IMI Posted August 24, 2005 Share Posted August 24, 2005 Wie handhabt Ihr das mit den ETSS Einkäufen? 1. Wie werde ich über das Eintreffen der Ware am Haupzzollamt des Flughafens informiert? 2. Was muss ich alles am Flughafen dabeihaben, wenn ich mein Paket vom Zoll abhole? 3. Schickt ETSS ein Rechnung im Paket mit, oder lasst Ihr Euch immer eine Rechnung per email schicken? Denn ganz ohne Rechnung möchte ich NICHT am Flughafen auftauchen... Was gilt es sonst noch zu berücksichtigen? IMI Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest radio Posted August 24, 2005 Share Posted August 24, 2005 Wie handhabt Ihr das mit den ETSS Einkäufen?1. Wie werde ich über das Eintreffen der Ware am Haupzzollamt des Flughafens informiert? 2. Was muss ich alles am Flughafen dabeihaben, wenn ich mein Paket vom Zoll abhole? 3. Schickt ETSS ein Rechnung im Paket mit, oder lasst Ihr Euch immer eine Rechnung per email schicken? Denn ganz ohne Rechnung möchte ich NICHT am Flughafen auftauchen... Was gilt es sonst noch zu berücksichtigen? IMI 392885[/snapback] IMI, Du scherzt, gell ? zu 1.) so wie Du erreichbar sein willst, mit Trommeln ? zu 2.) Taufurkunde ? zu 3.) jeder US Händler schickt Dir gern alles per Rechnung, und Du kannst bestimmen, ob und wann Du bezahlst ? Sag mal, wie alt bist Du oder wohnst Du hinter dem Mond ? bevor Du auf 180 bist, schau auf die Seiten des deutschen Zoll > alles steht dort im Detail , baer mitdenken trotzdem nicht schlecht Link to comment Share on other sites More sharing options...
Michel Posted August 24, 2005 Share Posted August 24, 2005 Hallo IMI, meine Erfahrung: 1. Postkarte vom Zollamt dass da was angekommen ist. 2. Personalausweis, Erwerbsberechtigumg, möglichtst Rechnung wegen Berechnung der Zollgebühren, Geld um die Zollgebühren + MwSt zu zahlen, insgesamt ca 20% je nachdem was Du gekauft hast. 3. Rechnung kommt im Paket mit, würde mir aber vorab schonmal eine Kopie Faxen lassen falls das Original doch nicht beiliegt.... Siehe Punkt 2. 4. Falls was anmeldepflichtiges bestellt wurde: zum Sachbearbeiter eintragen lassen, ggfs. noch zum Beschussamt. 5. Ausprobieren MfG Michael Link to comment Share on other sites More sharing options...
Lt. Blueberry Posted August 24, 2005 Share Posted August 24, 2005 Wie handhabt Ihr das mit den ETSS Einkäufen?1. Wie werde ich über das Eintreffen der Ware am Haupzzollamt des Flughafens informiert? 2. Was muss ich alles am Flughafen dabeihaben, wenn ich mein Paket vom Zoll abhole? 3. Schickt ETSS ein Rechnung im Paket mit, oder lasst Ihr Euch immer eine Rechnung per email schicken? Denn ganz ohne Rechnung möchte ich NICHT am Flughafen auftauchen... Was gilt es sonst noch zu berücksichtigen? IMI 392885[/snapback] 1.) Anruf vom Spediteur am Luftfrachtzentrum 2.) Wenn Waffe: Verbringungserlaubnis nach § 29 WaffG, EWB, Euros, um Zollrechnung zu bezahlen. Keine Waffe oder wesentl. Teil: nur € 3.) Eine Rechnung ist beim Paket, damit der liebe Zoll seine Gebühr berrechnen kann, Ich lasse mir bei einer Waffe vorab die Rechnung per Fax oder E-Mail schicken, um bei meinem SB die Verbringungsgenehmigung nach § 29 zu holen. Achtung: Ohne Verbringungserlaubnis nach §29 besteht ein Straftatbestand (Bannbruch). Ein schlecht gelaunter Zollbeamter kann dich da schnell um deine Zuverlässigkeit bringen. Mad Max Link to comment Share on other sites More sharing options...
