Zum Inhalt springen
IGNORED

DSB Standaufsicht


Müller

Empfohlene Beiträge

Bei uns in Niedersachen verlagt der DSB (NSSV) von Standaufsichten die Teilnahme an einem "Lehrgang für Standaufsichten". Ausnahme: Wer einen Sachkunde und Schießsportleiterlehrgang hat!!

Aussage des DSB: Sonst darf man nicht mehr als Standaufsicht eingesetzt werden.

Nach meiner Meinung reicht es aber aus, wenn eine Person mit Sachkundenachweis dem Ordnungsamt als Aufsicht gemeldet wird!

Was will der DSB mit diesem "angeblich vorgeschriebenen Lehrgang" bewirken?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Die Meldung ans Amt ist nach den neuen gesetzlichen Regelungen nicht mehr nötig !

Es genügt die Auflistung aller dazu geeigneten/berechtigten Schützen in einer beim Verein einsehbaren Liste.

Weitergehende Regeln als das Vorhandensein von Sachkunde sind aus den Gesetzen nicht herauszulesen.

Das Verbände gerne etwas mehr machen - vor allen Dingen wenn mit Gebühren verbunden ist ja nichts Neues :s82:

Dies Thema wurde schon oft hier besprochen - aber so lange es keine gesetzlichen Vorgaben gibt , die es genauer definieren , sollten nicht die Verbände die Latte selbst immer höher legen :rolleyes: .

Mouche

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Beides? <_< Haben die Herren sich mal die Schießsportleiterlizenz ganz genau angeschaut?

Sie beinhaltet - zumindest beim WSB - auch gleichzeitig die Sachkunde.

Warum sollte dies nun bei Euch im NSSV anders sein?

Als ich 1993 beim NSSV den Fachschießsportleiter gemacht habe waren Sachkundeausbildung/Prüfung und Erste-Hilfe-Ausbildung noch elementarer Bestandteil der Gesamtausbildung. Ham die das geändert? Warum?

Gruß

Bounty

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Die Meldung ans Amt ist nach den neuen gesetzlichen Regelungen nicht mehr nötig !

Es genügt die Auflistung aller dazu geeigneten/berechtigten Schützen in einer beim Verein einsehbaren Liste.

......

Mouche

Hallo Mouche,

das trifft aber nur zu, wenn Vereine den Schießstand betreiben und/oder der Verein die Aufsicht stellt.

Auf einem gewerblich betriebenen Stand muss die Aufsichtsperson nach wie vor der zuständigen Behörde gemeldet werden.

Grüße

M.P.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo Mouche,

das trifft aber nur zu, wenn Vereine den Schießstand betreiben und/oder der Verein die Aufsicht stellt.

Auf einem gewerblich betriebenen Stand muss die Aufsichtsperson nach wie vor der zuständigen Behörde gemeldet werden.

Grüße

M.P.

Da will ich Dir gerne Recht geben - ich kenne die Verhältnisse nur aus Vereinssicht . Bei uns in der Umgebung gibt es keinen gewerblichen Stand der mir bekannt ist.

Mouche

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Als ich 1993 beim NSSV den Fachschießsportleiter gemacht habe waren Sachkundeausbildung/Prüfung und Erste-Hilfe-Ausbildung noch elementarer Bestandteil der Gesamtausbildung. Ham die das geändert? Warum?

Gruß

Bounty

Hi Bounty,

ich habe gerade noch mal nachgeschaut.

Meine Schießsportleiterlizenz ist auch von 1993. Neben der Ersten-Hilfe-Ausbildung (ich glaube es waren 2 Tage) hat der Schießsportleiterlehrgang 2 Wochenenden (also 4 Tage) gedauert, glaube ich zumindestens.

Ich kann mich neben einer "praktischen" Abschlußprüfung auch noch an einen ausführlichen schriftlichen waffenrechtlichen Test erinnern (umfangreicher als bei der "normalen" Sachkunde).

:bb1:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hi Bounty,

ich habe gerade noch mal nachgeschaut.

Meine Schießsportleiterlizenz ist auch von 1993. Neben der Ersten-Hilfe-Ausbildung (ich glaube es waren 2 Tage) hat der Schießsportleiterlehrgang 2 Wochenenden (also 4 Tage) gedauert, glaube ich zumindestens.

