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2/6 Regelung bei Antrag auf neuen Gelbe in Hessen impliziert?


Gast micha670

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Geschrieben

Hallo zusammen,

mal wieder das geliebte Thema:

Ich habe heute meine Befürwortung vom Hessischen Schützenverband bekommen (endlich :) Beim Durchlesen des Formulars des HSV viel mir folgender, letzter Absatz auf:

Zitat:

"Innerhalb von sechs Monsten dürfen nach § 14 Abs. 2 in der Regel nicht mehr als zwei Schußwaffen erworben werden;dies gilt auch für Waffen, die aufgrund der gelben Waffenbesitzkarte gemäß § 14 Abs. 4 WaffG erworben werden"

Impliziert dieser Absatz auf dem Antrag nicht direkt die 2/6 Regelung ? Habe mir eben nochmal §14 durchgelesen und bin der Meinung das dem so ist.

Wie seht ihr das? Denn ich denke nicht das ein etwaiger Einspruch, so mir mein SB 2/6 einträgt, dann irgendeine Aussicht auf Erfolg hätte, wenn vom befürwortenden Verband bereits 2/6 gefordert wird

Gruß

Micha

Geschrieben

Wieder m,al ein schoenes Beispiel dafuer, das jemand paepstlicher als der Papst sein will.

nun kann folgendes passieren:

der SB haelt sich ans GESETZ und nicht ans Geschreibsel des Verbandes. Dann ist keine 2/6er Regelung drin.

Denn das GESETZ ist immer noch hoeherrangig, als die Allueren von Verbandsoberen.

Oder er tuts nicht, dann sollte man klagen.

Vorher aber sollte man von seinem Verband, dem man ja auch Geld dafuer zahlt, verlangen, eine korrigierte Bescheinigung zu erhalten, die sich am GESETZ orientiert und nicht an irgendwelchen privaten Ideen der dortigen Schreiberlinge.

Geschrieben

Vorher aber sollte man von seinem Verband, dem man ja auch Geld dafuer zahlt, verlangen, eine korrigierte Bescheinigung zu erhalten, die sich am GESETZ orientiert und nicht an irgendwelchen privaten Ideen der dortigen Schreiberlinge.

nette Idee, ich glaube kaum das der HLV seinen farbigen Hochglanzantrag, den erst wahrschenilich schon ewig verwendet, wegen einer kleinen Beschwerde von mir ändern wird ...

naja warten wirs ab, werde berichten was der SB macht. Und klagen kann kann ich ja immer noch ohne Risiko, dank FWR und Rechtschutz :)

Geschrieben

Wobei man auch eine andere Auffassung vertreten kann und die 2/6-Regel auch für die neue gelbe WBK sehr wohl ableiten kann (siehe hierzu auch Urteil des VG Freiburg sowie Ziff. 14.2.2 des aktuellen VwV-Entwurfs). <_<

Geschrieben

Wobei man auch eine andere Auffassung vertreten kann und die 2/6-Regel auch für die neue gelbe WBK sehr wohl ableiten kann (siehe hierzu auch Urteil des VG Freiburg sowie Ziff. 14.2.2 des aktuellen VwV-Entwurfs). <_<

Hallo SB :)

mal abgesehen von der grundsätzlich strittigen Auslegung, die ja von unterschiedlichen Gerichten unterschiedlich entschieden wird, fordert dieser Absatz des HSVs doch eindeutig 2/6, oder verstehe ich das falsch? :confused:

Geschrieben

Micha, Du bist doch sicher nicht allein betroffen. Warum wird da nicht verbandsintern auf den Putz gehauen?

SB: Jaja, unser ach so klares und verstaendliches WaffG. Und die VwVen erst, bzw deren immer irrer werdende Entwuerfe. Ob ich mein erstes Magengeschwuer vielleicht VwV nennen sollte?

:rotfl2:

Wenigstens werden so die Anwaelte immer was zu tun haben.

Geschrieben

Micha, Du bist doch sicher nicht allein betroffen. Warum wird da nicht verbandsintern auf den Putz gehauen?

Naja, anscheinend bin ich wohl der Erste dem es auffällt und den es (potentiell) stört. Vielleicht habe ich ja einen netten bzw. "aufgeklärten" SB, der mir 2/6 nicht einträgt.

Aber mal ernsthaft, wie soll ich als "Einzelschicksal" den HSV zu etwas bewegen? Klar, ich kann anrufen, oder einen Brief schreiben aber ob das was nützt?

Ich denke ich werde, falls ich 2/6 eingetragen bekomme, mein Widerspruch Erfolg hat und 2/6 wieder gestrichen wird, mit diesem "Präzendenzfall" an den HSV herantreten.

Aber jetzt erstmal anbwarten was der SB macht.

