erfgan Posted August 18, 2005 Share Posted August 18, 2005 Hallo zusammen, gibt es im neuen Waffenrecht ein Verbot obengenannte patrone zu schießen ? für informationen wäre ich dankbar . gruß mike Link to comment Share on other sites More sharing options...
reini Posted August 18, 2005 Share Posted August 18, 2005 keineswegs ! als sportschütze dürfen jedoch die dazugehörigen selbstladegewehre nicht "böse" aussehen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mausebaer Posted August 18, 2005 Share Posted August 18, 2005 Nicht im deutschen Waffenrecht. Beim Sportschiessen greift jedoch der kleine Anscheinsparagraph des § 6 AWaffV. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Wanderer Posted August 18, 2005 Share Posted August 18, 2005 Hallo zusammen,gibt es im neuen Waffenrecht ein Verbot obengenannte patrone zu schießen ? Als angehender Jungjäger muß ich meinen Senf dazugeben, weil ichs halt grad im Theorieunterricht gelernt habe: 7,62 x 39 erfüllt zwar die Kaliberbeschränkung von mehr als 6,5 auf stärkeres Schalenwild (außer Rehwild und Seehund), ist aber trotzdem nicht auf stärkeres Schalenwild zugelassen, weil die Forderung E100 = 2.000 Joule nicht erfüllt ist. Und, hab ich gelernt? Link to comment Share on other sites More sharing options...
kgp141 Posted August 18, 2005 Share Posted August 18, 2005 7,62 x 39 erfüllt zwar die Kaliberbeschränkung von mehr als 6,5 auf stärkeres Schalenwild (außer Rehwild und Seehund), ist aber trotzdem nicht auf stärkeres Schalenwild zugelassen, weil die Forderung E100 = 2.000 Joule nicht erfüllt ist. Und, hab ich gelernt? biggrin.gif Gelernt haste schon, nur hier im falschen Zusammenhang wiedergeben... Geht hier nicht um §19 BJG, sondern um §6 AVW, in dem es um vom Schießsport ausgeschlossene Waffen geht. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Colt Posted August 18, 2005 Share Posted August 18, 2005 Hallo zusammen,gibt es im neuen Waffenrecht ein Verbot obengenannte patrone zu schießen ? für informationen wäre ich dankbar . gruß mike 390404[/snapback] Hallo Mike, es gibt definitiv kein Verbot bezüglich der Pattrone 7,62x39, würde auch wenig Sinn machen da es mittlerweile Repetiergewehre in diesem Kaliber ebenfalls gibt, also nicht nur Halb- bzw. Vollautomaten. Gruß Colt Link to comment Share on other sites More sharing options...
Spahlholz Posted August 20, 2005 Share Posted August 20, 2005 Hallo Mike,es gibt definitiv kein Verbot bezüglich der Pattrone 7,62x39, würde auch wenig Sinn machen da es mittlerweile Repetiergewehre in diesem Kaliber ebenfalls gibt, also nicht nur Halb- bzw. Vollautomaten. Gruß Colt 390809[/snapback] Hallo, hier ohne Kommentar mal der § 6 aus der WaffVo. Gruss Spa Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) *)§ 1 Umfang der Sachkunde § 2 Prüfung § 3 Anderweitiger Nachweis der Sachkunde Abschnitt 2 - Nachweis der persönlichen Eignung § 4 Gutachten über die persönliche Eignung Abschnitt 3 - Schießsportordnungen; Ausschluss von Schusswaffen; Fachbeirat § 5 Schießsportordnungen § 6 Vom Schießsport ausgeschlossene Schusswaffen § 7 Unzulässige Schießübungen im Schießsport § 8 Beirat für schießsportliche Fragen § 6 Vom Schießsport ausgeschlossene Schusswaffen (1) Vom sportlichen Schießen sind ausgeschlossen: 1. Kurzwaffen mit einer Lauflänge von weniger als 7,62 Zentimeter (drei Zoll) Länge; 2. halbautomatische Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach den Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe hervorrufen, die Kriegswaffe im Sinne des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen ist, wenn a) die Lauflänge weniger als 42 Zentimeter beträgt, b ) das Magazin sich hinter der Abzugseinheit befindet (so genannte Bul-Pup-Waffen) oder c) die Hülsenlänge der verwendeten Munition bei Langwaffen weniger als 40 Millimeter beträgt; 3. halbautomatische Langwaffen mit einem Magazin, das eine Kapazität von mehr als zehn Patronen hat. (2) Das Verbot des Schießsports mit Schusswaffen und Munition im Sinne der Anlage 2 Abschnitt 1 des Waffengesetzes bleibt unberührt. (3) Das Bundesverwaltungsamt kann auf Antrag eines anerkannten Schießsportverbandes Ausnahmen von den Verboten des Absatzes 1 zulassen, insbesondere wenn es sich um in national oder international bedeutenden Schießsportwettkämpfen verwendete Schusswaffen handelt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Andrè1 Posted August 20, 2005 Share Posted August 20, 2005 Was soll uns die dicke 40 sagen? Daraus ergibt sich weder ein Verbot der 7,62x39 ,noch ein genereller Ausschluß vom Schießsport. Gruß André Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mausebaer Posted August 20, 2005 Share Posted August 20, 2005 Nein, aber dass § 6 Absatz 1 Ziffer 2. der AWaffV greift. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Ralf F. Posted August 20, 2005 Share Posted August 20, 2005 Nein,aber dass § 6 Absatz 1 Ziffer 2. der AWaffV greift. 391423[/snapback] ja aber doch ned für die patrone - sondern nur im zusammenhang mit entsprechenden waffen nach §6(1) AWaffV ... und dann auch nur beim sportlichen schießen ... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted August 20, 2005 Share Posted August 20, 2005 Nochmal §6.1.2 greift bei HALBAUTOMATISCHEN Waffen. Der Rest kann aussehen, wie er will und auch mit Patronen unter 40mm Huelsenlaenge geschossen werden. Sonst waere naemlich auch .22lfb "verboten". Kurz gesagt, die Patrone ist NICHT verboten. Link to comment Share on other sites More sharing options...