Ich kann mich neben einer "praktischen" Abschlußprüfung auch noch an einen ausführlichen schriftlichen waffenrechtlichen Test erinnern (umfangreicher als bei der "normalen" Sachkunde).

:bb1:

Wobei alles sehr viel Sinn für den Schießsportleiter, da ja vornehmlich als Leitender/Aufsicht beim Schießen bzw. als "Hilfstrainer" eingesetzt weden soll, macht. Neben Kenntnis der Disziplinen und Trainingsmethoden ist man mit Erste-Hilfe und Waffensachkunde auf der sicheren Seite, wenn man im Verein eingesetzt wird.

Imho hat der DSB diese Ausbildung aber in mehrere Einzellehrgänge "zerlegt", soweit ich das mitgekriegt habe.

Gruß

Bounty

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Bei uns in Niedersachen verlagt der DSB (NSSV) von Standaufsichten die Teilnahme an einem "Lehrgang für Standaufsichten". Ausnahme: Wer einen Sachkunde und Schießsportleiterlehrgang hat!!

Aussage des DSB: Sonst darf man nicht mehr als Standaufsicht eingesetzt werden.

Nach meiner Meinung reicht es aber aus, wenn eine Person mit Sachkundenachweis dem Ordnungsamt als Aufsicht gemeldet wird!

Was will der DSB mit diesem "angeblich vorgeschriebenen Lehrgang" bewirken?

Nicht nur bei euch in Niedersachsen, auch bei uns (Sachsen-Anhalt) ist von "ganz oben" (DSB), also nicht mal vom Landesverband, so geregelt worden. Habe mir diesen Lehrgang und die Prüfung Ende vorrigen Jahres selber angetan, war ganz locker, nach 4 Unterrichtsstunden (etwa) gab es ein püaar Prüfungsfragen (schriftlich) und die Sache war erledigt. War aber nicht deckungsgleich mit dem Bereich der Sachkunde, ging dabei auch um solche Sachen die eher wirklich den Stand betreffen. Meldungen bei Unfällen, Sani-Kasen, Verbandsbuch und so ein Kram.

Habe es halt mitgemacht (bei uns der halbe Verein) und gut. Obs per Gesetz vorgeschrieben ist oder net war mir egal, im Falle eines Unfalls (muß ja net mal ein Unfall mit der Waffe sein) lege ich mich net mit dem Verband an bzw. der Versicherung, bloß weil so ein Scheinchen fehlt und ein paar Sachen wurden auch genannt an die ich so garnet gedacht hätte.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo,

ich habe mich (Wohnort Niedersachsen) im diesem Jahr für den Schießsportleiter-Lehrgang angemeldet. Voraussetzung dafür ist ein Waffensachkunde-Lehrgang und die Erste Hilfe sollte auch vorhanden sein. Nun ist es bei mir allerdings so, daß ich den Sachkunde-Lehrgang mit entsprechender Prüfung bereits 1982 abgelegt habe.

Jetzt habe ich die Nachricht erhalten, daß alle Waffensachkundeprüfungen, die vor 1990 abgelegt wurden, nicht mehr anerkannt werden, da sich zwischenzeitlich einiges geändert hat. Also muß ich, bevor ich zu einem Schießsportleiter-Lehrgang zugelassen werde, erneut einen Waffensachkunde-Lehrgang ablegen.

Interessanterweise habe ich Ende 2005 eine grüne WBK beantragt und auch bekommen. Die Behörde erkennt die Waffensachkunde von 1982 also an! Hier wurde nur geprüft, ob die Waffensachkunde auch mit anschließender Prüfung erfolgt ist. Es war wohl früher auch möglich, eine Waffensachkunde ohne eine Prüfung vor dem Verband zu erhalten, also auf vereinsinterner Basis. Diese werden nicht anerkannt.

Hier verlangt also die Behörde, die WBK's ausstellt im Prinzip weniger, als der Verband für die Zulassung zum Schießsportleiter-Lehrgang. Ich sehe ja noch ein, daß ein Schießsportleiter auf dem aktullen Wissensstand sein sollte, aber hätte da nicht auch ein "Auffrischkursus" gereicht?

