hotch Posted October 16, 2005 Posted October 16, 2005 Mahlzeit, nachdem ich nun fast ein Jahr Mitglied in meinem Verein bin und artig meine Serien geschossen habe, rückt die Beantragung meiner WBK in greifbare Nähe. Allerdings hätte ich dazu und zur Thematik im allgemeinen noch einige Fragen: Ich bin zum 01.11.2004 in den Verein eingetreten. Mit dem Schießen der Serien habe ich allerdings erst Mitte November begonnen. Was zählt hier für die "1-Jahres-Frist"? Das Eintrittsdatum oder das Datum, daß am "Serienzettel" bei der ersten Serie steht? Wie ist der Ablauf für die Beantragung? Mein Verein stellt mir das Bedürfnis aus und schickt es zum zuständigen LRA. Besorgen die sich alle erforderlichen Unterlagen (Führungszeugnis usw) oder muß ich da was mit beantragen und einreichen? Wie ist das mit der gelben und grünen WBK? Auf der grünen brauche ich Voreinträge die IMHO ein Jahr gültig sind. Also könnte ich mit der gelben z.B. eine Flinte kaufen und diese dann beim LRA eintragen lassen (ohne Voreintrag), richtig? Kurzwaffen werden den Sportschützen als Grundkontingent ja nur zwei zugestanden. Was muß ich nachweisen, um dieses Kontingent zu erweitern? Bzw. wer muß hier etwas nachweisen (Verein?)? Mein Schützenverein ist Mitglied im BSSB. Wie sieht es hier mit Halbautomaten aus? Können die hier eingetragen werden bzw. bekommt man die genehmigt oder muß man hierfür Mitglied in einem Reservistenverein/Soldatenkameradschaft sein? Von meiner Sachkundeprüfung weis ich noch, daß die Rede war von 2 Waffen alle 6 Monate. Auf welche WBK bezieht sich das? Auf beide? Oder nur auf z. B. die grüne? Mehr fällt mir momentan nicht ein (evtl. später ). Würde mich freuen, wenn sich hier manches klären ließe. Gruß Hotch
IMI Posted October 16, 2005 Posted October 16, 2005 Mahlzeit, nachdem ich nun fast ein Jahr Mitglied in meinem Verein bin und artig meine Serien geschossen habe, rückt die Beantragung meiner WBK in greifbare Nähe... Hallo und herzlich willkommen hier im Forum! Als erstes möchte ich Dir eine Frage beantworten, die Du so gar nicht gestellt hast und die Dir vielleicht am unangenehmsten ist: Wann Du Waffen beantragen kannst, hängt davon ab, wann Dich Dein Verein dem Verband gemeldet hat: Das kann theoretisch auch erst mehrere Monate nach dem Eintritt in den Verein erfolgt sein... Das wird wohl oft so gehandhabt; denn gehört habe ich das schon öfters und auch bei mir war es so, dass ich zwar im Februar in meinen Verein eintrat, aber erst 4 Monate später gemeldet wurde... In meinem Fall fiel mir das aber gar nicht auf, da ich erst 3,5 Jahre später die ersten Waffen über den Verband beantragt habe, da ich bis dahin mit meinen vorhandenen Jagdwaffen schoss und auch noch ein 2 jähriger Auslandsaufenthalt dazwischenlag. IMI
Smithy Posted October 16, 2005 Posted October 16, 2005 Ich bin zum 01.11.2004 in den Verein eingetreten. Mit dem Schießen der Serien habe ich allerdings erst Mitte November begonnen. Was zählt hier für die "1-Jahres-Frist"? Das Eintrittsdatum oder das Datum, daß am "Serienzettel" bei der ersten Serie steht? DER VEREIN bestätigt das Jahr Mitgliedschaft. Kommt auf Deinen SM an ob der den Servus verweigert wenn Dir 14 Tage "fehlen". Deine "Serienzettel" sind im BSSB-Antrag unwichtig. Am besten Du schaust Dir das mal an, das klärt bereits vieles DAS ist der Antrag http://www.bssb.de/modules.php?op=modload&...wnload&id_f=342 