Varminter Posted March 1, 2006 Share Posted March 1, 2006 Hi Folks, ab welchem Alter darf eine Jugendliche in DE im Besitz von Pfefferspray, Tränengas, Hundeabwehrspray etc. zum Selbstschutz sein? Thanks im Voraus! Varminter Link to comment Share on other sites More sharing options...
Bobbel Posted March 2, 2006 Share Posted March 2, 2006 Hi Folks, ab welchem Alter darf eine Jugendliche in DE im Besitz von Pfefferspray, Tränengas, Hundeabwehrspray etc. zum Selbstschutz sein? Thanks im Voraus! Varminter Findest Du im Anhang WaffG Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen §3 Abs. 2 "Jugendliche dürfen abweichend von §2 Abs.1 Umgang mit geprüften Reizstoffsprühgeräten haben" Geprüft bedeutet ein kleines BKA Stempelchen muss auf der Dose sein (sonst verbotener Gegenstand...) Jugendliche sind bei uns definiert als Personen die das 14. Lebensjahr vollendet haben aber noch nicht das 18. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted March 2, 2006 Share Posted March 2, 2006 Im Einzelfall kann die zuständige Waffenbehörde bei besonderen Gründen sogar davon noch Ausnahmen vom Alterserfordernis machen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gromit Posted March 2, 2006 Share Posted March 2, 2006 Ausnahmen vom Alterserfordernis ... oder man gibt dem Töchterlein einfach eine Dose Sprühgewürz mit... Gruß Gromit Link to comment Share on other sites More sharing options...
optrade Posted March 2, 2006 Share Posted March 2, 2006 Pfefferspray zur Hundeabwehr unterliegt doch nicht dem dt. Waffengesetz, oder? Und dazu möchte das Mädel es doch benutzen Link to comment Share on other sites More sharing options...
steinertdd Posted March 2, 2006 Share Posted March 2, 2006 Pfefferspray zur Hundeabwehr unterliegt doch nicht dem dt. Waffengesetz, oder? Und dazu möchte das Mädel es doch benutzen so ist es. Und deshalb hat Pfefferspray auch keine BKA-Prüfung. Es darf natürlich nicht gegen Menschen eingesetzt werden, außer im Fall von Notwehr und natürlich durch die Polizei, die das auch macht... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Recon83 Posted March 2, 2006 Share Posted March 2, 2006 Moin. Auf der Seite www.time4teen.de der Baden-Württembergischen Polizei gibt es eine Übersicht über das Waffenrecht als *.pdf zum Download. Dort ist die Sache CS-OC und auch die Anderen (Messer,E-Schocker...), wie ich finde, gut erklärt. Hier der Link zum *.pdf-Dokument. Viele Grüße Dominik Link to comment Share on other sites More sharing options...
Proud NRA Member Posted March 3, 2006 Share Posted March 3, 2006 Hier der Link zum *.pdf-Dokument. Sollen die Teens darin auch eine bestimmte Logik erkennen? (besitzen, führen) Softair, Imitation (an sich ungefährlich, aber Drohwirkung und Gefahr von Verwechslungen): frei, frei Gaswaffe (ärgerlich, aber in der Regel nicht zu bleibenden Schäden führend): ab 18, kleiner Waffenschein Luftdruckwaffe (gleiches, als Waffe ziemlich ungeeignet): ab 18, Waffenschein Reizstoffsprühgerät, vom Hersteller deklariert zur Selbstverteidigung ung geprüft: ab 14, ab 14 Reizstoffsprühgerät, vom Hersteller deklariert zur Tierabwehr und nicht geprüft: frei, frei Gebrauchsmesser (oftmals einigermaßen geeignet, schwere körperliche Schäden oder Tod zu verursachen): frei, frei Stichwaffen (eindeutig tödliche Waffen): ab 18, ab 18 Butterfly-, Spring-, oder Fallmesser (in vielen Fällen ein eher wackeliges Gebrauchsmesser): Totalverbot Baseballschläger: frei, frei Gummiknüppel: ab 18, ab 18 Präzisionsschleuder: Totalverbot Wurfstern (meistens Dekorationsgegenstand oder Geschicklichkeitsübung): Totalverbot Pfeil und Bogen (als Sport- oder Jagdbogen tödliche Distanzwaffe, wenn auch schwer verdeckt zu tragen): frei, frei Eigentlich muß man sich doch ein wenig vera****t vorkommen... Wenn Sohnemann mit einem BB-Gewehr auf einem Acker mit einer Böschung als Kugelfang Konservendosen abschießt gibt's Ärger, wenn er einen Bogen mit Geschoßenergie nahe am Feuerwaffenbereich nimmt ist's erlaubt, und sein krimineller Schulkamerad, der gerne die Handtaschen älterer Damen mitgehen läßt, darf auch ein Tierabwehrspray oder ein Gebrauchsmesser (solange es nicht springt oder fällt) in der Bomberjacke tragen... Als Ergänzung zu meinen Vorschlägen zu Feuerwaffen hier eine Idee wie man zumindest etwas mehr Logik in die Sache bringen könnte: Imitations- und Softairwaffen: freier Besitz, verdecktes Führen in der Öffentlichkeit verboten Schußwaffen bis 7.5J: Besitz ab 12 oder unter Aufsicht, verdecktes Führen in der Öffentlichkeit verboten (d.h. entweder offen oder ordentlich eingepackt) Schußwaffen darüber: siehe mein Beitrag oben, für die lieben Kleinen (unter 18) Umgang unter qualifizierter Aufsicht Messer bis zu einer gewissen Klingenlänge, einseitig geschliffen, nicht feststellbar (Taschenmesser etc.): Erwerb ab 12, Besitz und Führen frei Andere Messer: Erwerb ab 16, Führen und Besitz im umfriedeten Besitz frei (Küchenmesser!), verdecktes Führen i.d.Ö. nur mit liberalisiertem Waffenschein (d.h. Picknickkorb und offen zum Nachbarn tragen frei, verdeckt am Körper tragen nicht) Reizstoffgeräte: ab 14, egal ob zur Personen- oder Tierabwehr Elektroreizgeräte, inclusive Taser: Erwerb ab 18, Führen i.d.Ö. mit liberalisiertem Waffenschein Über die einzelnen Altersgrenzen könnte man sicher streiten, aber immerhin wäre eine nachvollziehbare Logik hinter der Sache. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Varminter Posted March 7, 2006 Author Share Posted March 7, 2006 Hi Folks, thanks 4 ALL! Hatte ein Anfrage aus deutschem Bekanntenkreis, da deren 14-jährige Tochter (bedingt durch Schichtdienst) der Eltern sehr viel allein zu Hause ist. Umgebung ist leider nicht so astrein. Die Kleine ist sehr verständig, nicht dumm und wir beraten gerade, wie sie sich für den Notfall (falls zb. Tür aufgebrochen wird) wehren könnte. Da wollte ich (also Österreicher eures Waffenrechtes unkundig) erst mal die Rechtsgrundlagen abchecken. Beste Grüsse Varminter Link to comment Share on other sites More sharing options...
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