Wie dem auch sei, da ich gerne den Schießsportleiter-Lehrgang machen möchte, werde ich halt die Sachkunde ein 2. mal machen und gut ist. Man lernt ja schließlich auch wieder dazu.

Gruß

tigerente01

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Beides? <_< Haben die Herren sich mal die Schießsportleiterlizenz ganz genau angeschaut?

Sie beinhaltet - zumindest beim WSB - auch gleichzeitig die Sachkunde.

Warum sollte dies nun bei Euch im NSSV anders sein?

Ist doch vollkommen korrekt.

Nur ein "oder" würde das Nachblättern erforderlich machen. ;)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

...

Was will der DSB mit diesem "angeblich vorgeschriebenen Lehrgang" bewirken?

...

Könnte mir vorstellen, dass Konformität zum §5 erreicht werden soll. Wäre nur interessant ob es exakt so in der Sportordnung gefordert wird oder ob da wieder jemand über die Stränge schlägt.

Ich hätte die Referenz zu §10 nur als Hinweis auf die zusätzliche Erfordernis für die Kinder und Jugendarbeit gesehen.

Habe heute leider keine Zeit mehr, sonst würde ich mal in der SpO nachschlagen.

§ 5

Schießsportordnungen

(1) Die Genehmigung einer Sportordnung für das

Schießen mit Schusswaffen setzt insbesondere voraus,

dass das Schießen nur auf zugelassenen Schießstätten

veranstaltet wird und

1. jeder Schütze den Regeln der Sportordnung unterworfen

ist,

2. ausreichende Sicherheitsbestimmungen für das

Schießen festgelegt und dabei insbesondere Regelungen

zu den erforderlichen verantwortlichen Aufsichtspersonen

(§ 10) getroffen sind,

...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

...................

Standaufsichten". Ausnahme: Wer einen Sachkunde und Schießsportleiterlehrgang hat!!

Aussage des DSB: Sonst darf man nicht mehr als Standaufsicht eingesetzt werden.

...................

hallo,

auch das ist leider nicht ganu richtig, ich habe das machwerk mal als pdf angehängt.

weiterhin wurde das ganze schon mal angerissen -von wem wohl :rolleyes: -

und zwar hier:

http://foren.waffen-online.de/index.php?showtopic=314579

und hier:

http://foren.waffen-online.de/index.php?sh...=313288&hl=bdmp

ich hab mich entschlossen, in der angelegenheit mal dem obersten cheffe zu kontakten, falls er antwortet stell ich es hier rein.

man bedenke auch die auswirkungen, für die herren die zb. ihre sachkunde durch den jagdschein erfüllt haben, wie es im gesetz ausdrücklich steht..den nssv ist das völlig egal :peinlich: .

ich glaub keiner hat was dagegen, den doch so wichtigen aufsichtenlehrgang zu absolvieren, ABER eine erneute sachkunde find ich völlig :gaga:

gruß VA

ns: der schreibfehler der pdf ist orginal.........

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Also ich habe meine Sachkunde vor einem Jahr abgelegt, war schon die nach dem neuen Waffengesetz. In meiner Urkunde vom Schützenverband Hamburg steht drin, dass ich nach § 7 WaffG an einem Sachkundelehrgang teilgenommen habe und nach § 15 Abs. 1 WaffG eine Prüfung erfolgreich abgelegt habe. Der Inhaber dieser Bescheinigung ist berechtigt Standaufsicht durchzuführen, sofer die Altersvoraussetzung erfüllt ist.

Nach des Regularien des DSB Regel 0.6.1.6.1 "Die Aufsichtspersonen müssen volljährig, zuverlässig und sachkundig sein. Soweit Kinder und Jugendliche am Schießen teilnehmen müssen Sie außerdem für deren Obhut besonders Qualifiziert sein.

