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IGNORED

gelbe WBK


hnhs9

Empfohlene Beiträge

  • 1 Monat später...

Hallo,

ganz so einfach scheint es nicht zu gehen!

Ich besitze meine gelbe WBK seit 1982 mit dem Eintrag "Einzelladerlangwaffen im cal.22". Auf nachfragen beim SB Erweiterung/Änderung auf neue gelbe WBK erhielt ich die Antwort, dass ich dafür einen Antrag ausstellen muss mit allem drum und dran, wie Bedürfnisnachweis vom Verband, Bestätigung vom Verein, Nachweis der Trainingseinheiten.

Im Prinzip wollte ich meine alte Erlaubnis nur erweitert haben, da ich von einem Arbeitskollegen eine Freie Pistole sehr günstig angeboten bekam. Wenn ich aber erst mindestens 1 Jahr mit einer Freien Pistole geschossen haben muss, dann wird daraus nichts, da ich diese Waffenart nur sporadisch geschossen habe. Wie werden denn dann die ganzen Waffenarten in den neuen gelben WBK's eingetragen, wer schiesst schon regelmässig mit allen Waffen, die da aufgeführt werden?

Wer kann weiterhelfen?

Gruß

tigerente01

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............ Wenn ich aber erst mindestens 1 Jahr mit einer Freien Pistole geschossen haben muss, dann wird daraus nichts...........

Wer sagt denn das? Du musst nur schießsportliche Aktivitäten nachweisen. Dabei ist die geschossene Disziplin nebensächlich. Sollte ich mich irren?

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Ich besitze meine gelbe WBK seit 1982 mit dem Eintrag "Einzelladerlangwaffen im cal.22". Auf nachfragen beim SB Erweiterung/Änderung auf neue gelbe WBK erhielt ich die Antwort, dass ich dafür einen Antrag ausstellen muss mit allem drum und dran, wie Bedürfnisnachweis vom Verband, Bestätigung vom Verein, Nachweis der Trainingseinheiten.

Wenn Deine WBK derart eingeschränkt ist, wird das wirklich nichts mit umschreiben oder erweitern. Aber: Nachweis der Trainingseinheiten und Nachweis für ein Jahr Training mit der Waffe für gelb? Sollte Dein Amt das wirklich fordern, und auch begründen können (rechtsmittelfähiger Bescheid / ich gehe davon aus, dass Du seit 1982 Schütze bist, und auch tatsächlich schießt) dann lass Dir ein Bedürfnis vom Verband bescheinigen, für eine Waffe, die auf neugelb geht, kauf Dir ein billiges zusätzliches KK-EL, und dann die freie Pistole. Wichtig ist, dass der Verband nicht irgendwie einschränkt - manche sind da ja angeblich verbandsseitig schlimmer, als der gute alte Edgar ...

Grundsätzlich würde ich eine alte gelbe WBK immer lassen, wie sie ist, und die neue separat beantragen. In einigen Bereichen ist die alte doch weitgehender, vor allem, wenn in irgendwelchen VwV die 2/6-Regelung für neu-gelb übernommen wird.

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Wer sagt denn das? Du musst nur schießsportliche Aktivitäten nachweisen. Dabei ist die geschossene Disziplin nebensächlich. Sollte ich mich irren?

Nur insofern, das er das Jahr über regelmäßig Kurzwaffe geschossen haben muß (ist jedenfalls bei uns so), ob das dann SpoPi, Großkaliber oder sonstwas war, ist relativ egal. Wenn er im Nachweis nur Langwaffen geschossen hat, könnte es wohl schwierig werden.

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Hallo,

zunächst einmal vielen Dank für Eure schnellen Antworten!!!

Ich habe zusätzlich zur gelben WBK seit Nov. 05 auch die grüne WBK mit Voreintrag für eine Sportpistole im cal. 22. Nach meiner Zeit als reiner Gewehrschütze schieße ich regelmäßig seit rund 1,5 Jahren auch Sportpistole. Ich habe erst Anfang Oktober zur Beantragung der grünen WBK die Bestätigung vom Verein, die Bedürfnisbescheinigung des Verbandes und meine Trainingszeiten dem Ordnungsamt vorgelegt.

Reicht denn jetzt dem Verband mein Trainingsnachweis mit KK-Gewehr und KK-Sportpistole um die entsprechende Bedürfnisbescheinigung für die uneingeschränkte neue gelbe WBK zu erhalten?

