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IGNORED

Neue Gelbe WBK in NRW geht vor Gericht


Dietmar

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Desweiteren soll man einen Michel nie unterschätzen, denn er könnte ja aus Löneberga kommen ;)

Dann wärs aber kein deutscher Michel. <_<

Wenn das Amt Entscheidungen entgegen dem Gesetz und gegen den Kunden fällt, so kann man davon ausgehen, dass auch bei Goodwillentscheidungen (z.B. 2/6-Ausnahmen, aber mehr fällt mir im Augenblick nicht ein) nicht viel bei rumkommt.

Ist das Amt an sich normalerweise kulant, findet man auch sicher einen alle zufriedenstellenden Weg ohne DAB.

Bei welchen waffenrechtlichen Entscheidungen hat denn der SB wirklich einen Ermessensspielraum, der nur von ihm und seiner Laune abhängt?

Geschrieben

Hallo XP-100

mit Duckmäusertum kommst du nicht weiter. Es wird dir vielleicht kurzfristig das Wollwollen deines SB einbringen, aber bei der ersten schwierigen Sache läßt er dich über die Klinge springen. Mit dir kann er es ja machen. Du wehrst dich ja nicht. Du gehörst, Gott sei dank, einer Minderheit an. Der mündige Bürger zeigt Zähne, wenn er sein Recht nicht bekommt.

Steven

Du verkennst hier wohl etwas die Tatsachen! Persönlich hatte ich noch nie Probleme und werde vermutlich auch keine bekommen. Im Übrigen liegt mir Duckmäusertum von Natur aus völlig fremd. Nur wenn man schon etwas anfängt, dann doch bitte schön fundiert. Heißt: Antrag stellen, warten, nachfragen, bei Ablehnung Widerspruch, bei nicht abhelfendem Widerspruchsbescheid Klage vor VG. Ganz einfach, in sich schlüssig und kosequent. Wenn bei der Behörde sich 6 Monate nichts tut, dann eben Untätigkeitsklage. Alles ganz einfach!

Eine DAB ist aus meiner Sicht in diesem Zusammenhang jedenfalls das ungeeignetste Mittel.

Gruß

XP - 100

Bei welchen waffenrechtlichen Entscheidungen hat denn der SB wirklich einen Ermessensspielraum, der nur von ihm und seiner Laune abhängt?

Beispielsweise:

WBK rot: Gebiet, Themenbeschränkung, deadline - Datum, Auflagen etc.

Waffenunterbringung: KANN andere Unterbringung zulassen!

Findet sich doch noch einiges!

Gruß

XP - 100

Geschrieben

Wenn bei der Behörde sich 6 Monate nichts tut, dann eben Untätigkeitsklage. Alles ganz einfach!

Eine DAB ist aus meiner Sicht in diesem Zusammenhang jedenfalls das ungeeignetste Mittel.

Untätigkeitsklage kann man nach drei Monaten einreichen und nicht erst nach sechs. Und bei mir liegt die nach drei Monaten auch beim Gericht, wenn sich nichts tut. Was bei der Kölner Behörde übrigens häufiger vorkommt, da is nix mit Good Will und so. Denen muss man direkt vom Gericht sagen lassen wo der Hammer hängt. Die Unverschämtheit und Dreistigkeit die ich schon von denen mitbekommen habe rechtfertigt auf jeden Fall jegliches Vorgehen gegen die incl. Dienstaufsichtsbeschwerden etc..

Geschrieben

Untätigkeitsklage kann man nach drei Monaten einreichen und nicht erst nach sechs. Und bei mir liegt die nach drei Monaten auch beim Gericht, wenn sich nichts tut. Was bei der Kölner Behörde übrigens häufiger vorkommt, da is nix mit Good Will und so. Denen muss man direkt vom Gericht sagen lassen wo der Hammer hängt. Die Unverschämtheit und Dreistigkeit die ich schon von denen mitbekommen habe rechtfertigt auf jeden Fall jegliches Vorgehen gegen die incl. Dienstaufsichtsbeschwerden etc..

Die besondere Kölner Problematik kenne ich mittlerweile auch. Das mit den drei Monaten ist richtig, bringt aber im Endeffekt nicht besonders viel, da sich die Behörden dann regelmäßig mit Arbeitüberlastung, hohen Krankheitszahlen etc. herauszureden versuchen. Und die Gerichte haben dafür Verständnis. War persönlich neulich bei einem Prozeß in Zivilsachen in dem der Richter wörtlich gesagt hat, daß man nicht davon ausgehen könne, daß in seiner Geschäftsstelle alles korrekt abliefe, da ein extremer Personalmangel vorherrsche! Deshalb lieber etwas länger warten, auch wenn es einen wurmt um dann den deutlichen Zeitversatz anprangern zu können! :gutidee:

Gilt aber aus meiner Sicht nicht für KÖLN, denn da ist wohl seit einiger Zeit eh alles zu spät! :peinlich:

Gruß

XP - 100

Geschrieben

Das mit den drei Monaten ist richtig, bringt aber im Endeffekt nicht besonders viel, da sich die Behörden dann regelmäßig mit Arbeitüberlastung, hohen Krankheitszahlen etc. herauszureden versuchen. Und die Gerichte haben dafür Verständnis.

