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IGNORED

Voreintrag Langwaffe von LKA abgelehnt


Funkman

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Geschrieben

der Verband beführwortet nur, sprich: gibt der Behörde gegenüber an, dass aus seiner Sicht gegen die Ausstellung einer waffenrechtlichen Erlaubnis nichts einzuwenden ist.

Die Entscheidung, ob eine Erlaubnis ausgestellt wird, obliegt immer noch der Behörde, sonst könnte ja gleich der Verband die WBK ausstellen!

Harlekin

Geschrieben

der Verband beführwortet nur

Ja, und darum geht's.

Die Entscheidung, ob eine Erlaubnis ausgestellt wird, obliegt immer noch der Behörde,

Ja, aber wie ich schon schrieb hat die Behörde eigentlich keinen Speilraum mehr. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, dann MUSS die Behörde die Erwerbserlaubnis erteilen!

sonst könnte ja gleich der Verband die WBK ausstellen!

Nein, denn der Verband kann die Zuverlässigkeit nicht prüfen.

Die Macht der Sachbearbeiter ist durch das neue WaffG beschnitten worden! Aber man redet hier gegen eine Wand, denn positive Neuerungen kann es im WaffG ja gar nicht geben.

Geschrieben

Hallo Wahrsager

du sprichst das an, woran viele Waffenbesitzer kranken. Sie sind zu Mißtrauisch. Eine Spur Skepsis ist immer angebracht. Aber wenn im Gesetz steht, dir steht das zu und dir geht das zu einfach und du suchst die Mine, machst du einen Fehler. (Mit dem du meine ich eine imaginäre Person.) Wir wollen mündige Bürger sein, wenn uns die Politik einen Zipfel davon reicht, dürfen wir auch nicht erschrecken. Nur Mut, greift zu.

Steven

Geschrieben

Irgendwie meinen wir zwar alle das gleiche aber trotzdem ;) sollte man mal zur Kenntnis nehmen das immer noch der Antragsteller mit Unterstützung des Verbandes, in dem dieser bescheinigt das bestimmte geforderte Voraussetzungen vorliegen, der zuständigen waffenrechtl. Behörde glaubhaft zu machen hat das .........

Natürlich :s75: wird die Behörde einem Antrag der alle Bedingungen nach dem WaffG erfüllt nicht widersprechen. Die endgültige Überprüfung und Befürwortung, welche letztendlich zur Genehmigung führt, verbleibt der Behörde.

Dies spüren einige seit Monaten in Bezug auf die 2/6 'er Regelung i. Verb. mit der alten Gelben WBK.

Fazit: wir haben alle recht; wir sind hier die grössten :-)

Geschrieben
@Hermes:

Der Voreintrag (grüne) war für einen mehrschüssigen Repetierer in Kal. .308 Win, die BDS Disziplin weiß

ich grad nicht.

Für einen mehrschüssigen Repetierer in Kal. .308 Win braucht er eine WBK Gelb Neu!

Voreintrag in WBK Grün nur für halbautomatische Langwaffen!

Grüße :)

Geschrieben

Für einen mehrschüssigen Repetierer in Kal. .308 Win braucht er eine WBK Gelb Neu!

Voreintrag in WBK Grün nur für halbautomatische Langwaffen!

Grüße :)

Wenn der "Delinquent" allerdings keine neue Gelbe beantragt, kann die Waffe

auch (nach Voreintrag) in die Grüne eingetragen werden.

Macht, wenn gewünscht, unsere Behörde so.

Geschrieben

Wenn der "Delinquent" allerdings keine neue Gelbe beantragt, kann die Waffe

auch (nach Voreintrag) in die Grüne eingetragen werden.

Macht, wenn gewünscht, unsere Behörde so.

Ist irgendwie verständlich. Schließlich wird da ja eine Stufe niedriger gekauft. Mit einem BE-Führerschein (PKW mit Anhänger) darfst Du ja auch B-Fahrzeuge (PKW ohne Anhänger) lenken.

Geschrieben

Für einen mehrschüssigen Repetierer in Kal. .308 Win braucht er eine WBK Gelb Neu!

Voreintrag in WBK Grün nur für halbautomatische Langwaffen!

Grüße :)

Hallo...

normalerweise ja, aber für Einzelmitglieder gibt es (in Berlin) keine neue "Gelbe WBK", es wird alles auf "grün" eingetragen, damit das LKA den Schützen unter Kontrolle hat. Er muss sich ja dann für jede Waffe einen Voreintrag holen.

Einzelmitglieder bekommen auch keine Befürwortung vom Landesverband bzw. Verband, sie müssen diese sich selbst bescheinigen, so sagte es mir das LKA in Berlin, bzw. der BDMP Landesverband.

Ich werde jetzt selbst zusätzlich Einzelmitglied im BDMP. Mal sehen, was da alles so passiert...

Steffen

Geschrieben

Also ich komme jetzt nicht mehr mit...

Was unterscheidet denn ein Einzelmitglied

hinsichtlich der praktischen Ausübung des Schießsports von anderen?

Wir trainieren doch nicht mehr oder weniger als Vereinsschützen auch?

Was sind denn verbandslose Schützen? Ist nicht jeder Verein auch Verbandsmitglied und

dessen Mitglieder damit auch?

Gibt es Schützen ohne Verein und Verband??

