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IGNORED

Wer darf Schützenmeister werden?


skeet

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Geschrieben

Hallo,

meine heikle Frage lautet:

Darf - rein rechtlich gesehen - ein waffenrechtlich negativ vorbelasteter Kandidat in einem Schützenverein Schützenmeister (2. Vorsitzender) werden?

UAwg.....

Geschrieben

ja, er darf.

obs sinn macht, ist ne andre frage

cu

klaus

Geschrieben

Hallo,

meine heikle Frage lautet:

Darf - rein rechtlich gesehen - ein waffenrechtlich negativ vorbelasteter Kandidat in einem Schützenverein Schützenmeister (2. Vorsitzender) werden?

UAwg.....

Hhm, schnelle erste Antwort:

kommt drauf an welche Aufgaben der 2. Vorsitzende hat!

Also (in Vertretung des 1. Vorsitzenden) repräsentieren nach außen, organisieren innerhalb des Vereins dürfte nicht das Problem sein. Ob´s von der Außenwirkung, also Wahrnehmung durch Öffentlichkeit, andere Vereine und insbesondere die auf Zusammenarbeit angewiesenen Behörden, sehr glücklich ist würde ich dann schon eher in Frage stellen.

In anderen Bereichen wird´s aber viel eher zum Problem kommen:

-Zugriff und tatsächliche Gewalt über (Vereins-)Waffen u. Muntion (z.B. Schlüssel für Waffenkammer)

-Waffenrechtlich Bevollmächtigter des Vereins (z.B. Ausstellen von Bedürfnissen etc.)

-Einsatz als Aufsicht beim Schießen

Gruß

Bounty

Geschrieben
Hallo,

meine heikle Frage lautet:

Darf - rein rechtlich gesehen - ein waffenrechtlich negativ vorbelasteter Kandidat in einem Schützenverein Schützenmeister (2. Vorsitzender) werden?

UAwg.....

Bist Du umgezogen ? Oder gibt es das Problem tatsächlich öfter als ich dachte :rolleyes:

-Zugriff und tatsächliche Gewalt über (Vereins-)Waffen u. Muntion (z.B. Schlüssel für Waffenkammer)

Da könnt es brezlig werden ;)

-Waffenrechtlich Bevollmächtigter des Vereins (z.B. Ausstellen von Bedürfnissen etc.)

Wann kommt ENDLICH auch beim Letzten an , daß Vereine KEINE Bedürfnisse mehr ausstellen :rolleyes:

-Einsatz als Aufsicht beim Schießen

Gruß

Bounty

Völlig problemlos wenn Sachkunde vorhanden denke ich zumindest .

Mouche

Geschrieben

Wann kommt ENDLICH auch beim Letzten an , daß Vereine KEINE Bedürfnisse mehr ausstellen :rolleyes:

Ja, ja, ja Mouche,

natürlich stellt der Verein keine Bedürfnisse unmittelbar gegenüber der Behörde aus, das weis selbst ich seit einiger Zeit. Aber wer bestätigt den gegenüber den Verband die Richtigkeit der Angaben des Schützen?

Guckst Du z.B. hier beim BdMP-Landesverband NRW.

Darum gings mir!

Gruß

Bounty

Geschrieben

Bist Du umgezogen ? Oder gibt es das Problem tatsächlich öfter als ich dachte :rolleyes:

Da könnt es brezlig werden ;)

Wann kommt ENDLICH auch beim Letzten an , daß Vereine KEINE Bedürfnisse mehr ausstellen :rolleyes:

Völlig problemlos wenn Sachkunde vorhanden denke ich zumindest .

Mouche

Man darf nur das baufsichtigen, was man selbst auch besitzen darf (laut meinem Sachkundelehrgang, und ist auch nachvollziehbar). Dabei wurde ausdrücklich erwähnt, daß man Luftdruckschießen ab 18 Jahre beaufsichtigen darf, die Standaufsicht für Feuerwaffenschießen muß jedoch eine WBK besitzen! Das dürfte für den Kandidaten nicht gelten.

