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IGNORED

Umbau Luftgewehr


dako71

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Geschrieben

Hallo,

ich würde gern mein Weihrauch Luftgewehr HW 97 k auf Weitschuß (stärkere Feder) umbauen und in meine gelbe WBK eintragen lassen. Nun sagte mir der zuständige Bearbeiter im Ordnungsamt, das die Waffe dann zum Beschuß muss. Ist das korrekt kennt sich da jemand von Euch aus? Meines Erachtens müsste es doch

reichen wenn das Gewehr ordnungsgemäß eingetragen ist und die F-Zeichen entfernt werden.

mfg

dako

Geschrieben

Diese Veränderung darfst Du nur machen, wenn Du die entsprechende Erlaubnis hast, denn Du veränderst eine Schusswaffe "wesentlich".

Beschuss für Druckluft??? Nie gehört.

Wozu willst Du das eigentlich machen? Ich finde, so ein Umbau hat viele Nachteile... man darf dann damit nicht mehr im Keller oder im Garten schiessen...

Geschrieben

die Genehmigung habe ich, es geht mir nur um den Beschuß für Luftgewehre.

es gibt ja das Modell auch gleich serienmäßig über 7,5 Joule das ist genau baugleich nur das die Feder stärker ist und die Waffe kein F Zeichen trägt. Ich vermute das es reine Schikane mit dem Beschuß ist.

Geschrieben

Beschuss ist Quatsch, Kappes, Unfug. Das Beschussgesetz gilt nur für Feuerwaffen und deren Teile und Schussapparate, die Munition verschiessen (etwas verkürzt und laienhaft ausgedrückt). Ausserdem unterliegen Schusswaffen und entsprechende Teile mit einen Patronenlager Durchmesser kleiner als 6 mm und einer Länge kürzer als 7 mm auch nicht der Beschusspflicht. Und da liegt die Luftpumpe doch bestimmt drunter :)

Geschrieben

Beschuss ist Quatsch, Kappes, Unfug. Das Beschussgesetz gilt nur für Feuerwaffen und deren Teile und Schussapparate, die Munition verschiessen (etwas verkürzt und laienhaft ausgedrückt). Ausserdem unterliegen Schusswaffen und entsprechende Teile mit einen Patronenlager Durchmesser kleiner als 6 mm und einer Länge kürzer als 7 mm auch nicht der Beschusspflicht. Und da liegt die Luftpumpe doch bestimmt drunter :)

Bitte nicht dem gleichen Denkfehler wie die Akteure des Affengesetzes verfallen.

§ 7 Beschussgesetz, den Du hier falsch zitierst, bezieht sich NUR auf "Feuerwaffen", und nicht im generellen auf Schusswaffen. Vom Begriff "Schusswaffen" sind auch Luftgewehre erfasst.

Die falsche Zitierung bezieht sich auf das Kaliber. Es heisst richtig : kleiner als 5 (fünf)mm, denn sonst wärst du schon im Bereich der 22short und der 6mm Flobert und die liegen alle jeweils über der 7,5Joule Grenze.

Für Luftgewehre gilt eine Prüfung nach §9 des Beschussgesetzes (Schusswaffen die weder unter §3, noch unter § 7 fallen), die einer Bauartprüfung gleichsteht.

Durch Austausch der Feder in eine mit höhere -über 7,5 Joule liegende Energiewerte-, die nur ein BüMa oder jemand mit Herstellungslizenz (gewerbliche oder Einzelfallbezogene private Herstellungslizenz) austauschen darf, wird eine "Waffe hergestellt", die vorher von Zulassungsvorschriften befreit war.

Eine gelbe Karte alleine berechtigt nicht den Besitzer, sich sein Gewehr jetzt auf mehr als 7,5Joule hochzutunen. Wenn der umbauende BüMa bescheinigt, das die Waffe nur in ihrer Stärke -jetzt über 7,5 Joule- verändert wurde, und er die jetzt vorgeschriebenen Änderungskennzeichen (nämlich Entfernen des F im Fünfeck UND Einschlagen des Kennzeichens "U" für Umgeändert, sowie das vorgeschriebene Zeichen des "Veränderers" einschlägt, ist alles in Butter und der Eintrag in die gelbe WBK kann vom "Hersteller" der Schusswaffe erfolgen...nicht vom Besitzer (es sei denn, dieser ist im Besitz einer Herstellungslizenz). Einen "Beschuss" von Luftgewehren gibt es nicht, wohl aber Kennzeichnungsvorschriften. Vielleicht meinte der SB ja dies....

