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IGNORED

7,62*39


erfgan

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Geschrieben
Hallo zusammen,

gibt es im neuen Waffenrecht ein Verbot obengenannte patrone zu schießen :confused: ?

Als angehender Jungjäger muß ich meinen Senf dazugeben, weil ichs halt grad im Theorieunterricht gelernt habe:

7,62 x 39 erfüllt zwar die Kaliberbeschränkung von mehr als 6,5 auf stärkeres Schalenwild (außer Rehwild und Seehund), ist aber trotzdem nicht auf stärkeres Schalenwild zugelassen, weil die Forderung E100 = 2.000 Joule nicht erfüllt ist.

Und, hab ich gelernt? :D

Geschrieben

7,62 x 39 erfüllt zwar die Kaliberbeschränkung von mehr als 6,5 auf stärkeres Schalenwild (außer Rehwild und Seehund), ist aber trotzdem nicht auf stärkeres Schalenwild zugelassen, weil die Forderung E100 = 2.000 Joule nicht erfüllt ist.

Und, hab ich gelernt? biggrin.gif

Gelernt haste schon, nur hier im falschen Zusammenhang wiedergeben... :D

Geht hier nicht um §19 BJG, sondern um §6 AVW, in dem es um vom Schießsport ausgeschlossene Waffen geht. <_<

Geschrieben
Hallo zusammen,

gibt es im neuen Waffenrecht ein Verbot obengenannte patrone zu schießen :confused: ?

für informationen wäre ich dankbar :bb1: .

gruß mike :bb1:

390404[/snapback]

Hallo Mike,

es gibt definitiv kein Verbot bezüglich der Pattrone 7,62x39, würde auch wenig Sinn machen da es mittlerweile Repetiergewehre in diesem Kaliber ebenfalls gibt, also nicht nur Halb- bzw. Vollautomaten.

Gruß Colt

Geschrieben
Hallo Mike,

es gibt definitiv kein Verbot bezüglich der Pattrone 7,62x39, würde auch wenig Sinn machen da es mittlerweile Repetiergewehre in diesem Kaliber ebenfalls gibt, also nicht nur Halb- bzw. Vollautomaten.

Gruß Colt

390809[/snapback]

Hallo, hier ohne Kommentar mal der § 6 aus der WaffVo.

Gruss Spa

Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) *)

§ 1 Umfang der Sachkunde

§ 2 Prüfung

§ 3 Anderweitiger Nachweis der Sachkunde

Abschnitt 2 - Nachweis der persönlichen Eignung

§ 4 Gutachten über die persönliche Eignung

Abschnitt 3 - Schießsportordnungen; Ausschluss von Schusswaffen; Fachbeirat

§ 5 Schießsportordnungen

§ 6 Vom Schießsport ausgeschlossene Schusswaffen

§ 7 Unzulässige Schießübungen im Schießsport

§ 8 Beirat für schießsportliche Fragen

§ 6

Vom Schießsport ausgeschlossene Schusswaffen

(1) Vom sportlichen Schießen sind ausgeschlossen:

1. Kurzwaffen mit einer Lauflänge von weniger als 7,62 Zentimeter (drei Zoll) Länge;

2. halbautomatische Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach den Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe hervorrufen, die Kriegswaffe im Sinne des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen ist, wenn

a) die Lauflänge weniger als 42 Zentimeter beträgt,

b ) das Magazin sich hinter der Abzugseinheit befindet (so genannte Bul-Pup-Waffen) oder

c) die Hülsenlänge der verwendeten Munition bei Langwaffen weniger als 40 Millimeter beträgt;

3. halbautomatische Langwaffen mit einem Magazin, das eine Kapazität von mehr als zehn Patronen hat.

(2) Das Verbot des Schießsports mit Schusswaffen und Munition im Sinne der Anlage 2 Abschnitt 1 des Waffengesetzes bleibt unberührt.

