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IGNORED

softair-Pistole


skeet

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Hallo Kundige!

Ein 14jähriger Schüler wird bei einer Verkehrskontrolle von der Polizei angehalten.

Im Helmfach seines Rollers sind neben den Papieren auch eine Softair-Pistole.

Diese wir vom kontrolliereden Beamten entdeckt und beschlagnahmt!

Eine Anzeige wegen Verstoß gegen das Waffengesetz wird angedroht!

Warum, wiso, weshalb ?

Eigentlich hat er doch eine erlaubnisfreie Waffe "nur" transportiert.

Mit welchen Konsequenzen muss der Schüler schlimmstenfalls rechnen?

Was meint Ihr?

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Dazu zwei Fragen.

1. Was fuer eine Softair war es? War es eine unter 0,5 Joule? Dann sollten die Eltern das ganze Programm gegen die Polizisten durchziehen, Dienstaufsichtsbeschwerde, auf Entschuldigung bestehen, etc. Denn dann darf er damit herumfahren. Weils keine Waffe ist.

2. Ist sie staerker und mit "F" im Fuenfeck gekennzeichnet? Dann ists dumm gelaufen, die darf er nur ab 18 besitzen und er darf sie auch nur nicht zugriffsbereit transportieren.

3. Ist sie staerker und hat kein "F"? Dann werden wohl ein paar Arbeitsstunden faellig, dank dem Besitz einer wbk-pflichtigen Waffe.

Schzaun mer mal...

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Andere Frage: In welchem Bundesland darf der Knabe im Alter von 14 Jahren mit einem

motorisierten Roller unterwegs sein? Als 25KM/H gedrosseltes Gefährt bedarf es zumindest

der Mofaprüfung, und die gibt's erst ab 15 Jahren - zumindest hier im kochschen

Hessenlande.

V

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Dazu zwei Fragen.

1. Was fuer eine Softair war es? War es eine unter 0,5 Joule? Dann sollten die Eltern das ganze Programm gegen die Polizisten durchziehen, Dienstaufsichtsbeschwerde, auf Entschuldigung bestehen, etc. Denn dann darf er damit herumfahren. Weils keine Waffe ist.

2. Ist sie staerker und mit "F" im Fuenfeck gekennzeichnet? Dann ists dumm gelaufen, die darf er nur ab 18 besitzen und er darf sie auch nur nicht zugriffsbereit transportieren.

3. Ist sie staerker und hat kein "F"? Dann werden wohl ein paar Arbeitsstunden faellig, dank dem Besitz einer wbk-pflichtigen Waffe.

Schzaun mer mal...

Um was für einen Typ es sich tatsächlich handelt kann ich nicht sagen.

Lt. Beschreibung des Verkäufers wohl eine Pistole unter 0,5 J.

Das ehmals vorhandene F wurde vom Verkäufer unleserlich gemacht.

Die Waffe wird momentan polizeilich daraufhin überprüft.

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Die Unkenntlichmachung von dem F Zeichen ist soweit gängige Praxis gewesen, da ja nicht mehr nötig.

Aber die ganze Sache mit den 0,5 Joule ist halt so eine Sache. Es gibt zwar den Freistellungsbescheid des BKA’s, auf den er sich auch berufen sollte oder muss und dann gibt es eben die Auffassung, dass dieser Bescheid das Papier nicht wert ist, auf dem er gedruckt wurde.

Sicher wäre er mit unter 0,08 Joule und zwischen 0,08 und 0,5 Joule wird ihn zwar auch nichts passieren, aber es könnte kompliziert werden.

Eine Verurteilung könnte da durchaus drin sein, wenn man ihm auch aufgrund eines Verbotsirrtum nichts antun wird. Aber das Spielzeug könnte ggf. weg sein. In dem Fall sollte man mal prüfen, ob man nicht die Bundesrepublik Deutschland vor dem europäischen Gerichtshof auf Schadensersatz verklagen kann, den schließlich hat sie die entsprechend, von ihr selbst unterzeichnete Richtlinie nicht korrekt umgesetzt und ist daher für diesen Schwachsinn selbst verantwortlich. Allerdings ist das wie immer eine Frage an den Experten für europäisches Recht. Vielleicht fühlt sich Carcano hierzu berufen.

Gruß

Makalu

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Sicher wäre er mit unter 0,08 Joule und zwischen 0,08 und 0,5 Joule wird ihn zwar auch nichts passieren, aber es könnte kompliziert werden.

