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IGNORED

Einfuhr von Revolver und Desert Eagle Wechsellauf


IMI

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hi,

Heute kam per Post meine Verbringungserlaubnis (10,23 Euro) für die Einfuhr eines Revolvers und eines Wechsellaufes.

Für den Revolver ist mir das weitere Prozedere klar.

Anders beim Wechsellauf:

In einem Begleitschreiben, das der Verbringungserlaubnis beigefügt ist, steht folgendes:

"Ausserdem sind auf dem Lauf, sofern noch nicht vorhanden, folgende Angaben von einem Büchsenmacher einschlagen zu lassen:

-den Namen, die Firma, oder eine eingetragene Marke eines Waffenherstellers oder -händlers, der im Geltungsbereich dieses Gesetzes eine gewerbliche Niederlassung hat,

-die Bezeichnung der Munition,

-die Seriennummer (zweckmässig die Nummer der Hauptwaffe für die der Lauf gedacht ist) (§24 Abs.1 WaffG). Nach Beschuss und Nummerierung des Laufes durch einen Büchsenmacher sind die Waffen unter Vorlage der Beschussbescheinigung, sowie der Laufnummerieung in Ihre WBK eintragen zu lassen. Bitte die Fristen beachten!"

Nun ist mir folgendes unklar:

1. Muss man wirklich einen Herstellernamen in den Lauf schlagen lassen? Mein anderer, identischer Lauf den ich bereits mal in Deutschland gekauft habe, hat auch keinen Herstellernamen eingeschlagen.

2.Dachte ich immer, dass wenn ein Lauf etc. keine Seriennummer hat, es halt in der WBK vermerkt wird: "Keine Seriennummer"

3. Dachte ich, wenn man den Lauf nicht nutzt, muss er auch vorerst nicht beschossen werden, oder?

Was denkt Ihr dazu?

Danke

IMI

Geschrieben
Hi,

Heute kam per Post meine Verbringungserlaubnis (10,23 Euro) für die Einfuhr eines Revolvers und eines Wechsellaufes.

Für den Revolver ist mir das weitere Prozedere klar.

Anders beim Wechsellauf:

In einem Begleitschreiben, das der Verbringungserlaubnis beigefügt ist, steht folgendes:

"Ausserdem sind auf dem Lauf, sofern noch nicht vorhanden, folgende Angaben von einem Büchsenmacher einschlagen zu lassen:

-den Namen, die Firma, oder eine eingetragene Marke eines Waffenherstellers oder -händlers, der im Geltungsbereich dieses Gesetzes eine gewerbliche Niederlassung hat,

-die Bezeichnung der Munition,

-die Seriennummer (zweckmässig die Nummer der Hauptwaffe für die der Lauf gedacht ist) (§24 Abs.1 WaffG). Nach Beschuss und Nummerierung des Laufes durch einen Büchsenmacher sind die Waffen unter Vorlage der Beschussbescheinigung, sowie der Laufnummerieung in Ihre WBK eintragen zu lassen. Bitte die Fristen beachten!"

Nun ist mir folgendes unklar:

1. Muss man wirklich einen Herstellernamen in den Lauf schlagen lassen? Mein anderer, identischer Lauf den ich bereits mal in Deutschland gekauft habe, hat auch keinen Herstellernamen eingeschlagen.

Siehe den von Dir bereits zitierten § 24 Abs. 1 WaffG.  <_<

2.Dachte ich immer, dass wenn ein Lauf etc. keine Seriennummer  hat, es halt in der WBK vermerkt wird: "Keine Seriennummer"

Das sollte der Ausnahmefall sein, denn gerade die fortlaufende Nummer ist immens wichtig, um eine Waffe von der anderen unterscheiden zu können. In aller Regel wird der zuständige SB deshalb auf eine Nummer bestehen (nein, nicht das was ihr schon wieder denkt !  :D ) bevor die Waffe in die WBK eingetragen wird. Die Anordnung zur nachträglichen Kennzeichnung ergibt sich aus § 25 Abs. 2 WaffG. Zu beachten ist hierzu § 21 AWaffV wonach z.B. die auf mehreren Waffenteilen angebrachte Kennzeichnungen auf den selben Hersteller oder Händler hinweisen müssen.