Das Kölner VG hat zum Glück kein Verständnis mehr mit der Kölner Behörde :) Zumal meine Geschichte jetzt mit einer Ablehnung seitens der Behörde determiniert ist und sie keine Ausreden mehr haben können.

Geschrieben

Hallo XP-100

mit Duckmäusertum kommst du nicht weiter. Es wird dir vielleicht kurzfristig das Wollwollen deines SB einbringen, aber bei der ersten schwierigen Sache läßt er dich über die Klinge springen. Mit dir kann er es ja machen. Du wehrst dich ja nicht. Du gehörst, Gott sei dank, einer Minderheit an. Der mündige Bürger zeigt Zähne, wenn er sein Recht nicht bekommt.

Steven

Keine DAB einzulegen, wenn!!! man ansonsten mit dem SB klar kommt (ich jedenfalls mit meinem), hat nichts mit Duckmäusertum zu tun. Du machst dem SB Arbeit, er kann aber nichts dazu, weil er ausdrücklich zu der hier in Rede stehenden Verfahrensweise angewiesen ist - wenn er sich nicht! dran hält kriegt er Ärger, nicht andersrum.

Die DAB ist von vornherein aussichtslos, da:

Vorgesetzter bescheidet, da ebenfalls weisungsgebunden, pro SB - i.d.R. mit dem Inhalt "..habe ich Ihr Vorbringen geprüft, Anlass zu Maßnahmen der Dienstaufsicht jedoch nicht gefunden, blabla".

Begründung etc. = Fehlanzeige - Arbeit von kaum 10 Min. incl. lesen und Textbaustein aufrufen.

Dagegen kannst Du dann weitere DAB einlegen - selbes Ergebnis!

Irgendwann landet die Sache dann bei S. im IM, was glaubst Du wie der entscheiden wird.

Das ganze schaukel ich Dir problemlos 1 Jahr über die Runden und nicht umsonst heißt es zu Dienstaufsichtsbeschwerden "formlos, fristlos, fruchtlos", wo liegt da der Gewinn für den Betroffenen?

Im Endeffekt brauchst Du deinem SB blos nicht mehr mit Sonderwünschen kommen, auch wenn dafür keine Weisungsbindung vorläge.

Daher weise ich persönlich meinem SB lieber das Bedürfnis nach und habe drei Tage später (trotz Postwegen) meine gewünschten Einträge und andere Ermessensspielräume werden maximal zu meinen Gunsten ausgenutzt - das mach ich mir doch nicht aus Prinzipienreiterei kaputt.

Wenn so´n SB aber sowieso nicht kooperativ ist, hilft eh nur schweres Geschütz:

Beschwerde an Minister persönlich + Petitionsausschuss sowie nach Fristablauf (3 Monate) Verpflichtungsklage bzw. ablehnende Entscheidung herbeiführen, Widerspruchsverfahren durchführen und dann klagen. Dabei reden wir dann aber von Laufzeiten über 1 Jahr, mit etwas Pech auch leicht ein mehrfaches davon.

Der Wahlspruch "wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt" hat zwar durchaus seine Berechtigung, aber mit geschickter Diplomatie und auch mal einem taktischen Rückzug kommt man meist weiter als mit einem Phyrrussieg.

Also sollte jeder für sich vorher klar haben, was er wirklich will - schnell die begehrte Plempe eingetragen oder Recht haben?

Geschrieben

" Vor Gericht und auf hoher See sind wir alle in Gottes Hand! "

Und

" Recht haben und Recht bekommen, sind zweierlei! "

Gruß

XP - 100

Geschrieben

Ad 3 weis die Behörde nach einer DAB mit wem sie Steinobst verspeisen kann und mit wem nicht.

Du überschätzt die Wirkung einer Dienstaufsichtsbeschwerde gewaltig. Viel mehr als einen Anfall von Heiterkeit bewirkt sie in der Praxis nicht.