attila Posted August 21, 2005 Share Posted August 21, 2005 Schaffer hats hier am guten Beispiel 22 lfb einleuchtend erklärt. Das " Verbot " der 7,62 x 39 soll wohl die Kalaschnikow _Nachbauten eindämmen, schon klar, obwohl Unsinn da es eben Nachbauten in anderen Kalibern gibt. Aber muß trotzdem mal nachbohren: Vom Schießsport ausgeschlossene Schusswaffen (1) Vom sportlichen Schießen sind ausgeschlossen: 2. halbautomatische Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach den Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe hervorrufen, die Kriegswaffe im Sinne des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen ist, wenn a) die Lauflänge weniger als 42 Zentimeter beträgt, b ) das Magazin sich hinter der Abzugseinheit befindet (so genannte Bul-Pup-Waffen) oder c) die Hülsenlänge der verwendeten Munition bei Langwaffen weniger als 40 Millimeter beträgt; Ist die Patrone nun nicht erlaubt, wenn allle 3 Bedingungen erfüllt sind , also a + b + c oder ist das so zu verstehen, daß es ein " oder " dazwischen steht ? Eine halbautomatische Waffe, die Lauflänge mehr als 42 cm hätte und NICHT Bulpup System hätte , wäre wohl erlaubt ??? Sonst dürfte doch auch kein militärisch aussehender SL im Kal. 22 lfB verkauft werden oder Kal. 9 Luger, 45 ACP...... usw. Irgendwie zielt dieser Paragraph darauf ab, kurzläufige Uzi oder Skorpion-Nachbauten zu unterbinden, aber die schießen nun gerade nicht mit 7,62 x 39 Link to comment Share on other sites More sharing options...
der_sammler Posted August 21, 2005 Share Posted August 21, 2005 Nochmal §6.1.2 greift bei HALBAUTOMATISCHEN Waffen. Der Rest kann aussehen, wie er will und auch mit Patronen unter 40mm Huelsenlaenge geschossen werden. Sonst waere naemlich auch .22lfb "verboten". Kurz gesagt, die Patrone ist NICHT verboten. 391524[/snapback] Und auch nur bei HA die den Anschein ........ erwecken!! Z.B ist ie Molot Vepr Standart in 7,62x39 zum sportlichen Schiessen ok! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jennerwein Posted August 21, 2005 Share Posted August 21, 2005 "Militärisches Aussehen" alleine genügt nicht. Es muß der Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe nach dem KWKG erweckt werden und zusätzlich eine der weiteren Bedingungen erfüllt werden. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mausebaer Posted August 21, 2005 Share Posted August 21, 2005 @ Atti Vom Schießsport ausgeschlossene Schusswaffen (1) Vom sportlichen Schießen sind ausgeschlossen: 2. halbautomatische Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach den Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe hervorrufen, die Kriegswaffe im Sinne des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen ist, wenn a) die Lauflänge weniger als 42 Zentimeter beträgt, b ) das Magazin sich hinter der Abzugseinheit befindet (so genannte Bul-Pup-Waffen) oder c) die Hülsenlänge der verwendeten Munition bei Langwaffen weniger als 40 Millimeter beträgt; Leider handel es sich hier nicht um ein exklusives ODER. Dein Mausebaer Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted August 21, 2005 Share Posted August 21, 2005 Maeuschen, Jennerwein hnat doch genau das gesagt, es geht um Halbautomaten, die den Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe hervorrufen, nicht um Kaliber. Nur bei diesen Halbautomaten, die den Anschein...hervorrufen, ist <40mm Huelsenlaenge relevant, den Rest interessierts nicht. oder kurz: 7,62x39 ist NICHT verboten. Es darf nur nicht bei Anscheinshalbautomaten zum sportlichen Schiessen verwendet werden. Mein Gott, ist das alles krank, welch ein Land... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mausebaer Posted August 21, 2005 Share Posted August 21, 2005 Ich war halt mal eben etwas chatten und da war er dann schneller fertig als ich. Link to comment Share on other sites More sharing options...
