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IGNORED

Ingram MAC10 in D als KW ?


cop

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

die mac10 wird in den usa legal als zivile semi auto pistole produziert, wo ist also das prob? nur der preis is unverschämt, hab ich in usa/florida schon für 300$ gesehen und zwar neu!!!

was mich bei der homepage eher wundert ist, dass die die orginal fotos von beitler und waffen schumacher verwenden und das auch noch in einer sch.... qualität!!!

Geschrieben

Unter 'Zubehör' findet sich sofort nach einer ganzen Anzahl von Wechselsystemen dieses Magazin:

XR/AR 15 Beta-Mag Magazin 100- Schuß

Euro 565,00

XR/AR 15 Beta-Mag Magazinist neu und fast 100 Schuß. Es wird inkl. Tasche, Lader und div. Zubehör geliefert. Kal..223

Erwerbscheinpflichtig

Warum ist dieses Magazin erwerbsscheinflichtig?

V

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Ist der Erwerb solcher Waffen (Ingram, Cobray, XR15 Compact) auch für Sportschützen mit einem WBK-Eintrag "9mm Kurzwaffe" erlaubt?

Eine explizite Freigabe vom BKA gibt es ja im Gegensatz zur TSP, BWT5k (jeweils ohne Vordergriff) für diese Waffen nicht, oder???

Geschrieben
...Eine explizite Freigabe vom BKA ...

Das BKA gibt nix frei. :gaga:

Es bescheidet feststellender Weise, wobei das recht bescheiden sein kann. :peinlich:

BKA-Feststellungbescheid meintest Du, gell? ;)

Geschrieben

.....

Eine explizite Freigabe vom BKA gibt es ja im Gegensatz zur TSP, BWT5k (jeweils ohne Vordergriff) für diese Waffen nicht, oder???

Brauch auch nicht, die TSP ohne Vordergriff sieht eben genau wie die nur in semiauto gebaute Version der SSP, von der es eben keine Vollauto-Version gibt!

Beim Anbau des SP89 Vorderschaftes an dei BWT5K sieht diese exakt aus wie die nur in halbauto gebaute SP89 von HK, also ebenfalls kein Anschein!

Wobei die Semi-Ingram oder -Cobray ziemlich "grobschlächtige" Stahlklötze sind, hab mich für die TSP ohne Vordergriff, dafür aber mit kleiner Rail dort entschieden!

Geschrieben

kann man eigentlich die feststellungsbescheide irgendwo nachlesen - gibt es da ein archiv? die liste der bescheide kenne ich - leider nicht den ausführlichen. die bescheide werden im bundesanzeiger veröffentlicht, aber leider habe ich von dem kein abo ;)

Geschrieben

kann man eigentlich die feststellungsbescheide irgendwo nachlesen - gibt es da ein archiv? die liste der bescheide kenne ich - leider nicht den ausführlichen. die bescheide werden im bundesanzeiger veröffentlicht, aber leider habe ich von dem kein abo ;)

hallo,

einfach mal direkt beim bka anrufen. hab ich auch schon gemacht. die helfen einem da super weiter. mich hatten sie sogar diesbezüglich zurückgerufen. super service, nette leute, die wirklich mal von ihrer materie ne ahnung haben. kompliment ans bka - dein freund und helfer!

gruß .308

Geschrieben

Alles eine Frage der Gesamtlänge.

Falsch.

Länge von Lauf & Verschluss sind auch relevant.

ich dachte der anschein-schei... gilt nur für ha langwaffen und nicht für pistolen???

So isses :)

Geschrieben

(HangMan69 @ 06.12.2005 - 11:03)

ich dachte der anschein-schei... gilt nur für ha langwaffen und nicht für pistolen???

So isses

War mir nicht sicher, ob der Anschein nicht auch für Pistolen/Kurzwaffen gelten kann.

Wen dem nicht so ist, dann ist ja wohl eine XR15 Compact (als Pistole, in 9 Para) auch nicht generell vom sportlichen Schießen ausgeschlossen. :00000733:

... hab mich für die TSP ohne Vordergriff, dafür aber mit kleiner Rail dort entschieden!

Es gibt eine Version ohne Vordergriff aber mit Rail an der Stelle?

Gibt es davon irgendwo Bilder????

Geschrieben
Wen dem nicht so ist, dann ist ja wohl eine XR15 Compact (als Pistole, in 9 Para) auch nicht generell vom sportlichen Schießen ausgeschlossen.

wenn du sie denn als pistole verkauft bekommst! hab noch nix davon gehört dass schumacher die auch als pistole anbietet! geschweige denn, dass sie dir ein büma mit voreintrag kw 9para verkaufen tut!