Am grundsätzlichen Ärgerniss in Bezug auf diesen Absatz ändert das natürlich nichts. Die Frage wäre ob sich beim FWR jemand dafür interessiert ....

Werde mal Kontakt aufnehmen.

Gruß

M

Geschrieben

Das FWR hat sich ja schon erfolgreich in Bayern dafuer interessiert, mit dem von helez oben beschriebenen Ergebnis.

:icon14:

Geschrieben

Hallo SB :)

mal abgesehen von der grundsätzlich strittigen Auslegung, die ja von unterschiedlichen Gerichten unterschiedlich entschieden wird, fordert dieser Absatz des HSVs doch eindeutig 2/6, oder verstehe ich das falsch? :confused:

Ja klar. Aber Du hast doch was von Einspruch und so geschrieben...

Nach dem Wortlaut des geltenden Gesetzes ist 2/6 eindeutig auch für die neue gelbe WBK einschlägig. Die Begründung dazu habe ich hier schon oft genug abgegeben... :rolleyes:

Geschrieben

Micha,

Dein SB wird Dir die 2/6-Beschränkung möglicherweise nicht auf der

Karte eintragen, aber dananch handeln.

Mein SB (auch in Hessen) beruft sich dabei auf eine Anweisung des

Hess. Innenministeriums.

@SB

"Eindeutig" und "einschlägig" geht 2/6 auf die Neue Gelbe beileibe nicht

aus dem Gesetz hervor.

Wenn es jetzt (wahrscheinlich) durch die VwV zementiert werden soll,

existieren immer noch 3 oder mehr VG-Urteile, die das Gegenteil

festgestellt haben.

Und dann ?

Geschrieben

"Eindeutig" und "einschlägig" geht 2/6 auf die Neue Gelbe beileibe nicht

aus dem Gesetz hervor.

Merkwürdig. Bislang konnte mir immer noch kein 2/6-neugelb-Verfechter erklären, mit welcher Begründung sich § 14 Abs. 4 Satz 1 WaffG nur auf § 14 Abs. 2 Satz 1 und 2, nicht aber auf den dortigen Satz 3 beziehen soll. Dürfte meines Erachtens auch nicht gerade einfach werden. Daran wirds wohl letztendlich liegen. :D

Geschrieben

So langsam versteh ich echt nicht mehr, wie es auch nur einen Sportschuetzen geben kann, der noch keine fuer solche Faelle brauchbare RSV hat.

Wenn der Behoerdenapparat es nicht anders versteht, dann muss es ihm ein Richter immer und immer wieder erklaeren. Und wenn die Gerichte deswegen zusammenbrechen, was solls? Ist das unser Problem?

Geschrieben

Merkwürdig. Bislang konnte mir immer noch kein 2/6-neugelb-Verfechter erklären, mit welcher Begründung sich § 14 Abs. 4 Satz 1 WaffG nur auf § 14 Abs. 2 Satz 1 und 2, nicht aber auf den dortigen Satz 3 beziehen soll. Dürfte meines Erachtens auch nicht gerade einfach werden. Daran wirds wohl letztendlich liegen. :D

doch - schon des öfteren gemacht. Sogar schon durch Gerichtsurteile.

Du willst es nur nicht zur Kenntnis nehmen :peinlich:

Harlekin

Geschrieben
... (...sowie Ziff. 14.2.2 des aktuellen VwV-Entwurfs). <_<

Moment mal!!! :fool:

Das sind VwV. :rolleyes:

Die darf Dir der Bürger um die Ohren hauen :rtfm: ,

aber Du darfst sie nicht dem Bürger um die Ohren hauen. :016:

Geschrieben

Na, na, na. :heuldoch:

Wo steht denn da "nach Absatz 2 Satz 1 und 2" im Gesetz ? ;) Also ich konnte diese Stelle auch nach langem suchen immer noch nicht finden. B)

@SB: Gesetze lesen und auslegen ist eine Wissenschaft, an der sich ein einfacher SB nicht unbedingt versuchen sollte.

O.k., das war gemein. Aber Deine Sturheit ist auch nicht viel besser.

Im Kreis Paderborn wolte ein Sportschütze mit dem Richter und Gericht erklären. Da hat ihm der SB Hausdurchsuchung gemacht . Seit dem halten alle Kameraden die Fuße still.

@caliber: Was ist denn das für ein Schmarrn? Hausdurchsuchung durch den SB? Auf welcher Rechtsgrundlage? Ein SB hat insoweit absolut keine Rechte. Er darf vielleicht mal, bei entsprechend begründeten Zweifeln, nett anfragen, ob er die sichere Aufbewahrung in Augenschein nehmen darf, das wars aber auch schon.

Gruß, Ronald

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