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IGNORED

Aufbewahrungsvorschriften


joerg111

Empfohlene Beiträge

Salut mitanand,

ich war gerade mit ein paar Kumpels in Österreich zum Motorradfahren (klasse). Wir haben uns ein kleine Pension gemietet und sind von dort aus rumgekurvt. Eines Abends möchte mir unser "Herbergsvater" voller Stolz seine kleine Waffensammlung zeigen. Im Keller in einem ganz normalen Kleiderschrank hatte er 6 Langwaffen und zwei Kurze. Abgesehen davon das die Teile wirklich in einem beheulenswerten Zustand waren (bei einer Schwedenmauser war sogar ein Gewinde auf das Ende des Laufs geschnitten) frage ich mich schon ob das in Ösi-Land normal ist. Nix Stahlschrank oder verschlossener Keller, kann jeder rein und ran (den Schrank kriegt jeder mit einem Schraubenzieher auf).

badische Grüße

Jörg

P.S. Wer seine Teile so vergammeln läßt wie der gute Mann (und ich bin kein Putzfreak) sollte lieber Bierdeckel sammeln

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.........(bei einer Schwedenmauser war sogar ein Gewinde auf das Ende des Laufs geschnitten) ..........

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das ist ja dramatisch!

:rotfl2::rotfl2::rotfl2:

So arg viele Schweden hast noch nicht gesehen????

Irgendwie kommt mir Dein Posting „trollig“ vor. Naja, schau’ mer mal.

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Hallo Alea,

freut mich das Du deinen Spaß hast :appl:

aber stimmt, ich habe wirklich noch nicht so viele Schweden in der Hand gehabt als das mir das aufgefallen wäre :angry2:

Und was ist eigentlich daran trollig? Wollte ja nur mal wissen ob unsere (von mir aus gesehen) östlichen Nachbarn andere Aufbewahrungsvorschriften haben.

Jörg

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Kann mir schon vorstellen, das es in Österreich die Vorschriften zur Aufbewahrung einer Waffe weniger Streng sind wie hier, dort ist es auch einfacher eine Waffe zu erwerben.

Ein bekannter von mir ist Östereicher und hat sich auch mal eine dort gekauft (er hat dort ein Haus wo er die Waffe aufbewahrt, also nicht mit nach Deutschland gebracht), soweit ich weis hat dort sein Österreichicher Pass oder Perso genügt.

Da das dort so einfach geht, denke ich nicht das die Vorschriften zu Aufbewahrung so steng sind wie bei uns.

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Hi, hab noch keinen"Langen" ohne Gewinde gesehen

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Mein (langer) M96 (Carl Gustav, Bj 1900) hat kein Gewinde, der (kurze) M38 (Husquarna, glaube Bj. 1940) meiner Frau hat auch keines.

Bislang (bin aber auch keine Maßstab!) sind mir nur M38 mit Gewinde untergekommen. Wieder was dazugelernt! :icon14:

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Da ich gerade nach Österreich gezogen bin:

Langwaffen müssen für Unberechtigte unerreichbar aufbewahrt werden. Da aber jeder Erwachsene Langwaffen erwerben darf und damit berechtigt ist, kommen als Unberechtigte nur Kinder in Frage. Die Aufbewahrung im normalen (Holz-)Schrank reicht also.

Kurzwaffen dagegen müssen im Tresor aufbewahrt werden, allerdings gibt es da keine Sicherheitsstufenvorschriften wie in Deutschland, ein Tresörchen vom Aldi reicht da aus. Und die Munition ist getrennt aufzubewahren.

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ich habe vier M96, keiner hat ein Gewinde!  :bud:

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Ich hab nur zwei :traurig_16:

Aber dafür haben beide ein Gewinde :s82: (Carl Gustavs Stadsfabriken).

Ich hab bisher auch angenommen, alle hätten eines. Kann da mal einer Licht hineinbringen?

AWO425 müßte sich da auskennen! AWO, hallo!

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Soweit mir bekannt wurde das Mündungsgewinde (nur) bei den Waffen geschnitten, die (auch) für Übungen vorgesehen waren. Das aufgeschraubte Manöverpatronengerät erzeugte einen realistischeren Rückstoß und, ganz wichtig, zerkleinerte die hölzernen Geschosse der Übungsmunition, um Unfälle zu vermeiden.

Mal sehen, ob ich mehr rausbekommen kann.

So, hab was:

Those rifles with barrels threaded at the muzzle for the blank firing device were designated with a "B" prefix, i.e., "Gevär m/96B."

Note: A "B" prefix was applied by the Swedish military to all rifles with barrels threaded at the muzzle for the blank firing device-"Gevär m/96B," "Gevär m/96-38B," and Gevär m/38B." Blanks were never permitted to be fired from the sniper rifles, and therefore, their barrels were never threaded at the muzzle. The suffix, "B", in m/41B indicates a sniper rifle modified to 1955 standards.

