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IGNORED

Neues Urteil zur gelben WBK


Gast

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Na solange er keine Bankdaten von uns abfrägt, ist doch alles in Ordnung. :eclipsee_gold_cup:

Geben wir ihm noch ne Woche! :lol:

  • 3 Wochen später...
Geschrieben
Betrifft gelbe WBK. ... auf dieser wurde der Passus gestrichen, der den Erwerb der Langwaffen von mehr als 60 cm gestattet....

also kannst du dann damit Lang und Kurzwaffen kaufen. Ich denke du hast da den Vordruck einer alten gelben WBK bekommen auf dem dann eine Beschränkung für 3 Langwaffen eingetragen wurde.

Kinders dat widerspricht sich doch oder ?

Geschrieben
Die Gemüsetaliban haben es ja auch geschafft. Und das ohne Ahnung von Renten, Wirtschaft, Arbeitsmarkt... :o

Die Idee mit der Partei gründen ist der zweite Schritt. Fakt ist, dass viele Waffenbesitzer, Schützen und Jäger ein Parteibuch haben. Die gilt es zu überzeugen Ihre alteingessene Gewohnheit ab zu legen und nicht das Kreuz wie Jahrzehnte zu vor, zu machen. Viele von uns haben auch schon resigniert und gehen nicht mehr zur Wahl. Das ist ein Fehler. Irgendwie hab ich das Gefühl, das keiner so richtig unser Wahlsystem versteht. Der Protest muss von unten nach Oben gehen, d.h. wir müssen im Bekanntenkreis alle Unentschlossenen davon überzeugen, eine ungültige Stimme abzu geben. Diese werden gezählt und kappen das Ergebniß der Anderen. Ziel muß sein 2 Stellig zu werden oder eine Bundes - oder Landtagswahl zu kippen. Legal und demokratisch

Geschrieben
Die Idee mit der Partei gründen ist der zweite Schritt. Fakt ist, dass viele Waffenbesitzer, Schützen und Jäger ein Parteibuch haben. Die gilt es zu überzeugen Ihre alteingessene Gewohnheit ab zu legen und nicht das Kreuz wie Jahrzehnte zu vor, zu machen. Viele von uns haben auch schon resigniert und gehen nicht mehr zur Wahl. Das ist ein Fehler. Irgendwie hab ich das Gefühl, das keiner so richtig unser Wahlsystem versteht. Der Protest muss von unten nach Oben gehen, d.h. wir müssen im Bekanntenkreis alle Unentschlossenen davon überzeugen, eine ungültige Stimme abzu geben. Diese werden gezählt und kappen das Ergebniß der Anderen. Ziel muß sein 2 Stellig zu werden oder eine Bundes - oder Landtagswahl zu kippen. Legal und demokratisch

Parteigründung mit dem Ziel: "Durchsetzung der Rechte der Neuen Gelben" oder was willst du uns mit deinem Beitrag sagen

:00000733:

  • 3 Wochen später...
Geschrieben

Hallo,

wollte bei unserer Polizeibehörde mal vorsorglich nachfragen wie die das sehen.

Falls Sie bez. Bedürfnisnachweis nicht einlenken.

Mit welchem § kann ich meine Anliegen stützen?

Falls Sie nicht einlenken sollten, kann man eine schriftliche Begründung fordern?

Zur Vorlage beim Anwalt?

Gruß

Geschrieben
Falls Sie nicht einlenken sollten, kann man eine schriftliche Begründung fordern?

Zur Vorlage beim Anwalt?

Man kann nicht nur - man muss. Das "Ding" heisst "rechtsmittelfähiger Bescheid". Gegen diesen kann innerhalb der angegebenen Frist Widerspruch eingelegt werden.

LG

Manfred

Geschrieben
Und nimm Dir im Falle eines Falles eine(n) Anwalt/Anwältin, der/die sich nicht erst

mit der Materie WaffG vertraut machen muss.

Näheres gerne per PN

Danke für die Info.

Hoffe es kommt nicht dazu :rolleyes:

Mit welchem § kann ich mein Anliegen belegen?

In §14 (2) steht: ...Durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes ist glaubhaft zu machen, dass...

Für mich sieht nach diesem §14 so aus als müsste man eine Bescheinigung haben ???

Wobei ich ja durch aufmerksames lesen weiß, dass dieses nicht der Fall ist.

Geschrieben
Danke für die Info.

