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IGNORED

Gültigkeit " Neue Gelbe"


der_sammler

Empfohlene Beiträge

Nachdem wir im Verein eine interesannte Diskusion hatten, würde ich gerne mal die Meinungen im Forum hören:

Fall: Schütze( 18 Jahre alt) beantragt " KK-Rep-Büchse" auf "Neu Gelb". WBK wird vom Amt erteilt:

Es wird aber keine Waffe erworben,. da es nach der Erteilung der WBK an Geld/Zeit mangelt.

Ist die " Neue Gelbe" unbeschränkt gültig?

Kann der SB Probleme machen?

Ich lasse hier mal meine Meinung weg, um niemanden zu beeinflussen!

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Nachdem wir im Verein eine interesannte Diskusion hatten, würde ich gerne mal die Meinungen im Forum hören:

Fall: Schütze( 18 Jahre alt) beantragt " KK-Rep-Büchse" auf "Neu Gelb". WBK wird vom Amt erteilt:

Es wird aber keine Waffe erworben,. da es nach der Erteilung der WBK an Geld/Zeit mangelt.

Ist die " Neue Gelbe" unbeschränkt gültig?

Kann der SB Probleme machen?

Ich lasse hier mal meine Meinung weg, um niemanden zu beeinflussen!

Hi

auf der alten grünen war doch die Eintragung so das sie innerhalb eines Jahres erworben werden mußte,dieses

ist doch bei der neuen gelben nicht der Fall ,also dürfte es keine Probleme geben oder Irre ich mich so

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Hi,

die Frage stellte sich bei mir auch letzten Oktober.

nach Aussage des SB hat man die drei Jahre bis zur Regelüberprüfung

Zeit,sich eine Waffe eintragen zu lassen. Falls bis dahin nicht geschehen ,wird die gelbe wieder eingezogen.

Gruß

Andreas

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nach Aussage des SB hat man die drei Jahre bis zur Regelüberprüfung Zeit,sich eine Waffe eintragen zu lassen. Falls bis dahin nicht geschehen ,wird die gelbe wieder eingezogen.
Das wird dann aber sicherlich mit dem "nicht vorhandenen Bedürfnis" zu begründen versucht.
WaffG § 14 Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Sportschützen

[...]

(4) Sportschützen nach Absatz 2 wird abweichend von § 10 Abs. 1 Satz 3 eine unbefristete Erlaubnis erteilt, die zum Erwerb von Einzellader-Langwaffen mit glatten und gezogenen Läufen, von Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen sowie von einläufigen Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition und von mehrschüssigen Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen) berechtigt. Die Eintragung von Waffen, die auf Grund dieser unbefristeten Erlaubnis erworben wurden, in die Waffenbesitzkarte ist durch den Erwerber binnen zwei Wochen zu beantragen.

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Hi,

die Frage stellte sich bei mir auch letzten Oktober.

nach Aussage des SB hat man die drei Jahre bis zur Regelüberprüfung

Zeit,sich eine Waffe eintragen zu lassen. Falls bis dahin nicht geschehen ,wird die gelbe wieder eingezogen.

Gruß

Andreas

Gibts dafür auch einen §§ im WaffG?

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Hi,

die Frage stellte sich bei mir auch letzten Oktober.

nach Aussage des SB hat man die drei Jahre bis zur Regelüberprüfung

Zeit,sich eine Waffe eintragen zu lassen. Falls bis dahin nicht geschehen ,wird die gelbe wieder eingezogen.

Gruß

Andreas

Mal abgesehen von der Formulierung bezüglich Sportschützen-WBK im Gesetz, warum betreibst Du den Aufwand dann überhaupt, um an eine "neue Gelbe" zu kommen, wenn Du Dir keine eigenen Waffen zulegen willst. Das Ding heißt doch nicht umsonst Waffen-BESITZ-Karte ?

mfg

Ralf

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Mal abgesehen von der Formulierung bezüglich Sportschützen-WBK im Gesetz, warum betreibst Du den Aufwand dann überhaupt, um an eine "neue Gelbe" zu kommen, wenn Du Dir keine eigenen Waffen zulegen willst. Das Ding heißt doch nicht umsonst Waffen-BESITZ-Karte ?

mfg

Ralf

@Ralf

ist zu missverständlich angekommen :peinlich:

ich hatte die Frage beim SB nur gestellt,weil mein finanzielles Budget durch

den Kauf der beiden "grünen" Voreinträge erstmal erschöpft ist.

hier in Berlin wird ja leider auch die berühmte 2/6 angewendet

Gruß

Andreas

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Hi,

die Frage stellte sich bei mir auch letzten Oktober.

nach Aussage des SB hat man die drei Jahre bis zur Regelüberprüfung

Zeit,sich eine Waffe eintragen zu lassen. Falls bis dahin nicht geschehen ,wird die gelbe wieder eingezogen.