Michel Posted August 24, 2005 Share Posted August 24, 2005 Achtung: Ohne Verbringungserlaubnis nach §29 besteht ein Straftatbestand (Bannbruch). Ein schlecht gelaunter Zollbeamter kann dich da schnell um deine Zuverlässigkeit bringen. Meines Wissens nach nur für Lieferungen innerhalb der EG. Oder? Jedenfalls hat mich niemand nach s einem Wisch gefragt. Hab mal nachgesehen, In §28 und §29 gehts um Verbringen aus anderen Mitgliedsstaaten. Ausserdem "Verbringst" Du ja nicht sondern holst das Zeugs beim Zoll "innerhalb" der BRD ab . MfG Michael Link to comment Share on other sites More sharing options...
Lt. Blueberry Posted August 24, 2005 Share Posted August 24, 2005 Lieber Michel, man sollte alles genau durchlesen. Nach Abschnitt 2 Punkt 4. steht wörtlich: "Die Angaben nach Satz 1 sind auch für die Erteilung einer Erlaubnis zum Verbringen aus einem Drittland nach §29 Abs. 1 oder §30 Abs. 1 Satz 1 des Waffegesetzes erforderlich; in diesen Fällen muss der Erlaubnisschein alle in Satz 1 genannten Angaben enthalten". Es ist natürlich ein Verbringen in den Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland, nicht nur ein Abholen. Woher soll der Zoll wissen, ob du überhaupt erwerben darfst ? Mein SB trägt die Waffe erst in die WBK ein, wenn sie durch den Zoll ist. Ich hab das schon mind. fünfmal nach dem Inkrafttreten des neuen WaffG gemacht und der Zoll hat mir das mit dem §29 (Bannbruch) gesagt. Mad Max Link to comment Share on other sites More sharing options...
IMI Posted August 24, 2005 Author Share Posted August 24, 2005 IMI, Du scherzt, gell ?zu 1.) so wie Du erreichbar sein willst, mit Trommeln ? zu 2.) Taufurkunde ? zu 3.) jeder US Händler schickt Dir gern alles per Rechnung, und Du kannst bestimmen, ob und wann Du bezahlst ? Sag mal, wie alt bist Du oder wohnst Du hinter dem Mond ? bevor Du auf 180 bist, schau auf die Seiten des deutschen Zoll > alles steht dort im Detail , baer mitdenken trotzdem nicht schlecht 392950[/snapback] Liebes radio, Ist an Deinem UKW-Empfänger der Transistor kaputt, oder hast Du Empfangs-/ Sendeprobleme jegwelcher Art? Jedenfalls kommt nur Blödsinn über Deine Frequenz. Wünschenswert wäre ein grosser Knopf um Dich leiser zu drehen IMI Link to comment Share on other sites More sharing options...
IMI Posted August 24, 2005 Author Share Posted August 24, 2005 Lieber Michel,man sollte alles genau durchlesen. ... Ich hab das schon mind. fünfmal nach dem Inkrafttreten des neuen WaffG gemacht und der Zoll hat mir das mit dem §29 (Bannbruch) gesagt. Mad Max 393175[/snapback] Also um die Verbringungserlaubnis kommt man nicht herum. Die habe ich schon seit 2 Wochen bei mir zuhause liegen. IMI Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest radio Posted August 24, 2005 Share Posted August 24, 2005 Liebes radio,Ist an Deinem UKW-Empfänger der Transistor kaputt, oder hast Du Empfangs-/ Sendeprobleme jegwelcher Art? Jedenfalls kommt nur Blödsinn über Deine Frequenz. Wünschenswert wäre ein grosser Knopf um Dich leiser zu drehen IMI 393211[/snapback] Nun maul nicht rum. Du bist selbsternannter Waffenteileimporteur und bist so lausig vorbereitet, hast NULL Plan ? Sehr mutig oder bist ein grosser Denker ? Ich habe nur schon langen niemand erlebt, der so einfältig gefragt hat. Link to comment Share on other sites More sharing options...
