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Kaliber Obergrenze für "Jagd"waffen ?


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Geschrieben

Hallo,

Wo liegt für Jagdwaffen, d.h. LW die auf Jagdschein erworben werden können, die Kaliber Obergrenze ?

BWT zB bietet aktuell ja auch eine WKII Panzerbüchse an...Wo / wie ist das geregelt ?

Danke ! Klaus

Antwort A:

Wenn BWT die Waffe anbietet, dann ist das juristisch wasserdicht.

Mach' Dir keine Gedanken, Dir kann nichts passieren. :rotfl2:

Antwort B:

Ließ' Dir einfach mal den Nachbarthread durch (Thema: BWT3) :gutidee:

Wer kann die richtige Antwort ankreuzen? :confused:

Gruß

357Mag

Beinahe vergessen: Als "Kaliberobergrenze" ginge ich von .50 BMG aus, aber ich bin kein Jurist.

Geschrieben

Hallo,

Wo liegt für Jagdwaffen, d.h. LW die auf Jagdschein erworben werden können, die Kaliber Obergrenze ?

BWT zB bietet aktuell ja auch eine WKII Panzerbüchse an...

Wo / wie ist das geregelt ?

Danke ! Klaus

Meines Wissens gibt es im deutschen Jagdrecht keine Obergrenze.

Nur kommst Du sicherlich in Argumentationsnöte, wenn Du irgend jemand erklären sollst, wie Du die Panzerbüchse jagdlich führst. Das wird schon mit .50 BMG schwierig.

Ferner würdet Du all denen eine Steilvorlage liefern, die heute schon weiteregehende Regelungen für Jagdscheininhaber fordern (so nach dem Motto: das sind alles verkappte Waffensammler").

Gruß

Michael

Geschrieben

Meines Wissens gibt es im deutschen Jagdrecht keine Obergrenze.

Richtig.

Und auf die schnelle habe ich auch keine im KWKG gefunden:

http://bundesrecht.juris.de/krwaffkontrg/B...E003510377.html

Nur kommst Du sicherlich in Argumentationsnöte, wenn Du irgend jemand erklären sollst, wie Du die Panzerbüchse jagdlich führst. Das wird schon mit .50 BMG schwierig.

Unfug! Du brauchst niemandem zu erklären, warum Du gerade dieses Kaliber kaufen willst!

Wenn er so eine Büchse haben will und sie tatsächlich rechtlich zulässig ist, soll er sich eine kaufen.

Ferner würdet Du all denen eine Steilvorlage liefern, die heute schon weiteregehende Regelungen für Jagdscheininhaber fordern (so nach dem Motto: das sind alles verkappte Waffensammler").

Wie ich diese Bedenkenträger mit ihrem voreilendem Gehorsam liebe... :peinlich::icon13::rotfl2:

Rolf

Geschrieben

wer's auch gerne deftig mag und wem es auf masse ankommt (prinzip 'viel hilft viel'):

ich sag' nur: .700 NE !!! stoppt zuverlaessig jeden tyrannosaurus rex !!!

ich weiss bloss nicht, wie es in deutschen revieren mit dem besatz an diesen tierchen bestellt ist ?!? :confused:

(allerdings nur mit'm passenden budget - also mal so ab 30.000,- fuer's gewehrchen, ud so ab ca. 70,- bis 90,- ocken pro schuss fabrikmuni)

und wie es mit den balgschonenden eigenschaften hierbei beschaffen ist, vermag ich nicht zu sagen...

als adaequate fangschusswaffe empfiehlt sich dazu latuernich ein passender revolver

in .500 NE !!!

(ist dann auch etwas billiger...) :bud:

Geschrieben

Beinahe vergessen: Als "Kaliberobergrenze" ginge ich von .50 BMG aus, aber ich bin kein Jurist.

Es gibt Jagdbüchsen in größeren Kalibern, die Munition dazu findet sich sogar in den Katalogen der bekannten Versandhändler. :D

Angeboten werden z. B.:

.577 Nitroexpress

.600 Nitroexpress

.700 Nitroexpress

Geschrieben

'Tschuldigung,

so hatte ich das nicht gemeint.

Mir sind Kaliber wie .700 NE geläufig (auch wenn ich momentan nicht daran gedacht habe). :peinlich:

Außerdem möchte ich Rolf zustimmen:

"Wenn er so eine Büchse haben will und sie tatsächlich rechtlich zulässig ist, soll er sich eine kaufen"

Meine Antwort enstand eigentlich aus einem Telefonat, das ich vor Monaten mit dem BKA-ZV25 geführt habe.

Dabei kamen wir "zufällig" auch aus Beitlers Panzerbüchsen.

Aussage des BKA war, dass es sich dabei um KWKG-Waffen handelt.

Unternommen hat das BKA meines Wissens jedoch nichts, aber manchmal dauert sowas eben (s. BWT3).

Gruß

357Mag

Geschrieben

Moin!

Das Problem ist nicht das WaffG und auch nicht das BJG sondern das KWKG in seiner neuesten Form.

Sämtliche Munition oberhalb 12,7*99, also zB 12,7*108 Russ, 14,5*114 Russ., 20*139 u.s.w wird mit was auch immer geladen, als KWKG Munition eingestuft, wenn sie nicht speziell für Jagdzwecke entwickelt wurde. Auch wiedergeladene Munmition soll betroffen sein. 700 NE macht also garkein Problem, 585 Tyrannosaur auch nicht, weil es speziell entwickelte Jagdkaliber sind.

Im Fall der Panzerbüchse PTRS41 haben wir als die Konstellation, daß die Büchse dem Waffenrecht und nicht dem KWKG unterliegt, man jedoch keine Munition erwerben oder besitzen kann.

