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IGNORED

Selbsttlader beim DSB ?


Garandschütze

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Geschrieben

Hallo,

kann mir jemand sagen warum der DSB keine Disziplienen für Selbstlader anbietet??

Kann man trotzdem auf Schießständen die der DSB unterhält mit Selbstladern schießen? Oder wird das nicht gern gesehen , oder ist es gar verboten ?? :traurig_16:

Ich werde bald in NRW wohnen und würde mich freuen wenn ich viele Nachrichten bekommen würde.

IPSC in NRW ??? Natürlich LW wie sieht es damit aus??

Gruß Garandschütze ( XR15)

Geschrieben

Was Du auf Schießständen, die ein "DSB-Verein" unterhält, schießen darfst, bestimmt nicht der DSB. Sondern der betreibende Verein (natürlich im Rahmen der waffen- und immissionsschutzrechtlichen Genehmigung des Schießstandes, aber die regelt nur die maximale Joulezahl und evtl. Verwendung von Kurz-/Langwaffen, auf keinen Fall aber die Ladetechnik der Waffen).

Gruß,

karlyman

Geschrieben

Was Du auf Schießständen, die ein "DSB-Verein" unterhält, schießen darfst, bestimmt nicht der DSB. Sondern der betreibende Verein (natürlich im Rahmen der waffen- und immissionsschutzrechtlichen Genehmigung des Schießstandes, aber die regelt nur die maximale Joulezahl und evtl. Verwendung von Kurz-/Langwaffen, auf keinen Fall aber die Ladetechnik der Waffen).

Gruß,

karlyman

das bringt mich ja schon mal nen Schritt weiter....

Geschrieben

Du suchst doch auch einen Verein für IPSC, warum willst Du dort nicht den Selbstlader schießen?

Karl

hi, das ist nicht so einfach. Ich werde ab Jan. in NRW wohnen um genauer zu sein in der Nähe von Euskirchen.

Bin natürlich auch auf der Suche nach einer 100 m Bahn für mein Garand und natülich auch für mein XR15 und meinen 98er. IPSC LW ist ja noch Neuland ,aber das macht mich schon neugierig. Entweder findet man einen DSB Verein mit 100 m Bahn oder BDS oder DSU mit 50m Bahnen. Aber mal sehen wird sich schon was ergeben. Hoffe ich.

Gruß Garandschütze

Geschrieben

Also IPSC Rifle ist hier in der Gegend relativ schwierig, da es eigentlich kaum geeignete Stände dafür gibt. Ich kenne hier jedenfalls keinen. Angeblich soll es einen begehbaren Stand in Burscheid geben, ich war aber noch nie dort. Auf dem KW Stand in Bonn Tannenbusch, wo wir schießen, kann man mittlerweile Flinte (Slugs) schießen, allerdings nur auf 25 m. Der Stand ist bis 2500 J zugelassen (die meisten Stände sind hier auch nur bis 1500 J zugelassen). Büchse (50 m und 100 m) und Flinte (Wurfscheibe) wird von den meisten Vereinen hier in der Gegend auf dem Dynamit Nobel Stand in Troisdorf geschossen.

Geschrieben

Was Du auf Schießständen, die ein "DSB-Verein" unterhält, schießen darfst, bestimmt nicht der DSB. Sondern der betreibende Verein (natürlich im Rahmen der waffen- und immissionsschutzrechtlichen Genehmigung des Schießstandes, aber die regelt nur die maximale Joulezahl und evtl. Verwendung von Kurz-/Langwaffen, auf keinen Fall aber die Ladetechnik der Waffen).

Gruß,

karlyman

Theoretisch könntest Du Recht haben, lieber karlyman.

Dass nicht der DSB bestimmt, was ein DSB-Verein schießen darf, ist korrekt. Selbstverständlich unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen.

Du glaubst/hoffst/erwartest zu Recht, dass die Genehmigung des Schießstandes nur die maximale Joulezahl und evtl. Verwendung von Kurz-/Langwaffen, auf keinen Fall aber die Ladetechnik der Waffen regeln dürfte.