das ist Dein Nachweis wo Du 18 Termine über ein Jahr verteilt einträgst http://www.bssb.de/modules.php?op=modload&...wnload&id_f=230 Wenn der November schon dabei ist ist die obige Frage erledigt. Zum Antrag: Siehe Link, den füllst Du aus und reichst ihn weiter. Kommt er zurück ist das Deine ANLAGE zum eigentlichen WBK-Antrag den Du vom Landratsamt erhältst, ausfüllst und mit der Anlage/Bedürfnis wieder einreichst. Führungszeugnis ect. macht alles das Amt. Die 2/6 Regelung ist ein heikles Thema und gilt in MEINEM AMT nur für die Grüne. Wird Teilweise aber noch anders gehandhabt. Anweisungen des Bayerischen IM sind aber "im Busch" um das für alle gleich zu machen (mit dem Ergebnis dass es nicht für die gelbe gilt) (Mehr fällt mir momentan auch nicht ein; lies mal die Anträge durch und dann reden wir weiter)
Morpheus Posted October 16, 2005 Posted October 16, 2005 Wie ist der Ablauf für die Beantragung? Mein Verein stellt mir das Bedürfnis aus und schickt es zum zuständigen LRA. Besorgen die sich alle erforderlichen Unterlagen (Führungszeugnis usw) oder muß ich da was mit beantragen und einreichen? Nö. Der Verein bestätigt dir, dass du seit einem Jahr Mitglied bist und regelmäßig am Training teilgenommen hast. Der Vorstand schickt deinen Antrag (mit Nachweis über die Sachkunde) dann an den Verband weiter der dir dein Bedürfnis bestätigt. Damit gehst du dann zum Landratsamt (oder sonstige Behörde) und die prüfen dann ob du zuverlässig bist. Das Führungszeugnis fordern die für dich an (das "große" Führungszeugnis kannst du gar nicht selbst anfordern). Mitbringen musst du noch einen Nachweiß, dass du die Waffen auch richtig aufbewahren kannst (Kaufbeleg Tresor oder ähnliches). Kurzwaffen werden den Sportschützen als Grundkontingent ja nur zwei zugestanden. Was muß ich nachweisen, um dieses Kontingent zu erweitern? Bzw. wer muß hier etwas nachweisen (Verein?)? Du musst gegenüber dem Verband nachweißen, dass du eine weitere Waffe benötigst um eine weitere Disziplin schießen zu können. Bsp.: Du hast eine KK-Sportpistole und einen Revolver. Jetzt möchtest du noch IPSC schießen im BDS. Dies ist mit beiden Waffen nicht möglich -> Bedürfnis für eine weitere Waffe. Mein Schützenverein ist Mitglied im BSSB. Wie sieht es hier mit Halbautomaten aus? Können die hier eingetragen werden bzw. bekommt man die genehmigt oder muß man hierfür Mitglied in einem Reservistenverein/Soldatenkameradschaft sein? Du musst nur Mitglied in einem Verband sein, der Disziplinen für Selbstlader anbietet. Gehört der BSSB zum DSB? Wenn ja: Mitglied werden im BDS, BDMP (Jehowa!), DSU oder einer RAG Schießsport des VdRBw. Von meiner Sachkundeprüfung weis ich noch, daß die Rede war von 2 Waffen alle 6 Monate. Auf welche WBK bezieht sich das? Auf beide? Oder nur auf z. B. die grüne? Dazu gibt es einige Threads hier... Einfach ausgedrückt: Es gilt für beide. Mahlzeit, Morpheus
