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Das WO-Team wünscht Euch ein frohes Fest und einen guten Rutsch
IGNORED

GELBE WBK


PJS

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Geschrieben

Nun wäre festzustellen, welche dieser Schießstände seit der Überarbeitung der Schießstandbaulichen Richtlinien 2003 nach einer erneuten Überprüfung der Sicherheitsbauten noch weiter für die .50er zertifiziert würde.

Der GSG Schwaben hat die Zulassung bis 50 BMG und 18000 Joule.

Ob er nach den Richtlinien 2003 noch zertifiziert würde, kann ich nicht beurteilen.

Wolli

Geschrieben

@ Wolli:

Die offensichtlich sehr neue und moderne Indoor-Schiessanlage der GSG-Schwaben ist sicherlich unkritisch.

Aus jüngster Erfahrund mehren sich die Probleme bei den Regelüberprüfungen der Ordnungsbehörden (zuständig für die Erteilung der Betriebserlaubnis für Schießstätten gem. § 27 WaffG) bei Freiluft-Schießständen. Die Beanstandungen richten hier hauptsächlich gegen fehlende Schallschutzmaßnahmen, Anzahl, Lage und Höhe von Hochblenden, deren Durchschuss-Sicherheit und rückprallsicherer Verkleidungen. Dabei muss es nach gutachterlicher Beurteilung durch die beauftragten Sachverständigen aus allen möglichen Schiessentfernungen und Anschlagshöhen (liegend, sitzend oder kniend, stehend) unmöglich sein, dass auch bei ungünstistem Abgangswinkel, z.B. durch unbeabsichtigte Schussabgabe mit einer Rohrerhöhung von 35°, ein Geschoss "den Schießstand verlässt".

CM

Geschrieben

Dabei muss es nach gutachterlicher Beurteilung durch die beauftragten Sachverständigen aus allen möglichen Schiessentfernungen.... unmöglich sein, dass auch bei ungünstistem Abgangswinkel, z.B. durch unbeabsichtigte Schussabgabe... "den Schießstand verlässt".

Aber doch nur, wenn dieser Schießstand legalerweise verschiedene (sprich, vom eigentlichen "Schützenstand" aus gesehen, auf das Ziel verkürzte) Distanzen für die Abgabe der Schüsse zulässt, also als Mehrdistanzanlage konzipiert ist. Oder ?

Gruß,

karlyman

Geschrieben

Also an Mehrdistanzschießen (5 m, 10 m und 25 m :rotfl2: ) habe ich jetzt eigentlich auch nicht gedacht.

Da sind ja 100 m für die 50 BMG schon zu wenig!

Wolli

p.s. aber darf ich noch einmal an meine Frage mit den 5 Möglichkeiten erinnern? :wub:

Geschrieben

Also an Mehrdistanzschießen (5 m, 10 m und 25 m :rotfl2: ) habe ich jetzt eigentlich auch nicht gedacht.

Da sind ja 100 m für die 50 BMG schon zu wenig!

Wolli

p.s. aber darf ich noch einmal an meine Frage mit den 5 Möglichkeiten erinnern? :wub:

Also ich halte Möglichkeit 1. immernoch für ausgeschlossen, auf jeden Fall in BW!( hatten diesen Fall erst vor kurzem, laut LSpoL ist die max. Obergrenze bei .45, was also die .50 klar ausschliesst!

Ob das in Bayern anders läuft glaube ich nicht, aber um 100% sicher zu gehen frag doch bei Sigrid an.

Geschrieben

Also ich halte Möglichkeit 1. immernoch für ausgeschlossen, auf jeden Fall in BW!( hatten diesen Fall erst vor kurzem, laut LSpoL ist die max. Obergrenze bei .45, was also die .50 klar ausschliesst!

Ob das in Bayern anders läuft glaube ich nicht, aber um 100% sicher zu gehen frag doch bei Sigrid an.

Hallo sammler,

ich dachte, der Punkt mit der SpoO wäre schon geklärt?

ZITAT ANFANG

L.2.02.14. Technische Spezifikationen für Hochleistungsgewehre (HG)

(für die Disziplinen mit den Kennziffern 4105)

Zugelassen sind Einzel- oder Mehrladegewehre (auch Selbstlader) für Patronen,

die den Begriff „Magnum“ (oder dementsprechende Bezeichnungen) im

Namen führen und ein Mindestkaliber von 7,62 mm/.30 und ein Höchstkaliber

von 11,63/.45 aufweisen oder für sonstige Patronen mit einer Mindesthülsenlänge

von 68 mm, beim Kaliber 9mm/.354 oder darüber 62 mm. Die Waffe

darf mit einer Gewehrauflage (Zweibein) ausgerüstet sein.

Visierung: beliebig, insbesondere auch Zielfernrohre mit beliebiger

Vergrößerung, Lichtstärke und Absehen.

Abzugswiderstand: beliebig

Schaft: beliebig, jedoch sind Hakenkappen unzulässig.

