde ich irgendwie überflüssig - im gesezt steht, die waffe darf beim schuß auf wild nicht mehr als zwei schuß im magazin aufnehmen - also da steht nichts von "dauerhaft", oder "niemals mehr als 2 schuß in einem wechselmagazin ..." - es geht darum, daß keiner seine umgebung vergessend im jagdtrieb willenlos hinter einem wild herfeuert, das er trotzdem noch treffen will - das ist der sinn dieses §. ist das magazin so blockiert, daß du im moment der schußabgabe nicht "einfach so" mehr aufmunitionieren kannst, ist die sache doch erledigt - ob mit holz, kunststoff oder sonstwie erreicht ist doch egal.

die sache mit den griffstücken finde ich wesentlich interessanter - ich frage mich immer, wie jemand ein griffstück für eine mp5 frei auf egun verkauft. für die bt96k/mp5k sind diese griffstücke ja auch geeignet - damit sind sie laut waffg. wbk-pflichtig weil wesentliches teil, oder?

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also die magazindiskussion finde ich irgendwie überflüssig - im gesezt steht, die waffe darf beim schuß auf wild nicht mehr als zwei schuß im magazin aufnehmen - also da steht nichts von "dauerhaft", oder "niemals mehr als 2 schuß in einem wechselmagazin ..." - es geht darum, daß keiner seine umgebung vergessend im jagdtrieb willenlos hinter einem wild herfeuert, das er trotzdem noch treffen will - das ist der sinn dieses §. ist das magazin so blockiert, daß du im moment der schußabgabe nicht "einfach so" mehr aufmunitionieren kannst, ist die sache doch erledigt - ob mit holz, kunststoff oder sonstwie erreicht ist doch egal.

Es wird jetzt Ernst mit dem Verkauf auf Jagdschein. Ich habe mir sicherheitshalber noch mal Rückendeckung beim Amt verschafft und diskutiert. Man ist dort nicht glücklich über diesen Passus, folgt aber letzten Endes doch der Intuition, daß zum Verkauf die Magazingröße nicht entscheidend sei, nur für den Schuß selbst.

Trotzdem hält man es aus Rücksicht auf Richter und Staatsanwälte für günstiger, das Magazin erst nachzusenden.

Was die dauerhafte Magazinblockierung betrifft: Das soll es , auch im Nachbarlandkreis, schon zu Verurteilungen gekommen sein, speziell im Fall mit den Kunststoffpfropfen. Gilt natürlich auch für Magazine.

Dabeihaben darf man ein langes; beim Schießen muß das kleine drin sein ... ;)

Fritzchen

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  • 3 Monate später...

Das würde also bedeuten, daß ich mir als Jagdscheininhaber z.B. eine Browning Auto 5 oder auch eine Ruger Mini 30 kaufen kann und in die Jäger-WBK eingetragen bekomme und nur auf der Jagd das 2 Schuß-Magazin brauche? :gutidee::)

Im Prinzip: Ja!

Haarspalter-Variante: nur beim Schuss auf Wild(!) das 2 Schuß-Magazin.

Wenn Du (z.B. als JAB) im Rahmen des Jagdschutzes das 30-er Bananenmagazin in der Waffen haben solltest, wäre es ok!

:)

Gruss (und WMH)

B

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Trotzdem laufen derzeit Bestrebungen dieses Privileg für die Jäger abzuschaffen.

Ich bin mal gespannt!

Derzeit habe ich noch genau so einen Fall auf dem Tisch meines SB liegen. Bisher hatte ich vom Verkäufer immer eine Bestätigung über die 2-Schuß Variante bekommen. Diesesmal wurde mir die Bestätigung jedoch nicht gegeben. O-Ton Verkäufer: "wenn die Behörde eine Bestätigung will soll sie sich gefälligst direkt an mich wenden. Dann werde ich denen, selbstverständlich kostenpflichtig, eine zukommen lassen."

Gruß

Frank

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Im Prinzip: Ja!

Haarspalter-Variante: nur beim Schuss auf Wild(!) das 2 Schuß-Magazin.

Noch spaltiger:

nur beim Schuss(!!!) auf Wild das 2-Schuss-Magazin ...

Vielleicht darf man sogar im SL auf der Jagd das große Magazin drinhaben, sofern man gar nicht wirklich schießt (vgl. Gesetzestext) - gibt ja viele solche Jäger, die doch nicht schießen, wenn was kommt?

Und: Könnte man nicht vor dem Schuss das Magazin kurz rausnehmen (Waffe dann ja nur einschüssig) und hinterher wieder reinstecken?

Wenn Du (z.B. als JAB) im Rahmen des Jagdschutzes das 30-er Bananenmagazin in der Waffen haben solltest, wäre es ok!

Ach ja: und/oder zur Selbstverteidigung gegen beleidigte Sauen (für Sportschützen: Wildschweine ;-) ) beim Durchgehen als Hundeführer?

In Notwehr dürfte man ja vermutlich sogar die Fangschusspistole benutzen, oder? Warum dann nicht den SL?

Und darf nicht nur der grüne Jägersmann sogar 30er oder noch größere Magazine zum Übungsschießen auf dem Stand benutzen (der Sportschütze darf ja nur 10er, oder? Mehr ist ja beim Sportschiessen nicht erlaubt)?

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