Wie schon gesagt, eigentlich hast Du Recht, aber hier ein paar Zitate eines Landesreferenten Schießstandbau eines unserer DSB-Landesverbände, welcher Schießstandsachverständiger ist, sich gerne das eine oder andere Mal als Obersachverständiger aufspielt und Schützen mit lächerlichen waffentechnischen Begriffen gängelt, deren Bedeutung er trotz seiner Vergangenheit (OTL i.R.) nach wie vor nicht drauf hat:

Es handelt sich um eine Raumschießanlage 25 Meter, 1500 Joule:

Es darf nur mit folgenden Waffen geschossen werden: Kurzwaffen (Pistolen und Revolver)

daneben hängt der nächste Zettel

Es darf nur mit folgenden Waffen geschossen werden: Büchsen als Kipplaufwaffen und Repetierer

Gut Schuß,

hoffentlich in einer ordentlich abgenommenen Schießstätte

BSE1911

Geschrieben

@garandschütze,

die einzige Disziplin beim DSB in der Selbstladelangwaffen geschossen werden dürfen ist das Flintenschiessen.

Zugelassen lt. Sportordnung sind:

alle Flinten einschließlich halbautomatischer Modelle, die Kaliber 12 nicht überschreiten. Vorderschaftrepetierer sind verboten.

Halbautomatische Flinten müssen so beschaffen sein, daß es nicht möglich ist mehr als 1 Patrone in das Magazin zu laden.

gruß

michael

Geschrieben

Es darf nur mit folgenden Waffen geschossen werden: Kurzwaffen (Pistolen und Revolver)

daneben hängt der nächste Zettel

Es darf nur mit folgenden Waffen geschossen werden: Büchsen als Kipplaufwaffen und Repetierer

Als Standordnung trifft man sowas doch oft. Auf den beiden Tontaubenständen hier in der Gegend verbietet die Standordnung z. B. die Verwendung von Repetierflinten und Selbstladeflinten. Mit dem Verband oder gar dem Waffengesetz hat das nix zu tun.

Auf den Schießständen bei uns im Jagdklub wird hat recht intensiv von folgender Regelung gebraucht gemacht:

"Die Aufsicht kann genehmigen ...."

Geschrieben

Als Standordnung trifft man sowas doch oft. Auf den beiden Tontaubenständen hier in der Gegend verbietet die Standordnung z. B. die Verwendung von Repetierflinten und Selbstladeflinten. Mit dem Verband oder gar dem Waffengesetz hat das nix zu tun.

Auf den Schießständen bei uns im Jagdklub wird hat recht intensiv von folgender Regelung gebraucht gemacht:

"Die Aufsicht kann genehmigen ...."

Jennerwein,

shit happens.

Ich hätte in Anlehnung an das karlyman Statement klarstellen müssen, dass es sich bei den merkwürdigen Äußerungen um Schießstand-Sachverständigen-Äußerungen im Rahmen einer waffenrechtlichen Abnahme einer Schießstätte handelte. Diese gutachterlichen Äußerungen münden dann direkt in die waffenrechtliche Erlaubnis zum Betriebe der Schießstätte - also Waffenrecht hoch 2.

Ob dann der Vorstand weniger erlauben möchte, als der Schießstandsachverständige als sicher festgestellt und die Untere Waffenbehörde in einer entsprechenden Erlaubnis zugebilligt hat, ist eine andere Geschichte.

Selbstverständlich darf der Vorstand die Zulassung der Waffenbehörde für die jeweilige Schießstätte weiterhin beschränken.

Gut Schuß,

BSE1911

Geschrieben

hallo

laut sportordnung sind für die büchsendiszipline zwar mehrlader(als einzellader verwendet) erlaubt, aber hiervon selbstlader ausgenommen. Steht so sinngemäß soweit ich mich erinnere unter allgemeine regeln gewehr in der dsb-sportordnung. Was auf Schießständen geht, solltest du mit den betreffenden betreibern/vereinen absprechen.

mfg

knuffi357

Geschrieben

.....Soviel ich weiß (ok, das ist nicht viel), die Behörde.

Und die hält sich i.d.R. an das was der amtlich bestellte und vereidigte Sachverständige sagt.

Geschrieben

Und die macht einen Unterschied ob 308 aus einem Repetierer oder aus einen Halbautomaten verschossen wird?

Ich glaube das nicht!

Bei uns steht dran.

Dieser Schießstand ist zugelassen bis xxxx joule.

Geschrieben

Dem kann ich nur zustimmen.