Daraus entnehme ich, dass eine Standaufsicht, sofern man nicht mit Kindern und Jugendlichen arbeitet überflüssig für die Standaufsicht ist. Mein Verein gehört zum NWDSB also Niedersachsen, bei uns im Verein macht jeder der das Alter und den Sachkundenachweis abgelegt hat Aufsicht.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Der DSB hat ja wohl keine rechtliche Handhabe für diesen Lehrgang. Wenn niemand aus einem Verein diesen Lehrgang hat, kann der DSB den Schießbetrieb in dem Verein ja wohl nicht untersagen! Er könnte nur über den Versicherungsschutz etwas machen!

Und wie sieht es dann wohl mit einigen kleinen Vereinen aus, die keinem Verband angehören und z. B. nur Luftdruckwaffen schießen??

Es kann ja wohl nicht sein, daß ein 30 Stunden Sachkundelehrgang nicht ausreichtl, aber ein 4 Stunden Lehrgang für Standaufsichten ausreichen soll!!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Also ich habe meine Sachkunde vor einem Jahr abgelegt, war schon die nach dem neuen Waffengesetz. In meiner Urkunde vom Schützenverband Hamburg steht drin, dass ich nach § 7 WaffG an einem Sachkundelehrgang teilgenommen habe und nach § 15 Abs. 1 WaffG eine Prüfung erfolgreich abgelegt habe. Der Inhaber dieser Bescheinigung ist berechtigt Standaufsicht durchzuführen, sofer die Altersvoraussetzung erfüllt ist.

Nach des Regularien des DSB Regel 0.6.1.6.1 "Die Aufsichtspersonen müssen volljährig, zuverlässig und sachkundig sein. Soweit Kinder und Jugendliche am Schießen teilnehmen müssen Sie außerdem für deren Obhut besonders Qualifiziert sein.

Daraus entnehme ich, dass eine Standaufsicht, sofern man nicht mit Kindern und Jugendlichen arbeitet überflüssig für die Standaufsicht ist. Mein Verein gehört zum NWDSB also Niedersachsen, bei uns im Verein macht jeder der das Alter und den Sachkundenachweis abgelegt hat Aufsicht.

Soll natürlich heißen "dass ein Sportleiterlehrgang..."

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Daraus entnehme ich, dass eine Standaufsicht, sofern man nicht mit Kindern und Jugendlichen arbeitet überflüssig für die Standaufsicht ist. Mein Verein gehört zum NWDSB also Niedersachsen, bei uns im Verein macht jeder der das Alter und den Sachkundenachweis abgelegt hat Aufsicht.

Hhm, für die reine Aufsicht braucht man den umfassenden Lehrgang sicher nicht, aber wie gesagt kann man als Schießleiter, quasi als "Trainer light", dem Schützen Hilfestellung und Anleitung geben, damit er sich verbessern kann. Ansonsten trainiert nämlich jeder für sich allein!

Gruß

Bounty

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hhm, für die reine Aufsicht braucht man den umfassenden Lehrgang sicher nicht, aber wie gesagt kann man als Schießleiter, quasi als "Trainer light", dem Schützen Hilfestellung und Anleitung geben, damit er sich verbessern kann. Ansonsten trainiert nämlich jeder für sich allein!

Gruß

Bounty

Weist Du Bounty - um jüngeren , unerfahreneren Schützen Hilfe und Anleitung zu geben und etwas von meiner Erfahruing und meinem Wissen zu teilen - DAFÜR brauch ich erst recht keinen Wisch von irgend einem Funktionärsclub :rolleyes: -

DAS praktiziere ich täglich :gutidee: - und von den Anfängern und Jungen hat mich noch keiner nach einem guten Tip gefragt , ob ich auch ne Lizenz dafür hab , ihm diesen Tip geben zu dürfen :peinlich: .

Ein Land von Funktionären , Bedenkenträgern und Regelungswütigen sind wir aber wirklich - und das alles auf den STAAT zu schieben ist die billigste aller Ausreden :icon13:

Mouche

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Weist Du Bounty - um jüngeren , unerfahreneren Schützen Hilfe und Anleitung zu geben und etwas von meiner Erfahruing und meinem Wissen zu teilen - DAFÜR brauch ich erst recht keinen Wisch von irgend einem Funktionärsclub :rolleyes: -

Recht hast Du, aber ich hab zum Beispiel ne ganze Menge Tricks auf eben jenem besagten Lehrgang mitbekommen, der war nämlich von den Ausbildern sehr gut gemacht!