Nachzulesen in der immer noch teilweise gültigen 3.WaffVO (und künftig auch in der neuen Beschuss-VO), die u.a. die Kennzeichnung von veränderten Schusswaffen regelt.

GF

Muni

Geschrieben

@Muni: Du hast vollkommen recht, ich habe falsch zitiert. Denn die von mir geposteten Patronenlagermasse (6 bzw. 7mm). sind nur für Feuerwaffen unter 7,5 Joule (§7 (1) 1.) - für andere gelten als Freistellungsgrenze 5 x 15. Der Smiley sollte auch eigentlich die unernsthaftigkeit (w.g. Patronenlager, was ja bei Druckluft nicht korrekt ist)

Aber kann man die Bauartprüfung nach §9 mit einem Beschuss gleichstellen? Es wird doch IMHO (habe dazu keine praktischen Erfahrungen) nur überprüft, ob das vorliegende Muster und die Beschreibung übereinstimmen?

Geschrieben

@Muni: Du hast vollkommen recht, ich habe falsch zitiert. Denn die von mir geposteten Patronenlagermasse (6 bzw. 7mm). sind nur für Feuerwaffen unter 7,5 Joule (§7 (1) 1.) - für andere gelten als Freistellungsgrenze 5 x 15. Der Smiley sollte auch eigentlich die unernsthaftigkeit (w.g. Patronenlager, was ja bei Druckluft nicht korrekt ist)

Aber kann man die Bauartprüfung nach §9 mit einem Beschuss gleichstellen? Es wird doch IMHO (habe dazu keine praktischen Erfahrungen) nur überprüft, ob das vorliegende Muster und die Beschreibung übereinstimmen?

Nein, ein "Beschuss" ist das nicht. Nur kann eben kein "Privater" gesetzeskonform ein LG auf höhere Leistung als 7,5Joule trimmen. Wie gesagt, die gelbe WBK alleine berechtigt zwar, ein solches "Dingens" zu erwerben, aber keinesfalls es auch selbst umzubauen. (Von einer Herstellungsgenehmigung jetzt mal abgesehen)...

Was ich aber auch noch vergessen habe zu erwähnen: Die Waffe wird durch den Umbau zu einer buchführungspflichtigen Waffe. Insofern muss sie vom "Umbauer" auch mit einer Seriennummer versehen werden, die dann auch später in die WBK einfliesst. Da ein "Privater" aber kein Herstellungsbuch (mit Nummernvergabe) führt, muss er sich vor einem evtl. privaten Umbau eine Nummer vom Ämtchen zuteilen lassen. I.d.R. ist das die jeweilige vom Bundesland abhängige LKA-Nummer (Z.B. RP-05-0001) und die ist auch ganz schön teuer....

Ein gewerblicher "Umbauer" muss die Waffe nach erfolgtem Umbau in sein Herstellungsbuch eintragen und zusätzlich zu den bereits von mir genannten Zeichen auch noch die aus seinem Herstellungsbuch stammende (neue) Waffennummer eintragen. Da kann man z.B. auch ein Geburtsdatum o.ä. nehmen. Das hängt vom BüMa ab; denn für ihn ist es egal, welche Nummer es ist, sofern er sie nicht schon einmal verwandt hat. Da sie immer im Zusammenhang mit seinem "Markenzeichen/Namenszeichen etc" steht, ist sie ja gegenüber anderen Nummern "unique"..

Das ganze kannst Du aber auch unter §21 UA 3 der allg. Waffengesetz-VO v0m 31.10.03 nachlesen. Hier speziell §21 Abs.4 Nr.3...mit den jeweils dazu passenden Sätzen dahinter. Dort steht das auch mit dem "U" etc..

GF

Muni

Geschrieben

Danke für Eure Antworten.

So wie ich das jetzt sehe ist es am Besten das Gewehr zu verkaufen und ein neues (Werksmäßig über 7,5 Joule) gleich vom Händler zu kaufen und dann in die WBK eintragen zu lassen. Spart Ärger und viel Geld :D

Geschrieben

Danke für Eure Antworten.