(3) Das Bundesverwaltungsamt kann auf Antrag eines anerkannten Schießsportverbandes Ausnahmen von den Verboten des Absatzes 1 zulassen, insbesondere wenn es sich um in national oder international bedeutenden Schießsportwettkämpfen verwendete Schusswaffen handelt.

Geschrieben
Nein,

aber dass § 6 Absatz 1 Ziffer 2. der AWaffV greift.  :unsure:

391423[/snapback]

ja aber doch ned für die patrone - sondern nur im zusammenhang mit entsprechenden waffen nach §6(1) AWaffV ... und dann auch nur beim sportlichen schießen ...

Geschrieben

Nochmal §6.1.2 greift bei HALBAUTOMATISCHEN Waffen. Der Rest kann aussehen, wie er will und auch mit Patronen unter 40mm Huelsenlaenge geschossen werden. Sonst waere naemlich auch .22lfb "verboten".

:D

Kurz gesagt, die Patrone ist NICHT verboten.

Geschrieben

Schaffer hats hier am guten Beispiel 22 lfb einleuchtend erklärt.

Das " Verbot " der 7,62 x 39 soll wohl die Kalaschnikow _Nachbauten eindämmen, schon klar, obwohl Unsinn da es eben Nachbauten in anderen Kalibern gibt.

Aber muß trotzdem mal nachbohren:

Vom Schießsport ausgeschlossene Schusswaffen

(1) Vom sportlichen Schießen sind ausgeschlossen:

2. halbautomatische Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach den Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe hervorrufen, die Kriegswaffe im Sinne des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen ist, wenn

a) die Lauflänge weniger als 42 Zentimeter beträgt,

b ) das Magazin sich hinter der Abzugseinheit befindet (so genannte Bul-Pup-Waffen) oder

c) die Hülsenlänge der verwendeten Munition bei Langwaffen weniger als 40 Millimeter beträgt;

Ist die Patrone nun nicht erlaubt, wenn allle 3 Bedingungen erfüllt sind , also a + b + c oder ist das so zu verstehen, daß es ein " oder " dazwischen steht ?

Eine halbautomatische Waffe, die Lauflänge mehr als 42 cm hätte und NICHT Bulpup System hätte , wäre wohl erlaubt ???

Sonst dürfte doch auch kein militärisch aussehender SL im Kal. 22 lfB verkauft werden oder Kal. 9 Luger, 45 ACP...... usw.

Irgendwie zielt dieser Paragraph darauf ab, kurzläufige Uzi oder Skorpion-Nachbauten zu unterbinden, aber die schießen nun gerade nicht mit 7,62 x 39

Geschrieben
Nochmal §6.1.2 greift bei HALBAUTOMATISCHEN Waffen. Der Rest kann aussehen, wie er will und auch mit Patronen unter 40mm Huelsenlaenge geschossen werden. Sonst waere naemlich auch .22lfb "verboten".

:D

Kurz gesagt, die Patrone ist NICHT verboten.

391524[/snapback]

Und auch nur bei HA die den Anschein ........ erwecken!!

Z.B ist ie Molot Vepr Standart in 7,62x39 zum sportlichen Schiessen ok!

Geschrieben

"Militärisches Aussehen" alleine genügt nicht. Es muß der Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe nach dem KWKG erweckt werden und zusätzlich eine der weiteren Bedingungen erfüllt werden.

Geschrieben

@ Atti

Vom Schießsport ausgeschlossene Schusswaffen

(1) Vom sportlichen Schießen sind ausgeschlossen:

2. halbautomatische Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach den Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe hervorrufen, die Kriegswaffe im Sinne des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen ist, wenn

a) die Lauflänge weniger als 42 Zentimeter beträgt,

b ) das Magazin sich hinter der Abzugseinheit befindet (so genannte Bul-Pup-Waffen) oder

c) die Hülsenlänge der verwendeten Munition bei Langwaffen weniger als 40 Millimeter beträgt;

Leider handel es sich hier nicht um ein exklusives ODER. ^_^

Dein

Mausebaer :huh:

Geschrieben

Maeuschen, Jennerwein hnat doch genau das gesagt, es geht um Halbautomaten, die den Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe hervorrufen, nicht um Kaliber. Nur bei diesen Halbautomaten, die den Anschein...hervorrufen, ist <40mm Huelsenlaenge relevant, den Rest interessierts nicht.

oder kurz: 7,62x39 ist NICHT verboten. Es darf nur nicht bei Anscheinshalbautomaten zum sportlichen Schiessen verwendet werden.