Gruß

Bounty

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

.....ja - und der Verband der das Schießen als erster gänzlich verbietet , der hat die größten Chancen , daß nie was passiert :00000733: .

Das sollte jetzt bewußt NICHT sachlich sein :rolleyes: - aber manchmal kommt diese Idee schon auf , wenn man sieht , wieviel "German Angst" seit einiger Zeit bei den Verbänden zu herrschen scheint B) ........................

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich schieße auch in einem Unterverband des NWDSB. Bei uns ist von einem Aufsichtslehrgang noch nichts angekommen. Da reicht noch immer die Sachkunde.

Die ist aber bei uns kein Bestandteil des Sportleiterlehrgangs mehr, sondern Zugangsvorraussetzung zum Lehrgang. Die ehemals enthaltene Sachkunde wird auch nicht mehr anerkannt, wir hatten sogar mehrere Trainer C und einen Internationale Schiedsrichter die ihre Sachkunde damals mit dem "Schiessleiter" wie es damals wohl noch hieß nachgewiesen hatten, Schreiben bekamen das sie bis zu einem bestimmten Datum den Sachkundelehrgang nachzumachen hätten, ansonsten würden ihre Lizenzen verfallen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Doch. Hat er. Das muß nur beschlossen werden und schon ist es gültig. Dann kann der Verband seine Mitgliedsvereine anweisen, das durchzusetzen. Und wenn was passiert und der betreffende hat die Qualifikation nicht, ist auf jeden Fall nicht der Verband der A.....

Heinrich

Ich meine nicht:

:confused:

siehe Schießstandordnung DSB

(http://www.schuetzenbund.de/infothek/recht/schiesstaende/Schiessstandordnung_Kugeldisziplinen_2003-1.pdf)

12. Jedes Schießen ist unter der Aufsicht einer verantwortlichen Aufsichtsperson, deren Name an gut sichtbarer Stelle auszuhängen ist, durchzuführen. Verantwortliche Aufsichtspersonen haben das Schießen ständig zu beaufsichtigen sowie insbesondere dafür zu sorgen, dass die im Schießstand Anwesenden durch ihr Verhalten keine vermeidbaren Gefahren verursachen und die Regelungen dieser Schießstandordnung beachtet werden. Sie haben, wenn dies zur Verhütung von Gefahren erforderlich ist, das Schießen und den Aufenthalt im Schießstand zu untersagen. Die Benutzer von Schießständen haben die Anordnungen der Aufsichtspersonen zu befolgen.

Die Aufsichtsperson darf während der Aufsichtstätigkeit selbst nicht am Schießen teilnehmen. Eine zur

Aufsichtsführung befähigte Person darf schießen, ohne selbst beaufsichtigt zu werden, wenn sichergestellt ist,

dass sie sich allein auf dem Schießstand befindet.

Ausgabe

November 2003

1 Allgemeine Waffengesetz - Verordnung i.d.F. vom 27.10.2003

Nach Rüchsprache mit unserer zuständigen Ordnungsbehörde (Abteilungsleiter)

ist der Behörde egal ob die Standaufsicht den Lehrgang und/oder Schein vom DSB hat oder nicht.

Die Behörde möchte eine Liste der Personen, die Standaufsicht machen, um die "Sachkundigkeit"

zu prüfen.

Damit sparen wir viel Geld -- kein Lehrgang -- keine Kosten!!! :appl:

Shooterfjb

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Nach Rüchsprache mit unserer zuständigen Ordnungsbehörde (Abteilungsleiter)

ist der Behörde egal ob die Standaufsicht den Lehrgang und/oder Schein vom DSB hat oder nicht.

Hat er ja auch nicht zu entscheiden... der Verband schon...

Die Behörde möchte eine Liste der Personen, die Standaufsicht machen, um die "Sachkundigkeit"

zu prüfen.

Aha...!? vielleicht sollte der sich auch nochmal die AWaffV zu Gemüte führen... oder geht es hier um eine gewerblichen Schießstätte?

Gruß Gromit

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.