Wie verhält es sich denn, wenn ich z.B. neben der KK-Sportpistole auch die entsprechende GK-Pistolen-Disziplin schießen möchte und entsprechend eine 9mm-Pistole kaufen möchte? Hier gehe ich jetzt einmal davon aus, dass ich hier, da es sich um eine Kurzwaffe für eine grüne WBK handelt, wieder ein Jahr auch das entsprechende Kaliber geschossen haben muss? Oder reicht auch hier der Nachweis über die Trainingseinheiten der KK-Pistole?

Fragen über Fragen, seht es mir bitte nach!

tigerente01

Hallo Hawkeye64,

ich hatte Deine Antwort leider beim Schreiben meiner 2. Frage noch nicht gelesen. Ist das irgendwo nachzulesen, das man nicht umbedingt das beantragte Kaliber geschossen haben muss (KK-Pistole regelmässig geschossen, GK-Pistole beantragen)?

Gruss

tigerente01

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Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Sportschützen

(1) Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition zum Zweck des sportlichen Schießens wird abweichend von § 4 Abs. 1 Nr. 1 nur erteilt, wenn der Antragsteller das 21. Lebensjahr vollendet hat. Satz 1 gilt nicht für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen bis zu einem Kaliber von 5,6 mm lfB (.22 l.r.) für Munition mit Randfeuerzündung, wenn die Mündungsenergie der Geschosse höchstens 200 Joule (J) beträgt, und Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen mit Kaliber 12 oder kleiner, sofern das sportliche Schießen mit solchen Waffen durch die genehmigte Sportordnung eines Schießsportverbandes zugelassen ist.

(2) Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition wird bei Mitgliedern eines Schießsportvereins anerkannt, der einem nach § 15 Abs. 1 anerkannten Schießsportverband angehört. Durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes ist glaubhaft zu machen, dass

1. das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betreibt und

2. die zu erwerbende Waffe für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich ist.

Innerhalb von sechs Monaten dürfen in der Regel nicht mehr als zwei Schusswaffen erworben werden.

(3) Ein Bedürfnis von Sportschützen nach Absatz 2 für den Erwerb und Besitz von mehr als drei halbautomatischen Langwaffen und mehr als zwei mehrschüssigen Kurzwaffen für Patronenmunition sowie der hierfür erforderlichen Munition wird durch Vorlage einer Bescheinigung des Schießsportverbandes des Antragstellers glaubhaft gemacht, wonach die weitere Waffe

1. von ihm zur Ausübung weiterer Sportdisziplinen benötigt wird oder

2. zur Ausübung des Wettkampfsports erforderlich ist.

(4) Sportschützen nach Absatz 2 wird abweichend von § 10 Abs. 1 Satz 3 eine unbefristete Erlaubnis erteilt, die zum Erwerb von Einzellader-Langwaffen mit glatten und gezogenen Läufen, von Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen sowie von einläufigen Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition und von mehrschüssigen Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen) berechtigt. Die Eintragung von Waffen, die auf Grund dieser unbefristeten Erlaubnis erworben wurden, in die Waffenbesitzkarte ist durch den Erwerber binnen zwei Wochen zu beantragen.

Da steht eigentlich alles drin. Für Deinen Fall heißt dass:

Gelbe WBK - unabhängig von weiteren Nachweisen leicht zu beantragen.

Grüne WBK - bis zwei KW und drei SL-LW -dito.

Alles was da nicht steht, ist auf dem Mist von irgendwelchen Vereinsfürsten oder Behördenmenschen (nicht unbedingt Sachbearbeiter, das können auch Innenminister gewesen sein) gewachsen. Ob das letztendlich rechtsgültig ist haben Gerichte zu entscheiden, ob Du Dich soweit aus dem Fenster lehnen willst, ist wieder eine andere Frage - i.d.R. hilft ja ein freundliches Gespräch um erstmal die Sachlage zu klären, aber Rechtsgrundlage ist für den Sportschützen-individuellen Bereich das was oben steht.

(Die ganzen anderen Dinge wie Volljährigkeit, Sachkunde, Zuverlässigkeit usw., die für alle gelten, setze ich voraus, über 25 bist Du auch, also auch kein Problem.)

