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IGNORED

Verlust der Gemeinnützigkeit


Ganymed

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Mit welchen Konsequenzen ist zu rechnen wenn einem Verein die Gemeinnützigkeit aberkannt wird ?

Das "Spenden" dann als steuerpflichtige Einnahmen zu buchen sind und vom Spender nicht abgesetzt werden können ist klar, aber was noch ?

Der Staat scheint momentan dringend Geld zu brauchen und die Auflagen sind durch Ehrenamt nicht mehr zu erfüllen. Ein Steuerberater würde die Vereinskasse aber zu sehr belasten.

Und das obwohl die Politiker auf allen möglichen Veranstaltung die Wichtigkeit der Vereine und des Ehrenamtes loben....

Einzelne Finanzbeamte scheint das nicht zu interessieren.

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Überschüsse müssten nun als Gewinn versteuert werden.

Bei kleinen Vereinen ohne eigenem Stand, die keine Rücklagen bilden müssen, kann man das sicher irgendwie hinkriegen, dass kein Überschuss bleibt (alles ausgeben!).

Habt Ihr keinen Fachmann im Verein? Nimm Deinen Steuerberater doch mal mit zum schiessen. ;)

PS: Klagen ist natürlich auch möglich, oder dass der Verband dem FA-Chef mal einen netten Brief schreibt... aber ohne Deinen Verein genau zu kennen ist das schwer zu sagen.

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Pfeiff auf die "Gemeinnützigkeit".

Bis auf das Thema Spenden doch kaum bedeutungsvoll. Der Vorteil, wenn der e. V. nicht gemeinnützig ist = man kann sich die Gesichter nach gut Dünken aussuchen und "muss" nicht jeden aufnehmen.

Der zu versteuernde Gewinn muss auch irgendwas mit 10 bis 20000,- erstmal erreichen / überschreiten, bevor Vater Staat greift. ABER die genaue Grenze kenne ich jetzt nicht mehr. Selbst informieren! :)

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Bis auf das Thema Spenden doch kaum bedeutungsvoll. Der Vorteil, wenn der e. V. nicht gemeinnützig ist = man kann sich die Gesichter nach gut Dünken aussuchen und "muss" nicht jeden aufnehmen.

Unsinn!

Ein gemeinnütziger Verein muss nicht jeden aufnehmen.

Richtig ist, dass ein Verein dann nicht als gemeinnützig gelten kann, wenn er bestimmte Personengruppen prinzipiell bevorzugt oder ausschliesst - z.B. ein Schützenverein nur für Polizisten oder ein Karnevalsverein nur für Männer.

So hat das FA Hamburg-Mitte zum Beispiel die Gemeinnützigkeit eines Lesbenvereins angezweifelt, weil dieser keine Männer aufnimmt :021:

Das bedeutet aber eben NICHT, dass ein gemeinnütziger Verein jeden Anwärter aufnehmen muss, ohne das Recht zu haben, einen Aufnahmeantrag abzulehnen.

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Ein möglicher Grund für die Aberkennung kann eine mangelhafte Satzung sein.

z.B.

Die Satzung muss angeben an wen das Vereinsvermögen übergeht, wenn die Gemeinnützungkeit aberkannt wird.

Bisher nicht relevant - nun geprüft und als fehlend befunden -> Zwickmühle !!!

Wenn wir nun die Satzungsänderung vornehmen und die Gemeinnützigkeit aufgrund eines anderen bisher nicht bekannten Faktors dann doch nicht bekommen DANN IST DAS GESAMTE VERMÖGEN WEG !!!

Ist doch ein toller Trick um Vereine zu zerschlagen...

Aber gerade das Thema Spenden ist doch immer wieder relevant !

Wenn die Spender keine Zuwendungsbescheinigung fürs Finanzamt kriegen, gehen sie mit ihrem Geld halt wo anders hin... :huh:

Und noch schlimmer. Bisherige Spender können betroffen sein, da die Gemeinnützigkeit auch für vergangene Jahre aberkannt werden kann.

Erklär mal einer Firma warum plötzlich eine grosszügige Spende nicht mehr Abzugsfähig ist...

Können Vereine eigentlich Prozesskostenunterstützung beantragen oder ist das nur natürlichen Personen vorbehalten ?

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Hä? Wieso weg?

Wenn ein Verein wegen Satzungsmängeln seine Gemeinnützigkeit entzogen werden soll, dann behält er seine steuerlichen Vorteile übrigens bis zum Ende des Kalenderjahrs und auch rückwirkend ist für das FA natürlich nichts zu holen. Ausserdem muss dem Verein eine Frist zur Nachbesserung der Satzung gewährt werden.

Das hab ich kürzlich im Internet gelesen, als ich wg. Vereinsrecht etwas nachgeschlagen habe.

EDIT:

(nochmal edit!)

http://www.nonprofit.de/verein/finanzen/to...65.html?druck=1

Da steht's. Gilt aber nur für Satzungsmängel!!!

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Aber gerade das Thema Spenden ist doch immer wieder relevant !

