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IGNORED

Glock Lampenhalter...


Gromit

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Ja, ist verboten!

Denn mit der Lampe (egal welcher), kann das Ziel angestrahlt werden.

390644[/snapback]

:peinlich:

Die Surefire ist per se ja nun mal sicher nicht verboten. Verboten sind nur "weapon mounted lights" also Lampen mit einer Vorbereitung zur Befestigung an eine Waffe.

Gromits Frage finde ich aber eigentlich ziemlich gut.

Ist der Adapter zur Befestigung einer (legalen !) Surefire denn nun ein verbotener Gegenstand ???

Geschrieben

@Harry

Warum Peinlich

Er hat gefragt, ob der Adapter verboten ist, darauf antwortete ich

Ja, ist verboten!

Um die SF ging es gar nicht, sondern ob der Adapter erst verboten ist, wenn er

Adapter, Lampe (SF), Kabelschalter

besitzt

oder ob er erlaubt ist, wenn er nur

Adapter und Lampe besitzt

für diese Frage, war meine Antwort

Denn mit der Lampe (egal welcher), kann das Ziel angestrahlt werden

Für manche hätte ich noch hinzufügen sollen, das es egal ist, ob die Lampe einen Schalter hat, welcher 10cm weg ist oder direkt an der Lampe ist.

Ja, alle Montagen welche ausschließlich konzipiert sind, Lampen an Waffen zu montieren sind verboten

Geschrieben
Zur Jagd auf jedenfall nicht! :D

WH Björn

390726[/snapback]

Die Montage ist ohne Frage nicht gestattet. Es geht nur um die Frage, ob der Montageadapter ein verbotener Gegenstand ist.

Natürlich nur um einen zu besitzen und nie zu montieren !!!

Geschrieben
Die Montage ist ohne Frage nicht gestattet. Es geht nur um die Frage, ob der Montageadapter ein verbotener Gegenstand ist.

Natürlich nur um einen zu besitzen und nie zu montieren !!!

390729[/snapback]

Lt. WaffG sind verboten:

4.1

Vorrichtungen, die das Ziel beleuchten (z. B. Zielscheinwerfer) oder markieren (z. B. Laser oder Zielpunktprojektoren),

Die Montage an sich ist strenggenommen keine Vorrichtung, die das Ziel beleuchtet. Montage + Taschenlampe (auch nicht montiert) jedoch erfüllt IMHO diesen Tatbestand.

Der Besitz einer solchen Montage in D ist meiner unmaßgeblichen Meinung nach zumindest für Legal-Waffenbesitzer das gleiche wie Russisch-Roulett.

Geschrieben

Hallo

da haben wir mal wieder ein Verbot, daß nicht von einem § abgedeckt ist, und jeder, der damit betraut ist, nach seiner Tagesform auslegt. Erinnert mich sehr an den Anscheinsparagraphen, bei dem sogar Repetierlangwaffen als verboten galten, da sie dem Anschein des zuständigen Beamten einer Kriegswaffe glich. Zur Zeit ist es ein Stück Plastik. Wann ist für einem legalen Waffenbesitzer der Besitz von Isolierband verboten? Kann man ja wunderbar eine Lampe am Schaft befestigen. Statt das man hinterfragt, warum eigentlich Lampen und Laser und so ein Zeug verboten ist. Ich sehe keinen Sinn darin. Wieder einmal haben die zuständigen Beamten ihr Wissen aus Hollywoodactionfilmen und die Verbotsorgien feiern Hochkonjunktur.

Erinnert mich wiedermal an Asterix und Obelix, das Haus das Verrückte macht.

Steven

Geschrieben
@Harry

Warum Peinlich

Er hat gefragt, ob der Adapter verboten ist, darauf antwortete ich

Ja, ist verboten!

390728[/snapback]

Weil Deine Antwort so klang als wäre sie auf die SF bezogen. Vom Adapter war keine Rede.

Für Deine fundierte Auskunft im 2. Posting gibt es aber ein :icon14:

und ein "Sorry"

Geschrieben
Ich besitze eine led-taschenlampe

391692[/snapback]

Du besitzt eine LED Taschenlampe UND einen Photonen-Todesstrahl-Lampen-Glock-O-Matic-Adapter?

UND Du glaubst eine Selbstanzeige würde Dir noch helfen? :ninja: Schließ nicht ab und laß die Tür einen Spalt offen... Das MEK klingelt nicht gerne...

Gruß Gromit

Geschrieben
Du besitzt eine LED Taschenlampe UND einen Photonen-Todesstrahl-Lampen-Glock-O-Matic-Adapter?

UND Du glaubst eine Selbstanzeige würde Dir noch helfen? :ninja: Schließ nicht ab und laß die Tür einen Spalt offen... Das MEK klingelt nicht gerne...

Gruß Gromit

391699[/snapback]

nach dem Gutachten ist die halterung völlig egal. eine Taschenlampe, die sich dort montieren lässt ist demnach allerdings ein verbotener Gegenstand, egal ob man so einen adapter hat.

Geschrieben
eine Taschenlampe, die sich dort montieren lässt ist demnach allerdings ein verbotener Gegenstand

391878[/snapback]

... nee, die sprechen ja von einem verbotenen "Licht-Set." Also Lampe und Adapter... ist nur eins von beiden vorhanden, ist`s o.k.

Gruß Gromit

Geschrieben
... nee, die sprechen ja von einem verbotenen "Licht-Set." Also Lampe und Adapter... ist nur eins von beiden vorhanden, ist`s o.k.

Gruß Gromit

391885[/snapback]

Ist aber doch Käse. Dem Adapter selbst bescheinigen sie, dass er keine Verbotseigenschaften besitzt. Typisch deutsch.

Geschrieben
Statt das man hinterfragt, warum eigentlich Lampen und Laser und so ein Zeug verboten ist. Ich sehe keinen Sinn darin. Wieder einmal haben die zuständigen Beamten ihr Wissen aus Hollywoodactionfilmen und die Verbotsorgien feiern Hochkonjunktur.

Das Verbot von Zielbeleuchtungsvorrichtungen stammt ursprünglich aus dem Reichsjagdgesetz. Zweck war es die damals grassierende Wilderei zu erschweren.

Aus dem Jagdrecht hat es diese Regelung dann in das Waffengesetz geschafft.

Das klappte ganz ohne Hollywood. :bud:

Geschrieben

Hallo Jennerwein

ja die Beamten. Es war nach deren dafürhalten ja wohl nicht alles schlecht früher. Nur wozu ist das Verbot dann heute noch da? Um der Wilderei Einhalt zu gebieten kanns ja wohl nicht sein. Also doch eine Phobie, deren Ursache die Filmindustrie erschuf? Ein Verbot sollte einen Sinn haben. Also nachvollziehbar und erklärbar sein. Die einzige Erklärung aus der Ministerialbürokratie ist doch, daß das schon immer so ist und basta.

Steven

Geschrieben
Nur wozu ist das Verbot dann heute noch da? Um der Wilderei Einhalt zu gebieten kanns ja wohl nicht sein.

Reines Beharrungsvermögen von einer Regelung, die halt schon da ist.

Sinn macht es nicht.

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