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IGNORED

Schon wieder was neues?


Gunny Highway

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Ähnlich in meinem Fall (Neue Gelbe voll, weitere Karte soll nur nach komplett neuem Antragsverfahren mit allem Brimborium ausgestellt werden):

Nach Erhalt des schriftlichen, rechtsmittelfähigen Bescheides (dieser mit Gebühren von gut EUR 40 versehen)wurde mit Hilfe einer nicht unbekannten Kanzlei Widerspruch eingelegt.

Das zuständige OA hat diesen zur Entscheidung an das RP weitergeleitet, wo der Vorgang seit

nunmehr 2 Monaten anhängig ist.

Das RP müsste dazu noch diese Woche Post erhalten.

Es gibt Neues:

Von wegen "wo der Vorgang seit nunmehr 2 Monaten anhängig ist".....

Das zuständige Dezernet des RP ist umgezogen, und just im Umzug ging

die Akte verloren. Der SB schreibt jetzt alles nochmal neu. :peinlich:

Aber wehe, man würde einen Erwerb zu spät anzeigen :angry2:

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Es gibt Neues:

Von wegen "wo der Vorgang seit nunmehr 2 Monaten anhängig ist".....

Das zuständige Dezernet des RP ist umgezogen, und just im Umzug ging

die Akte verloren. Der SB schreibt jetzt alles nochmal neu. :peinlich:

Aber wehe, man würde einen Erwerb zu spät anzeigen :angry2:

So kann man schön die Leute hinhalten! Bin mal auf die nächste Ausrede gespannt. Widerspruchsbescheide mögen die RP's nicht so gerne. Hier man mann "nachvollziehbar" Farbe bekennen!

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Richtig, und Farbe müssen sie bekennen!

Das mag als Hinhaltetaktik taugen, wird aber zum Bumerang werden.

Am 12.12. ist der Widerspruch 3 Monate dort.

Wenn bis dann keine Entscheidung: Untätigkeitsklage

Für mich negative Entscheidung: Klage beim VG

Die können nur verlieren, und wissen das wahrscheinlich auch.

Allerdings muss jemand dem RP solche Faxen austreiben, und

wer ist dazu besser geeignet, als ein Richter !? :bud:

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Hi Jürgen,

welcher RP ist für dich zuständig?? Wiesbaden oder Darmstadt?

Obwohl - eigentlich haben es beide verdient mit Klagen "zugemüllt" zu werden.

Bei Dir geht es doch um eine 2. "Neue Gelbe" - oder? Ich treibe zu gegebener Zeit das gleiche Spiel wenn meine "Alte Gelbe" voll ist.

Gruß

Manfred

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Moin Manfred,

das zuständige RP ist Giessen.

Ja, es geht um die 2. Neue Gelbe.

Und ja, man beruft sich auf einen Erlass des hess. IM nach

dem alten WaffG, nachdem eine weitere (alte) Gelbe Karte auch

nur nach komplett neuem Antragsverfahren erteilt werden dürfe.

Wir erklären dem RP jetzt den Untrschied zwischen Erlaubnis (die

nun mal unbefristet erteilt wurde) und Urkunde (die lediglich die

Erlaubnis verkörpert).

Mal sehen, wer von uns beiden schneller eine positive Entscheidung

erreicht, dann sollten wir uns nochmal austauschen.

Bist Du am Freitag in Heusenstamm ?

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  • 1 Monat später...

Moin Manfred,

das zuständige RP ist Giessen.

Ja, es geht um die 2. Neue Gelbe.

Und ja, man beruft sich auf einen Erlass des hess. IM nach

dem alten WaffG, nachdem eine weitere (alte) Gelbe Karte auch

nur nach komplett neuem Antragsverfahren erteilt werden dürfe.

Wir erklären dem RP jetzt den Untrschied zwischen Erlaubnis (die

nun mal unbefristet erteilt wurde) und Urkunde (die lediglich die

Erlaubnis verkörpert).

Mal sehen, wer von uns beiden schneller eine positive Entscheidung

erreicht, dann sollten wir uns nochmal austauschen.

Bist Du am Freitag in Heusenstamm ?

Sodele, 1 weiterer Monat ist vergangen.

Der Spielstand hat sich, passend zu Weihnachten geändert:

Christen - Löwen 2:0 !

Das RP hat sich letzte Woche, nach Androhung der Untätigkeitsklage,

dazu herniedergelassen, dem OA zu "empfehlen", mir das begehrte

gelbe Deckelchen ohne erneutes Antragsverfahren und ohne erneu-

ten Bedürfnisnachweis auszustellen.

Heute flugs zur Behörde, EUR 56,24 gelöhnt, Schnack gehalten, fast bei-

läufig eine Überlassungserklärung mit heutigem Datum für ein nettes

Spielzeug vorgelegt, gleich eintragen lassen (ohne noch einmal EUR

12,78 für den Eintrag zu löhnen(SB meinte, bei Ausstellung der Karte

und gleichzeitigem Eintrag kassiert er dafür nicht), und fröhlich pfeifend

mit noch 7 freien Zeilen auf der nagelneuen WBK von dannen gezogen.

Die schriftliche Entscheidung des RP Giessen liegt mir noch nicht vor.

Sobald ich sie habe, wird das AZ hier veröffentlicht.

Ich warte noch auf die Rücknahme des (kostenpflichtigen) Bescheides

über die Ablehnung meines Widerspruches, dann ist alles "gegessen".

Ordnung muss sein !

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  • 1 Monat später...

Nachtrag:

Die Chose hat den Landkreis (sprich uns Steuerzahler) EUR 477,11 gekostet.

Das dürfen sie jetzt an eine nicht unbekannte Kanzlei überweisen.

"Kostenfestsetzungsbescheid:

In dem Widerspruchsverfahren des

JuergenG - Widerspruchsführer -

Bevollmächtigte RAe xxx

gegen

den Landrat des Landkreises xyz - Widerspruchsgegner -

wegen

Waffenrecht

werden die dem Widerspruchsgegner durch Kostenlastenentscheidung vom

23. Jan. 2006 auferlegten notwendigen Aufwendungen des Widerspruchs-

führers nach § 80 Abs. 3 des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes auf

477,11 Euro

- in Worten...... -

festgesetzt.

Begründung:

....

Im Widerspruchsverfahren hat derjenige die Kosten zu tragen, der nach Ein-

legung des Rechtsbehelfs Handlungen unternimmt, die eine Erledigung der

Hauptsache bewirken und damit den Verfahrensgegner klaglos stellen.

Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Verwaltungsbehörde ihre Verwaltungs-

verfügung aufhebt, wie vorliegend geschehen.

.....

Die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes war im vorliegenden Fall auch notwendig

im Sinne des § 80 Abs. 3 Hess. Verwaltungsverfahrensgesetz."

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Sehr schön!

So sehr mich als Steuerzahler die EUR 477,11 auch schmerzen - es war doch für einen guten Zweck (ich hoffe einfach, solche Verfahren führen die Verwaltung langfristig auf "den rechten Weg").

Gruß

357Mag

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Gratuliere, nur so gehts!

Das Geld ist uebrigens nicht schlecht angelegt, so kommts direkt der Privatwirtschaft zu Gute. Ausserdem ists in Zeiten knapper Budgets einfach unpraktisch fuer Amtsleute, so dass hier ein gewisser Lerneffekt (oops, wenn ichs WaffG breche, dann kostet mich das immer sounsoviel, als mach ich lieber, was im Gesetz steht...) besteht.

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