Zum Inhalt springen
Das WO-Team wünscht Euch ein frohes Fest und einen guten Rutsch
IGNORED

Munitionserwerb mit Voreintrag auf WBK möglich?


TripleTTT

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo zusammen - ich brauche mal euer Fachwissen...

Ist es möglich, mit einem Voreintrag auf der grünen WBK bereits schon Munition zu erwerben? Ich habe gestern meine grüne WBK mit dem Voreintrag für eine Pistole 9mm bekommen - in der Spalte Munitionserwerb ist auch ein "ja".

Habe nun div. Waffen angeboten bekommen aber bevor ich mich zum Kauf entscheide, würde ich diese gerne Probeschießen. Ist der Händler dazu berechtig, mir schon die 9mm Munition zu verkaufen, ohne dass eine spezielle Waffe eingetragen ist?

Ist das so möglich...???

Wäre schön, wenn ihr mir weiterhelfen könntet

Viele Grüße

Tobias

Geschrieben

Ist es möglich, mit einem Voreintrag auf der grünen WBK bereits schon Munition zu erwerben? Ich habe gestern meine grüne WBK mit dem Voreintrag für eine Pistole 9mm bekommen - in der Spalte Munitionserwerb ist auch ein "ja".

Hab ich schon mehrfach gemacht. Da sich kein Händler je Quergestellt hat geh ich mal davon aus das es so auch rechtens war.

Ist ja, seit der Munitionserwerb immer gleich beim Voreintrag abgestempelt wird auch Gang und Gebe das der Händler Packete (z.B. Waffe und 1.000 Schuß Munition) anbieten. Da nimmst Du die Munition ja auch gleich mit, ohne dass die Behörde den Waffeneintrag schon gestempelt hätte.

Geschrieben

Hey - vielen Dank für eure Hilfe....

...werde ich später gleich mal ausprobieren - ich schreib dann mal kurz, ob es funktioniert hat.

Gruß

T.

Ich habe bisher beim Kauf jeder Waffe immer gleich Munition mitgekauft.

Also sollte es auch funktionieren, nur Munition zu kazfen.

IMI

Geschrieben

Mir wurde schon der Verkauf von Munition ohne eingetragene Waffe verweigert. Munitionserwerb gilt erst bei eingetragener Waffe. Hat er gesagt.

Ist eigentlich auch korrekt - die Munitionserwerbserlaubnis wird für die in der WBK eingetragene Waffe erteilt. Ist noch keine Waffe eingetragen, gibts auch keine Munition :heuldoch:

Der gemeinsame Kauf von Waffe und Munition ist daher auch kein Problem: Waffe wird eingetragen, Munition wird dazuverkauft.

Warum das so sein muss, liegt auch auf der Hand: Wird auf den Voreintrag keine Waffe gekauft, verfällt dieser nach einem Jahr - und damit auch die Munitionserwerbserlaubnis. Könnte der WBK-Besitzer nun Munition ohne eingetragene Waffe erwerben, stünde er nach 11 Monaten und 30 Tagen mit jeder Menge illegaler Munition da. Und damit das nicht passiert -> s. oben.

Grüsse, Peter

Geschrieben

Warum das so sein muss, liegt auch auf der Hand: Wird auf den Voreintrag keine Waffe gekauft, verfällt dieser nach einem Jahr - und damit auch die Munitionserwerbserlaubnis. Könnte der WBK-Besitzer nun Munition ohne eingetragene Waffe erwerben, stünde er nach 11 Monaten und 30 Tagen mit jeder Menge illegaler Munition da. Und damit das nicht passiert -> s. oben.

Hallo Peter,

so viel Fürsorge traue ich dem Gesetzgeber nun wirklich nicht zu.

Andernfalls hätte er in seiner unendlichen Weisheit ncht genau dieses Konstrukt für die Jäger geschaffen.

Ein gültiger Jagdschein berechtigt zum Erwerb und Besitz von Langwaffenmunition. Wer íhn - warum auch immer - nicht verlängert, mutiert über Nacht zum Gesetzesbrecher. :gaga:

Michael

Geschrieben

Hmmm, die Grundfrage hört sich erst ganz lapidar an, ist aber bei näherem Hinsehen recht interessant. B)

Lassen wir die Jäger hier lieber mal aus dem Spiel, weil diese andere Erwerbsvoraussetzungen haben.

Es stellt sich die Frage, ob mit den in der WBK eingetragenen Schusswaffen bereits die Erwerbserlaubnisse gemeint sind (die ja bereits Art, Anzahl und Kaliber der Waffe beinhalten) oder - nach Peters Auffassung - erst nach Eintragung einer solchen erworbenen Waffe auch die dazugehörige Munition erworben werden darf.

IMHO trifft ersteres zu, weil ja im vorliegenden Fall sowohl eine Waffenerwerbsberechtigung als auch eine Munitionserwerbsberechtigung erteilt worden ist. Oder anders gesagt: es liegt sowohl die Voraussetzung zum Waffen- als auch zum Munitionserwerb vor, weil hierfür ein Bedürfnis nachgewiesen worden ist. In welcher Reihenfolge Waffe und Munition erworben werden, spielt deshalb keine Rolle.

