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IGNORED

Vereinswechsel?


weech

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallöchen

Wie ist das eigentlich wenn man z.B. 3 Kurzwaffen hat und eine Langwaffe und in einem Verein ist der dem DSB angehört, und nun aus dem Verein austreten will und in einen anderen Verein gehen der auch dem DSB angehört. Ist das ein Problem muss man den SA unterrichten das man den Verein gewechselt hat oder wie läuft das so ab?

grüsse

Geschrieben

muss man den SA unterrichten das man den Verein gewechselt hat oder wie läuft das so ab?

Das musst du nicht, du kannst es aber machen und es ist auch zu empfehlen. Dein bisheriger Verein muss nämlich dem Amt melden, das du aus dem Verein ausgetreten bist. Dann wird dein SB von dir fordern das du eine Mitgliedsbescheinigung eines anderen Vereins beibringst oder das du deine Waffen abgibst, da kein Bedürfnis mehr vorhanden ist. Wenn du deinem SB nun schon im vorhinein mitteilst das da was kommt, braucht er sich weniger Arbeit zu machen. Wenn du schon in dem neuen Verein Mitglied bist, kannst du die Bescheinigung auch direkt abgeben und alles ist in Butter.

Geschrieben

Ich sehe das mit der freiwilligen Meldung durch den Betroffenen anders.

Würde hier der zuständigen waffenrechtl. Behörde keine Mitteilung geben. Lass den Verein dies machen; der muss es machen.

Dann schaue, ob die Mühlen der Verwaltung auch mahlen. Einen Zweizeiler von dem neuen Verein über die weitere Sportschützentätigkeit kann der WBK-Inhaber immer noch einreichen.

Geschrieben

Ist das ein Problem muss man den SA unterrichten das man den Verein gewechselt hat oder wie läuft das so ab?

Das musst Du nicht. Dein waffenrechtliches Bedürfnis ist an die Ausübung des Schießssportes gebunden und nicht an einen bestimmten Verein.

Geschrieben

Das musst Du nicht. Dein waffenrechtliches Bedürfnis ist an die Ausübung des Schießssportes gebunden und nicht an einen bestimmten Verein.

Eben!

Einfach fleissig ein Schießbuch führen, dann klappts auch mit dem vereinslosen Schützendasein, und den dafür erforderlichen Waffen.

IMI

Geschrieben

Eben!

Einfach fleissig ein Schießbuch führen, dann klappts auch mit dem vereinslosen Schützendasein, und den dafür erforderlichen Waffen.

IMI

??? Das hab ich jetzt nicht ganz kapiert!!!

Man kann auch ohne Verein weitermachen in dem man ein Schießbuch führt und dann eben bei irgend einem Verein schießen geht und sich das bestätigen lässt?

Also ein Schießbuch hab ich ja ....aber ich hab auchn paar Waffen nicht das die mir dann abgenommen werden???

Grüsse

Geschrieben

Man kann auch ohne Verein weitermachen in dem man ein Schießbuch führt und dann eben bei irgend einem Verein schießen geht und sich das bestätigen lässt?

Ja das geht, denn wir haben in Deutschland keinen Vereinszwang. Wenn du aus deinem Schiesssportverein austrittst musst du nachweisen, das du auch weiterhin ein Bedürfnis hast. Am besten ist es natürlich, wenn du in einem Verein bist, weil man dann pauschal annimmt, das du ein Bedürfnis hast. Ansonsten musst du halt immer über dein Schiessbuch nachweisen, das dein Bedürfnis fortbesteht. Wobei man dazu sagen muss, das ein Verein meist kostengünstiger ist, als wie wenn du immer als Gastschütze in einem Verein oder auf kommerziellen Ständen schießt.

Geschrieben

Man kann auch ohne Verein weitermachen in dem man ein Schießbuch führt und dann eben bei irgend einem Verein schießen geht und sich das bestätigen lässt?

Theoretisch ja, aber dann wird es dünn für Dich. Du besitzt eine 3. Kurzwaffe, für deren Bedürfnis Du an Wettkämpfen teilnehemen musst und das ist ohne Dachverband nicht möglich. Hinzu kommt, dass Dir ohne Beitragsmarke der Versicherungsschutz fehlt etc.

Geschrieben

Du besitzt eine 3. Kurzwaffe, für deren Bedürfnis Du an Wettkämpfen teilnehemen musst

Wo steht das? Eine dritte KW muss nicht nur zur Ausübung des Wettkampfsports sein, sie kann auch zur Disziplinerweiterung sein.

