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IGNORED

WBK verloren


therden

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Kennt sich jemand mit diesem Missgeschick aus? - Habe meine WBK wahrscheinlich verloren.

Was ist zu tun?

Erstmal SUCHEN.

Dann nochmal suchen.

Überleg Dir doch nochmal, wo Du sie haben könntest, Deine WBK.

Was stimmt Dich so sicher, dass sie verloren ist?

Und dann solltest Du, wie Floppyk schon richtig bemerkt hat, Dein Amt von der Lage in Kenntnis setzen.

IMI

p.s.:

Geh mal in Gedanke durch, in welchen Jacken, Taschen, Koffern etc. die WBK sein könnte.

Vielleicht ist sie auch nur im Auto zwischen die Sitze gerutscht?

Geschrieben

Kennt sich jemand mit diesem Missgeschick aus? - Habe meine WBK wahrscheinlich verloren.

Was ist zu tun?

§ 37

Anzeigepflichten

.........

(2) Sind jemandem Waffen oder Munition, deren Erwerb der Erlaubnis bedarf, oder Erlaubnisurkunden abhanden gekommen, so hat er dies der zuständigen Behörde unverzüglich anzuzeigen und, soweit noch vorhanden, die Waffenbesitzkarte und den Europäischen Feuerwaffenpass zur Berichtigung vorzulegen. Die örtliche Behörde unterrichtet zum Zweck polizeilicher Ermittlungen die örtliche Polizeidienststelle über das Abhandenkommen.

Geschrieben

Richtig. Wenn das ein mal passiert, ist es aber kein Drama. Passiert öfters bei Umzügen oder wenn jemand testen möchte, ob die WBK auch in der neuen Waschmaschine Bestand hält. ;) Die Waffenbehörde stellt dann eine Ersatz-WBK aus und gut ist. :)

Früher war das mal ein teurer Spaß, als die verlorenen WBK noch im Bundesanzeiger für ungültig erklärt worden sind. Ist heute aber nur noch bei Sprengstoff-Erlaubnisurkunden der Fall.

So long...

SB

Geschrieben

Früher war das mal ein teurer Spaß, als die verlorenen WBK noch im Bundesanzeiger für ungültig erklärt worden sind. Ist heute aber nur noch bei Sprengstoff-Erlaubnisurkunden der Fall.

Was kostet denn bei Dir eine Ersatz-WBK?

Rolf

Geschrieben

Wie bei allen andern auch soviel, wie die Erteilung der entsprechenden WBK gekostet hätte (siehe Abschnitt II Ziff. 18 WaffKostV). :)

Also je WBK 56,xx zzgl. jeweils Munerwerb? Oder pauschal je WBK 56,xx?

Geschrieben

Die 56 € pro WBK wären ja nicht das schlimmste, aber die hundert Einträge? :D

Geschrieben

In der WaffKostV steht: "Gebühr in Höhe der Gebühr für die jeweilige waffenrechtliche Erlaubnis".

Somit zahlen Erben, Altbesitzer oder Jäger mit Langwaffen nur die WBK, alle anderen auch die zugehörige MEB.

Geschrieben

In der WaffKostV steht: "Gebühr in Höhe der Gebühr für die jeweilige waffenrechtliche Erlaubnis".

Somit zahlen Erben, Altbesitzer oder Jäger mit Langwaffen nur die WBK, alle anderen auch die zugehörige MEB.

nehmen wir der einfachheit halber an, jemand hat seine wbk mit 8 kw-einträgen verloren:

zahlt man dann 8 * 81,80 euro (56 ,24 euro+12,78euro), oder nur einmal 81,80 euro, da ein verwaltungsaufwand?

IMI

Geschrieben

Man zahlt genau das, was bei einer Neuausstellung einer solchen WBK auch an Gebühren zu entrichten wäre.

Wie kommst Du denn auf 8 x 81,80 € ? :o Das gibts ja wegen Ziff. 10a (Erwerb einer oder mehrerer Waffen) gar nie ! :confused:

In Deinem Beispielfall wäre die WBK nach Ziff. 1 mit 56,24 Euro incl. aller Erwerbserlaubnisse und Waffeneintragungen (entfällt bei Eintrag im Zuge der Ausstellung einer WBK) zu rechnen zuzüglich der MEB nach Ziff. 12 von 25,56 € pro Kaliber.

Umstritten ist die Gebührenhöhe bei Ersatzausstellung einer verlorenen WBK für Altbesitz, da es diesen Gebührentatbestand im Geb.verz. gar nicht mehr gibt...

Geschrieben

Vielen Dank für die vielen Antworten.

