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IGNORED

WBK Amtliche Auflagen


Justus

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

...Aber bitte in gebundener Form uind die Ausgabe in Leder

über die zusätzlichen Kosten kann man ja wie auf dem basar feilschen

:gutidee:

...und beim EFP gibt es die Richtline in allen Mitgliedssprachen. :rotfl2:
Geschrieben

...und beim EFP gibt es die Richtline in allen Mitgliedssprachen. :rotfl2:

Mit einer zusätzlichen Beglaubigung der jeweiligen diplomatischen Vertretungen! :rotfl2::rotfl2::rotfl2:

Geschrieben

Dazu gibts bestimmt auch bald (hüstel *) eine Verwaltungsvorschrift. :D

Oh Gott, oh Gott!

Da braucht man dann mindestens eine Sackkarre zum Transport der WBK. Bei Rot dann eher eine Ameise!

Gruß

XP - 100

Geschrieben

Ich habe grade entdeckt dass auf einer meiner WBKs folgendes steht:

"Die Schußwaffen sind so aufzubewahren, dass ein Abhandenkommen verhindert wird und Dritte diese Gegenstände nicht umbefugt an sich nehmen können."

Die ist von Feb. 2002

Naja, vielleicht haben die Ämter ja Sorge, dass ein neues WaffG verabschiedet wird, in dem vergessen wird, die Aufbewahrung und die Beschusspflicht zu fordern, dann verhindern wenigstens die Auflagen in der WBK, dass Anarchie und Chaos ausbrechen.....*grübelgrins*

Gruß

BigBlock

Geschrieben

In meiner grünen WBK hat meine SB'in freundlicher weise umsonst eingetragen, dass meine MEB für meine 357er auch für .38Spl. und 38.WC gilt. Falls ich mal an einen Händler oder Polizisten gelangen sollte, die nicht wissen, dass das die "kleineren Kaliber" für diese Waffe sind. :icon14:

Geschrieben

@ jofa72

da würd ich mal nich so drüber scherzen...

auf nachfrage bei meinem sb wurde mir erklärt das ein 375mag. gewehr keine .38 spezial verschießen dürfte.

begründung:

das zu verschießende aliber müßte auf der waffe lesbar vermerkt sein. und bei verwendung von .38spl. bestünde die möglichkeit das der lauf platzen könnte....

:confused::peinlich:

KEIN SCHERZ !!!

ich habe dann beim beschußamt angerufen um zu fragen ob´s da wohl mal wieder eine neue verordnung oder regelung gäbe...

o-ton: "wo kommen sie denn her... ??? wenn ich jetzt mal laut denken würde kämen mir so einige unschöne worte in den sinn. rundschreiben von uns (zuständigem beschußamt) ist doch an alle (!) behörden raus gegangen ?!?"

was soll man dazu noch sagen ????

:confused:

look

Geschrieben

was soll man dazu noch sagen ????

:confused:

look

NIX! Einfach die Original-Bedienungsanleitung der Waffe zum SB mitnehmen. Da ist meistens eine genaue Übersicht drin, welche Kaliber aus dieser Waffe verschossen werden dürfen (Zumindest bei meinem S&W).

:gutidee:

Hätte ich den bei meiner SB'in dabei gehabt, würde vermutlich noch .38Spl+P eingetragen werden! :s75:

Aber mit meiner SB'in kann mal im Vorfeld schon alles besprechen und abklären. Das nenne ich Vorbildlich! :icon14:

Geschrieben

@look: es ist ja vermutlich nur ein Zahlendreher, aber ich würde auch aus meinem .375 (H&H) Magnum-Gewehr keine .38 Spl. verschießen. Allerdings glaube ich auch nicht, daß der Lauf platzen würde.

Mit Schützengruß, Jake C.

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