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Hallo Rodney,

danke für Deine ausführlichen Erklärungen!

Da werde ich wirklich am Besten meine SBin nochmals daraufhin ansprechen, warum ich denn die gesamten Unterlagen nochmals vorlegen soll. Vielleicht habe ich sie ja auch nur falsch verstanden.

So long

tigerente01

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  • 2 Wochen später...

Da steht eigentlich alles drin. Für Deinen Fall heißt dass:

Gelbe WBK - unabhängig von weiteren Nachweisen leicht zu beantragen.

Grüne WBK - bis zwei KW und drei SL-LW -dito.

Alles was da nicht steht, ist auf dem Mist von irgendwelchen Vereinsfürsten oder Behördenmenschen (nicht unbedingt Sachbearbeiter, das können auch Innenminister gewesen sein) gewachsen. Ob das letztendlich rechtsgültig ist haben Gerichte zu entscheiden, ob Du Dich soweit aus dem Fenster lehnen willst, ist wieder eine andere Frage - i.d.R. hilft ja ein freundliches Gespräch um erstmal die Sachlage zu klären, aber Rechtsgrundlage ist für den Sportschützen-individuellen Bereich das was oben steht.

Leicht ???

Ich möchte dir mal kurz einen Überblick über die Beantragung eines Bedurfnissis in unserem Verein verschaffen:

1. Der Antrag wird mit folgenden Unterlagen beim 1. Vorsitzenden durch den Antragsteller eingereicht:

- Antragsformular der XXXXXX (lesbar ausgefüllt) + Kopie für die Vereinsunterlagen

- Antragsformular der zuständigen Behörde (lesbar ausgefüllt) + Kopie für die Vereinsunterlagen

- Kopien aller Waffenbesitzkarten (Vor- und Rückseite)

- Kopien von Urkunden / Auszüge von Ergebnislisten

- Kopien über Nachweis der Aufbewahrung (z.B. Kaufbeleg Tresor)

- Bearbeitungsgebühr von 20 EUR an die Vereinskasse

Werden die aufgelisteten Unterlagen nicht vollständig eingereicht, bleibt der Antrag

unbearbeitet liegen bzw. wird nicht angenommen.

2. Vervollständigt wird der Antrag durch den 1. Vorsitzenden mit

- Daten im Antragsformular der XXXX

- Auszug / Trainingsnachweise aus der Datenbank

Der Antrag wird dann mit einem entsprechend frankierten Rückumschlag

vollständig an die XXXX zur Bearbeitung eingereicht.

3. Der Antrag wird durch die XXX bearbeitet, dabei wird das XXXX-Formular des Antragstellers

durch einen unterschriebenen Antrag des XXXX-Vorstandes ausgetauscht.

Alle Kopien (WBK/Nachweise usw. verbleiben bei der XXXX e.V.)

Die Rücksendung erfolgt an die Vereinsadresse.

4. Der zurück gesendete Antrag wird vom 1. Vorsitzenden noch einmal auf die korrekten Angaben geprüft und an den Antragsteller weiter geleitet. Bei fehlerhaften Angaben wird der Antrag erneut an den Verband geschickt.

5. Der Antragsteller prüft den Antrag noch einmal und reicht diesen an die zuständige Behörde ein

- Formular der XXX e.V.

- Formular der Behörde

- ggf. Kopien von Urkunden / Auszüge von Ergebnislisten

- ggf. Kopien über Nachweis der Aufbewahrung (z.B. Kaufbeleg Tresor)

6. Bei Rückfragen wendet sich die Behörde ggf. an den (Verein) 1. Vorsitzenden.

Diese werden an den Antragsteller bzw. an den Verband weiter geleitet.

Eventuelle Kopien von Standnutzungsverträgen oder Trainingsnachweisen werden

direkt an die Behörde geschickt.

Das oben gennante ist ein kein Spaß , das ist bei uns "Normal"

Den Verband habe ich geXXXt.

:heuldoch:

Gruß

Sandmann

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- Bearbeitungsgebühr von 20 EUR an die Vereinskasse

Ganz schön happig, wenn der Verband dann auch noch eine Gebühr erhebt wird

der Schütze ja ganz schön abgezockt...

Hier muß ich den BdMP mal loben, da kostet es nix..

Bei uns kostet das Beantragen genau das Porto zum Verband...

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