Wenn jemand nun nur Munition, nicht aber eine Waffe dazu erworben hat, ändert sich rein rechtlich eigentlich gar nichts. Die Waffenerwerbserlaubnis ist nach einem Jahr zwar abgelaufen, aber wenn das Bedürfnis zum Munitionsbesitz weiterhin vorhanden ist, sehe ich kein Problem. Sobald dieses oder die Zuverlässigkeit wegfällt, wäre die WBK zu widerrufen unter Verfügung deren Zurückgabe an die Genehmigungsbehörde und die erworbene Munition einem Berechtigten zu überlassen oder dauerhaft unbrauchbar machen zu lassen.

Geschrieben

Ich will mal weiteres Salz in der Wunde streuen:

Als Voreintrag steht Pistole 9 mm mit Mun-Erwerb drin.

Welche 9 mm ist gemeint? Dann könnte ich ja auch 9 x 18, 9 x 19, 9 mm Makarow usw. erwerben, da der Waffenkauf noch nicht getätigt ist, die genaue Munitionsbezeichnung fehlt.

Oder anders ausgedrückt: Man deckt sich vor dem Waffenerwerb aber mit genannten Voreintrag mit verschiedener 9 mm Mun ein. Dann wird eine Waffe gekauft, auf die eine Sorte passt. Dann wäre die anderen automatisch unerlaubt...

Geschrieben

Ich will mal weiteres Salz in der Wunde streuen:

Als Voreintrag steht Pistole 9 mm mit Mun-Erwerb drin.

Welche 9 mm ist gemeint? Dann könnte ich ja auch 9 x 18, 9 x 19, 9 mm Makarow usw. erwerben, da der Waffenkauf noch nicht getätigt ist, die genaue Munitionsbezeichnung fehlt.

...

Wird das denn in Deiner Behörde so leger gehandhabt :o ?

Bei meiner 9 mm Para Pistole stand als Voreintrag gleich 9 mm Luger drin.

Da is nix mit Eindecken mit anderen Munitionsvarianten der 9 mm...

IMI

Geschrieben

Bei meiner ist .45 ACP und .44 mag/spez eingetragen und somit eindeutig. Auf der WBK meiner Frau ist Sportpistole 9 mm eingetragen. Daher mein Gedanke.

Geschrieben

Hmmm, die Grundfrage hört sich erst ganz lapidar an, ist aber bei näherem Hinsehen recht interessant. B)

Heisst wieder mal so viel wie: "Es kommt auf den zuständigen Sachbearbeiter an..." :contra:

Gruss, Peter

Geschrieben

Als ich meine WBK mit Voreintrag für k98k (8X57IS) und Pistole 9Para bekommen habe, habe ich auch in der nächsten Woche beim Waffenhändler meinen k98k abgeholt (war schon eingetragen) und für die noch zu erwerbende Pistole konnte ich auch gleich Mun mitnehmen. War kein Problem :icon14: . Die Pistole habe ich mir zehn Monate später gekauft. :gutidee:

Geschrieben

Ja, der bloße Eintrag "9mm" ist wahrlich nicht glücklich. Man sieht es aber immer wieder in diversen WBK und teilweise gibt es sogar Händler, die erst nach Rücksprache mit der Waffenbehörde die (zumeist) Luger- bwz. Paramunition rausrücken.

Wer sich auf einen solchen 9mm-Eintrag allerdings ohne Bedürfnis z.B. eine 9x19 besorgt, kann sich Ärger einhandeln. Würd ich also trotzdem nicht unbedingt versuchen...

Geschrieben

Der Eintrag der Munitionserwerbserlaubnis ist ein eigenständiger Akt und kostet extra Geld.

Unser SB trägt die Munitionserwerbsberechtigung erst auf Antrag ein (könnte ja sein, dass man die überhaupt nicht braucht, weil man sie auf eine andere Art schon hat) und erst, wenn er die gekaufte Waffe einträgt.

Geschrieben
Ja, der bloße Eintrag "9mm" ist wahrlich nicht glücklich.

Inzwischen ist eine H&K, 9x19 gekauft, eingetragen und abgesiegelt.

Geschrieben
ist aber bei näherem Hinsehen recht interessant.

und sollt dir auch schon bekannt vorkommen... LINK

Ich bleibe übrigens dabei:

(3) Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Munition wird durch Eintragung in eine Waffenbesitzkarte für die darin eingetragenen Schusswaffen erteilt.(...)

:)

Gromit

Geschrieben

und sollt dir auch schon bekannt vorkommen... LINK

Oh ja, so ganz dunkel im Hinterkopf dachte ich auch an Meister Gromit. :D War mir aber nimmer sicher.

Es bleibt also wohl nach wie vor dabei, wie man das "für die darin eingetragenen Schusswaffen" auslegt. Meines Erachtens ist damit halt bereits die Erwerbserlaubnis für die Schusswaffen gemeint, auf welche sich die MEB bezieht. Der im verlinkten Thread zitierte Rechtsanwalt sieht es offensichtlich auch so.

Nur unser Gromit ist furchtbar streng und ein Munitions-Spielverderber. :)

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.