Wenn die Spender keine Zuwendungsbescheinigung fürs Finanzamt kriegen, gehen sie mit ihrem Geld halt wo anders hin... :huh:

Und noch schlimmer. Bisherige Spender können betroffen sein, da die Gemeinnützigkeit auch für vergangene Jahre aberkannt werden kann.

Erklär mal einer Firma warum plötzlich eine grosszügige Spende nicht mehr Abzugsfähig ist...

Können Vereine eigentlich Prozesskostenunterstützung beantragen oder ist das nur natürlichen Personen vorbehalten ?

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Das "...Vertrauensirgendwas..." bezieht sich auf die Haftung des Vorstands.

Alle Spendenbescheinigungen wurden im Vertrauen auf die bestehende Gemeinnützigkeit ausgestellt und Vater Staat kann Dich nicht in Regress nehmen.

Sobald das Finanzamt aber Zweifel an der Gemeinnützigkeit äussert bist Du evtl persönlich haftend für den entstandenen Schaden, falls Du weitere Bescheinigungen ausstellst. Du kannst Dich nicht mehr auf Gutgläubigkeit berufen....

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O Mann O Mann, wo hast Du diese Erkenntnis her?

Bis auf das Thema Spenden doch kaum bedeutungsvoll. Der Vorteil, wenn der e. V. nicht gemeinnützig ist = man kann sich die Gesichter nach gut Dünken aussuchen und "muss" nicht jeden aufnehmen.

Wie kommst Du darauf, dass ein gemeinnütziger Verein jeden aufnehmen muß? Bitte, die Frage ist ernst gemeint, sage es mir.

Wo hast Du diese Zahlen her?

Der zu versteuernde Gewinn muss auch irgendwas mit 10 bis 20000,- erstmal erreichen / überschreiten, bevor Vater Staat greift. ABER die genaue Grenze kenne ich jetzt nicht mehr. Selbst informieren! :)

Aus welcher Quelle sind sie?

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Unsinn!

Ein gemeinnütziger Verein muss nicht jeden aufnehmen.

Richtig ist, dass ein Verein dann nicht als gemeinnützig gelten kann, wenn er bestimmte Personengruppen prinzipiell bevorzugt oder ausschliesst - z.B. ein Schützenverein nur für Polizisten oder ein Karnevalsverein nur für Männer.

So hat das FA Hamburg-Mitte zum Beispiel die Gemeinnützigkeit eines Lesbenvereins angezweifelt, weil dieser keine Männer aufnimmt :021:

Das bedeutet aber eben NICHT, dass ein gemeinnütziger Verein jeden Anwärter aufnehmen muss, ohne das Recht zu haben, einen Aufnahmeantrag abzulehnen.

Bei einem als gemeinnützig anerkannten e. V. muss der Zutritt zum Verein grundsätzlich jedem offenstehen.

Sollte ein solcher Sportschützenverein u. U. ständig Anträge von "normalen u. unbescholtenen" Bürgern ablehnen, weil er ggf. keine weiteren Mitglieder aufnehmen möchte und die Betroffenen würden sich dies nicht bieten lassen, könnte das schon zu Problemen in Bezug auf die Gemeinnützigkeit führen. Da der Verein nicht mehr der Allgemeinheit dient, sondern nur noch den wenigen Mitgliedern die eigennützig ihrem Schießsport nachgehen wollen.

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Der §52 AO wird von den Finanzbehörden zunehmend enger ausgelegt. Das hat z. B. dazu geführt, daß es in Deutschland keinen einzigen Golfclub mehr gibt, der als gemeinnützig anerkannt wird. Die Mitgliedszahlen in Golfclubs sind durch die Platzkapazität begrenzt.

Der Satz

Eine Förderung der Allgemeinheit ist nicht gegeben, wenn der Kreis der Personen, dem die Förderung zugute kommt, fest abgeschlossen ist

Wird von den Finanzämtern dahingehend interpretiert, daß z. B. hohe Mitgliedsbeiträge oder andere Zugangshürden den Kreis der Mitglieder unzulässig einschränken. Wenn ich dann sehe, daß Schützenvereine die Aufnahme eines neuen Mitglieds von der Vorlage eines Führungszeugnisses abhängig machen, kann das bereits ausreichen. Auch das Argument "Standkapazität" ist in dieser Hinsicht extrem gefährlich. Man bestätigt mit einem solchen Argument ja direkt, daß der Kreis der Mitglieder "abgeschlossen" im Sinne des §52 AO ist.

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Förderung der Allgemeinheit

Die Tätigkeit des Vereins muss darauf gerichtet sein, die Allgemeinheit zu fördern. Die Allgemeinheit wird nicht gefördert, wenn sich die Auswahl der Mitglieder an sachfremden Merkmalen orientiert. Grundsätzlich muss die Mitgliedschaft jedem offenstehen. Eine Begrenzung ist nur unschädlich, wenn sie sich an dem steuerbegünstigten Zweck orientiert. Bei einem Tauchsportverein ist es zum Beispiel unschädlich, wenn an den Lehrgängen nur Personen teilnehmen können, die sich erfolgreich bestimmten medizinischen Untersuchungen unterzogen haben.