Gruß

Andreas

Hallöchen,

es hat auch schon bei der "alten Gelben" hin und wieder übereifrige Sachbearbeiter gegeben, die die Waffe, mit welcher der Antrag auf Sportschützen-WBK begründet wurde, quasi als "Voreintrag" in Zeile 1 getippt haben; dieser Eintrag war & ist in keiner Weise bindend: kenne einen Fall, wo seit sieben Jahren ein "KK-Matchgewehr" in Zeile 1 steht, ohne daß dieser Eintrag je komplettiert worden wäre. Das einzige Problem ist, daß damit nur noch 7 Einträge möglich sind... :)

Und was die "Gültigkeit" von 3 Jahren anbelangt: die ist komplett frei erfunden. Steht im WaffG nirgendwo, daß bis zur ersten Regelüberprüfung zwingend Waffen erworben werden müssen... wäre ja noch schöner!

Greetinx,

R.L.B.

FWR-Mitglied Nr. 000 280

...von Anfang an dabei!

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Rodney hat mit dem Einstellen des Links eigentlich alles erklärt. :icon14:

Die Einziehung der WBK ohne Widerrufsgrund wäre rechtswidrig ! :angry2: Ein Wegfall des Bedürfnisses wäre erst bei Austritt aus dem verbandsangehörigen Schützenverein (was bei neuer gelber WBK ja Voraussetzung ist) gegeben. Und ein anderer Grund ist nicht ersichtlich.

Es gibt auch Sportschützen mit alter gelber WBK, die keine Waffen erworben haben bzw. nach Überlassung ihrer Waffen keine neuen mehr erworben haben. Wenn es die nicht stört, dass sie dann weiterhin der (unter Umständen gebührenpflichtigen) Regelüberprüfung unterliegen, solls recht sein.

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meine alte gelbe wurde ausgestellt 1998

die erste waffe auf der karte, habe ich 2003 abstempeln lassen :D

ich hatte sonst nur semi autos oder rep`s auf den grünen

sah von daher keinen wirklichen nutzen der gelben karte

hab sie mir damals nur mal ausstellen lassen, für eventuallitäten,

die hätten kommen können ;)

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Bei unserer Waffenbehörde wird es nach Auskunft des SB so gehandhabt, dass - wenn nach ca. 3, 4, 5 Jahren auf "Gelb" noch keine Waffen erworben worden sind - beim WBK-Inhaber zumindest nachgefragt wird, ob denn noch ein Bedürfnis bestehe. Von einem tatsächlich vorgenommenen Widerruf hat er mir nichts berichtet.

Der Fall hat mich nur theoretisch interessiert. Ich denke, er bleibt auch der Ausnahmefall (wenn z.B. wider Erwarten nach WBK-Erhalt ein so starker finanzieller Engpass entsteht, dass es auch zum Erwerb eines preiswerten Repetierers jahrelang nicht mehr reicht, o.ä.).

Gruß,

karlyman

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Na ja: Braune darf man doch nicht in eine Grüne eintragen, oder ? ;)

*LOL

man man, wo so manch einer immer sein gedankengut her zieht :)

damit hab ich es nun mal gar nicht assoziiert, jetzt :s82:

aber gute idee,

vielleicht gibt es für diese gruppe auch mal ne "jagdlizenz"

die kann dann von mir aus grün, braun oder blau sein :bud:

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Mal abgesehen von der Formulierung bezüglich Sportschützen-WBK im Gesetz, warum betreibst Du den Aufwand dann überhaupt, um an eine "neue Gelbe" zu kommen, wenn Du Dir keine eigenen Waffen zulegen willst. Das Ding heißt doch nicht umsonst Waffen-BESITZ-Karte ?

mfg

Ralf

Nun, ein Grund könnte sein, das ein " WBK-Inhaber" waffen transportieren kann.......

Thearetisch könnte der 18 Jährige Schütze MIT WBK eine andere Waffe transportiern( auch GK....SL....), um sie dann ggf. beim Wettkampf einzusetzten!

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meine alte gelbe wurde ausgestellt 1998

die erste waffe auf der karte, habe ich 2003 abstempeln lassen :D

ich hatte sonst nur semi autos oder rep`s auf den grünen

sah von daher keinen wirklichen nutzen der gelben karte

hab sie mir damals nur mal ausstellen lassen, für eventuallitäten,

die hätten kommen können ;)

Hi

ich habe eine alte gelbe von 1996 ohne Eintrag;wurde seinerzeit vom SB ausgestellt nachdem die andere voll war .

War doch nett.

Aber nie eine Nachfrage vom SB

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