hotch Posted October 16, 2005 Author Posted October 16, 2005 Oh man... Wieso war mir nur klar, daß e s nicht unkompliziert sein kann Also... mal sehen, ob ich's auf die Reihe bekomme... Hallo und herzlich willkommen hier im Forum!Als erstes möchte ich Dir eine Frage beantworten, die Du so gar nicht gestellt hast und die Dir vielleicht am unangenehmsten ist: Wann Du Waffen beantragen kannst, hängt davon ab, wann Dich Dein Verein dem Verband gemeldet hat: Das kann theoretisch auch erst mehrere Monate nach dem Eintritt in den Verein erfolgt sein... Gute Frage, nächste Frage. Wußte ich so gar nicht. Demzufolge weis ich auch nicht, wann ich gemeldet wurde. So wie ich den Verein allerdings kenne, sollte das zeitnah erfolgt sein. DER VEREIN bestätigt das Jahr Mitgliedschaft.Kommt auf Deinen SM an ob der den Servus verweigert wenn Dir 14 Tage "fehlen". Deine "Serienzettel" sind im BSSB-Antrag unwichtig. Der SM läßt da schon mit sich reden (normalerweise). Warum sin die Serienzettel unwichtig? Versteh ich nicht. Man muß doch eine entsprechende Serienzahl für SpoPi, GK und LW nachweisen, oder? Zum Antrag:Siehe Link, den füllst Du aus und reichst ihn weiter. Kommt er zurück ist das Deine ANLAGE zum eigentlichen WBK-Antrag den Du vom Landratsamt erhältst, ausfüllst und mit der Anlage/Bedürfnis wieder einreichst. Führungszeugnis ect. macht alles das Amt. Ok... der Antrag ist quasi die Anlage zum WBK-Antrag. Da muß ich wahrscheinlich aufs LRA. Die schicken den dan weg und dann darf man warten. Also nachmal als resume... Der BSSB (Verband) bescheinigt mir, durch die Angaben meines Vereines, daß ich ein Jahr geschossen und meine Serienzahl erfüllt habe (Bedürfnis). Diese Bescheinigung dient als Anlage zum eigentlichen Antrag, welcher von meinem LRA ausgestellt wird. Die 2/6 Regelung ist ein heikles Thema und gilt in MEINEM AMT nur für die Grüne. Wird Teilweise aber noch anders gehandhabt. Anweisungen des Bayerischen IM sind aber "im Busch" um das für alle gleich zu machen (mit dem Ergebnis dass es nicht für die gelbe gilt) Hm... und wo/wie finde ich heraus, wie das hier bei uns gehandhabt wird? LRA? Mitbringen musst du noch einen Nachweiß, dass du die Waffen auch richtig aufbewahren kannst (Kaufbeleg Tresor oder ähnliches). Das heißt, ich muß bereits vorher (bevor ich Waffen habe), einen Tresor haben? Hm... komische Logik. Dann muß ich ja noch schnell nen Tresor kaufen. Du musst gegenüber dem Verband nachweißen, dass du eine weitere Waffe benötigst um eine weitere Disziplin schießen zu können. Bsp.: Du hast eine KK-Sportpistole und einen Revolver. Jetzt möchtest du noch IPSC schießen im BDS. Dies ist mit beiden Waffen nicht möglich -> Bedürfnis für eine weitere Waffe. Wieder ein Punkt, den ich nicht wirklich verstehe. Meines Wissens gibts etliche Schützenkollegen, die nur im BSSB schießen (kein weiterer Verband) und trotzdem mehrere Kurzwaffen haben. Wie das? Du musst nur Mitglied in einem Verband sein, der Disziplinen für Selbstlader anbietet. Gehört der BSSB zum DSB? Auszug aus der BSSB-Satzung: (2) Der BSSB ist Mitglied im „Deutschen Schützenbund e.V.“ und erkennt dessen Satzung an. Noch eine weitere Frage: Folgende Formulierung verstehe ich nicht ganz: Die "Gelbe Waffenbesitzkarte" für Sportschützen, eines nach §15 Waffengesetz anerkannten Verbandes, nach §14 Abs. 4 Waffengesetz. Inhaber einer solchen Waffenbesitzkarte dürfen Einzellader-Langwaffen mit glatten und gezogenen Läufen, Repetierlangwaffen mit gezogenen Läufen, einläufige Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition und mehrschüssige Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchentzündung erwerben. Einzellader-Langwaffen mit glatten und gezogenen Läufen ist klar. Repertierlangwaffen mit gez. Läufen auch. Einläufige Einzellader-Kurzwafen auch. Aber was sind mehrschüssige Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung?