Bin nach weiteren 4h Suche fündig geworden, - im Zwischenboden meines Autos. Da wo man es am wenigsten vermutet. Die WBKs müssen aus der Tasche, - unter den Sitz dort reingerutscht sein. Sitz also halb ausgebaut, Schatz gehoben - und...nun gehts mir schon viel besser... ;-))

Also, - doppelt und dreifach Suchen lohnt sich doch...!

Geschrieben

Erstmal SUCHEN.

...

p.s.:

Geh mal in Gedanke durch, in welchen Jacken, Taschen, Koffern etc. die WBK sein könnte.

Vielleicht ist sie auch nur im Auto zwischen die Sitze gerutscht?

:icon14:

Geschrieben

Mal eine rein theoretische Frage in diesem Zusammenhang, es hieß ja, die Ersatz-WBK wird ohne Probleme ausgestellt, wenn ich das Original verschmissen habe, mal abgesehen von den Kosten.

Wenn ich diese Möglichkeit nutze, mir eine Ersatz-WBK-ausstellen lasse, das Original wiederfinde, das aber nicht melde, wie verhält es sich dann beim eventuellen Verlust der Zuverlässigkeit ?

Wie gesagt, rein theoretisch. Ich kann doch dann die Ersatz-WBK abgeben, einziehen lassen oder wie auch immer, und hätte trotzdem noch einen de facto legalen Nachweis, daß ich Waffen besitzen und Munition erwerben darf, oder?

mfg

Ralf

Geschrieben

Mal eine rein theoretische Frage in diesem Zusammenhang, es hieß ja, die Ersatz-WBK wird ohne Probleme ausgestellt, wenn ich das Original verschmissen habe, mal abgesehen von den Kosten.

Wenn ich diese Möglichkeit nutze, mir eine Ersatz-WBK-ausstellen lasse, das Original wiederfinde, das aber nicht melde, wie verhält es sich dann beim eventuellen Verlust der Zuverlässigkeit ?

Wie gesagt, rein theoretisch. Ich kann doch dann die Ersatz-WBK abgeben, einziehen lassen oder wie auch immer, und hätte trotzdem noch einen de facto legalen Nachweis, daß ich Waffen besitzen und Munition erwerben darf, oder?

mfg

Ralf

Bei einer oberflächlichen Polizeikontrolle würde man so den Besitz rechtfertigen können und davon kommen. Sollte es aber eine Regelanfrage bei Deiner Waffenbehörde geben wäre Ende Gelände und das in Mehrfacher Hinsicht!

Auch wäre ein Neukauf von Waffen (gelbe WBK) zwar möglich aber die Freude daran nur von kurzer Dauer

Es gäbe zwar noch eine andere Möglichkeit damit an Waffen zu kommen aber diese werde ich in einem öffentlichen Forum sicher nicht posten! Und bitte auch keine Email oder Nachrichten!

Geschrieben

...

Auch wäre ein Neukauf von Waffen (gelbe WBK) zwar möglich aber die Freude daran nur von kurzer Dauer

...

Das war der Grundgedanke, hat sich aufgedrängt wg. Führerscheinmißbrauch etc.

Wie gesagt, betrifft mich nicht und wird mich sicher auch nie betreffen (hoffe ich zumindest), aber man kann ja mal drüber reden, wenn alle nur über die Restriktionen maulen. Ich lege natürlich auch keinen Wert darauf, mich wegen sowas mit dem Staatsanwalt anzulegen, aber wenn man hier gelesen hat, wie einfach es eigentlich ist, an eine ungültige WBK zu kommen,drängen sich doch solche Fragen auf

mfg

Ralf

Geschrieben

Das war der Grundgedanke, hat sich aufgedrängt wg. Führerscheinmißbrauch etc.

Wie gesagt, betrifft mich nicht und wird mich sicher auch nie betreffen (hoffe ich zumindest), aber man kann ja mal drüber reden, wenn alle nur über die Restriktionen maulen. Ich lege natürlich auch keinen Wert darauf, mich wegen sowas mit dem Staatsanwalt anzulegen, aber wenn man hier gelesen hat, wie einfach es eigentlich ist, an eine ungültige WBK zu kommen,drängen sich doch solche Fragen auf

Das Problem dabei ist, hier lesen sicher auch etwas zwielichtige Gestalten mit und denen muss man ja nicht unbedingt den Weg aufzeigen wie man an unregistrierte Waffen kommen kann!

Geschrieben

Machbar ist es natürlich - wenn Du bereit bis in den Untergrund zu gehen. :rotfl2:

Will ich natürlich nicht, ich habe gegügend Spaß und Freude an meinen legalen Waffen.

Theoretischer Ablauf:

1. WBK verloren

2. Ersatz-WBK ausstellen lassen (+ bezahlen, was das Amt verlangt)

3. zum BüMa meines Nicht-Vertrauens gehen, UHR und eine nette 12/70 kaufen auf Neu-Gelb ohne Voreintrag und erst mal mit nach Hause nehmen.