Das ist für den Waffensammler nicht so schlimm, der Jäger könnte vielleicht ein Problem bekommen, wen er nachweisen soll, wie er das Ding überhaupt jagdlich einsetzen kann. -> Bedürfnis.

Gruß,

frogger

PS

Hat irgend jemand eine Patrone 14,5*114 Russ. von Beitler kaufen können? Auf seiner HP hat er sie ja...

Geschrieben

Sämtliche Munition oberhalb 12,7*99, also zB 12,7*108 Russ, 14,5*114 Russ., 20*139 u.s.w wird mit was auch immer geladen, als KWKG Munition eingestuft, wenn sie nicht speziell für Jagdzwecke entwickelt wurde.

Irgendetwas in der Art habe ich munkeln hören; deswegen meine Vorsicht bezüglich der angefragten Waffe.

Hast Du einen Link, wo das steht?

Rolf

Ps.: Bezüglich des Bedürfnisses: Weder die Waffe noch die Patrone ist im Jagdgesetz verboten! Also darf ich sie von da aus gesehen auch kaufen!

Das KWKG ist wieder eine andere Baustelle.

Geschrieben
ich sag' nur: .700 NE !!! stoppt zuverlaessig jeden tyrannosaurus rex !!!

ich weiss bloss nicht, wie es in deutschen revieren mit dem besatz an diesen tierchen bestellt ist ?!? :confused:

Vorsicht - zumindest nach BJG zählt der Tyrannosaurus Rex nicht zum jagbaren Wild! (Ich will aber nicht beschwören, dass einige Länder ihn nicht in die LJG aufgenommen haben.)

Btw: Wäre der eigentlich eher Haarwild oder Federwild? In den Filmen hat er ja weder noch, aber stammen die Vögel nicht eher aus der Ecke? :confused:

Geschrieben

...

Btw: Wäre der eigentlich eher Haarwild oder Federwild? In den Filmen hat er ja weder noch, aber stammen die Vögel nicht eher aus der Ecke? :confused:

Wenn Du das genau wissen willst, fahr einem ans Bein und frag Deine Teilkasko, ob sie Deinen Schaden bezahlt. Wenn ja, dann Haarwild, wenn nein, dann Federwild. Versicherungsanwälte wissen alles ! :lol:

mfg

Ralf

Geschrieben

Wenn Du das genau wissen willst, fahr einem ans Bein und frag Deine Teilkasko, ob sie Deinen Schaden bezahlt. Wenn ja, dann Haarwild, wenn nein, dann Federwild. Versicherungsanwälte wissen alles ! :lol:

mfg

Ralf

Gute Idee, aber ich glaube ich werde damit noch warten, bis die Wissenschaftler endgültig geklärt haben, ob das nun Aasfresser oder Raubtiere sind ...

Geschrieben

Gute Idee, aber ich glaube ich werde damit noch warten, bis die Wissenschaftler endgültig geklärt haben, ob das nun Aasfresser oder Raubtiere sind ...

MIt einer Büche in passendem Kaliber in der Hand ist das nicht ganz so wichtig. :rotfl2:
Geschrieben

Gute Idee, aber ich glaube ich werde damit noch warten, bis die Wissenschaftler endgültig geklärt haben, ob das nun Aasfresser oder Raubtiere sind ...

Bis dahin sind die possierlichen Tierchen dann sicher ausgestorben und wir werden nie erfahren, wie sie versicherungs- und jagdrechtlich eingestuft werden... :s84:

mfg

Ralf

(Irgend wie ist das hier aber jetzt etwas OT geworden im Waffenrecht, oder?)

Geschrieben

Btw: Wäre der eigentlich eher Haarwild oder Federwild? In den Filmen hat er ja weder noch, aber stammen die Vögel nicht eher aus der Ecke? :confused:

...würde sagen "Raubwild", fällt dann unter Jagdschutz :rotfl2:

Aber drauf achten, dass das im Begehschein eingetragen ist, ist dann auch eine Argumentationshilfe beim Amt :bud:

Geschrieben

Jagdwaffe ist alles, was im BJG nicht ausdruecklich verboten ist.

Bei Kalibern gibts nur Untergrenzen (z.B. MINDESTENS 6,5mm und E100 MIND. 2000 Joule fuer alles Schalenwild ausser Reh)

Geschrieben

Btw: Wäre der eigentlich eher Haarwild oder Federwild? In den Filmen hat er ja weder noch, aber stammen die Vögel nicht eher aus der Ecke? :confused:

Drr Jagdschutzgedanke ist besonders aktuell und nicht zu unterschätzen, wenn die Dinos als Verwandte der Vögel U. U. Überträger der Vogelgrippe sind...

Wie groß sind eigentlich die Überlebenschancen, wenn diese nicht-Schalenwild mit Schrot beschossen wird ??? Ja ich meine die Chance des Jägers ...

Geschrieben

Hallo,

Wo liegt für Jagdwaffen, d.h. LW die auf Jagdschein erworben werden können, die Kaliber Obergrenze ?

BWT zB bietet aktuell ja auch eine WKII Panzerbüchse an...

Wo / wie ist das geregelt ?

Danke ! Klaus

Noch zum Theme: Ich bin etwas verunsichert, bis einschließlich .50bmg kein Problem, von da bis Kaliber unter 20 mm

Seite 6 Unterpunkt 46

http://zoll-d.de/e0_downloads/a1_vorschrif...waffenliste.pdf

aber hier: http://www.ausfuhrkontrolle.info/vorschrif...waffenliste.pdf

Punkt VIII Unterpunkt 50 scheint die Art der Waffe eine Rolle zu spielen ???

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