Was hat es mit der 0,08 Joule-Grenze auf sich? Für welche Waffen gilt dieser Wert? Seit wann gibt es diesen?

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Was hat es mit der 0,08 Joule-Grenze auf sich? Für welche Waffen gilt dieser Wert? Seit wann gibt es diesen?

http://www.co2air.de/wbb2/wom/WaffG.html

Anlage 2

Abschnitt 3 - Vom Gesetz ganz oder teilweise ausgenommene Waffen

Unterabschnitt 1 - Vom Gesetz mit Ausnahme von § 2 Abs. 1 und § 41 ausgenommene Waffen

Unterabschnitt 2 - Vom Gesetz ausgenommene Waffen

Punkt 1.

sowie

http://www.bka.de/profil/faq/waffenrecht/f...fen_energie.pdf

und auch noch:

http://foren.waffen-online.de/index.php?s=...ndpost&p=453981

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Was hat es mit der 0,08 Joule-Grenze auf sich? Für welche Waffen gilt dieser Wert? Seit wann gibt es diesen?

Die 0,08J kamen mit der letzten Verschlimmbesserung des Waffengesetzes. Sie sollen aus einer Medizinischen Abhandlung stammen die besagt das bei 0,08J bei einem Treffer ins geöffnete Auge die Wahrscheinlichkeit einer bleibenden Erblindung bei 0,02% liege (trotzdem bitte nicht ausprobieren).

Dagegen soll gerüchteweise Mattel ins Feld zezogen sein und mit Klage vor dem Europäischen Gerichtshof gedroht haben da diverse abfliegende Teile an Hi-Man, Starwars und sonstigen Spielzeugen, bis hin zur guten alten Playmobil Piratenschiffkanone mehr als 0,08J haben und so "über Nacht" zu erlaubnispflichtigen Waffe wurden.

Daher gab es einen Feststellungsbescheit des BKA der die Grenze auf 0,5J wie im restlichen Europa aufweitet. Ach ja, und das Softairs über 0,08 und unter 0,5 erst an 14 erlaubt seien ist offenbar eine Erfindung des Waffenhandels. Zumindest im Feststellungsbescheit steht das nicht.

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Hallo,

passt vielleicht nicht ganz zum Thema, aber anbei ein Pressebericht den ich heute gelesen habe.

Finde ich ganz interessant.

"Schüsse auf Linienbus: Polizei ermittelt weiter"

"Wer am Vatertag auf einen Linienbus in Iserlohn geschossen hat, ist nach wie vor unbekannt.

Die Polizei hofft weiter auf Hinweise von Bürgern, die zu dem Schützen führen könnten.

Höchstwahrscheinlich wurden die beiden am Tatort gefundenen Keramik-Kugeln mit einer so genannten Soft-Air-Pistole abgeschossen.

Diese Pistolen werden für Spiele mit Farbpatronen oder Plastik-Kugeln benutzt, auch für sie braucht man allerdings einen Waffenschein. :confused:

Am Vatertag hatten zwei Keramik-Kugeln am Karnacksweg zwei Scheiben eines Linienbusses getroffen, verletzt wurde dabei niemand.

Die Zeugen vor Ort hatten zwar den Knall gehört, konnten aber am Tatort niemanden sehen, der geschossen haben könnte. "

gemeldet am 1. Juni 2006 um 08:48 Uhr, Quelle: www.radio-mk.de

Ach ja, die Scheiben gingen zu bruch. Das geht aus dem Pressebericht nicht genau hervor.

Gruß

Thomas

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Ach ja, die Scheiben gingen zu bruch. Das geht aus dem Pressebericht nicht genau hervor.

Spricht eigentlich nicht für eine Softair mit weniger als 0,5J, und das Führen der über 0,5J Softairs erfordert tatsächlich einen Waffenschein, und zwar einen "richtigen" keinen kleinen.

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....denn sie wissen nicht was sie schreiben..... :peinlich:

Da magst du zwar recht haben - aber ich schätze, die meinten nicht Softair, sondern Paintball-Farbmarkierer - und für die braucht man zum Führen (ausser verpackt und entladen) tatsächlich einen Waffenschein.

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Mit einer 0,5 Joule Softair bekommt man keine Scheibe kaputt. Es sei denn, man nimmt das Spielzeug und schlaegt die Scheibe damit ein.

Andernfalls duerfte es bei mir daheim kein einziges heiles Fenster geben.:D

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