Was machst Du eigentlich, wenn beim Sachbearbeiter auf einmal Zweifel an Deiner Eignung entsprechend WaffG §6 keimen und er Dich (auf Deine Kosten) zum Amtsarzt schickt? Widerspruch kannst Du nicht einlegen, da es sich dabei nicht um einen eigenständigen Verwaltungsakt handelt. Widerspruch ist erst gegen die Entziehung der waffenrechtlichen Erlaubnis möglich, aber dann liegt das Kind schon im Brunnen.

Geschrieben

Einfach mal so jemanden zum Amtsarzt schicken (ohne triftige Gründe und nachweisbare TATSACHEN), wird kein halbwegs normaler SB wagen!

Wenn sich bei einer solchen Aktion herausstellt, dass es diese Massnahme aus reiner Schikane angeordnet hat, ist der Amtsperson ein fettes, karrierebremsendes Disziplinarverfahren sicher!

Geschrieben

Wieso Schikane, wer als notorisch aktenkundig ist, muß damit rechnen auf seine Zurechnungsfähigkeit hin überprüft zu werden. Es könnten sich dahinter ja beispielsweise bipolare Störungen oder schlimmeres verbergen, was wiederum einer waffenrechtlichen Genehmigung abträglich wäre!

Geschrieben

Wieso Schikane, wer als notorisch aktenkundig ist, muß damit rechnen auf seine Zurechnungsfähigkeit hin überprüft zu werden. Es könnten sich dahinter ja beispielsweise bipolare Störungen oder schlimmeres verbergen, was wiederum einer waffenrechtlichen Genehmigung abträglich wäre!

Also das halte ich jetzt doch für sehr weit hergeholt. Damit ein SB ein solches Gutachten einfordern kann muss schon einiges passieren, wie z.B. Ehefrau verprügeln, Betrunken Auto fahren etc. Blos weil man auf sein Recht besteht und den Leuten in der Abteilung mal ordentlich Dampf macht wird sicherlich kein ausreichender Grund sein.

Geschrieben

Diese Spielwiese ist mannigfaltig und kann von einem SB in extenso ausgenutzt werden, ohne daß Du etwas dagegen machen kannst.

Wie heißt es so schon: Erst am Schluß wird abgerechnet!

Geschrieben

Einfach mal so jemanden zum Amtsarzt schicken (ohne triftige Gründe und nachweisbare TATSACHEN), wird kein halbwegs normaler SB wagen!

Wenn sich bei einer solchen Aktion herausstellt, dass es diese Massnahme aus reiner Schikane angeordnet hat, ist der Amtsperson ein fettes, karrierebremsendes Disziplinarverfahren sicher!

Mögliche "Tatsachen", die angeführt werden könnten:

- Du fällst auf dem Amt wiederholt als Querulant auf. Psychische Störung evtl sogar Paranoia.

- Du wirst abends in der Kneipe mit einem Glas Bier in der Hand gesehen. Alkoholmißbrauch.

- Dem Sachbearbeiter fallen bei Dir geweitete Pupillen und/oder Störungen der Grobmotorik auf. Drogenmißbrauch.

- Der Sachbearbeiter gibt an, Du hättest eine Fahne gehabt. Alkoholmißbrauch.

Das Widerlegen solcher "Tatsachen" ist ausgesprochen schwierig, dem Sachbearbeiter Schikane nachzuweisen nahezu unmöglich. Schlimmstenfalls muß sich der SB vorwerfen lassen sich getäuscht zu haben. Dafür gibt es kein Disziplinarverfahren. Schließlich muß man die innere Sicherheit gewährleisten, da wird jeder Vorgesetzte und auch jeder Richter zustimmen, daß das Gemeinwohl vorgeht.

Geschrieben

Das sind noch nicht einmal die miesesten der anständigen Tricks aus der untersten Schublade.

Wie wäre es denn mit sowas: Du wirst zu einem Gespräch zur Abklärung der beantragten Genehmigung " eingeladen ". Dies zieht sich dann über mehrere Stunden. Beim Aufstehen schwankst Du etwas, weil Dir Dein Bein eingeschlafen ist. Mögliche Folgerungen: Alkoholiker, alternativ dazu kein sicherer Stand möglich, daher möglich Gefährdung anderer beim Schießen...

Such´s Dir aus und geh im Zweifelsfall von einem worst case szenario aus!!!

Und rate mal wer Deinen Stuhl ausgesucht hat...

Geschrieben

Es ist erstaunlich, wieviele Leutz in diesem Land ANGST vor ein paar kleinen Beamten haben! :o

Das sind Staatsdiener der untersten Ebene, nicht GESTAPO-Offiziere!