IMI Posted October 16, 2005 Posted October 16, 2005 ...Hm... und wo/wie finde ich heraus, wie das hier bei uns gehandhabt wird? LRA? Das heißt, ich muß bereits vorher (bevor ich Waffen habe), einen Tresor haben? Hm... komische Logik. Dann muß ich ja noch schnell nen Tresor kaufen. ... Das mit dem Tresor steht aber nirgends, dass man den schon bei der Beantragung haben muss. Man muss sich nur bei der Beantragung schon darüber im klaren sein, was man sich für eine Sicherheitsstufe zulegen will. MEHR geht aus dem Antrag, den ich hier vor mir liegen habe, nicht hervor. IMI
hotch Posted October 16, 2005 Author Posted October 16, 2005 Das mit dem Tresor steht aber nirgends, dass man den schon bei der Beantragung haben muss. Man muss sich nur bei der Beantragung schon darüber im klaren sein, was man sich für eine Sicherheitsstufe zulegen will. MEHR geht aus dem Antrag, den ich hier vor mir liegen habe, nicht hervor. IMI Das wäre ok. Wollte ja sowieso die nächsten Tage bestellen. BTW... warum kann ich meinen Beitrag nicht editieren? Das mit den Quotes hat nicht ganz geklappt. Sorry
Smithy Posted October 16, 2005 Posted October 16, 2005 Der SM läßt da schon mit sich reden (normalerweise). Warum sin die Serienzettel unwichtig? Versteh ich nicht. Man muß doch eine entsprechende Serienzahl für SpoPi, GK und LW nachweisen, oder? NEIN!! Lies bitte das Formblatt; und das GENAU!! Du musst 18 mal im Jahr mit EINER erlaubnispflichtigen Waffe der ART (ART= KW ODER LW) geschossen haben. Sprich: Willst Du Kurzwaffen muss in müssen in Deinem Formblatt 18 Termine stehen wo Du in Spalte "art" KW einträgst. Du schreibst kein Kaliber, keine Waffenart (Pistole/Revolver) und KEIN Ergebnis rein (das seht "ggf). Ok... der Antrag ist quasi die Anlage zum WBK-Antrag. Da muß ich wahrscheinlich aufs LRA. Die schicken den dan weg und dann darf man warten ebenfalls NEIN. Wo soll das Amt was hinschicken?? Nochmal. Der Antrag in meinem Link wird ausgefüllt kommt an den SM und den DSB (sieht man an den Unterschriften). Ist er unterschrieben kommt er ZU DIR und stellt Dein Bedürfnis dar. Der Antrag VOM AMT ist ein eigener den Du Dir holst und ebenfalls ausfüllst. Dann reichst Du Antrag vom Amt UND Bedürfnis beim Amt wieder ein. Bist Du überprüft und ist alles in Ordnung schreibt das Amt dich an dass Du deine WBK holen sollst.