Geschrieben

wenn du sie denn als pistole verkauft bekommst! hab noch nix davon gehört dass schumacher die auch als pistole anbietet! geschweige denn, dass sie dir ein büma mit voreintrag kw 9para verkaufen tut!

Hab da mal angerufen.

mir wurde erzählt das bei der 223 Lauf und Verschluss zusammen kürzer als 30 cm. sind und daher KW.

Wie lange machen die das schon ??? :gaga:

Geschrieben

Laut WaffG ist eine Waffe eine Langwaffe, wenn Lauf & Verschluss (geschlossen) zusammen länger als 30cm sind UND die Gesamtlänge über 60 cm beträgt.

"Alle anderen Schusswaffen sind Kurzwaffen"

WaffG Anlage 1, 2.6

Das bedeutet, dass eine derartige Waffe als Kurzwaffe eingetragen werden MUSS !!! (und nicht nur "kann").

Geschrieben
Das bedeutet, dass eine derartige Waffe als Kurzwaffe eingetragen werden MUSS !!! (und nicht nur "kann").

das ist ja alles richtig was ihr sagt, aber die compactversionen der sabre in .223 und 9para sind in ihrer gesamtlänge eben genau 60,5cm!!!

davon abgesehen: nur für jj, sammler und bümas zu erwerben!!! (laut schumacher hp!)

Geschrieben

das ist ja alles richtig was ihr sagt, aber die compactversionen der sabre in .223 und 9para sind in ihrer gesamtlänge eben genau 60,5cm!!!

davon abgesehen: nur für jj, sammler und bümas zu erwerben!!! (laut schumacher hp!)

Hmm,

das bwt 5 ist dann also mit dem Gewehrschaft nur als Langwaffe einzutragen ,da Gesammtlänge über 60 cm.

Hat es hingegen den Schubschaft dran, ist es eine KW, da Lauf 22,5 cm und Verschluss zusammen nicht länger als 30 cm sind.Wenn es aber als Kw Waffe eingetragen ist kann die Waffe mit voll ausgezogenem Schubschaft länger sein als 60 cm sein.

So müsste es doch dann auch mit der kurzen 223. sein,vorrausgesetzt man hat einen Voreintrag als 223. KW. ;)

Gruss, Jo

Geschrieben

http://www.waffen-kolo.de/

guckt doch mal da unter EWB waffen

ist mir irgendwas entgangen ?

ich meine, das ding steht zwar nichtmit in der BKA liste,

aber damit ist es doch noch lange nicht zugelassen, oder wie habe ich das ?! :bud:

Hallo COP,

wo Problem, ist Kurzwaffe. Sieht zwar aus wie eine Mini/Micro-Uzi, ist aber kein umgebauter Vollautomat sondern neu entwickelter Halbautomat und kann nicht auf Vollautomat umgebaut werden.

Somit Okay.

Die angebotenen Magazine mit Kapa. bis 100 auch kein Problem, wir Sportschützen dürfen halt nur ein Maga. mit Kapa. 10 und die Jaeger nur mit Kapa 2 einstecken.

Frage ist nur für was braucht man sowas. Tippe mal Präzision nicht so toll, Preis/Leistungsverhältnis somit auch nicht. Die Marketingidee ist halt der Reiz des Aussergewöhnlichen, hier wird ein "Nimbus" verkauft.

Klappt übrigens wunderbar diese Idee des scheinbar Verbotenen/scheinbar teuer/scheinbar einmaligen, siehe Billigst-Rolex-Nachbauten aus Fernost oder Plastik-Erbsen-Kalaschnikovs.

Habe 'ne postive Einstellung zu dem Pistölschen: Hätte ich Geld ohne Ende und WBK-Einträge ebenso würde ich zugreifen. Endlich wäre ich die Sensation auf dem Schiessstand und meine Minderwertigkeitsgefühle wären verpufft -für einen Tag- hoffentlich würde mich keiner ansprechen und mit vernünftigen Gegenargumenten kommen. <_< Aber dann würde ich halt mit Spass argumentieren und der Diskussionspartner wäre platt. :)

Gruss Zippo

Geschrieben

... Endlich wäre ich die Sensation auf dem Schiessstand und meine Minderwertigkeitsgefühle wären verpufft -für einen Tag- ...

die Sensation auf dem Stand könntest Du aber auch mit Ergebnissen sein, die alle anderen blaß aussehen lassen, und nicht unbedingt mit einem Eisen, wo man sich ewig mit der Behörde streiten muß, ob denn Erwerb und Besitz zulässig, möglich oder wie auch immer, oder ??? :)

mfg

Ralf

Archiviert

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