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IGNORED

zuverlässigkeit von bm


red star

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Ich habe vollgendes problem: ich habe vor einem jahr meine waffe zu einem bm im raum stutgart gegeben und obwohl sie jetzt schon angeblich seit oktober letzten jahres fertig ist, bekomme ich sie einfach nicht zurück. mitlerweile telephoniere ich mir schon seit monaten die finger wund und höre immer nur irgendwelche ausreden. ja sie kommt bald, ja er sei vom baum gefallen, ja er habe sie ja schon losgeschickt, aber merkwürdigerweise sei sie zurückgekommen...vor drei wochen war die letzte info, sie sei unterwegs. ist abe rimmer noch nicht bei mir angekommen. seitdem erreiche ich ih nagrnicht mehr. da die waffe ja durch den versand nur mit eigenhändiger entgegennahme auf jedenfall bei ihm angekommen ist, und ich den beleg habe, frage ich mich langsam, ob ich nicht lieber zu polizei gehen sollte, und die waffe als abhandengekommen melden sollte, mit der bemerkung, sie sei als letztes bei dem bm gewesen. aber das ist natürlich ein hartes mittel. ausserdem möchte ich nicht meine zuverlässigkeit verlieren. was würdet ihr an meiner stelle tun? ich habe langsam die sorge das da irgendetwas nicht stimmt!

Geschrieben

wenn dein Büchsenmacher ein Büchsenmacher war hast du bezüglich Zuverlässigkeit kein Problem. Ansonsten - Einschreiben - Fristsetzung..... es gibt Leute die in diesem Board klagen wollen weil sie nach 3 Monaten noch keine WBK haben...du wartest seit einem halben Jahr auf dein Eigentum!

:bud:

Geschrieben

ich denke das mit der mahnung ist wirklich eine gute idee. das mit dem hinfahren wird leider etwas schwierig, da ich gut 500km von dem herrn wegwohne. meine sorge momentan ist viel mehr, dass er die waffe einfach so verschickt hat und sie jetzt weg ist :angry2:

Geschrieben

Wenn jemand eine Ware angeblich mehrmals verschickt hat, dann kann man eigentlich davon ausgehen, dass er sie gar nicht verschickt hat. <_<

Geht er auch nicht mehr ans Telefon?

Frag mal bei der örtlichen HK ob es den Betrieb überhaupt noch gibt.

Geschrieben

ja das ist das problem, ich bekomme ihn nicht mehr an die strippe, es war zwar vorher auch schon schwierig, meist hat er mich aber nach einer weile zurück gerufen. nachdem er aber festgestellt hat, dass er die waffe vor drei wochen versendet hatte, macht er nichteinmal mehr das. ich denke ich werde ihn mahnen, mir vielleicht überlegen, dort hinzureisen und wenn das alels nichts fruchtet, zur behörde zu gehen.

@christian:

so würde er aber zwangsläufig irgendwann seine zulassung verlieren?! und ich glaube nicht das er sich damit exculpieren könnte, dass er sie nur "ausversehen" verwechselt und dann verkauft hätte?!

Geschrieben

PS: Hat er ggf. die Reperatur verhunzt?

Wo kein Kläger, da kein Richter.

ja das war auch mein zweiter gedanke. das wäre mir allerdings lieber als wenn die waffe jetzt weg ist, weil der herr sie einfach mal lustig als päckchen verschickt hat. ( es war keine besondere waffe)

Geschrieben

Ich habe mal einem Händler damit gedroht, das ich vom abhanden kommen meiner Waffe ausgehe und innerhalb von drei Tagen die Behörde informieren werde. Was glaubt ihr wie schnell die Waffe wieder da war?

:D

Geschrieben

Das kann man sagen, daß da etwas nicht stimmt!

Laß doch die Telephoniererei und schicke ihm ein Einschreiben mit Rückschein, in dem Du ihm schreibst: "sehr geehrter Herr xxx, am yy.yy.yyyy habe ich Ihnen die Waffe zzzzzz mit der Seriennummer qqqq zur Reparatur überlassen. Leider habe ich bisher von Ihnen keinen verbindlichen Rückgabetermin erhalten. Die Arbeiten könnten nach meiner Einschätzung bereits ausgeführt sein. Hiermit fordere ich Sie auf, mir die Waffe bis zum yy.yy.yyyy zur Abholung bereit zu halten."