Geschrieben

Man darf nur das baufsichtigen, was man selbst auch besitzen darf (laut meinem Sachkundelehrgang, und ist auch nachvollziehbar). Dabei wurde ausdrücklich erwähnt, daß man Luftdruckschießen ab 18 Jahre beaufsichtigen darf, die Standaufsicht für Feuerwaffenschießen muß jedoch eine WBK besitzen! Das dürfte für den Kandidaten nicht gelten.

Auf dem Schiessstand darf auch eine unzuverlässige Person eine Waffe "besitzen".

Sie muss IMHO (nur) sachkundig sein, um die Aufsicht führen zu können, muss aber keine eigene WBK haben.

Geschrieben

Soweit mir bekannt ist, muss die Standaufsicht nur Sachkundig sein. Eine eigene WBK benötigt man nicht.

Den Nachweiß der Zuverlässigkeit der z.B. beim Schießleiterlehrgang vom VdRBw gefordert wird kann / könnte man auch durch einen Kleinen Waffenschein nachweisen...

Morpheus

Geschrieben

Auf dem Schiessstand darf auch eine unzuverlässige Person eine Waffe "besitzen".

Sie muss IMHO (nur) sachkundig sein, um die Aufsicht führen zu können, muss aber keine eigene WBK haben.

Ja - SO sehe ich das auch ! Die WBK kommt nur in so weit ins Spiel , als durch den Besitz einer WBK automatisch die Sachkunde als nachgewiesen gilt (ja,ja :rolleyes: - ich weis - aber das ist hier nicht Thema) und die wird ja zur Aufsichtsführung benötigt . Auch ein Ex-WBK Besitzer hat seine Sachkunde mal erfolgreich abgelegt.

Mouche

Aber wer bestätigt den gegenüber den Verband die Richtigkeit der Angaben des Schützen?

Guckst Du z.B. hier beim BdMP-Landesverband NRW.

Darum gings mir!

Gruß

Bounty

Schon klar - aber man sollte darauf achten , immer wiederkehrende Zweifel nicht auch noch durch mißverständliche Angaben zu fördern :rolleyes: Das vom Verein noch Verlangte hat rein gar nichts mit einer waffenrechtlichen Zuverlässigkeit zu tun . Wer rechtlich gesehen überhaupt ein Vereinsamt bekleiden darf - der ist m.E. auch geeignet dazu , das Vorhandensein von Schießständen und die Anzahl der Trainingseinheiten zu bestätigen - MEHR tut der Verein nicht mehr ^_^

Mouche

Geschrieben

Schon klar - aber man sollte darauf achten , immer wiederkehrende Zweifel nicht auch noch durch mißverständliche Angaben zu fördern :rolleyes:

Schon klar, ist mir bei meiner schnellen Antwort halt "durchgerutscht", ham wir ja nun nochmal klargestellt.

Dort, wo der Verein die Alleinige bzw. Hauptverantwortung trägt ist imho nur im Bereich "Zugriff auf (Vereins-)Waffen u. Munition" die Zuverlässigkeit zwingend erforderlich. In den übrigen Bereichen ist es wohl durchaus denkbar, daß jemand der selbst nicht zuverlässig im WaffR-Sinne ist, Aufgaben wahrnimmt.

Bleibt aber die formalrechtliche schwer fassbare Frage nach der Außenwirkung. Imho täte ein Verein gut daran, jemand, der ein entsprechendes "Problem" hat, dazu zu bewegen für die Zeit bis seine Probleme geklärt (verjährt) sind ins zweite Glied der "normalen Mitglieder" zurückzutreten (er darf ja weiter mit Vereinswaffen trainieren etc.). Imho hat das wenig mit Vereinsmeierrei oder totalitärer Vereinsführung zu tun, sondern schützt imho den Verein und die betroffene Person vor möglichem Ärger mit Behörden, lokalen Medien etc. etc.