Quelle: https://lockbox.dwave.net/northcapepubs/swmauser.htm

Also gibt es gar keine m/96 und m/38 mit Gewinde an der Mündung, sondern solche nur als m/96B und m/38B :D

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Wieder zurück zum Thema; es ging bekanntlich um Aufbewahrungsvorschriften, nicht um CGs.

An den bundesteutschen Aufbewahrungsvorschriften wurde in der noch zu erlassenden Verwaltungsvorschrift schon wieder verschärfend dran rumgeschraubt. Verantwortlich soll wieder ein Ministrialer im Hause des Bundessheriffs Schily gewesen sein...Nur mal so als Einwurf...

Auch die neue Beschuss-VO (die gerade in Bruessel zur Absegnung liegt, birgt ein paar Eier für Schützen und Sammler). So wird z.B. über die Beschuss-Vo die Haertegradregelung für Faustfeuerwaffenpatronen wieder "rückeingeführt"...Das heisst, alles härter als Blei im Kern wird wieder nicht zulassungsfähig sein. Das betrifft mal alle Surplus-Benutzer von Kurzwaffenmunition aus dem Ostblock, aber auch alle Fallscheibenschützen mit Ihren Monoblockgeschossen. Ade, EMB und Konsorten...., ebenso andere Solid-Kupfer und Messinggeschosse...

GF

Muni

Soweit mir bekannt wurde das Mündungsgewinde (nur) bei den Waffen geschnitten, die (auch) für Übungen vorgesehen waren. Das aufgeschraubte Manöverpatronengerät erzeugte einen realistischeren Rückstoß und, ganz wichtig, zerkleinerte die hölzernen Geschosse der Übungsmunition, um Unfälle zu vermeiden.

Mal sehen, ob ich mehr rausbekommen kann.

So, hab was:

Those rifles with barrels threaded at the muzzle for the blank firing device were designated with a "B" prefix, i.e., "Gevär m/96B."

Note: A "B" prefix was applied by the Swedish military to all rifles with barrels threaded at the muzzle for the blank firing device-"Gevär m/96B," "Gevär m/96-38B," and Gevär m/38B." Blanks were never permitted to be fired from the sniper rifles, and therefore, their barrels were never threaded at the muzzle. The suffix, "B", in m/41B indicates a sniper rifle modified to 1955 standards.

Quelle: https://lockbox.dwave.net/northcapepubs/swmauser.htm

Also gibt es gar keine m/96 und m/38 mit Gewinde an der Mündung, sondern solche nur als m/96B und m/38B  :D

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Wieder zurück zum Thema; es ging bekanntlich um Aufbewahrungsvorschriften, nicht um CGs.

Muni, ich dachte nach dieser Wahl wäre meine Laune bereits im Keller. Nun ist sie noch tiefer.

Zu den Aufbewahrungsvorschriften: Andre Länder, andre Sitte. Wo habe ich nur gelesen, daß in skandinavischen Ländern unter "sicherer Aufbewahrung von Waffen" das Aufhängen derselben am Kleiderhaken verstanden wird - damit niemand drüber stolpert und so zu Schaden kommen kann.

Bald wird sich in D niemand mehr drüber aufregen, daß auch alte Säbel an der Wand festgedübelt werden müssen. Alles eine Frage der Gewohnheit.

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Wie vom Sauerland nach Austria? :bud:

Obwohl, wenn ich den gestrigen Tag so Revue passieren lasse :gutidee:

Ist da noch Platz für 2 Erw., 2 Päns und zwei Hunde? :traurig_16:

Gruß Usta

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Da ist sicher noch Platz... :gutidee:

Du solltest dich aber beeilen, aufgrund aktueller Ereignisse ist anzunehmen, dass die Anfragen Auswanderwilliger rapide ansteigen werden!...also beeil dich! :bb1:

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bei einer Schwedenmauser war sogar ein Gewinde auf das Ende des Laufs geschnitten

Nur mal so eine Idee, könnte das für einen Schalldämpfer sein?

So viel ich weiß sind die in einigen Skandinavischen Ländern, in denen Gesundheit mehr zählt als verworrene Hollywoodfantasien durchgeknallter Politiker, für Sportschützen nicht schwer Bewilligt zu bekommen, sondern sogar vorgeschrieben.

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Nur mal so eine Idee, könnte das für einen Schalldämpfer sein?

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Lies weiter oben. :gutidee:

Nein, es ist nicht für einen Schalldämpfer.

Nein, es ist nicht für einen Mündungsfeuerdämpfer

Denn es ist einzig für das Manöverpatronengerät (blank fire device)

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