Zum Inhalt springen
IGNORED

Vorderschaftrepetierflinte mit Wechsellauf auf gelbe WBK?


woisnix

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Das was Du da aus dem Gesetz herauslesen willst, kann ich nicht finden.

Ich hab bei Dir eher die Vermutung, dass Dir die Bereitschaft fehlt, den Gesetzestext zu lesen (aus welchen Gründen auch immer!).

Der Gesetzestext ist eindeutig, einer Auslegung bedarf es nicht.

Geschrieben

Wenn ich Sachbearbeiter wäre, in meinem warmen Büro ohne Risiko sitzen würde, und hätte das Gefühl, dass jemand versucht mich auszutricksen (und bei der 12er-Repetierlangwaffe hätte ich das mit Sicherheit) dann würde ich das fröhlich eskalieren lassen.

Genau mit diesem Satz von Dir hab ich ein Problem:

Du bist der vollen Überzeugung, dass der Gesetzestext den Erwerb zuläßt.

Gleichzeitig bis du aber der Ansicht, dass der Erwerber einer 12er-Repetierlangwaffe den Sachbearbeiter "austricksen " will, obwohl er sich an den Wortlaut des Gesetzes hält?

Wie bitte soll ich dass verstehen?

Laßt doch bitte die Kirche im Dorf- wenn der Gesetzgeber etwas anderes gewollt hätte, als im Gesetz steht, hätte er es in das Gesetz reinschreiben müssen.

Wenn sich der Gesetzgeber im Wortlaut geirrt hat, soll er es offen sagen.

Aber wenn ein Sportschütze, Jäger oder Waffensammler den anderen in den Rücken fällt, nur um den Preis, sich mit den Behörden gut zu stellen, dann hab ich dafür kein Verständnis!

Wegen dem "jungen Mann" werde ich mich nicht entschuldigen, weil eine Beleidigung nicht vorliegt und nie beabsichtigt war, genauso wie eine nachträgliche "Auslegung" des Gesetzgebers fehl am Platze ist, wenn der Gesetzeswortlaut eindeutig ausfällt.

Geschrieben

eigentlich weiss ich gar nicht, was es hier über diese angelegenheit zu lamentieren gibt ???

jeder, der sich eine solche kanone kaufen will, soll doch einfach vor der kaufabsicht

zu seiner zuständigen behörde gehen und dort nachfragen.

solange noch keine hieb und stichfesten vwv`s draussen sind, wird es sowieso jede behörde anders

handhaben und eintragen, oder auch nicht.

das ist das gleiche spielchen, wie mit dem 1sten voreintrag auf die neue gelbe in dem einen,

oder dem anderen bundesland.

der eine will es eben so, der andere nicht.

ende aus, micky maus.

redenden / fragenden leuten, kann geholfen werden.

hier auf dem board tauscht man meinungen, erfahrungen und detailwissen zu sportlichen,

oder waffentechnischen erfahrungen aus.

aber um rechtliche oder rechtswidrige aussagen zu treffen, ist hier meiner meinung nach,

niemand zu befugt, es sei denn, einer derer hier, ist im berufsleben dieser entscheidungsgewalt unterstellt.

und selbst dann...es gilt, was der SB / die behörde des jeweiligen will und durchführt.

Geschrieben

es gilt, was der SB / die behörde des jeweiligen will und durchführt.

Alles klar, dem ist nichts mehr hinzuzufügen. :gaga:

Geschrieben
Genau mit diesem Satz von Dir hab ich ein Problem:

Da bis jetzt offensichtlich niemand ein Problem mit meiner Aussage

Schließt eine Rechtsschutzversicherung ab, bevor ihr Euch auf dünnes Eis begebt!
hatte, sondern nur über die Frage diskutiert wird, was ich für dünnes Eis halte, warum ich das tue, und wie ich dazu komme, betrachte ich das Thema für mich als erledigt. Die Frage beantwortet der zuständige Sachbearbeiter.
Geschrieben

Da bis jetzt offensichtlich niemand ein Problem mit meiner Aussage hatte

Na ja, Rodney. Der Satz ist wirklich etwas daneben.

Warum denkst du denn, dass dich jemand in dieser Situation austricksen wollte?

Wenn ein Schütze einen Vorderschaftrepetierer mit gezogenem Lauf im Kaliber 12 kauft, dann passt das genau auf die Erlaubnis der neuen gelben WBK. Ich kann nicht im Geringsten nachvollziehen, wie man sich da ausgetrickst fühlen könnte (nur weil über den Vorderschaft repetiert wird?).

eigentlich weiss ich gar nicht, was es hier über diese angelegenheit zu lamentieren gibt ???

jeder, der sich eine solche kanone kaufen will, soll doch einfach vor der kaufabsicht

zu seiner zuständigen behörde gehen und dort nachfragen.