Gruß

Bounty

Geschrieben

Hallo,

meine heikle Frage lautet:

Darf - rein rechtlich gesehen - ein waffenrechtlich negativ vorbelasteter Kandidat in einem Schützenverein Schützenmeister (2. Vorsitzender) werden?

UAwg.....

Wenn es die Vereinssatzung nicht verbietet darf auch ein vorbelasteter Kandidat werden.

Karl

Geschrieben
Den Nachweiß der Zuverlässigkeit der z.B. beim Schießleiterlehrgang vom VdRBw gefordert wird kann / könnte man auch durch einen Kleinen Waffenschein nachweisen...

Wo wird der gefordert??? Habe ich etwas verpasst? Oder hat man dies nicht abgefragt, weil ich in der RAG GK bin? Die Anmeldung erfolgte über unseren Kreisverband. Vielleicht wurde da schon "ausgesiebt"? Ich bin vom Kreis-Org-Leiter gefragt worden, ob ich nicht mitmachen will!? :confused: Vielleicht hat der ja ne bessere Meinung von mir als ich selbst? :AZZANGEL:

Geschrieben
....könnte man auch durch einen Kleinen Waffenschein nachweisen...

Hallo,

verwechselst Du da nicht etwas?

Der sogenannte "kleine Waffenschein" wird benötigt, wenn man eine Waffe mit dem PTB im Kreis, also eine Gaswaffe, führen möchte.

Das hat mit sportlichem Schießen und allem, was damit zusammenhängt, nichts zu tun.

Gruß vom moosbroetchen (bin neu hier, mein erster Beitrag) :)

Geschrieben

Hallo,

meine heikle Frage lautet:

Darf - rein rechtlich gesehen - ein waffenrechtlich negativ vorbelasteter Kandidat in einem Schützenverein Schützenmeister (2. Vorsitzender) werden?

UAwg.....

In meinem früheren Verein und in meinem jetzigen (vorrübergehenden Verein)ist der 2. vorsitzer nicht automatisch der Schützenmeister weil der Schützenmeister in der Generalversamlung gewählt wird! Und da wird ein richtiger Kandidat gewählt und nicht Einer der waffenrechtlich vorbestraft ist man stelle sich die Aussenwirkung vor wenn das die Presse mitbekommt! Suserdem ist es wichtig was der Kandidat gemacht hat weil waffenrechtliche Probleme verschiedenen Sachen zugrunde liegen könen!

Gruß

H08

Geschrieben

@jofa72

Beim Lehrgang Mitte 2005 in BaWü waren einige dabei die (noch) keine WBK hatten. Da kam dann der Satz "Eigentlich sollen die Schießleiter ja eine WBK haben um die sicherzustellen, dass er auch die waffenrechtliche Zuverlässigkeit haben".

Ob dies irgendwo wirklich gefordert wird oder nur so gesagt wurde, weiß ich nicht. Vor dem Lehrgang wurde uns auch nichts davon erzählt...

@moosbroetchen

Nö, ich verwechsel da nichts.

Nehmen wir mal an, XY schießt nur Luftgewehr im Verein (hat aber die Sachkundeprüfung) und deshalb keine WBK, da er ja keine braucht. Nun wird er zum Schützenmeister gewählt und soll nachweisen, dass er zuverlässig im Sinne des Waffengesetzes ist. Meiner Meinung nach kann/könnte er dies auch mit dem Besitz eines Kleinen Waffenscheines nachweisen. Den würde er nämlich nicht bekommen, wenn er vorbestraft wäre. Jetzt klar was ich meine?

------------------

Außenwirkung

Hier kommt es, meiner Meinung nach, auf den Grund an warum derjenige die Zuverlässigkeit verloren hat.

Sehen wir das ganze doch mal realistisch: In weiten Teilen der Bevölkerung ist fahren unter Alkoholeinfluss noch immer eine Bagatelle. "Schön gehört, der Meier hat am Samstag seinen Lappen verloren weil er mal wieder besoffen vom TSV-Sportheim noch heimgefahren ist".

