wwalther Posted August 15, 2005 Share Posted August 15, 2005 ein neuer Arbeitskollege ist vor 2 Monaten aufgrund eines Umzuges das Bundesland gewechselt. Nun hat er vor 5 Wochen die WBK bei seinem Sacharbeiter beantragt. Da mein Kollege daher noch nicht lange in seinem neuen Wohnort wohnte, wollte der Sacharbeiter (bei uns die Polizei) erst bei seinem alten WO nachfragen, ob ein offenes Verfahren/Ermittlungen laufen. Das ganze würde dann so 1-2 Wochen dauern, jenachdem wie schnell die Anfrage zurück kommt. Mittlerweile sind 5! Wochen um und es hat sich nichts getan. Darauf hin, hat er die zuständige Behörde in seinem alten Wohnort angerufen. Der Sacharbeiter sagte nur, er wäre allein, da seine Kollegen im Urlaub wären. Und er würde nicht einsehen, die Arbeit seiner Kollegen mit zuübernehmen... und meinte dann nur...das kann noch 4-6 Wochen dauern!!!! Das kann doch echt nicht wahr sein. Kann man sich gegen solche Faulheit nicht wehren?? Bei uns in der Firma würde solch ein Verhalten zu fristlosen Kündigung führen!! Davon mal abgesehen, hat mein Nachbar (arbeitet beim LKA) gesagt, das man innerhalb von 24 Stunden alle Infos über den Diestweg bekommen kann. Link to comment Share on other sites More sharing options...
frosch Posted August 16, 2005 Share Posted August 16, 2005 Moin! Das ist zunächst einfach nur "Pech"... Sollte nach 3 Monaten die WBK von seiner jetzt zuständigen Behörde nicht ausgestellt sein, kann er eine Untätigkeitsklage vor dem Verwaltungsgericht einreichen. Gruß, frogger Link to comment Share on other sites More sharing options...
Glockmeister Posted August 16, 2005 Share Posted August 16, 2005 Das kann doch echt nicht wahr sein.Kann man sich gegen solche Faulheit nicht wehren?? 389512[/snapback] Da kann man wohl erst mal nichts machen. Es gibt die verschiedensten Gründe, warum es sich verzögert. Bis zu drei Monate bei einem WBK Antrag kann es schon mal dauern. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted August 16, 2005 Share Posted August 16, 2005 Da kann man wohl erst mal nichts machen. Es gibt die verschiedensten Gründe, warum es sich verzögert. Bis zu drei Monate bei einem WBK Antrag kann es schon mal dauern. 389535[/snapback] Mich wundert abgesehen von der sehr langen Urlaubszeit (nimmt der zwei Jahresurlaube am Stück, oder was ? ) nur eines: bisherige Erkenntnisse sollten eigentlich aus einer sauber geführten Waffenakte hervorgehen. Ich kann mir nur vorstellen, dass dies hier nicht der Fall ist und dort irgendein Hinweis vorhanden ist, der nicht näher dokumentiert worden ist. Und dann kann es tatsächlich sein, dass die Urlaubsvertretung auch davon nichts weiß - wenns nicht mal in der übersandten Waffenakte drinsteht. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Micha x Posted August 16, 2005 Share Posted August 16, 2005 Hallo.. Das "Spielchen"kenn ich auch...ob,s unbedingt an Faulheit liegt,weiss ich nicht. Schätze mal,da werden solche "unwichtigen"Dinge wie der WBK-Antrag erstmal nach ganz hinten gelegt und "wichtigere"sprich ältere Vorgänge abgearbeitet. Ich hatte auch schon mal Polizisten gesehen,die als Postzusteller für diverse Behörden tätig waren und auch deren Interessen wahrnehmen mussten..sozusagen als Sparmaßnahme der "öffentlichen Hand"....Bekannte bei der Polizei in meinem Umfeld hör ich immer,das die sich über Personalabbau und zusätzliche Arbeiten beschweren....die Wahrheit wird wohl irgendwo in der mitte liegen.. Die Kollegen sind in solchen Fällen immer im Urlaub....das ist wohl der Standard-Vertröstungsspruch....dann hat man sich endlich damit abgefunden,das der eigene Vorgang noch lange dauern kann und am nächsten Tag ist schon alles fertig..sowas passiert auch. Micha Link to comment Share on other sites More sharing options...
IMI Posted August 16, 2005 Share Posted August 16, 2005 Aber das gibts doch nicht!!! Muss da nicht in der Urlaubszeit jemand da sein, der den urlaubenden komeptent vertritt, und alle Geschäfte übernehmen kann? Link to comment Share on other sites More sharing options...