4. Abwarten, was passiert

Wenn irgendwann das Amt drauf kommt, daß ich ja Langwaffen erworben habe nach dem Handelsbuch des BüMa stelle ich mich dumm, die sind mir doch glatt abhanden gekommen, keine Ahnung wohin und an wen.

Und in dem Moment würde ich als legaler Waffenbesitzer,dem eine Waffe abhanden gekommen ist, schlechter dastehen als jeder Kriminelle, da ich ja offiziell keine Waffen mehr besitze. Ich hätte die Dinger zwar beim Waffenhändler gekauft, bezahlt und mitgenommen, aber welcher Staatsanwalt könnte eine Anklage wegen unerlaubtem Waffenbesitz durchdrücken, wenn ich die Teile inzwischen auf dem Schwarzmarkt vertickt habe?

mfg

Ralf

Geschrieben

Will ich natürlich nicht, ich habe gegügend Spaß und Freude an meinen legalen Waffen.

Theoretischer Ablauf:

1. WBK verloren

2. Ersatz-WBK ausstellen lassen (+ bezahlen, was das Amt verlangt)

3. zum BüMa meines Nicht-Vertrauens gehen, UHR und eine nette 12/70 kaufen auf Neu-Gelb ohne Voreintrag und erst mal mit nach Hause nehmen.

4. Abwarten, was passiert

Wenn irgendwann das Amt drauf kommt, daß ich ja Langwaffen erworben habe nach dem Handelsbuch des BüMa stelle ich mich dumm, die sind mir doch glatt abhanden gekommen, keine Ahnung wohin und an wen.

Und in dem Moment würde ich als legaler Waffenbesitzer,dem eine Waffe abhanden gekommen ist, schlechter dastehen als jeder Kriminelle, da ich ja offiziell keine Waffen mehr besitze. Ich hätte die Dinger zwar beim Waffenhändler gekauft, bezahlt und mitgenommen, [/b]

mfg

Ralf

Naja... ich hätte ja jetzt vermutet das Du Dich etwas cleverer anstellen würdest!

§ 14 Waffenrecht

Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Sportschützen

[...]

Die Eintragung von Waffen, die auf Grund dieser unbefristeten Erlaubnis erworben wurden, in die Waffenbesitzkarte ist durch den Erwerber binnen zwei Wochen zu beantragen

§ 37 Waffenrecht

Anzeigepflichten

[...]

(2) Sind jemandem Waffen oder Munition, deren Erwerb der Erlaubnis bedarf, oder Erlaubnisurkunden abhanden gekommen, so hat er dies der zuständigen Behörde unverzüglich anzuzeigen und, soweit noch vorhanden, die Waffenbesitzkarte und den Europäischen Feuerwaffenpass zur Berichtigung vorzulegen. Die örtliche Behörde unterrichtet zum Zweck polizeilicher Ermittlungen die örtliche Polizeidienststelle über das Abhandenkommen.

Geschrieben

Das Problem dabei ist, hier lesen sicher auch etwas zwielichtige Gestalten mit und denen muss man ja nicht unbedingt den Weg aufzeigen wie man an unregistrierte Waffen kommen kann!

Genau DER Weg wird ihnen nicht offenstehen, denn man müßte ja erst mal den steinigen Pfad des legalen Waffenerwerbs gehen, um überhaupt an ein gültige WBK zu kommen, wie gesagt, es war nur so ein Gedanke, der sich angesichts unseres doch recht restriktiven Waffengesetzes aufgedrängt hat, warten wir doch mal ab, ob z.B unsere SBine auch etwas zu diesem Thema beizutragen hat, wenn sie wieder im Dienst ist und den Behördencomputer zum surfen und chatten mißbraucht. :)

mfg

Ralf

Naja... ich hätte ja jetzt vermutet das Du Dich etwas cleverer anstellen würdest!

§ 14 Waffenrecht

Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Sportschützen

[...]

Die Eintragung von Waffen, die auf Grund dieser unbefristeten Erlaubnis erworben wurden, in die Waffenbesitzkarte ist durch den Erwerber binnen zwei Wochen zu beantragen

§ 37 Waffenrecht

Anzeigepflichten

[...]

(2) Sind jemandem Waffen oder Munition, deren Erwerb der Erlaubnis bedarf, oder Erlaubnisurkunden abhanden gekommen, so hat er dies der zuständigen Behörde unverzüglich anzuzeigen und, soweit noch vorhanden, die Waffenbesitzkarte und den Europäischen Feuerwaffenpass zur Berichtigung vorzulegen. Die örtliche Behörde unterrichtet zum Zweck polizeilicher Ermittlungen die örtliche Polizeidienststelle über das Abhandenkommen.

Zehnfinger-System ist feige !!!

mfg

Ralf

Archiviert

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