Zumindest hier in den Schützenvereinen in den kleinen Dörfern (wo jeder jeden kennt) würde soetwas keine Rolle spielen... "Der hat halt seine Knarren abgeben müssen, weil er mal wieder besoffen gefahren ist."

Morpheus

Geschrieben

Hallo Morpheus,

dass er zuverlässig im Sinne des Waffengesetzes ist. Meiner Meinung nach kann/könnte er dies auch mit dem Besitz eines Kleinen Waffenscheines nachweisen. Den würde er nämlich nicht bekommen, wenn er vorbestraft wäre. Jetzt klar was ich meine?

Ich weiß nun was Du meinst, stimme aber dennoch nicht mit Dir überein.

Mir persönlich, und sicherlich auch keinem in unserem Verein, würde der kleine Waffenschein als einziger "Zuverlässigkeitsnachweis" ausreichen.

Die Praxis zeigt, daß Hinz und Kunz dieses Papier bekommen. Wenn ich sehe, wer mit diesem Wisch alles durch die Gegend läuft, dann sträuben sich mir die Nackenhaare.

Ich betrachte den Gedanken, der hinter dem kleinen Waffenschein steckt, durchaus als Schritt in die richtige Richtung, aber das war es auch. Das ist weder Fisch noch Fleisch, eher unausgegorener Aktionismus. Wer sich ernsthaft Gedanken um seine Sicherheit macht, der braucht keine Gaspistole bzw. wird tunlichst die Finger davon lassen, und sich und andere nicht mit solch einem Teil noch in zusätzliche Gefahr bringen.

Dann gibt es noch die Kandidaten, die bekommen eine nasse Hose, wenn sie damit auf der Gasse unterwegs sind. Das ist die Hauptklientel, die den kleinen Waffenschein überhaupt beantragt.

Und da wird ein richtiger Kandidat gewählt und nicht Einer der waffenrechtlich vorbestraft ist ...

Dem schließe ich mich an. Es gibt sicherlich viel zu diskutieren über Sinn und Unsinn verschiedener gesetzlicher oder verbandsmäßger Vorgaben, keine Frage.

Man sollte aber nie vergessen, mit was für einem Sportgerät man es zu tun hat. Diesbezüglich habe ich eine recht konservative Einstellung.

Gruß moosbroetchen

Geschrieben

------------------

Hier kommt es, meiner Meinung nach, auf den Grund an warum derjenige die Zuverlässigkeit verloren hat.

Sehen wir das ganze doch mal realistisch: In weiten Teilen der Bevölkerung ist fahren unter Alkoholeinfluss noch immer eine Bagatelle. "Schön gehört, der Meier hat am Samstag seinen Lappen verloren weil er mal wieder besoffen vom TSV-Sportheim noch heimgefahren ist".

Zumindest hier in den Schützenvereinen in den kleinen Dörfern (wo jeder jeden kennt) würde soetwas keine Rolle spielen... "Der hat halt seine Knarren abgeben müssen, weil er mal wieder besoffen gefahren ist."

Morpheus

ne, ne, die Belastung hat nichts mit Fahrverbotund Alkohol zu tun. Die sache steht in mittelbarem Zusammenhang mit Waffen und führte auch zum Entzug der Jagdausübungsberechtigung....

Geschrieben

ne, ne, die Belastung hat nichts mit Fahrverbotund Alkohol zu tun. Die sache steht in mittelbarem Zusammenhang mit Waffen und führte auch zum Entzug der Jagdausübungsberechtigung....

.....na dann sollte er anstandshalber kein Amt im Schützenverein anstreben :rolleyes: - fehlt ihm dieser Anstand , dann sollten ihm das die anderen eindeutig klarmachen ;) ...........................

Geschrieben

ne, ne, die Belastung hat nichts mit Fahrverbotund Alkohol zu tun. Die sache steht in mittelbarem Zusammenhang mit Waffen und führte auch zum Entzug der Jagdausübungsberechtigung....