Na ja..........dann duckt Euch mal weiter schön vor denen. Viel Spass beim Popokriechen. :peinlich:

Geschrieben

Es ist erstaunlich, wieviele Leutz in diesem Land ANGST vor ein paar kleinen Beamten haben! :o

Einem Verwandten von mir ist genau das beschriebene Theater mit dem Amtsarzt vor einigen Jahren passiert. Dabei ging es allerdings nicht um Waffen, sondern um seinen Führerschein. Der Sachbearbeiter hatte ihn in der Kneipe beobachtet und bezweifelte daraufhin seine Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen. :ninja:

Geschrieben

Hallo

ist das Geschreibsel hier nur auf Duckmäusertum oder schon auf eine ausgewachsene Paranoia zurückzuführen?

Der deutsche Michel in Reinkultur.

Die meisten legalen Waffenbesitzer sind aber aufrechte Bürger. Deshalb haben wir noch unsere Eisen.

Steven

Geschrieben

Du überschätzt die Wirkung einer Dienstaufsichtsbeschwerde gewaltig. Viel mehr als einen Anfall von Heiterkeit bewirkt sie in der Praxis nicht.

Du reisst leider einige Dinge aus dem Zusammenhang. Eine DAB wollten andere stellen.

Aber mal nebenbei, so glatt in Bezug auf Heiterkeitsausbrüche geht die Geschichte damit auch nicht ab. In so einem Fall verlangt die vorgesetzte Stelle eine ausführliche Stellungnahme zu diesem Vorfall, und diese verursacht naturgemäß ein gewisses Maß an Aufwand.

Was machst Du eigentlich, wenn beim Sachbearbeiter auf einmal Zweifel an Deiner Eignung entsprechend WaffG §6 keimen und er Dich (auf Deine Kosten) zum Amtsarzt schickt? Widerspruch kannst Du nicht einlegen, da es sich dabei nicht um einen eigenständigen Verwaltungsakt handelt. Widerspruch ist erst gegen die Entziehung der waffenrechtlichen Erlaubnis möglich, aber dann liegt das Kind schon im Brunnen.

Na-Na-Na, eine derartige Vorgehensweise könnte er nicht begründen, und der Vorgang würde einer nachgehenden gerichtlichen Prüfung nicht standhalten. Kein normaler Verwaltungsbeamter- oder Angestellter würde sich mit einer solchen Aktion freiwillig ins Aus stellen.

Einen solchen Vorgang halte ich für sehr hypothetisch und für nicht durchführbar.

Überlege einmal was für Konsequenzen ein Entzug der waffenrechtlichen Erlaubnisse aufgrund mangelnder Geistiger Eignung haben müsste, konsquenter Weise müsste auch dein Jagdschein, Sprengstoffschein, Führerschein, Luftfahrzeugführerschein, Sportbootführerschein, und Gewerbeerlaubnis in einem zuge gelocht werden.

Topic war eigentlich: "Neue Gelbe WBK in NRW geht vor Gericht" also btt bitte

Gruß

Frank

Geschrieben

Aber mal nebenbei, so glatt in Bezug auf Heiterkeitsausbrüche geht die Geschichte damit auch nicht ab. In so einem Fall verlangt die vorgesetzte Stelle eine ausführliche Stellungnahme zu diesem Vorfall, und diese verursacht naturgemäß ein gewises Maß an Aufwand.

Der Aufwand tut dem Sachbearbeiter doch nicht weh. Der kriegt sein Gehalt dafür 37,5 Stunden die Woche abzusitzen. Die Produktivität hat weder auf sein Einkommen noch auf seine Karriere Einfluß. Wenn er Stellungnahmen schreiben muß bleibt halt die andere Arbeit liegen. :o

Na-Na-Na, eine derartige Vorgehensweise könnte er nicht begründen, und der Vorgang würde einer nachgehenden gerichtlichen Prüfung nicht standhalten.

Eine gerichtliche Überprüfung ist - wie oben geschrieben - erst nach dem Entzug möglich. Vorher gibt es keine Rechtsmittel.

Kein normaler Verwaltungsbeamter- oder Angestellter würde sich mit einer solchen Aktion freiwillig ins Aus stellen.

Er stellt sich damit nicht ins Aus. Er beweist seinen Vorgesetzten, daß er seinen Job und die innere Sicherheit sehr ernst nimmt.

Überlege einmal was für Konsequenzen ein Entzug der waffenrechtlichen Erlaubnisse aufgrund mangelnder Geistiger Eignung haben müsste, konsquenter Weise müsste auch dein Jagdschein, Sprengstoffschein, Führerschein, Luftfahrzeugführerschein, Sportbootführerschein, und Gewerbeerlaubnis in einem zuge gelocht werden.

Das hast Du ganz richtig erkannt! :ninja:

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