IMI Posted September 26, 2005 Author Share Posted September 26, 2005 Hallo IMI, meine Erfahrung: 1. Postkarte vom Zollamt dass da was angekommen ist. 2. Personalausweis, Erwerbsberechtigumg, möglichtst Rechnung wegen Berechnung der Zollgebühren, Geld um die Zollgebühren + MwSt zu zahlen, insgesamt ca 20% je nachdem was Du gekauft hast. 3... MfG Michael Wie sieht das eigentlich mit den Steuer- und Zollgebühren aus? Die Ware ist doch schon in USA besteurt worden, richtig? Dann zahle ich beim Deutschen Zoll nochmal MWSt.. Somit zahle ich ja zweimal Steuer; kann man die Steuer, die bereits in USA erhoben wurde, wieder zurückbekommen? Gruss IMI Link to comment Share on other sites More sharing options...
ratbikeatze Posted September 26, 2005 Share Posted September 26, 2005 zoll weis ich nicht, aber da die preise in den usa normalerweise immer ohne steuer angegeben werden, sollten sie auch nicht dazu kommen, wenn der kram offiziell exportiert wird ! Link to comment Share on other sites More sharing options...
HangMan69 Posted September 26, 2005 Share Posted September 26, 2005 wenn du etwas kaufst und nachweist das es "sofort" aus den usa ausgeführt wird, dann wird es nicht in den usa versteuert!!! sowas geht sogar hier in d! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Garandschütze Posted September 26, 2005 Share Posted September 26, 2005 Hi, wie ist es wenn ich mein Wechselsystem beim Zoll abhole?? Was muß ich da dabei haben? Gruß Garandschütze Link to comment Share on other sites More sharing options...
IMI Posted September 26, 2005 Author Share Posted September 26, 2005 Hi, wie ist es wenn ich mein Wechselsystem beim Zoll abhole?? Was muß ich da dabei haben? Gruß Garandschütze Also bei mir, bei einem Wechsellauf, wollte der Zöllner die WBK sehen, die Rechnung vom Exporteur und ganz wichtig: Die Verbringungserlaubnis! Ausserdem Deinen Perso/Reisepass; und zuguterletzt durfte ich für den Lauf noch 3,2% Zoll und 16% MWSt zahlen. Also zum USA Preis nochmal 19,2% dazu. Aber pass auf, dass die das richtig ausrechnen; bei mir haben sie sich verrechnet. Du nimmst den Preis in $ laut Rechnung, teilst ihn durch den amtlichen Tageskurs und der Betrag in Euro, den Du damit erhälst, DEN multiplizierst Du mit dem Faktor 1,192. IMI Link to comment Share on other sites More sharing options...
grizzly45 Posted September 26, 2005 Share Posted September 26, 2005 Hab es mit einem Lauf schon mal so erlebt dass er vor der Tür gelegen hat und die Verzollung über GLS abgewickelt wurde. Mfg Grizzly 45 Link to comment Share on other sites More sharing options...
IMI Posted September 26, 2005 Author Share Posted September 26, 2005 Hab es mit einem Lauf schon mal so erlebt dass er vor der Tür gelegen hat und die Verzollung über GLS abgewickelt wurde. Mfg Grizzly 45 Und wer wollte Deine Verbringungserlaubnis sehen? IMI Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hob Posted September 26, 2005 Share Posted September 26, 2005 Ausserdem Deinen Perso/Reisepass; und zuguterletzt durfte ich für den Lauf noch 3,2% Zoll und 16% MWSt zahlen. Also zum USA Preis nochmal 19,2% dazu. Aber pass auf, dass die das richtig ausrechnen; bei mir haben sie sich verrechnet. Du nimmst den Preis in $ laut Rechnung, teilst ihn durch den amtlichen Tageskurs und der Betrag in Euro, den Du damit erhälst, DEN multiplizierst Du mit dem Faktor 1,192. Sorry IMI, aber das ist genau falsch. Du musst erst die 3,2 % Zoll zu dem Betrag (Warenwert + Versandkosten) hinzuaddieren und auf das Ergebnis dann die 16 % Einfuhrumsatzsteuer addieren. Das ist nicht das Gleiche, als wenn du nur einmal 19,2 % hinzu addierst, da sich der Grundwert ändert. Das ist ja gerade die Unverschämtheit dabei, das hier eine Steuer auf eine Steuer erhoben wird! Link to comment Share on other sites More sharing options...