Den Termin legst Du sicherheitshalber 14 Tage nach Absenden des Schreibens (das ist nur, um nicht das Argument zu bekommen "zu wenig Zeit", das kann nämlich entscheidend sein.

Auf diese Weise hast Du ihm rechtsverbindlich einen Termin gesetzt, den Du auch nachweisen kannst. Nimmt er das Schreiben nicht an und kommt es als "unzustellbar" zurück, dann ist dies Annahmeverweigerung und wird genauso gewertet als wenn er es zur Kenntnis genommen hätte (er hatte ja schließlich die Zeit dazu). An dem betreffenden Tag nimmst Du Dir jemanden als Zeugen mit und holst die Waffe ab. Dann sind entweder die Arbeiten erledigt oder nicht. Läßt er das alles platzen kannst Du zu Deiner Waffenbehörde marschieren und einmal anfragen, aws zu tun ist (Du hast durch das Einschreiben dann ja auch den Nachweis, daß Du wirklich versucht hast, an Deine Waffe zu kommen).

Ob Du dann einen Anwalt benötigst, wirst Du sehen. Wichtig ist zunächst einmal das Einschreiben mit Terminsetzung!

Heinrich

Genau wie von Heinrich beschrieben musst du verfahren. Nur so hast du eine Chance in dieser Sache vorwärts zu kommen, Nägel mit Köpfen zu machen.

Im Übrigen frage ich mich wo du die Geduld für diese ewige Warterei hergenommen hast.

Was für ein BüMa ist das, der seiner Kundschaft nicht einen Termin für den Abschluss der Reparatur nennt. Es hat doch sicherlich auch schon Kontakt gegeben, bevor er die Waffe von dir erhalten hat!?

Und entschuldige, wenn ich auch dich frage, warum du nicht von Anfang an mehr Druck gemacht hast.

Wenn mein BüMa meint, die Reparatur dauert länger als einen Monat, muss er dies schön gut begründen oder ich such mir einen Anderen. Oder ist diser BüMa der absolute Könner, dass man so langes Warten gerne in kauf nimmt? :confused:

Da lobe ich mir meine BüMa vor Ort oder die von Frankonia, auch wenn mancher hier im Forum jetzt wieder frägt, seit wann Frankonia Büchsenmacher hat. ;)

Grüße, slg-benelli

Geschrieben

tja zum einen war ich wohl wirklich sehr geduldig und zum anderen habe ich leider wirklich keinen termin abgemacht. lange hingehalten hat er mich halt damit, dass die waffe neu beschossen werden müsste und er nur wegen einem gewehr nicht zum beschussamt fahren würde. da ich die waffe nicht wirklich brauchte und er auch einen bedeutend günstigeren preis beanschlagt hat als frankonia war ich so geduldig. aber das wir sich jetzt ändern, die mahnung ist unterwegs;-)

danke für die hilfe!

Geschrieben

und die Deutsche Post AG nimmt Waffen nicht mehr an, er hätte sie also gar nicht versenden dürfen, jedenfalls nicht mit der Post AG.

Doch, als sauteures Expresspaket mit Option "eigenhändig"... Bümas können aber günstiger mit einem Paketdienst verschicken, der mit dem VDB Sonderkonditionen ausgehandelt hat.

Geschrieben

Ganz richtig ist das nicht, Wahrsager.

1. De facto transportiert die Post (DHL) natürlich weiterhin Waffen und zwar sehr problemlos. Ansonsten - also ganz formal-rechtlich - differerieren freilich AGB und Transportbedingungen.

2. De iure ist es Sache des Versenders, den sicheren Zugang nur bei einem Berechtigten nach seinen Möglichkeiten sicherzustellen. Dazu gibt es verschiedene Wege, nicht nur die von Dir erwähnte sehr teure Option.

3. Der auf Waffenversand spezialisierte Spediteur heißt "Transimpex" und nimmt auch Einzelkunden. Sitzt in München, ist aber bundesweit tätig.

Carcano

Geschrieben

Ganz richtig ist das nicht, Wahrsager.

1. De facto transportiert die Post (DHL) natürlich weiterhin Waffen und zwar sehr problemlos. Ansonsten - also ganz formal-rechtlich - differerieren freilich AGB und Transportbedingungen.

Mir wurde gesagt, dass die DHL-Bestimmungen Waffen ausschliessen, aber dass für den Versand von Inlandspaketen von einer Postfiliale aus eben die Bestimmungen der Post gelten. :gaga:

2. De iure ist es Sache des Versenders, den sicheren Zugang nur bei einem Berechtigten nach seinen Möglichkeiten sicherzustellen.