ZITAT ENDE

Sicher sollte man bei Sigrid anfragen! :icon14:

Wolli

Geschrieben

Hallo sammler,

ich dachte, der Punkt mit der SpoO wäre schon geklärt?

ZITAT ANFANG

L.2.02.14. Technische Spezifikationen für Hochleistungsgewehre (HG)

(für die Disziplinen mit den Kennziffern 4105)

Zugelassen sind Einzel- oder Mehrladegewehre (auch Selbstlader) für Patronen,

die den Begriff „Magnum“ (oder dementsprechende Bezeichnungen) im

Namen führen und ein Mindestkaliber von 7,62 mm/.30 und ein Höchstkaliber

von 11,63/.45 aufweisen oder für sonstige Patronen mit einer Mindesthülsenlänge

von 68 mm, beim Kaliber 9mm/.354 oder darüber 62 mm. Die Waffe

darf mit einer Gewehrauflage (Zweibein) ausgerüstet sein.

Visierung: beliebig, insbesondere auch Zielfernrohre mit beliebiger

Vergrößerung, Lichtstärke und Absehen.

Abzugswiderstand: beliebig

Schaft: beliebig, jedoch sind Hakenkappen unzulässig.

ZITAT ENDE

Sicher sollte man bei Sigrid anfragen! :icon14:

Wolli

Ich kann dir nur sagen das mein Kentnisstand so ist, das Im HG KEINE .50 zugelassen sind!

Hatte die gleiche Sache bei einem Schützen, der wollte ne .460 !

Gibt es nicht!

Allerdings ist der Absatz in der Sportordnung schon etwas Verwirrend vormuliert!

Problem ist ja auch, das die DM des BDS in P-Burg stattfindet, und da sind KEINE .50 zugelassen!

ggf. kann Fritz mal was dazu schreiben.......

Geschrieben

ALS NACHTRAG:

Das HG hat natürlich ein Gewichtslimit!!!

Mit Zweibein 7KG, ohne 6,5KG!

Ich glaube DA würde die .50 BMG keinen Spass machen,oder?!

Gewichtslimit
ALS NACHTRAG:

Das HG hat natürlich ein Gewichtslimit!!!

Mit Zweibein 7KG, ohne 6,5KG!

Ich glaube DA würde die .50 BMG keinen Spass machen,oder?!

Gewichtslimit
ALS NACHTRAG:

Das HG hat natürlich ein Gewichtslimit!!!

Mit Zweibein 7KG, ohne 6,5KG!

Ich glaube DA würde die .50 BMG keinen Spass machen,oder?!

Gewichtslimit
Geschrieben
Schneckengrün hat Hochblenden.

Natürlich glaube ich Dir! Welchen Grund hätte ich, Deine Sachinformation anzuzweifeln!

Auf der Vereins-hp gibt es ein Luftbild der gesamten Standanlage, leider sind darauf Einzelheiten der jeweiligen Schießstände nicht zu erkennen. Das war der Grund für meine Anfrage.

Danke für die "Aufklärung".

So long, CM :)

  • 2 Monate später...
Geschrieben

Nachtrag:

Habe die Information, daß es Neue Gelbe gibt mit Eintrag eines 12,7x99 Einzelladers.

WBK befürwortet vom BSSB.

Wolli

Wolli,

daß man in Bayern Einzellader gleich welches Kaliber auf Gelbe bekommt ist klar, steht so im Gesetz, mit einer Befürwortung des Kalibers 12,7 dürfte es aber schwer werden, da es kein erlaubtes Kaliber beim DSB/BSSB ist.

Karl

Geschrieben

mit einer Befürwortung des Kalibers 12,7 dürfte es aber schwer werden, da es kein erlaubtes Kaliber beim DSB/BSSB ist.

Karl

Ein Glück, dass man für die gelbe WBK keine Einzel-Befürwortung braucht :D

Geschrieben

Ein Glück, dass man für die gelbe WBK keine Einzel-Befürwortung braucht :D

Das Glück könnte sich schnell in Unbehagen verwandeln :peinlich: , wenn die schon öfter angedachte Regelung , daß für Sportschützen nur der Besitz von Waffen zulässig ist , für die es auch eine sportliche Disziplin gibt , doch mal konkretisiert wird B) . Auf Alte Gelbe - würde ich das ggf. riskieren - auf Neue Gelbe definitiv NICHT . Das Ding nennt sich "Sportschützen-WBK" und hat rechtlich gesehen sehr viel engeren Bezug zum Sportschießen als die alte Gelbe. Fehlende Einzelbefürwortung hin oder her - die AUSSTELLUNG dieser Karte ist an die Bestätigung des Sportschützenbedürfnises durch einen anerkannten Verband zwingend gebunden . Es ist IMHO nicht abwegig , das so zu verstehen , daß es nur eine Erwerbserlaubnis für Waffen ist , die auch sportlich geschossen werden KÖNNEN - für das Kaliber gibt es meines Wissens bei keinem Verband eine Disziplin :rolleyes: .