Was kann man denn z.B. machen um seinen Jagdschein zu verlieren ;) ?

Geschrieben

Mir persönlich, und sicherlich auch keinem in unserem Verein, würde der kleine Waffenschein als einziger "Zuverlässigkeitsnachweis" ausreichen.

Die Praxis zeigt, daß Hinz und Kunz dieses Papier bekommen.

Na na... bloß weil du keine gute Meinung von Signalwaffen (oder deren Besitzern und somit wenn ich in meinen Verein schaue rund 70% der Aktiven Schützen) hast heißt das noch lange nicht, das jeder den KWS bekommt. Die Überprüfung von Eignung und Zuverlässigkeit ist genau so wie bei der WBK.

Ich weiß jetzt nicht so genau was ein Schützenmeister ist, ich gehe aber mal davon aus das es vergleichbar zum Schießsportleiter im DSB ist. Da muss man für den Lehrgang Sachkunde und 16 Stunden Erste Hilfe nachweisen, mehr nicht.

Geschrieben

Die Praxis zeigt, daß Hinz und Kunz dieses Papier bekommen. Wenn ich sehe, wer mit diesem Wisch alles durch die Gegend läuft, dann sträuben sich mir die Nackenhaare.

Trägt man den bei Euch um den Hals? :D

Und wenn Hinz und Kunz einen KWS haben, dann sind sie wohl zuverlässig. Auch wenn sie nicht so aussehen.

Geschrieben

Ich weiß jetzt nicht so genau was ein Schützenmeister ist, ich gehe aber mal davon aus das es vergleichbar zum Schießsportleiter im DSB ist. Da muss man für den Lehrgang Sachkunde und 16 Stunden Erste Hilfe nachweisen, mehr nicht.

Wie oben steht handelt es sich um den 2. Vorsitzenden, und das darf jeder werden, der nach der Vereinssatzung gewählt werden darf.

Karl

Geschrieben

Wie oben steht handelt es sich um den 2. Vorsitzenden, und das darf jeder werden, der nach der Vereinssatzung gewählt werden darf.

Was auch immer das Bedeuten mag. Bei uns jedenfalls kann der Vorstand Trikotfarben aussuchen oder über die Öffnungszeiten der Bar abstimmen. Das Sportliche (und somit die waffen) obliegt einzig den Schießsportleitern.

Somit währe dann die Waffenrechtliche Zuverlässigkeit völlig irrelevant für die Aufgaben eines 2. Vorsitzenden. Der Ausdruck Schützenmeister deutet für mich aber darauf hin dass sich das Aufgabenfeld auch auf das Sportliche erstreckt.

Geschrieben
Na na... bloß weil du keine gute Meinung von Signalwaffen (oder deren Besitzern und somit wenn ich in meinen Verein schaue rund 70% der Aktiven Schützen) hast heißt das noch lange nicht, das jeder den KWS bekommt.

Ich habe auch Signalwaffen, aber ich wüßte nicht, wozu ich sie führen sollte.

Und wenn Hinz und Kunz einen KWS haben, dann sind sie wohl zuverlässig.

Beispiel: unser Nachbarsjunge, ein wirklich nettes Kerlchen, ist 18 geworden, erwirbt eine Signalwaffe, beantragt den KWS und bekommt ihn auch, da noch nichts vorgefallen ist. Von Tuten und Blasen hat er aber waffenbezüglich keine Ahnung. Er kennt die wichtigsten Umgangsregeln mit einer Waffe nicht und hat von den Grundzügen des Waffenrechts keine Ahnung. Sachliche Grundkenntnis Fehlanzeige.

Also bei allem Respekt, unter Zuverlässigkeit stelle ich mir etwas anderes vor. Die buchstabengetreue rechtliche Auslegung des Ganzen ist für mich dabei völlig irrelevant. So eine Person ist definitv nicht zuverlässig. Und das meine ich mit Hinz und Kunz.

Gruß Michel

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