Die Mitgliedschaft darf für weite Bevölkerungskreise auch nicht durch hohe Eintrittsgelder und Mitgliedsbeiträge praktisch ausgeschlossen werden. Bei Vereinen, deren Tätigkeit in erster Linie ihren Mitgliedern zugute kommt (z. B. Sportvereine), ist eine Förderung der Allgemeinheit noch anzunehmen, wenn

* die Mitgliedsbeiträge und Mitgliederumlagen zusammen im Durchschnitt 1.023 Euro je Mitglied und Jahr und

* die Aufnahmegebühren für die im Jahr aufgenommen  Mitglieder im Durchschnitt 1.534 Euro

nicht übersteigen.

Daneben kann von den Mitgliedern ohne Gefährdung der Gemeinnützigkeit für konkrete Investitionsvorhaben oder größere Reparaturen eine Investitionsumlage erhoben werden. Die Investitionsumlage ist auf einen Betrag je Mitglied von maximal 5.113 Euro über einen Zeitraum von 10 Jahren begrenzt.

(Hinweis: Investitionsumlagen sind keine steuerlich abziehbaren Spenden)

http://www.ofd.niedersachsen.de/master/C32...20_D0_I636.html

GRUNDSÄTZLICH muss die Mitgliedschaft jedem offenstehen ... das heisst NICHT, dass JEDER aufgenommen werden muss.

Über die Aufnahme eines Neumitglieds kann z.B. der Vorstand entscheiden. Wenn er im Einzelfall ablehnt, dann ist das etwas völlig anderes als wenn der Anwärter z.B. aufgrund seiner Religionszugehörigkeit grundsätzlich ausgeschlossen wäre.

Hier mal ein Beispiel aus einer Satzung:

§ 2 Zweck des Vereins

* (1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.

(...)

§ 4 Erwerb der Mitgliedschaft

* (1) Der Verein besteht aus ordentlichen und fördernden Mitgliedern.

* (2) Ordentliche Mitglieder können nur natürliche volljährige Personen werden, die bereits sechs Monate als Freiwillige in einem MSF-Projekt oder als Mitarbeiter/innen im Büro gearbeitet haben, in drei Kurzeinsätze mit MSF tätig waren oder als ehrenamtliche Mitarbeiter/innen längere Zeit Médecins Sans Frontières – Ärzte ohne Grenzen im In- oder Ausland unterstützt haben. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Der Vorstand hat abweichend davon die Möglichkeit, Mitglieder auf Grund besonderer Qualifikation aufzunehmen.

http://www.aerzte-ohne-grenzen.de/Organisa...einssatzung.php

Reicht das? :)

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Wenn ich dann sehe, daß Schützenvereine die Aufnahme eines neuen Mitglieds von der Vorlage eines Führungszeugnisses abhängig machen, kann das bereits ausreichen.

Merkblatt der OFD Niedersachsen: "Eine Begrenzung ist nur unschädlich, wenn sie sich an dem steuerbegünstigten Zweck orientiert. Bei einem Tauchsportverein ist es zum Beispiel unschädlich, wenn an den Lehrgängen nur Personen teilnehmen können, die sich erfolgreich bestimmten medizinischen Untersuchungen unterzogen haben."

(siehe oben)

Natürlich kann das ein verkniffener Finanzbeamter anders sehen ... aber wer sich nicht wehrt, der lebt verkehrt.

Und natürlich muss man immer schauen, mit welcher Begründung man ablehnt, damit der abgelehnte den Verein damit nicht in die Pfanne hauen kann.

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Und natürlich muss man immer schauen, mit welcher Begründung man ablehnt, damit der abgelehnte den Verein damit nicht in die Pfanne hauen kann.

Ist für einen dörflichen Verein ( ca. 1000 Einwohner, ca. 120 Mitglieder) nicht immer ganz einfach.

In den meisten Fällen kennt jeder jeden... Welche Argumente führen dann zur Ablehnung???

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Ist für einen dörflichen Verein ( ca. 1000 Einwohner, ca. 120 Mitglieder) nicht immer ganz einfach.

In den meisten Fällen kennt jeder jeden... Welche Argumente führen dann zur Ablehnung???

"Eine einfache Mehrheit im Vorstand hat in geheimer Wahl gegen die Aufnahme des Mitglieds gestimmt."

Oder so...

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Wie dem auch sei.

Für einen Verein entsteht ein ganz reales Problem.

Sobald die Situation aufkommt wir fachliche Beratung und gegebenenfalls auf juristischem Weg eine Klärung notwendig.

Dabei wir die Vereinskasse unnötig belastet. Das Geld sollte besser für Jugendförderung oder ähnliches ausgegeben werden.

Und warum das alles ?

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in der Satzung muß es eindeutig stehen, wie aufgenommen wird.

Wir haben z.B. in unserer neugefassten Satzung drin, dass eine Ablehnung nicht begründet werden muß.

Der SM hat dann das zweifelhafte Vergnügen es dem abgelehnten Kandidaten zu verklickern.

Mit dem FA gab’s noch nie Probleme.

Und den, der sich in einen Verein einklagt, den möchte ich sehen.

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