Also - wohl eher was für risikobereite Käufer :s82:

Mouche

Geschrieben

Fehlende Einzelbefürwortung hin oder her - die AUSSTELLUNG dieser Karte ist an die Bestätigung des Sportschützenbedürfnises durch einen anerkannten Verband zwingend gebunden . Es ist IMHO nicht abwegig , das so zu verstehen , daß es nur eine Erwerbserlaubnis für Waffen ist , die auch sportlich geschossen werden KÖNNEN - für das Kaliber gibt es meines Wissens bei keinem Verband eine Disziplin :rolleyes: .

Hallo Mouche,

ich dachte, da sind wir alle uns schon einig?

LINK

Gruß

Wolli

Geschrieben

In Fachkreisen nennt man diese Leute auch "Options-WBK-Inhaber" oder Nonstop-Loss-Käufer. :rotfl2:

Hallo SB,

wie hättest Du denn entschieden?

Und worauf hätte sich Deine Entscheidung begründet?

Wolli

Geschrieben

Hallo Hermes,

wie habe ich dann folgendes zu interpretieren:

Wolli

Das maximale Gewicht beim HLG (mit Zweibei 7000g ) ist das Problem der .50er

es wird schon bei der 338 LM knapp, die .50er sind deutlich drüber.

Auch ist das Höchstkaliber laut neuster Sportordnung .45.

Geschrieben

Das maximale Gewicht beim HLG (mit Zweibei 7000g ) ist das Problem der .50er

es wird schon bei der 338 LM knapp, die .50er sind deutlich drüber.

Auch ist das Höchstkaliber laut neuster Sportordnung .45.

Hallo sj__lo,

bei den 7000 g stimme ich Dir zu.

Beim der Munition steht nach wie vor:

Zugelassen sind Einzel- oder Mehrladegewehre (auch Selbstlader) für Patronen,

die den Begriff „Magnum“ (oder dementsprechende Bezeichnungen) im

Namen führen und ein Mindestkaliber von 7,62 mm/.30 und ein Höchstkaliber

von 11,63/.45 aufweisen oder für sonstige Patronen mit einer Mindesthülsenlänge

von 68 mm, beim Kaliber 9mm/.354 oder darüber 62 mm.

Das habe ich aus der Vorabversion für 2006 von der BDS-Homepage.

@ SB: Hättest Du sie auf die NG eingetragen?

Wolli

Geschrieben
Hat jemand ein .50 BMG als Sportschütze nach neuem Gesetz durchbekommen?

ja. in bw. war allerdings nicht die erste eintragung in die neue gelbe.

Kann das nicht mangels Sportordnung später widerrufen werden?

nein. davon steht nichts im waffg.

eine sportordnung ist fuer die eintragung einer waffe in die gelbe wbk unerheblich. fuer die erste beantragung der wbk ist jedoch eine waffe hilfreich, die in einer sportordnung zugelassen ist (denn bei den meisten verbaenden herrscht starkes geltungsbeduerfnis, unwissenheit, und oft vorrauseilender gehorsam). im endeffekt ist es egal, fuer welches kaliber die wbk(gelb) beantragt wird, denn sie kommt ohne voreintrag (ja, auch das ist manchmal anders - ich weiss). fuer den kauf der jeweilig gewuenschten waffe ist auch kein voreintrag noetig. nur das anmelden/abstempeln nach dem kauf ist vorgeschrieben (ausserdem munitionserwerb). hier hat die/der sachbarbeiter/In allerdings keinen ermessensspielraum, solange die waffe/das kaliber den geltenden GESETZLICHEN vorschriften entspricht. jetzt kommt noch der haken, dass die/der sachbearbeiter/In sich an die verwaltungsvorschriften bzw. anweisungen der vorgesetzen halten muss. das gilt natuerlich nicht fuer den sportschuetzen, fuer den die verwaltungsvorschriften bedeutungslos sind. im notfall muessen auch hier die gerichte entscheiden (eine entsprechende versicherung hat sicher jeder ?). ich kann mit der waffe z.b. auch ausschliesslich im ausland trainieren/jagen, wofuer ich dann hierzulande nichtmal einen jagdschein brauche.

in meinem fall wurde die waffe wie erwartet ohne eine rueckfrage eingetragen und das obwohl meine wbk noch aus einem anderen bundesland stammte.

ob ich dann mit dem ding diverse wettkaempfe schiessen kann - ja hilfe, wenns nicht geht, dann halt nicht. ich schiesse aus spass an der freude und wenn ich ab und an mal einen wettkampf schiessen kann (z.b. in schneckengruen), dann ist das ok. ich komme prima ohne wettkaempfe klar und wer das nicht kann, der moege sich eben in den mainstream einordnen. ich denke mal, dass in erster linie die persoenliche entscheidung fuer oder gegen ein kaliber zu treffen ist (wenn jemand unbedingt eine teuflische ".666er megabums" haben will, dann wird er das auch bekommen). ich habe mich fuer die .50bmg entschieden (half inch ist schuld :lol: ) und habe es nicht bereut.

in diesem sinne.... B)

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