USPMichael Posted August 16, 2005 Share Posted August 16, 2005 Jein. Die Amtsgeschäfte müssen weiter ausgeführt werden und das ist ja hier der Fall. Das das nicht in vollem Umfang geschehen kann ist klar. Sonst müsste ich ja quasi eine komplette "zweite Schicht" vorhalten. Aber den Spruch Und er würde nicht einsehen, die Arbeit seiner Kollegen mit zuübernehmen... kenne ich von einigen meiner beamteten Kollege nauch. Aber das ist eine Minderheit. ML Link to comment Share on other sites More sharing options...
Smithy Posted August 16, 2005 Share Posted August 16, 2005 Von der DAK (Deutsche Angestellten Krankenkasse) warte ich jetzt seit 9 Monaten auf einen Bescheid. Untätigkeitsklagen werden mit "Zwischenmitteilungen" (immer dieselbe) verhindert und es kommen weder Zustimmung noch Ablehnung damit man nicht Klagen kann. Sowas gibts also ÜBERALL. Link to comment Share on other sites More sharing options...
turtle3840 Posted August 16, 2005 Share Posted August 16, 2005 joh - aber wehe wenn man mal die 14-tage frist zum anmelden einer waffe verpasst - dann ist gleich der höllenschlund offen! in meinem fall war es so, dass der händler einfach vergessen hatte die wbk zurückzuschicken (sollte nicht, kann aber mal passieren) und ich dann mit dem anmelden 3 tage zu spät dran war. mein sb hat mich mit den worten empfangen, dass ich grade noch an einem ordnungsgeld vorbeigeschramt bin! eigentlich eine frachheit! ike Link to comment Share on other sites More sharing options...
wahrsager Posted August 16, 2005 Share Posted August 16, 2005 joh - aber wehe wenn man mal die 14-tage frist zum anmelden einer waffe verpasst - dann ist gleich der höllenschlund offen! in meinem fall war es so, dass der händler einfach vergessen hatte die wbk zurückzuschicken (sollte nicht, kann aber mal passieren) und ich dann mit dem anmelden 3 tage zu spät dran war. mein sb hat mich mit den worten empfangen, dass ich grade noch an einem ordnungsgeld vorbeigeschramt bin! eigentlich eine frachheit! ike 389589[/snapback] du brauchst deine wbk ja auch nicht, um dem amt den erwerb einer waffe fristgerecht anzuzeigen. ein fax/anruf genügt, mit der erklärung dass die wbk noch nicht da ist. und warum das eine "frechheit" ist, das erklär mir mal... schliesslich hat er dir ja kein ordnungsgeld aufgebrummt, oder? Link to comment Share on other sites More sharing options...
IMI Posted August 16, 2005 Share Posted August 16, 2005 joh - aber wehe wenn man mal die 14-tage frist zum anmelden einer waffe verpasst - dann ist gleich der höllenschlund offen! in meinem fall war es so, dass der händler einfach vergessen hatte die wbk zurückzuschicken (sollte nicht, kann aber mal passieren) und ich dann mit dem anmelden 3 tage zu spät dran war. mein sb hat mich mit den worten empfangen, dass ich grade noch an einem ordnungsgeld vorbeigeschramt bin! eigentlich eine frachheit! ike 389589[/snapback] Das ist mir auch schon mal passiert. Mein Sachbearbeiter empfing mich mit ähnlichen Worten. Jedoch glaube ich nicht , dass er mir ein Ordnungsgeld verpasst hätte... Übrigens lag ich mit der Anmeldung eines Austauschlaufes 3 Monate über der Frist IMI Link to comment Share on other sites More sharing options...
Germanfritze Posted August 16, 2005 Share Posted August 16, 2005 Da muss ich fast lachen, ein wenig von uns entfernt, im netten Rheinischen E.-Kreis, warten die Schützenfreunde gemächliche knappe 6 Monate, auf den Voreintrag!!!! Und das jedesmal!!!! Kurz bevor diese dann ablaufen, wird sie dann plötzlich ausgestellt !!!! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted August 16, 2005 Share Posted August 16, 2005 6 Monate??? Ich gehe zu meinem SB, habe alles dabei, lege Geld auf den Tisch und gehe 10 min später mit einem Voreintrag wieder nach Hause. Und der Mann ist alleine für ganz Bielefeld. Da haben ich wohl Glück mit meinem SB Link to comment Share on other sites More sharing options...