Gromit Posted October 16, 2005 Posted October 16, 2005 Oh man... Wieso war mir nur klar, daß e[quote]s nicht unkompliziert sein kann Dir ist da ein "quote" rein gerutscht... editieren geht nur ( ~ 30 min?) Zeitnah... PN am besten ein Mod an und bitte ihn, um eine Korrektur... ließt sich wirklich schwer... wann ich gemeldet wurde. So wie ich den Verein allerdings kenne, sollte das zeitnah erfolgt sein. die Meldung ist (gem. WaffG) Wurst... Hauptsache Du kannst ein Jahr lang dein Training nachweisen. Mag aber sein, dass sich der eine oder andere Verband (unnötiger weise) quer stellt. Das heißt, ich muß bereits vorher (bevor ich Waffen habe), einen Tresor haben? Hm... komische Logik. Dann muß ich ja noch schnell nen Tresor kaufen. Nö... Aber: (3) Wer Schusswaffen, Munition oder verbotene Waffen besitzt, hat der zuständigen Behörde die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen Maßnahmen auf Verlangen nachzuweisen. Da Du sowieso einen brauchst, ist es wohl am einfachsten, wenn Du das gleich bei einem Aufwasch machst... Es sei denn, Du hast nie vor Deine Wohnung zu verlassen... dann brauchst Du natürlich auch keinen Tresor... Wieder ein Punkt, den ich nicht wirklich verstehe. Meines Wissens gibts etliche Schützenkollegen, die nur im BSSB schießen (kein weiterer Verband) und trotzdem mehrere Kurzwaffen haben. Wie das? ganz einfach: (3) Ein Bedürfnis von Sportschützen (...) von mehr als drei halbautomatischen Langwaffen und mehr als zwei mehrschüssigen Kurzwaffen (...) wird durch Vorlage einer Bescheinigung des Schießsportverbandes des Antragstellers glaubhaft gemacht, wonach die weitere Waffe 1. von ihm zur Ausübung weiterer Sportdisziplinen benötigt wird oder 2. zur Ausübung des Wettkampfsports erforderlich ist. Da Dein Verband (nehme ich zumindest mal an) mehr als zwei KW Sportdisziplinen hat, kannst Du für jede eine eigene beantragen. Oder Du schießt (je nach Verband gibt es hier unterschiedliche Anforderungen) Wettkämpfe und benötigst eine Ersatzwaffe... Gruß Gromit
Guest Posted October 16, 2005 Posted October 16, 2005 Aber was sind mehrschüssige Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung? Ganz einfach !! Vorderlader !!
Smithy Posted October 17, 2005 Posted October 17, 2005 Oder Du schießt (je nach Verband gibt es hier unterschiedliche Anforderungen) Wettkämpfe und benötigst eine Ersatzwaffe... Mit "Ersatz"waffe ist in Bayern nur bei INTERNATIONALEN Wettkämpfen; vergiss es. Braucht er aber auch nicht. Mit Disziplinerweiterung bekommt er so viele Kurzwaffen dass der B-Tresor nicht ausreicht. In Bayern ist auch der Begriff "Grundkontingent" (wo sie im anderen Thread so rumreiten) uninteressant. Pistolentabelle nehmen, Ziffer suchen, sagen möcht ich auch schiessen, Beantragen, und du kommst auf 6 Kurzwaffen.
Ranninger Posted October 17, 2005 Posted October 17, 2005 DER VEREIN bestätigt das Jahr Mitgliedschaft. Kommt auf Deinen SM an ob der den Servus verweigert wenn Dir 14 Tage "fehlen". Deine "Serienzettel" sind im BSSB-Antrag unwichtig. Am besten Du schaust Dir das mal an, das klärt bereits vieles DAS ist der Antrag http://www.bssb.de/modules.php?op=modload&...wnload&id_f=342 das ist Dein Nachweis wo Du 18 Termine über ein Jahr verteilt einträgst http://www.bssb.de/modules.php?op=modload&...wnload&id_f=230 Wenn der November schon dabei ist ist die obige Frage erledigt. Zum Antrag: Siehe Link, den füllst Du aus und reichst ihn weiter. Kommt er zurück ist das Deine ANLAGE zum eigentlichen WBK-Antrag den Du vom Landratsamt erhältst, ausfüllst und mit der Anlage/Bedürfnis wieder einreichst. Führungszeugnis ect. macht alles das Amt. Die 2/6 Regelung ist ein heikles Thema und gilt in MEINEM AMT nur für die Grüne. Wird Teilweise aber noch anders gehandhabt. Anweisungen des Bayerischen IM sind aber "im Busch" um das für alle gleich zu machen (mit dem Ergebnis dass es nicht für die gelbe gilt) (Mehr fällt mir momentan auch nicht ein; lies mal die Anträge durch und dann reden wir weiter) Anweisungen des BayStMI sind nicht im "Busch" Mit freundlichen Grüßen B. Ranninger
Smithy Posted October 17, 2005 Posted October 17, 2005 Anweisungen des BayStMI sind nicht im "Busch" Lt. meinem Fräulein SB schon. Sie hat gesagt "es werden einheitliche Anweisungen über die 2/6 Regelung kommen die den ergangenen Urteilen Rechnung tragen"
Sachbearbeiter Posted October 17, 2005 Posted October 17, 2005 Nein, ich wohne nicht in Bayern und bin auch nicht die SB von Smithy.