Logisch. Daher darf man z.B. auch keine VL-Waffe als Päckchen schicken (hatten wir hier neulich ja mal als Thema).

Dazu gibt es verschiedene Wege, nicht nur die von Dir erwähnte sehr teure Option.

Bei der Post?

Meinst Du Tricks wie "Verschlossener Koffer als Paket & Schlüssel als Einschreiben hinterher"?

Hm...

3. Der auf Waffenversand spezialisierte Spediteur heißt "Transimpex" und nimmt auch Einzelkunden. Sitzt in München, ist aber bundesweit tätig.

Ah, vor einer Weile war das noch "GO" und sie haben sich geweigert, meine Privatsendung anzunehmen.

Die Problematik des Waffenversands wäre ein gutes Thema für einen Visier-Artikel... nicht nur wegen eGun, die Visier selbst druckt ja auch Kleinanzeigen...

:)

Geschrieben

.......das mit dem hinfahren wird leider etwas schwierig, da ich gut 500km von dem herrn wegwohne..........

Sofern mehrere Mahnungen und Frist- bzw. Nachfristsetzungen deinerseits wasserdicht sind, und Du nach vorheriger Ankündigung bei Ihm zum Zwecke der Abholung aufschlägst, sind die damit verbundenen Kosten einklagbar.

Wenn RSV-Versichert, Deckungszusage einholen und die Angelegenheit dem Anwalt übergeben. Falls nicht: trotzdem beim Anwalt ein kurzes Beratungsgespräch führen. In diesem Fall lautet die Fragestellung: bekomme ich mein Eigentum zurück ohne für die Leistungen des Anwaltes bezahlen zu müssen?

Gruß

Frank

Geschrieben

Sofern mehrere Mahnungen und Frist- bzw. Nachfristsetzungen deinerseits wasserdicht sind, und Du nach vorheriger Ankündigung bei Ihm zum Zwecke der Abholung aufschlägst, sind die damit verbundenen Kosten einklagbar.

Wenn RSV-Versichert, Deckungszusage einholen und die Angelegenheit dem Anwalt übergeben. Falls nicht: trotzdem beim Anwalt ein kurzes Beratungsgespräch führen. In diesem Fall lautet die Fragestellung: bekomme ich mein Eigentum zurück ohne für die Leistungen des Anwaltes bezahlen zu müssen?

Gruß

Frank

darf man fragen was dich dazu bewogen hatte etwas bei einem BM machen zu lassen der über 550 KM von einem wegwohnt? Frage nur aus Neugier, vielleicht kannst du mir auch sagen wer das war, da ich aus Stuttgart komme und vielleicht denjenigen kenne?

Blaster

Geschrieben

darf man fragen was dich dazu bewogen hatte etwas bei einem BM machen zu lassen der über 550 KM von einem wegwohnt? Frage nur aus Neugier, vielleicht kannst du mir auch sagen wer das war, da ich aus Stuttgart komme und vielleicht denjenigen kenne?

Blaster

Würde mich auch interessieren, da ich auch aus der Gegend komme. Kannst ja auch per PM antworten.

Vielen Dank!

Gruß Winzi

Geschrieben

mh irgendwie werde ic hdas gefühl nicht los, dass ich die waffe auch trotz mahnung nicht so schnell wieder sehe. mal eine frage, wenn ich jetzt dem fwr inc oerag beitrete, gilt die versicherung dann auch für einen fall, der ja schon vor dem beitritt in die hose gegangen ist? nicht das ich die versicherung bezahle und dann bei einem möglichen prozess nichts von ihr bekomme?

hab zumindest im vertrag nichts gefunden, gleich mal die agb durchlesen, weiß einer von euch mehr?

Geschrieben

ich befürchte fast, dass wenn die waffe weg ist, die ganze sache sehr schnell etwas mit waffenrecht zutun haben wird!

Äh... ich interpretier da jetzt mal lieber nix rein... :unsure:

Die Örag-RSV ihast Du, falls Dir Dein SB einen Eintrag verweigert oder sowas...

Wenn der Büma aber Deine Waffe nicht rausrückt, dann hat das nix mit Waffenrecht zu tun sondern es ist eine zivilrechtliche Streitsache bei der es nicht darauf ankommt, ob es um ein Gewehr oder ein Auto geht.

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