LKA den Schützen unter Kontrolle hat. Er muss sich ja dann für jede Waffe einen Voreintrag holen.

Warum sollen denn Einzelmitglieder einer stärkeren Kontrolle als andere bedürfen?

Sind wir unzuverlässiger??

@S. Köhler:

...für Einzelmitglieder gibt es (in Berlin) keine neue "Gelbe WBK", es wird alles auf "grün" eingetragen..

Das stimmt definitiv nicht, ich besitze eine. :D

... Einzelmitglieder bekommen auch keine Befürwortung vom Landesverband bzw. Verband, sie müssen diese sich selbst bescheinigen...
:gaga:

Wie soll ich mir denn meine Befürwortung selbst bescheinigen?

Ich habe bis jetzt immer meine Unterlagen an den Landesverband geschickt und von denen

das genehmigte Formular mit Stempel für Verein UND Verband zurückbekommen.

Langsam bekomme ich das gefühl das Einzelmitglieder als minderwertige und gefährliche Schützen

eingestuft werden... :contra:

Geschrieben
Wenn der "Delinquent" allerdings keine neue Gelbe beantragt, kann die Waffe

auch (nach Voreintrag) in die Grüne eingetragen werden.

Macht, wenn gewünscht, unsere Behörde so.

und kassiert für jeden Voreintrag 65 € (8x65=520 € :o schlaue Behörde), ich meine dafür könnte er auch eine neue gelbe WBK bekommen und bräuchte für die entsprechenden Waffen keinen Voreintrag.

Das hiesse ja dann, die Einzelmitglieder werden behandelt wie verbandslose Schützen?

Aber auch als Einzelmitglied muß man einen Aufnahme- und Jahresbeitrag bezahlen, da sollte das Mitglied auch eine gewisse Gegenleistung vom Verband erwarten können, z.B wenn genügend Schießtermine nachgewiesen werden, dies auch bestätigen.

Frohe Weihnachten :)

Geschrieben

Das hiesse ja dann, die Einzelmitglieder werden behandelt wie verbandslose Schützen?

Das würde einiges erklären.

Damit meinte ich nicht, dass das so richtig ist.

@Funkman:

Es gibt auch Schützen ohne Verband. Man muss dann eben sein Bedürfnis selber darlegen, anhand von Schiessbuch etc.

Der Grund dafür: Die Pflicht zur Mitgliedschaft in einem Verband/Verein würde gegen das GG verstossen. Als Verbandsschütze ist aber alles etwas einfacher.

Der BDS LV1 ist ein e.V. und somit sind Einzelmitglieder von der Behörde genauso zu behandeln wie Mitglieder eine Schützenvereins.

Deine gelbe WBK spricht auch dafür, dass das geschieht. Denn "freie Schützen" bekommen die nicht.

Geschrieben

Als EM muß man (in B) die Voraussetzungen erfüllen, die auch die anderen Verbandsmitglieder in den Vereinen erfüllen müssen und sich sein Bedürfnis nur selber "bescheinigen".

Das ist recht einfach, wenn man Schießtermine nachweisen kann, und darlegen kann, daß keine der vorhandenen Waffen geeignet ist, die Disziplin zu schießen, für die man die Waffe beantragt hat.

Man macht die gleiche Arbeit, wie sie der befürwortende Verband sie machen würde.

Geschrieben

- schnip -

Einzelmitglieder bekommen auch keine Befürwortung vom Landesverband bzw. Verband, sie müssen diese sich selbst bescheinigen, so sagte es mir das LKA in Berlin, bzw. der BDMP Landesverband.

Ich werde jetzt selbst zusätzlich Einzelmitglied im BDMP. Mal sehen, was da alles so passiert...

Steffen

Als Einzelmitglied im LV1 des BDS muesste ansich der Landesverband die Verbandsbescheinigung <_< ausstellen. Als Grundlage dafür natürlich die dann vorliegenden Nachweise über ein regelmässiges Schiessen.

Geschrieben

Für den BDS haste recht.

Für den BDMP gilt mein geschildertes Verfahren.

Hallo...

genau so ist es, beim BDMP wird man als Einzelmitglied direkt im Verband Mitglied und eben nicht im Landesverband. Deswegen befürwortet auch der Landesverband eine Waffe nicht. Das kann bei anderen Verbänden natürlich anders sein, beim DSB gibt es gar keine Einzelmitgliedschaft, bei manchen Landesverbänden des BDS offensichtlich auch nicht. Komplizierte Materie....

Das Berliner LKA hat mir definitiv gesagt, dass es für Einzelmitglieder (egal in welchem Verband) keine neue gelbe WBK gibt. Wenn man allerdings vorher schon eine hatte oder noch in einem anderen Verband "ordentliches Mitglied" ist, kann die Situation anders sein. Ich bin mir auch nicht sicher, ob das schon länger so gehandhabt wird. Das LKA sagte auch, wenn man die gelbe über einen anderen Verband bekommen hat, aus diesem austritt und nur noch Einzelmitglied ist, kann die neue Gelbe eventuell widerrufen werden.

Für all das würde ich allerdings meine Hand nicht in`s Feuer legen, ich habe in der Vergangenheit schon zu viele, völlig unterschiedlich gehandhabte Dinge in diesem Zusammenhang erlebt, manchmal war es abhängig davon, an welchen Bearbeiter man geraten ist...

Steffen

Archiviert

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