der_sammler Posted August 21, 2005 Share Posted August 21, 2005 Ich war halt mal eben etwas chatten und da war er dann schneller fertig als ich. 391839[/snapback] UND bevor jetzt alle die AK-Clone in 7,62x40 kaufen, ............... kauft euch Mun mit, wenn es welche gibt! Denn die Waffe ist zwar im Kaliber 7,62x40 "zugelassen" aber die verwendung der 7,62x39 Mun ist verboten, auch wenn EIN Händler das anders sieht und auch an Sportschützen verkauft!!!!! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jennerwein Posted August 21, 2005 Share Posted August 21, 2005 Irgendwie kann ich das ganze Gezeter um die 7,62x39 sowieso nicht verstehen. In diesem Kaliber gibt es doch nur Vollmantelmunition und deren Verwendung in Langwaffen ist auf allen mir bekannten Schießständen nicht erlaubt. Wozu braucht man eigentlich so eine Kanone? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mausebaer Posted August 21, 2005 Share Posted August 21, 2005 Was kennst Du denn für Schiessstände? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jennerwein Posted August 21, 2005 Share Posted August 21, 2005 Was kennst Du denn für Schiessstände? 391848[/snapback] Um nur ein Beispiel zu nennen: Jagdklub Darmstadt Link to comment Share on other sites More sharing options...
der_sammler Posted August 21, 2005 Share Posted August 21, 2005 Irgendwie kann ich das ganze Gezeter um die 7,62x39 sowieso nicht verstehen. In diesem Kaliber gibt es doch nur Vollmantelmunition und deren Verwendung in Langwaffen ist auf allen mir bekannten Schießständen nicht erlaubt.Wozu braucht man eigentlich so eine Kanone? 391846[/snapback] Zum einen gibt es auch TM und HP-Mun, zum anderen : Auf was für Ständen ist den VM verboten? DJV-Stände, oder? Auf allen mir bekannten Ständen wird mit VM geschossen( jede Surplus-Mun hat VM-Geschosse, und viel an Sport-Mun auch), auf Bundeswehr-Anlagen DARF meistens nur VM verschossen werden. Wozu man "so eine Kanone" braucht? Brauchen tut man sicher keine " Kanone". Aber z.B auf Fuchs wirkt sie recht gut............... Link to comment Share on other sites More sharing options...
der_sammler Posted August 21, 2005 Share Posted August 21, 2005 Um nur ein Beispiel zu nennen: Jagdklub Darmstadt 391851[/snapback] "Jagdclub" Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jennerwein Posted August 21, 2005 Share Posted August 21, 2005 "Jagdclub" 391856[/snapback] Das ist wirklich peinlich! Für einen außerordentlich günstigen Beitrag von 80 Euro p. a. ist der Stand 20 Stunden pro Woche geöffnet und bietet: 6 x 100 Meter Großkaliber Laufender Keiler 2 x Kipphase 4 x 25 Meter Kurzwaffe bis 1500J 50 Meter KK Dazu ist die Mitgleidschaft im DJV und im DSB inklusive und es gibt keine Pflichtarbeitsstunden. peinlich peinlich Link to comment Share on other sites More sharing options...
der_sammler Posted August 21, 2005 Share Posted August 21, 2005 Das ist wirklich peinlich! Für einen außerordentlich günstigen Beitrag von 80 Euro p. a. ist der Stand 20 Stunden pro Woche geöffnet und bietet: 6 x 100 Meter Großkaliber Laufender Keiler 2 x Kipphase 4 x 25 Meter Kurzwaffe bis 1500J 50 Meter KK Dazu ist die Mitgleidschaft im DJV und im DSB inklusive und es gibt keine Pflichtarbeitsstunden. peinlich peinlich 391860[/snapback] Das ist wirklich günstig , hab ja auch nix gegen Jäger, bin ich ja selber ( auch). Aber auf welchem Stand außer da ist noch VM-Langwaffenmunition verboten? Gibt es eine Begründung für das verbot? Gibt es auch "Sportschützen" auf der Anlage?( wenn die Mitgliedschaft im DSB Inklusive ist) Trainieren ALLE mit Jagdmun?( die DSB-ler auf 100m auch?) Auch auf der 50m Bahn?WO gibt es den KK-VM-Mun?? Link to comment Share on other sites More sharing options...
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