Mein Gott, ist das alles krank, welch ein Land...

Geschrieben
Ich war halt mal eben etwas chatten und da war er dann schneller fertig als ich. ^_^

391839[/snapback]

UND bevor jetzt alle die AK-Clone in 7,62x40 kaufen, ...............

kauft euch Mun mit, wenn es welche gibt! :00000733:

Denn die Waffe ist zwar im Kaliber 7,62x40 "zugelassen" aber die verwendung der 7,62x39 Mun ist verboten, auch wenn EIN Händler :peinlich: das anders sieht und auch an Sportschützen verkauft!!!!!

Geschrieben

Irgendwie kann ich das ganze Gezeter um die 7,62x39 sowieso nicht verstehen. In diesem Kaliber gibt es doch nur Vollmantelmunition und deren Verwendung in Langwaffen ist auf allen mir bekannten Schießständen nicht erlaubt.

Wozu braucht man eigentlich so eine Kanone?

Geschrieben
Irgendwie kann ich das ganze Gezeter um die 7,62x39 sowieso nicht verstehen. In diesem Kaliber gibt es doch nur Vollmantelmunition und deren Verwendung in Langwaffen ist auf allen mir bekannten Schießständen nicht erlaubt.

Wozu braucht man eigentlich so eine Kanone?

391846[/snapback]

Zum einen gibt es auch TM und HP-Mun, zum anderen :

Auf was für Ständen ist den VM verboten?

DJV-Stände, oder?

Auf allen mir bekannten Ständen wird mit VM geschossen( jede Surplus-Mun hat VM-Geschosse, und viel an Sport-Mun auch), auf Bundeswehr-Anlagen DARF meistens nur VM verschossen werden.

Wozu man "so eine Kanone" braucht?

Brauchen tut man sicher keine " Kanone".

Aber z.B auf Fuchs wirkt sie recht gut...............

Geschrieben
"Jagdclub" :00000733:  :peinlich:

391856[/snapback]

Das ist wirklich peinlich! :rotfl2::rotfl2::rotfl2:

Für einen außerordentlich günstigen Beitrag von 80 Euro p. a. ist der Stand 20 Stunden pro Woche geöffnet und bietet:

6 x 100 Meter Großkaliber

Laufender Keiler

2 x Kipphase

4 x 25 Meter Kurzwaffe bis 1500J

50 Meter KK

Dazu ist die Mitgleidschaft im DJV und im DSB inklusive und es gibt keine Pflichtarbeitsstunden.

peinlich peinlich

Geschrieben
Das ist wirklich peinlich!  :rotfl2:  :rotfl2:  :rotfl2:

Für einen außerordentlich günstigen Beitrag von 80 Euro p. a.  ist der Stand 20 Stunden pro Woche geöffnet und bietet:

6 x 100 Meter Großkaliber

Laufender Keiler

2 x Kipphase

4 x 25 Meter Kurzwaffe bis 1500J

50 Meter KK

Dazu ist die Mitgleidschaft im DJV und im DSB inklusive und es gibt keine Pflichtarbeitsstunden.

peinlich peinlich

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Das ist wirklich günstig :00000733: , hab ja auch nix gegen Jäger, bin ich ja selber ( auch).

Aber auf welchem Stand außer da ist noch VM-Langwaffenmunition verboten?

Gibt es eine Begründung für das verbot?

Gibt es auch "Sportschützen" auf der Anlage?( wenn die Mitgliedschaft im DSB Inklusive ist)

Trainieren ALLE mit Jagdmun?( die DSB-ler auf 100m auch?)

Auch auf der 50m Bahn?WO gibt es den KK-VM-Mun??

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