Hoffe es kommt nicht dazu :rolleyes:

Mit welchem § kann ich mein Anliegen belegen?

In §14 (2) steht: ...Durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes ist glaubhaft zu machen, dass...

Für mich sieht nach diesem §14 so aus als müsste man eine Bescheinigung haben ???

Wobei ich ja durch aufmerksames lesen weiß, dass dieses nicht der Fall ist.

da es sich doch wohl um eine GELBE WBK handelt, ist nicht nur §14 Abs.2 sondern auch §14 Abs.4 WaffG ausschlaggebend! und dort ist zu lesen:

"... eine unbefristete Erlaubnis erteilt, die zum Erwerb von... berechtigt."

D.h. mit Austellung/Erteilung einer gelben WBK wird eine unbefristet Erwerbserlaubnis für die dort aufgeführten Waffenarten erteilt und für den erwerb dieser waffen ist dann auch kein bedürfnisnachweis für die jeweils neu erworbene waffen zu erbringen (weil unbefristet erlaubnis zum erwerb). die waffen müssen nnur zum sportlichen schießen bei "irgendeinem" deutschen schießsportverband zugelassen sein und der erwerb muss ( wie sonst auch ) binnen 2 wochen bei der behörde angezeigt und die waffe eingetragen werden.

gruß alzi

Edith möchte noch anmerken, dass ein Bedürfnisnachweis sehrwohl notwendig ist für die beantragung bzw. zur erteilung der gelben WBK. (dann jedoch nicht mehr für den erwerb der weiteren waffen auf die gelbe WBK)

Geschrieben

Hallo alle Zusammen,

Ich weiß nicht ob der Beitrag ganz hier reinpasst aber es ist mein Erster Beitrag :D

Ich hab mir die Sportschützenbescheinigung vom Verband ausfüllen lassen und bin dann mit den beiden

Anträgen zum LKA Berlin gegangen ( habe die grüne und Gelbe WBK beantragt... )

Die SB wollte meine Sachkundeprüfung sehen :confused: , hab Ihr höflich mitgeteilt das ich nichts dabei hab,da mir der Verband gesagt hat das ich die nicht erneut vorzeigen muß...

Sie bat mich falls ich "daran denke" es noch zu Faxen... da hab ich gesagt, dass ich daran denken werden :gaga: was soll ich darauf anderes Antworten

Im PC sah Sie das ich vor ein paar Jahren die gelbe WBK schonmal beantragt hatte...

Ich erklärte Ihr das ich wegen privaten Gründen die WBK doch abgegeben habe,

die hat eine kurze Notiz gemacht... und nichts weiter gefragt

Sie sagte mir das nach der Pol.-überprüfung ich die grüne sowie gelbe WBK per einschreiben bekomme, falls nichts

dagegenspricht....

Mal schauen ob ich beide bekomme

Ich warte schon ganz ungeduldig

3..

2..

1..

Meins

Geschrieben
Die SB wollte meine Sachkundeprüfung sehen, hab Ihr höflich mitgeteilt das ich nichts dabei hab, da mir der Verband gesagt hat das ich die nicht erneut vorzeigen muß...

Ohne Sachkunde keine WBK. Die Sachkunde muss auch gemäß dem neuen WaffG abgelegt worden sein, da du deine alte WBK ja abgegeben hast. Hättest du sie behalten, wäre deine Sachkunde nach altem WaffG noch gültig gewesen.

Geschrieben

Manchmal hat jemand halt wegen Hausbau, Familiengründung oder berufsbedingt über längere Zeit keine Möglichkeit, den Schießsport auszuüben und gibt erst mal alles ab. Wenn solche Leute dann später mal wieder eine WBK beantragen, müssen sie natürlich die aktuellen Genehmigungsvoraussetzungen (also momentan auch einen Sachkundenachweis nach § 7 WaffG2002) erfüllen.

  • 1 Monat später...
Geschrieben

Hallo Alle zusammen,

tja die erste Hürde ist geschafft, hab die Woche meine Gelbe und Grüne WBK bekommen grins*

Was mich halt gewundert hat war das der Verband eh ohne Sachkundeprüfung kein Antrag bearbeitet...

Ich habe die Sachkundeprüfung erneut besucht gehabt sonst hätte der Verband nicht mitgespielt...

Tja nun bin ich Glücklich und bei der 2. Hürde nämlich meine Waffe auszusuchen :-)

Es wird wohl eine S&W 686 sein und die Glock 19

Schönen Abend allen

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