So wie ich das jetzt sehe ist es am Besten das Gewehr zu verkaufen und ein neues (Werksmäßig über 7,5 Joule) gleich vom Händler zu kaufen und dann in die WBK eintragen zu lassen. Spart Ärger und viel Geld :D

Geht das mit dem Eintrag eines WBK-pflichtigen Luftgewehrs in die neue Gelbe denn so einfach? Muß für einen solchen Eintrag nicht eine entsprechende Disziplin in der Sportordung des Verbandes in dem der Schütze Mitglied ist aufgeführt sein? Soweit ich weiß ist die einzige Disziplin für Luftgewehre bis 16,3 Joule in der Sportordung des BDS unter Field Target zu finden. Wie gesagt, gehe ich von der neuen Gelben aus.

Gruß,

Jürgen

Geschrieben

Bei uns in Sachsen-Anhalt gibt es einen Erlass des Innenministers, das die Waffe auch eingetragen werden kann, wenn die dazugehörige Diziplin nicht im eigenen Verband geschossen wird.

z.B. Field Target geschossen beim BDS - bekomme ich auch eingetragen obwohl ich im DSB bin. Das ist jedenfalls die Aussage von unserem Landesschießleiter.

Ich habe die neue gelbe WBK und kann laut SB fast alles kaufen bis auf die (noch) übliche 6/2 Regelung und momentan noch begrenzt auf 200 Joule.

Das mit den 200 Joule ist aber auch nur wieder Schikane, hätte ich meinen Schweden gleich von meiner grünen WBK umschreiben lassen auf die neue WBK dann wäre die Beschränkung weggefallen. :gaga: So kostet es halt nochmal Genbühren. Das mit dem Umschreiben wurde mir allerdings erst mitgeteilt nachdem ich die neue gelbe schon abgeholt hatte.

Geschrieben

Ich habe die neue gelbe WBK und kann laut SB fast alles kaufen bis auf die (noch) übliche 6/2 Regelung und momentan noch begrenzt auf 200 Joule.

Was ist denn das 200 Joule Regelung. Habe ich ja noch nie gehört. Was soll die für einen Sinn haben? Wer will das nachprüfen? :confused::confused:

Geschrieben

Soweit ich weiß ist die einzige Disziplin für Luftgewehre bis 16,3 Joule in der Sportordung des BDS unter Field Target zu finden.

Field Target (Kenn-Ziffern 7101 und 7102) läßt auch nationale Wettbewerbe in einer Sonderklasse bis 27 Joule zu, ebenso wäre aus dem Jugendprogramm Silhouette des BDS die Klasse "Weitschußluftgewehr ZF" (7511) eine weitere Möglichkeit.

point338

Geschrieben

@glockmeister

finde ich ja auch albern. Ich kann alles im KK kaufen aber im GK nicht. Der SB sagte wenn ich meinen Schweden von meiner grünen WBK auf die gelbe umschreiben würde, dann nimmt er die Begrenzung raus.

Der Sinn bleibt mir irgendwie verborgen, vermutlich geht es nur um zusätzliche Gebühren. :gaga:

Wie war das mit den Römern und dem Haus das Verrückte macht?

gruss

dako

Geschrieben

ja aber dann dürftest Du für Dein KK ja noch nicht mal Stinger HV Munition kaufen, denn die hat über 200 j!

das soll einer verstehen. Hat Dein Verband evtl. so eine Befürwortung ausgestellt?

Steht das nicht so im WaffG?

Karl

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Bei uns in Sachsen-Anhalt gibt es einen Erlass des Innenministers, das die Waffe auch eingetragen werden kann, wenn die dazugehörige Diziplin nicht im eigenen Verband geschossen wird.

z.B. Field Target geschossen beim BDS - bekomme ich auch eingetragen obwohl ich im DSB bin. Das ist jedenfalls die Aussage von unserem Landesschießleiter.

Ich habe die neue gelbe WBK und kann laut SB fast alles kaufen bis auf die (noch) übliche 6/2 Regelung und momentan noch begrenzt auf 200 Joule.