IMI Posted October 17, 2005 Posted October 17, 2005 Nein, ich wohne nicht in Bayern und bin auch nicht die SB von Smithy. Und meine?!? Auch wenn Du nicht in Bayern wohnst... IMI
alea Posted October 17, 2005 Posted October 17, 2005 Nein, ich wohne nicht in Bayern und bin auch nicht die SB von Smithy. hat das jemand behauptet? Wer weiß, ob wir Dich überhaupt nach Bayern reinlassen würden?@Smithy, das mit den sechs KW’s betrifft aber nur den BSSB. Ist von Verband zu Verband unterschiedlich.
Sachbearbeiter Posted October 17, 2005 Posted October 17, 2005 Die Frage ist doch vielmehr, ob ich überhaupt bereit wäre, nach Bayern zu reisen ? B)
Smithy Posted October 17, 2005 Posted October 17, 2005 @Smithy, das mit den sechs KW’s betrifft aber nur den BSSB. Ist von Verband zu Verband unterschiedlich. Ja, aber Hotch ist (IMMER NOCH) beim BSSB Mein Schützenverein ist Mitglied im BSSB
muni Posted October 17, 2005 Posted October 17, 2005 Ja, aber Hotch ist (IMMER NOCH) beim BSSB Ja Smithy, und Herr Ranninger müsste wissen, ob etwas im Busch ist, oder nicht. Schliesslich wäre er im Falle eines solchen Entscheids, im Ministerium mitverantwortlich dafür :-) GF Muni
Smithy Posted October 17, 2005 Posted October 17, 2005 Ja Smithy, und Herr Ranninger müsste wissen, ob etwas im Busch ist, oder nicht Tja, was soll ich sagen. Ich glaub natürlich Herrn Ranninger UND meinem zuständigen Fräulein. Nur geht es halt nicht zusammen
Gromit Posted October 17, 2005 Posted October 17, 2005 Mit "Ersatz"waffe ist in Bayern nur bei INTERNATIONALEN Wettkämpfen; vergiss es. Der Vollständigkeit halber... und zudem habe ich ja geschrieben, dass die Anforderungen verschieden (hoch) sind... Der BDS verlangt (nach meiner Erinnerung) keine internationale Beteiligung... Gruß Gromit
Smithy Posted October 17, 2005 Posted October 17, 2005 Schon klar Ist ja auch nicht bös gemeint. Wollt ja auch nur nochmal auf den EINGANGSTHREAD zurückkommen und da war halt die Frage nach dem BSSB. Da hast Du zwar als aktiver Schütze "null" Probleme mit Disziplinerweiterung ect. (wie´s im Breitensport auch sein soll) aber eine ERSATZwaffe (gleiches Kaliber; vielleicht sogar noch gleiches Modell) bekommst da kaum. Aber mir ist´s recht so wie´s ist.
hotch Posted October 17, 2005 Author Posted October 17, 2005 Irgendwie alles recht kompliziert. Naja... ich laß jetzt erstmal alles auf mich zukommen und dann sehen wir weiter. BTW: Da hier ja doch einige aus Bayern sind. Ist hier zufällig jemand aus dem LK AS?
alea Posted October 17, 2005 Posted October 17, 2005 .........und du kommst auf 6 Kurzwaffen. wie kommst Du auf sechs? Ich komme auf fünf, welche habe ich vergessen? .22 LR SpoPi .357 Mag und .44 Mag Revolver 9mmP und .45 ACP Pistole
IMI Posted October 17, 2005 Posted October 17, 2005 -Freie Pistole -KK Sportpistole -Zentralfeuerpistole 30/38 -Olymp. Schnellfeuerpistole -Gk Pistole 9 mm -Gk Revolver .357 Mag -Gk Pistole 45 ACP -Gk Revolver 44 Mag
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