Smithy Posted August 16, 2005 Share Posted August 16, 2005 6 Monate???Ich gehe zu meinem SB, habe alles dabei, lege Geld auf den Tisch und gehe 10 min später mit einem Voreintrag wieder nach Hause. Und der Mann ist alleine für ganz Bielefeld. Da haben ich wohl Glück mit meinem SB 389624[/snapback] Da hast Du Glück oder die haben "neueste dechnik" Im ernst: Wie ich unter "gelbe WBK" geschrieben habe hat ein Kumpel von mir auch am Montag die gelbe beantragt und am Mittwoch einen Einschreiber mit der Karte bekommen. Bei mir hat das auch wenn´s schnell ging (gleiches Amt) 3 bis 4 Wochen gedauert. Begründung damals dass das Führungszeugnis solange dauert. Anscheinden drücken die jetzt auch nur aufs Knöpfchen und es fliegt raus; wie man es von anderen Behörden schon öfter gehört hat. Früher wurde auch eine schriftliche Anfrage an das Einwohnermeldeamt gestartet. Dauerte ebenfalls. Aber DAS konnte man abkürzen indem man das Geld für das Telefongespräch bezahlt hat (kein Witz!!) . Edit: Wenn mehrere Stellen beteiligt sind und nur eine hängt hast Du Pech gehabt und dann kommt sowas raus. Das nennt sich dann "Dienstweg". Bei der BFA in Berlin dauert eine Akteneinsicht hochoffiziell 10 Tage weil die"ausgelagert" sind. Möchte gerne wissen wieviele Leute da eingespannt werden um die eine Akte zum Sachbearbeiter zu karren. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted August 16, 2005 Share Posted August 16, 2005 Da hast Du Glück oder die haben "neueste dechnik" Im ernst: Wie ich unter "gelbe WBK" geschrieben habe hat ein Kumpel von mir auch am Montag die gelbe beantragt und am Mittwoch einen Einschreiber mit der Karte bekommen. Bei mir hat das auch wenn´s schnell ging (gleiches Amt) 3 bis 4 Wochen gedauert. Begründung damals dass das Führungszeugnis solange dauert. Anscheinden drücken die jetzt auch nur aufs Knöpfchen und es fliegt raus; wie man es von anderen Behörden schon öfter gehört hat. Früher wurde auch eine schriftliche Anfrage an das Einwohnermeldeamt gestartet. Dauerte ebenfalls. Aber DAS konnte man abkürzen indem man das Geld für das Telefongespräch bezahlt hat (kein Witz!!) . Edit: Wenn mehrere Stellen beteiligt sind und nur eine hängt hast Du Pech gehabt und dann kommt sowas raus. Das nennt sich dann "Dienstweg". Bei der BFA in Berlin dauert eine Akteneinsicht hochoffiziell 10 Tage weil die"ausgelagert" sind. Möchte gerne wissen wieviele Leute da eingespannt werden um die eine Akte zum Sachbearbeiter zu karren. 389693[/snapback] Eine weitverbreitete Unsitte ist, dass manche SB vor jeder Erwerbserlaubnis generell und grundsätzlich die Zuverlässigkeit prüfen - selbst wenn drei Monate zuvor gerade erst die Regelprüfung nach § 4 Abs. 3 WaffG erfolgt ist oder eine andere Erlaubnis (z.B. Sprengstoffschein) erteilt worden ist. Aber selbst dann sind mehr als zwei Monate (in der Urlaubszeit von mir aus drei Monate) Wartezeit ein Unding ! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Glockmeister Posted August 16, 2005 Share Posted August 16, 2005 Eine weitverbreitete Unsitte ist, dass manche SB vor jeder Erwerbserlaubnis generell und grundsätzlich die Zuverlässigkeit prüfen - selbst wenn drei Monate zuvor gerade erst die Regelprüfung nach § 4 Abs. 3 WaffG erfolgt ist oder eine andere Erlaubnis (z.B. Sprengstoffschein) erteilt worden ist. 389705[/snapback] Das machen unsere Sachbearbeiter hier aber auch. Die fragen auch noch jedesmal bei der Staatsanwaltschaft nach ob noch eine Anklage offen ist. Link to comment Share on other sites More sharing options...
IMI Posted August 16, 2005 Share Posted August 16, 2005 Das machen unsere Sachbearbeiter hier aber auch. Die fragen auch noch jedesmal bei der Staatsanwaltschaft nach ob noch eine Anklage offen ist. 389712[/snapback] Die kennen Dich halt IMI Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted August 16, 2005 Share Posted August 16, 2005 Das machen unsere Sachbearbeiter hier aber auch. Die fragen auch noch jedesmal bei der Staatsanwaltschaft nach ob noch eine Anklage offen ist. 389712[/snapback] So ein Mumpitz. Auf das ZStV haben die keinen Zugriff und das regionale Register nach so kurzen Zeitabständen abzufragen, ist unnötig wie ein Kropf. Kein Wunder, wenn manche Behörden in Arbeit ersaufen, wenn sie ständig mit unnötigen Dingen belastet werden... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Offenbacher Posted August 16, 2005 Share Posted August 16, 2005 Bei meiner Behörde lief bis jetzt alles glatt, höflich gefagt wie lange die Ausstellung der neuen gelben WBK dauert, als Antwort: so 3-4 Wochen, erhalten. Nach 14 Tagen kam dann ein Einschreiben, da war die WBK drin, mit der Bitte die Verwaltungsgebühr in der nächsten Zeit zu überweisen. Es ist ja auch verwunderlich, das es hier in Südhessen mit der Genehmigung von mehr als 2 Kurzwaffen auf die grüne WBK klappt, wähernd in Nordhessen es da massive Probleme zu geben scheint, hat mir einer aus Nordhessen gesagt. Die zuständigen Behörden handhaben das je nach Landkreis anders, aber wieso??? Es gab schon Fälle, da sind die Antragsteller tatsächlich in einen anderen Landkreis gezogen, weil es da mit er WBK schneller oder problemloser ging. Es bleibt zu hoffen, das man auf einen SB trifft, der und Sportschützen Jägern und Sammlern positiv gegenüber eingestellt ist. Dann klappts auch mit der WBK. Gruß Michael Link to comment Share on other sites More sharing options...