Das mit den 200 Joule ist aber auch nur wieder Schikane, hätte ich meinen Schweden gleich von meiner grünen WBK umschreiben lassen auf die neue WBK dann wäre die Beschränkung weggefallen. :gaga: So kostet es halt nochmal Genbühren. Das mit dem Umschreiben wurde mir allerdings erst mitgeteilt nachdem ich die neue gelbe schon abgeholt hatte.

@dako71

Aus welcher Ecke Sachsen-Anhalts kommst du denn? Mir ist hier in S/A noch nichts von solch einer 200 Joule Regelung zu Ohren gekommen.

Ansonsten haben wir ja hier als DSB-ler in S/A ev. Glück wenn der Anhang B zur Sportordnung durch kommt (ist wohl vom Landesverband beim Verwaltungsamt beantragt, frag mich net wie/wann/was genau), da sind ein Haufen Disziplinen drinne, die nicht in der allgemeinen Sportordnung stehen.

Geschrieben

Da bin ich wohl falsch verstanden worden, es gibt keine 200 Joule Regel.

Ich habe nur eine 200 Joulebegrenzung eingetragen bekommen in meine gelbe WBK.

Komme aus dem Norden von Sachsen-Anhalt.

Mfg

dako

Geschrieben

Was ist denn das 200 Joule Regelung. Habe ich ja noch nie gehört. Was soll die für einen Sinn haben? Wer will das nachprüfen? :confused::confused:

Da jetzt schon mehrere User die 200-Joule-Grenze für ein Phantom halten, hilft doch ein Blick ins Waffengesetz, § 14:

Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Sportschützen

(1) Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition zum Zweck des sportlichen Schießens wird abweichend von § 4 Abs. 1 Nr. 1 nur erteilt, wenn der Antragsteller das 21. Lebensjahr vollendet hat. Satz 1 gilt nicht für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen bis zu einem Kaliber von 5,6 mm lfB (.22 l.r.) für Munition mit Randfeuerzündung, wenn die Mündungsenergie der Geschosse höchstens 200 Joule (J) beträgt, und Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen mit Kaliber 12 oder kleiner, sofern das sportliche Schießen mit solchen Waffen durch die genehmigte Sportordnung eines Schießsportverbandes zugelassen ist.

Also, Leutz zwischen 18 und 21 Jahren erhalten nur eine Sportschützen-WBK für KK-Waffen für normalstarke Munition (also keine HV, die in der Regel über 200 Joule hat). Außerdem kann man Flinten in Kal. 12 oder kleiner kaufen, sofern sie für eine Disziplin geeignet ist. Alles andere gibbet erst ab 21 Jahren, sofern man ein medi-zynisches-püschologisches Gutachten vorlegen kann, ansonsten erst ab 25 Jahren WaffG § 6, 3)

Und wer das nachprüft? Der Händler darf einem Kunden unter 21 keine HV-Patronen verkaufen, und wird einer damit auf dem Schießstand erwischt, ist das ein Verstoß gegen das WaffG - ganz einfach.

  • 2 Wochen später...
Gast oberst_kalt
Geschrieben

"...und wird einer damit auf dem Schießstand erwischt, ist das ein Verstoß gegen das WaffG - ganz einfach."

ich denke, auf dem Schießstand kann man die Munition ohne Berechtigung erwerben und besitzen ?

Geschrieben

"...und wird einer damit auf dem Schießstand erwischt, ist das ein Verstoß gegen das WaffG - ganz einfach."

ich denke, auf dem Schießstand kann man die Munition ohne Berechtigung erwerben und besitzen ?

Wenn aber nun niemand auf besagtem Schießstand derartige Munition anbietet .... hat er Pech gehabt.

Geschrieben

...

Wozu willst Du das eigentlich machen? Ich finde, so ein Umbau hat viele Nachteile... man darf dann damit nicht mehr im Keller oder im Garten schiessen...

Du bist ja lustig :D ,

im Garten dürftest du nur dann schießen, wenn sichergestellt ist, dass das Geschoss den befriedeten Besitztum nicht verläßt und niemand gefärdet wird. Um das bei einem Diabolo sicherzustellen sind Gelände notwendig an deren äußeren Begrenzungen während deiner Schießübungen Wachen aufgestellt werden müßten um ggfs. "Eindringenden" den Zutritt zu verweigern. Du selbst könntest nämlich die Grenzen nicht mehr effektiv überwachen können.

Las dich mal blos nicht erwischen

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