Geschrieben

falsch

Das ist nicht falsch, Falsch! oder FALSCH!!! sondern RICHTIG!!! Auch wenn es im Reegelfall nicht überprüft wird ist der Bedürfnis umfassende Zweck der 3. Kurzwaffe die Teilnahme an Wettkämpfen.

Geschrieben

Das ist nicht falsch, Falsch! oder FALSCH!!! sondern RICHTIG!!! Auch wenn es im Reegelfall nicht überprüft wird ist der Bedürfnis umfassende Zweck der 3. Kurzwaffe die Teilnahme an Wettkämpfen.

Wenn man keine Ahnung hat...

Geschrieben

Auch wenn es im Reegelfall nicht überprüft wird ist der Bedürfnis umfassende Zweck der 3. Kurzwaffe die Teilnahme an Wettkämpfen.

Dann kannst du das sicher Anhand des WaffG belegen.

Geschrieben

Dann kannst du das sicher Anhand des WaffG belegen.

Ich kann als erstes mal belegen, dass der Wortlaut des Waffengesetzes massiv gebeugt wird und zwar von Schützen und Behörden gleichermaßen, die Beispiele sind bekannt. Weiterhin kann ich belegen, dass WBKs, auch alte, von verschiedenen Landratsämtern überprüft und ggf. entzogen werden. Die betreffenden Schützen können sich dann für teuer Geld ihre Waffen vor Gericht zurück klagen oder auch nicht, kommt ganz auf die Nase des Richters an. Und ich kann belegen, dass es eine allg. Waffenverordnung zum WaffG bis zum heutigen Tage nicht gibt und jeder Privinzfürst macht was er will - und das ist im Regelfall so wie ich es geschrieben habe.

Geschrieben

Du besitzt eine 3. Kurzwaffe, für deren Bedürfnis Du an Wettkämpfen teilnehemen musst und das ist ohne Dachverband nicht möglich.

Das ist trotzdem falsch.

In meinem Verein kenn ich mindestens 20 Leute mit 3-5 KW von denen KEINER Wettkämpfe schiesst. Steht auch nirgends und ist auch kein "Übersehen".

Disziplinerweiterung wurde oben schon genannt und ich darf die Disziplin auch auf Vereinsebene (auch auf Gastständen zu Freizeit/Breitensportzwecken) schiessen.

Geschrieben

Ich sehe das mit der freiwilligen Meldung durch den Betroffenen anders.

Würde hier der zuständigen waffenrechtl. Behörde keine Mitteilung geben. Lass den Verein dies machen; der muss es machen.

Dann schaue, ob die Mühlen der Verwaltung auch mahlen. Einen Zweizeiler von dem neuen Verein über die weitere Sportschützentätigkeit kann der WBK-Inhaber immer noch einreichen.

Deine Sichtweise ist völlig richtig und gesetzeskonform, ein SB der vorab informiert wird erinnert sich aber bestimmt positiv daran.

Ein Zweizeiler vorab richtet also keinen Schaden an denke ich, zumal "weech" ohnehin in einen neuen Verein eintreten will.

Godspeed,

Pickett

Geschrieben

Ich kann als erstes mal belegen, dass der Wortlaut des Waffengesetzes massiv gebeugt wird

Im WaffG steht unter § 14 Absatz 3:

(3) Ein Bedürfnis von Sportschützen nach Absatz 2 für den Erwerb und Besitz von mehr als drei halbautomatischen Langwaffen und mehr als zwei mehrschüssigen Kurzwaffen für Patronenmunition sowie der hierfür erforderlichen Munition wird durch Vorlage einer Bescheinigung des Schießsportverbandes des Antragstellers glaubhaft gemacht, wonach die weitere Waffe

1. von ihm zur Ausübung weiterer Sportdisziplinen benötigt wird oder

2. zur Ausübung des Wettkampfsports erforderlich ist

Was bitte ist da zu beugen? Ist doch völlig eindeutig.

Geschrieben

In meinem Verein kenn ich mindestens 20 Leute mit 3-5 KW von denen KEINER Wettkämpfe schiesst.