Da kann ich dir nur zustimmen. Mit einer freundlichen und objektiven Anfrage bei der zuständigen Behörde fährt man immer am Besten.

Geschrieben

hier auf dem board tauscht man meinungen, erfahrungen und detailwissen zu sportlichen,

oder waffentechnischen erfahrungen aus.

aber um rechtliche oder rechtswidrige aussagen zu treffen, ist hier meiner meinung nach,

niemand zu befugt, es sei denn, einer derer hier, ist im berufsleben dieser entscheidungsgewalt unterstellt.

Dem stimme ich voll und ganz zu!

Es handelt sich hier um persönliche Rechtsansichten, die niemanden verbindlich nahegelegt werden sollen. Jeder kann selber frei entscheiden, wie er und ob er handelt.

Aber:

Es ist ein Unding, wenn der Gesetzgeber versucht, einen Gesetzestext nachträglich durch Verwaltungsanweisungen korrigieren zu wollen.

Die betreffenden Damen und Herren, die unmittelbar an der Wortlautausarbeitung des Gesetzes beteiligt sind, werden verdammt gut für ihren Job bezahlt!

Wenn hier geschlampt wird, dann bitte auf deren Kosten und nicht auf Kosten der Bundesbürger in Form von korrigierenden Verwaltungsanweisungen.

Es kann und darf nicht sein, dass das Gesetz, welches Bindungswirkung für den Staat, Gerichte und Bürger entfaltet, im nachhinein durch Verwaltungsanweisungen "korrigiert" wird. :icon13:

Geschrieben

Sorry Jungs,

aber der Gesetzgeber hatte vor, bestimmte Waffen per gelber WBK von der Bedürfnispflicht freizustellen und andere nicht.

Freistellen wollte er gezogene Langwaffen, weil aus diesen üblicherweise kein Schrot verschossen wird und Ihr Droh- und Gefährdungspotential als gering, die sportliche Eignung als hoch eingestuft wird.

Definitiv nicht freistellen wollte der Gesetzgeber Repetierflinten.

Wenn nun jemand eine Repetierflinte mit gezogenem Lauf erwirbt und anschliessend den glatten Wechsellauf, hat er damit genau die Waffe, die der Gesetzgeber bewusst nicht bedürfnisfrei erlauben wollte.

Dass der Gesetzgeber sich hier in seiner eigenen, komplizierten und bürgerunfreundlichen Formulierung in Kombination mit fehlender Sachkompetenz verfangen hat, mag es juristisch durchsetzbar machen, diesen Weg zu beschreiten.

Sollte sich aber irgendwann ein schwarzes Schaf auf diesem Weg eine Waffe zulegen und sie missbrauchen (Herr Steinhäuser und die behördliche Inkompetenz lässt grüssen), können wir uns im schlimmsten Fall ganz von den Wechselsystemen verabschieden - das finde ich erheblich dramatischer, als die Frage, ob man ein ungewolltes Schlupfloch im Gesetz mit anwaltlicher Hilfe nutzen kann oder nicht.

Vorauseilender Gehorsam und Behördenwillkür sind in diesem Zusammenhang meines Erachtens durchaus fragwürdige Beschreibungen des Problems.

Ob man über eine korrigierende Verwaltungsvorschrift oder ein Änderungsgesetz den tatsächlichen Willen des Gesetzgebers umsetzt - da würde ich als Bürger eines maroden Staates vor allem den preiswertesten Weg zu schätzen wissen (oder natürlich den gänzlichen Verzicht auf solche sachlich unnötigen Regelungen).

Gruß

Shotgun George

Geschrieben

Hallo

jetzt nehmen wir mal an ich lebe auf einer Insel ohne Internet.

Auf dieser Insel gibt es einen Schießstand und einen Schützenverein.

Ich besitze auch die neue Gelbe.

Ich lese das WaffGNeu. Dann bin ich und jeder Anwalt, der auf dieser Insel lebt 100% sicher, daß ich eine Repetierlangwaffe mit gezogenem Lauf auf diese Gelbe kaufen kann. Es ist auch erlaubt, einen Wechsellauf zu kaufen. Ob glatt oder gezogen, darin unterscheidet das WaffG nicht. Ich kann aber herauslesen oder denke es, daß die Montage dieses WL glatt nicht montiert werden darf.