Es ist halt nur so, das es Sachverständige gibt die für/mit dem DSB arbeiten und solche die von bdmp, bds, etc, etc "richtung kommen". Verbänden also, die dem großkaliberschießen mehr geöffnet sind. Es kommt halt darauf an an wen sich der betreiber des standes für ein abnahmegutachten wendet. Vom dsp-gutachter wird er halt wahrscheinlich nur ein gutachten für z.B. einzellader-lw bekommen, obwohl der stand von den baulichen gegebenheiten sicher für mehr geeignet wäre.

knuffi357

Geschrieben

Und die macht einen Unterschied ob 308 aus einem Repetierer oder aus einen Halbautomaten verschossen wird?

Ich glaube das nicht!

Bei uns steht dran.

Dieser Schießstand ist zugelassen bis xxxx joule.

Und weil es keinen Unterschied macht, darfst Du auch aus dem Halbautomaten schießen, eben nur als Einzellader weil du dann einen Zeitgewinn gegenüber den Einzellader hättest.

Karl

Geschrieben

Was auf einem Stand geschossen werden darf liegt doch am Verband und nicht an der Behörde oder nicht.

Wenn ein BW Stand von einem DSB Verein betrieben wird könnte man doch dort so zum Spass auch SL Büchse schießen oder nicht? Der Stand hält das aus . Ging ja zu BW zeiten auch.

Gruß

Geschrieben

Was auf einem Stand geschossen werden darf liegt doch am Verband und nicht an der Behörde oder nicht.

Wenn ein BW Stand von einem DSB Verein betrieben wird könnte man doch dort so zum Spass auch SL Büchse schießen oder nicht? Der Stand hält das aus . Ging ja zu BW zeiten auch.

Gruß

War doch weiter oben schon angesprochen, frag einfach beim Standbetreiber nach !!!

Du scheinst hier Bedürfnis und Besitz bzw. Erwerb etwas durcheinanderzuschmeißen. Mit dem "Bedürfnis" für den Selbstlader dürftest Du beim DSB einen etwas schweren Stand haben, aber wer verbietet Dir, auf einem entssprechend zugelassenen Stand, damit zu schießen, wenn Du solch ein Teil Dein eigen nennst ?

Übrigens, an unserem (DSB) Stand hängt ein Schild "zugelassen bis 7000 Joule". Welche Waffe lt. DSB-Sportordnung schafft das ?

mfg

Ralf

Geschrieben

Werft den Purchen zu Poden !

Ernsthaft, es gibt wohl ein paar Ausnahmen. Beim OSB (Oberpfälzer Schützenbund) gibt es ein Sonderdisziplin ausserhalb der DSB-Sportordnung für Halbautomaten im Kaliber .22 mit und ohen optische Visierung. Daher müsste man auch ein Bedürfnis bekommen.

Nachzulesen bei http://www.osb-ev.de/sportseiten/verwaltun...ordnung_neu.pdf

Bringt natürlich nur was wenn man in de Nähe wohnt.

Geschrieben

Hallo, also ich hatte dieses Thema angefangen weil ich mich im Vorfeld erkundigen wollte wie das mit den Selbstladern beim DSB gehandhabt wird. Waffen besitze ich genügend also darum geht es nicht. Ich muß beruflich umziehen und sehe mich auch gezwungen einen neuen Verein am neuen Wohnort zu suchen. Bei meiner Suche stiess ich auf einen der dem DSB angeschlossen ist. Beste Anlage top Schießbahnen auch 100 m mit Monitor. Hab mir die Gegebenheiten auch schon angesehen und war begeistert ,auch von den Leuten. Sehr nett höflich na ja eben Rheinländer. Meine Frage war einfach nur ist es grundsätzlich verboten mit SL auf Ständen vom DSB zu schießen oder ist das nur ne kann Regelung . Ich wollte dort auch nicht am ersten Tag mit der Tür ins Haus fallen und fragen.

Gruß Garandschütze

Geschrieben

Das Schießen mit einem Selbstlader auf einem Stand hat grundsätzlich nichts mit der Verbandszugehörigkeit des standbetreibenden Vereins (überwiegend in der Republik ein DSB Verein) sondern mit den "Hausregeln" des Betreibers zu tun.

Vereine die eine BDS oder BDMP Gruppe haben sind da selbstverständlich gewöhnt dran.

Bei anderen Vereinen wirst Du nicht umhin kommen, die Sache offen anzusprechen.

Mouche

Archiviert

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