Das macht diese fröhliche Urständ trotzdem nicht zu geltendem Recht. Das WaffG verbietet nämlich nachträgliche Übrprüfungen des waffenrechtlichen Bedürfnisses in keiner Art und Weise, die wurden und werden auch durchgeführt. Und sollte das mal geschehen, dann haben diese Leute möglicherweise ein Problemchen an der Backe. Aber auf jeden Fall, wenn so ein Hobbyschütze aus dem Verein austritt, um auf das Topic zurück zu kommen.

Geschrieben
Ich kann als erstes mal belegen, dass der Wortlaut des Waffengesetzes massiv gebeugt wird und zwar von Schützen und Behörden gleichermaßen, die Beispiele sind bekannt.

au ja... mach mal... :)

Weiterhin kann ich belegen, dass WBKs, auch alte, von verschiedenen Landratsämtern überprüft und ggf. entzogen werden.

Bisschen sehr allgemein gehalten... :unknw:

Die betreffenden Schützen können sich dann für teuer Geld ihre Waffen vor Gericht zurück klagen oder auch nicht, kommt ganz auf die Nase des Richters an.

Alter Hut, oder? Wir können hier täglich lesen, was Behörden so alles tun oder nicht tun. Genauso wie wir lesen können, dass man sich mit den richtigen Mitteln erfolgreich dagegen wehren kann. :)

Und ich kann belegen, dass es eine allg. Waffenverordnung zum WaffG bis zum heutigen Tage nicht gibt

Was du nicht sagst... :shok:

und jeder Privinzfürst macht was er will - und das ist im Regelfall so wie ich es geschrieben habe.

s.o.

Gruß Gromit

Geschrieben

Im WaffG steht unter § 14 Absatz 3:

Antragstellers glaubhaft gemacht, wonach die weitere Waffe

1. von ihm zur Ausübung weiterer Sportdisziplinen benötigt wird oder

2. zur Ausübung des Wettkampfsports erforderlich ist

Nenne mir bitte eine Landesverband in Deutschland, der ein weitergehendes Bedürfnis ohne Wettkampfteilnahme bescheinigt? Ich kenne keinen.

Natürlich sind noch genügen Waffen im Umlauf aus einer Zeit, als die Vereinvorsitzenden die Bedürfdnisse noch Freitag abend beim Bier unterschrieben haben. Diese Zeiten sind aber vorbei, die Zukunft wird sein 18x im Jahr Schießen für das Regelbedürfnis und Wettkampfteilnahme für jede weitere "grüne" Waffe.

Geschrieben

Im BSSB kann man Kurzwaffen für jede einzelne Disziplin bekommen, ohne auch nur ein einziges Mal an einem Wettkampf teilgenommen zu haben.

Und selbst wenn für den Bedürfnisantrag eine Wettkampfteilnahme gefordert wird, heisst das noch lange nicht, dass du nach dem Erwerb der Waffe an Wettkämpfen teilnehmen musst.

Geschrieben

Nenne mir bitte eine Landesverband in Deutschland, der ein weitergehendes Bedürfnis ohne Wettkampfteilnahme bescheinigt? Ich kenne keinen.

Natürlich sind noch genügen Waffen im Umlauf aus einer Zeit, als die Vereinvorsitzenden die Bedürfdnisse noch Freitag abend beim Bier unterschrieben haben. Diese Zeiten sind aber vorbei, die Zukunft wird sein 18x im Jahr Schießen für das Regelbedürfnis und Wettkampfteilnahme für jede weitere "grüne" Waffe.

So isses - bitte nicht die Ausnahme zur Regel machen. Weniger Streß ist es eben im Verein. :gutidee: Daß es andere Möglichkeiten gibt, ist unbestritten aber sicher mit viel Streß und einem guten Anwalt verbunden.

Wer mag, kann sein Hobby streßfrei ausüben - wer gerne klagt, weil ihm Unrecht widerfahren ist, kann es mit dem Dachverband als Einzelschütze versuchen. :00000733::heuldoch:

Zur Eingangsfrage: Er wechselt nicht den Dachverband, also braucht er nichts tun. Die Behörde wird sich notfalls bei ihm melden. Dann ist immer noch Zeit.

Meint Willi :bud:

Geschrieben

Im BSSB kann man Kurzwaffen für jede einzelne Disziplin bekommen, ohne auch nur ein einziges Mal an einem Wettkampf teilgenommen zu haben.

Ich setze jetzt mal ein Bier und einen Jägermeister, dass diese Aussage einer Nachfrage beim Präsidium des BSSB nicht standhält.

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