Wenn die Ministerialbürokratie den Auftrag erhält, ein leicht verständliches und klares WaffG zu schreiben und es nicht können, gehören die Zuständigen ausgewechselt. Das die immer noch auf ihrem Posten sitzen, ist der eigentliche Skandal.

Steven

Geschrieben

und mein Gutster, hast Du schon gekauft?

Wie bereits erwähnt:

Bestellungen nehme ich gerne entgegen, wenn der Betroffene bereit ist den Rechtsweg einzuschlagen und das dann hier öffentlich zu machen.

Theoretische Ausführungen über den Sinn und Unsinn des WaffG führen zu nichts, anonym im Internet lässt sich vortrefflich über vorauseilenden Gehorsam posten.

Wer etwas bewirken will muss sich auch man offen zu erkennen geben und ein gewisses Risiko eingehen.

Wer traut sich?

Grüße

Robert

Geschrieben

Darf ich mal so ganz nebenbei die Frage stelllen, warum die Pumpe auf die Neugelbe gekauft werden soll und nicht auf die Grüne?

Bis auf den verschnarchten DSB bieten alle Verbände "ordentliche" Disziplinen für Pumpen an, mit den entsprechenden Befürwortungen.

Gruß,

André

Geschrieben

Der Thread, der niemals stirbt :D

@andreb

Weniger Gebühren, weniger Anträge, weniger Stress.

Wobei ich sagen muss, dass ich nicht über die neue gelbe WBK gehen würde, wenn ich Schrot verschießen wollte. Da ich aber eh nur Slugs schieße, bietet sich der Weg über die gelbe an.

Geschrieben

Gut... Mein letzter Spruch dazu:

Wer sich wegen 50 € auf einen vielleicht jahrelangen Rechtsstreit einlassen möchte, bitte.

Ich gehe inzwischen mit meiner Pumpe auf Grün schießen.

Jeder so, wie er es verdient.

Geschrieben

Es muss ja nicht unbedingt ein jahrelanger Rechtsstreit dabei herauskommen.

Meine Behörde hat mir z.B. bestätigt, dass ich mir problemlos, einen Vorderschaftrepetierer mit gezogenem Lauf im Kaliber 12 kaufen kann. Damit bin ich extrem zufrieden. :D

Was einen glatten Wechsellauf angeht, habe ich garnicht erst nachgefragt, weil mich das ohnehin nicht interessiert.

Geschrieben

:peinlich:

Also mal Resetschalter drücken, Vorderschaftrepetierflinte gibts nur auf WBK grün ebenso Halbautomaten!!

Kann man auch nachlesen,gukst Du!WaffG und VerwVors.

Wer jetzt sagt geht auch auf Gelb neu gut wenn der Sachbearbeiter das nicht weis und einträgt

gehts vieleicht gut bis der Sachbearbeiter es merkt und dann mahlzeit!1

Übrigens gab es auch genug Schlau die sich ein BWT 3 gekauft habe trotz besseren wissens,geht schon

aber wird jetzt teuer.

Gruß

XXLworld :)

Geschrieben

: Vorderschaftrepetierflinte gibts nur auf WBK grün

Kann man auch nachlesen,gukst Du!WaffG und VerwVors.

Gruß

XXLworld :)

Hallo

auf welchen § bzw. welchen Teil der noch nicht vorhandenen VerwWors. beziehst du dich?

Bitte mit Zitat.

Steven

Geschrieben

:peinlich:

Also mal Resetschalter drücken, Vorderschaftrepetierflinte gibts nur auf WBK grün ebenso Halbautomaten!!

Kann man auch nachlesen,gukst Du!WaffG und VerwVors.

Wer jetzt sagt geht auch auf Gelb neu gut wenn der Sachbearbeiter das nicht weis und einträgt

gehts vieleicht gut bis der Sachbearbeiter es merkt und dann mahlzeit!1

Übrigens gab es auch genug Schlau die sich ein BWT 3 gekauft habe trotz besseren wissens,geht schon

aber wird jetzt teuer.

Gruß

XXLworld :)

Gut, daß ich Urlaub habe! :icon14:

Hoffentlich hat XXL auch.

Wolli

Geschrieben

Was nicht ist, kann ja noch werden! ;)

dann finde ich sicher eine Beschäftigung für Dich :bud:

Am Schießstand gibt es immer was zu tun :icon14:

grinzduckundweg :gutidee:

Geschrieben

dann finde ich sicher eine Beschäftigung für Dich :bud:

Am Schießstand gibt es immer was zu tun :icon14:

grinzduckundweg :gutidee:

Das war jetzt unter Zeugen! :icon14:

Da nehme ich Dich notfalls beim Wort!

Wolli

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.