USPMichael Posted August 16, 2005 Share Posted August 16, 2005 @Sachbearbeiter: In welchem zeitlichen Rahmen muss/soll eine erneute Prüfung der Zuverlässigkeit erfolgen? Mein SB wird jetzt wohl wieder eine durchführen. Letzte (und erste) war im November letzten Jahres. Der Zeitrahmen scheint für mich OK. ML Link to comment Share on other sites More sharing options...
Glockmeister Posted August 16, 2005 Share Posted August 16, 2005 Die kennen Dich halt IMI 389714[/snapback] Ach ich kann nicht klagen. Es dauert alles nur etwas länger. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted August 16, 2005 Share Posted August 16, 2005 @Sachbearbeiter: In welchem zeitlichen Rahmen muss/soll eine erneute Prüfung der Zuverlässigkeit erfolgen?Mein SB wird jetzt wohl wieder eine durchführen. Letzte (und erste) war im November letzten Jahres. Der Zeitrahmen scheint für mich OK. ML 389754[/snapback] Im Gesetz (§ 4 WaffG) steht, dass bei jeder Erlaubniserteilung u.a. eine Zuverlässigkeitsüberprüfung vorzunehmen ist. Die Frage ist, ob man unter Erlaubniserteilung 1. nur die Ausstellung von WBK, Waffenscheinen, Munitionserwerbsscheinen, Schießerlaubnissen etc. oder aber 2. auch Erwerbserlaubnisse auf vorhandenen WBK versteht. Meines Erachtens ist darunter Nr. 1 zu verstehen, da diese Personen in der Folge bereits der Regelüberprüfung unterliegen. Ob diese zwischendurch noch eine Waffe mehr in Besitz nehmen, macht sie waffenrechtlich nicht gefährlicher. Ich handhabe es deshalb so, dass ich bei weiteren Erwerbserlaubnissen nur dann die Zuverlässigkeit neu prüfe, wenn es frühere Erkenntnisse gab. Bei faulen Eier ist man nämlich um jede Waffe weniger froh, die man diesen mühsam wieder abnehmen, deren Aufbewahrungsort man ermitteln muss etc. Als ungeschriebene Regel hört man auch oft den Zeitraum von 6-9 Monaten, in welchem keine erneute Überprüfung veranlasst wird. Manche SB beschreiten einen Mittelweg und prüfen in Fällen nach o.g. Nr. 2 erst nach Erteilung der Erwerbserlaubnis die Zuverlässigkeit. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Smithy Posted August 16, 2005 Share Posted August 16, 2005 Bei mir hiess es mal "die letzte Überprüfung ist ja länger als 3 Monate her daher müssen wir....". Ist aber wohl auch so eine SELBST festgesetzte "Regel". Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted August 16, 2005 Share Posted August 16, 2005 Bei mir hiess es mal "die letzte Überprüfung ist ja länger als 3 Monate her daher müssen wir....".Ist aber wohl auch so eine SELBST festgesetzte "Regel". 389793[/snapback] Wenn jeder selbst Verurteilungen oder polizeiliche Erkenntnisse melden müsste, wäre das doch eine enorme Entlastung der Verwaltung, oder ? "Hier haben Sie meine WBK und die Waffen. Um den Widerruf komme ich wegen § soundso eh nicht mehr rum...." Link to comment Share on other sites More sharing options...
Smithy Posted August 16, 2005 Share Posted August 16, 2005 Wenn jeder selbst Verurteilungen oder polizeiliche Erkenntnisse melden müsste, wäre das doch eine enorme Entlastung der Verwaltung, oder ? "Hier haben Sie meine WBK und die Waffen. Um den Widerruf komme ich wegen § soundso eh nicht mehr rum...." 389802[/snapback] Ich meinte von der Behörde selbst festgelegter Zeitraum (=3Monate). DU auch?? Link to comment Share on other sites More sharing options...
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