IMI Posted September 26, 2005 Author Share Posted September 26, 2005 Stimmt, sonet. Hast recht . Aber ne kleine Verbesserung zu Deinen Ausführungen habe ich auch noch: Und zwar bat ich meinen Importeur, nur den Warenwert auf die Rechnungen zu schreiben; somit waren Zoll und Steuer billiger. IMI Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mark Pfennig Posted September 26, 2005 Share Posted September 26, 2005 Stimmt, sonet. Hast recht ...nur den Warenwert...IMI Meinst Du den Betrag, den die Ware wirklich wert ist, oder den Betrag, den Du bezahlt hast? MP Link to comment Share on other sites More sharing options...
IMI Posted September 26, 2005 Author Share Posted September 26, 2005 Meinst Du den Betrag, den die Ware wirklich wert ist, oder den Betrag, den Du bezahlt hast? MP Den Betrag, den ich im Netz gefunden habe und worauf ich den Importeur angesetzt habe. Bezahlt hatte ich freilich mehr ( shipping and handling, etc. ...) IMI Link to comment Share on other sites More sharing options...
Garandschütze Posted September 26, 2005 Share Posted September 26, 2005 Hi, wo bekomme ich die Verbringungserlaubnis her? Von meinem Ordnungsamt? Als ich mein WS in den USA bestelllt hatte ( ist noch nicht da) brauchte ich für den Händler dort eine Importgenehmigung. Klärt mich bitte mal auf Gruß Garandschütze Link to comment Share on other sites More sharing options...
IMI Posted September 26, 2005 Author Share Posted September 26, 2005 Hi, wo bekomme ich die Verbringungserlaubnis her? Von meinem Ordnungsamt? Als ich mein WS in den USA bestelllt hatte ( ist noch nicht da) brauchte ich für den Händler dort eine Importgenehmigung. Klärt mich bitte mal auf Gruß Garandschütze Ja, nimm am besten Kontakt mit Deinem Ordnungsamt auf. Die brauchen dann Art der Waffe, Hersteller, Modell, Herstellungsnummer und Firmenbezeichnung Deines Exporteurs und stellen Dir die Verbringungserlaubnis aus. Ohne diese, kriegst Du Dein Wechselsystem nicht durch den Zoll. IMI p.s.: Darf ich so neugierig sein ud fragen, welches WS Du bestellt hast? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Garandschütze Posted September 26, 2005 Share Posted September 26, 2005 Ja, nimm am besten Kontakt mit Deinem Ordnungsamt auf. Die brauchen dann Art der Waffe, Hersteller, Modell, Herstellungsnummer und Firmenbezeichnung Deines Exporteurs und stellen Dir die Verbringungserlaubnis aus. Ohne diese, kriegst Du Dein Wechselsystem nicht durch den Zoll. IMI p.s.: Darf ich so neugierig sein ud fragen, welches WS Du bestellt hast? Darfst neugierig sein . Ich habe mier für mein XR15 dieses bestellt.--- DPMS Upper Assembly AR-15 Lo-Pro Flattop Upper with Bolt Carrier Assembly and 10-Round Magazine 22 Long Rifle 1 in 16" Twist 16" Bull Chrome Moly Matte Gruß Garandschütze Ist denn die Verbringungsgenehmigung was anderes als ne Importgenehmigung?? Bei mir auf dem Ordnungsamt sind die sofort mit solchen sachen überfordert. Die nietlichen Damen Link to comment Share on other sites More sharing options...
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