3. Dachte ich, wenn man den Lauf nicht nutzt, muss er auch vorerst nicht beschossen werden, oder?

Das trifft für Privatpersonen nach der Regelung des § 12 Abs. 1 BeschussG zu. Gewerbetreibende haben § 3 BeschussG zu beachten (Inverkehrbingen erst nach erfolgtem Beschuss).

Geschrieben

Zu 1.

Der Knackpunkt beim § 24 Abs. 1 WaffG ist, daß dieser für ganze Schußwaffen geschrieben worden ist und bei der Umsetzung bzgl. wesentlicher Waffenteile schon für Verwirrung gesorgt hat (siehe auch u.a. deine Behörde).

Vom Ergebnis her muß auf der fertig beschossenen Waffe nur einmal ein Hersteller o.ä., eine Kaliberangabe (Munitionsangabe) und eine Waffen-Nr stehen.

Besorg Dir noch den passenden Verschluß und nimm Dein Griffstück und diesen neuen Lauf und Du wirst feststellen, daß Du schon einen Hersteller und eine S-Nr. hast.

Wo bei der DE jetzt die Kaliberangabe sitzen müßte, wirst Du wohl besser wissen, aber ich glaube vorne unter dem Lauf.

Zu 2.

Da mach Dir mal keinen Kopf drum. Eine (1) S-Nr hast Du ja schon (wahrscheinlich auf dem Griffstück). Paßt doch!

Sonstiges:

Warum mußt Du den WL eintragen lassen?

Die Beschriftung kann auch das Beschußamt machen (bei mir mit dem Laser).

VG

Christian 555

  • 3 Wochen später...
Geschrieben

um die alte frage nochmal aufzuwerfen:

einen Lauf für die desert eagle, den ich mir aus den usa zuschicken lasse:

muss ich diesen lauf nun beschiessen lassen, solange ich ihn nicht benutze?

meine behörde ging sicher davon aus, dass ich den lauf benutze, da sie mir schrieb, der lauf müsse beschossen werden.

aber solange der lauf unbenutzt im tresor liegt, ist doch kein beschuss nötig, oder?

ist der lauf für die desert eagle nun ein wechsel-/ oder austauschlauf :confused:

IMI

Geschrieben
Was denkt Ihr dazu?

Danke

IMI

387486[/snapback]

so wie ich das verstehe ist das Schreiben rechtlich nicht bindend, also kannst Du es einfach ignorieren. Hauptsache die Verbringungserlaubnis ist i.O.

dann einfach alles gem. Beschussrecht beschießen und beschriften lassen, fertig.

Wenn der SB fragt, sagst Du ihm, einfach, was Du gemacht hast.

Hersteller kommt nirgens auf eine Waffe drauf. Ob eine s/n auf den wechsellauf muss weißich allerdings nicht. (wenn, dann nicht die der Basiswaffe, sondern nur die ersten 3 Stellen)

"Wechselsysteme" brauchen meines wissens eine s/n

Geschrieben

Das Problem bei mir ist halt, dass ich zwar die Desert Eagle in .44 Mag habe, und nun einen .357er Lauf aus USA bestellt habe, jedoch den nötigen Schlitten NICHT habe, um den Lauf auch mit meiner Desert zum Laufen zu bringen.

Also was empfehlt Ihr mir zwecks Beschuss?!

Den kann ich ja folglich auch nicht machen lassen, oder kann ein Beschussamt auch einzelne Läufe beschiessen?

IMI

  • 9 Monate später...
Geschrieben

Da müßte schon gaaaanz zuuuufällig eine DE mit dem passenden Schlitten bei denen rumliegen, dann ginge es viiiielleicht.

Ruf doch mal an :gutidee:

Gruß

XP - 100

Geschrieben

Dann bringt es aber auch irgendwie nichts nur nen Lauf aus den Staaten mitzubringen. Weil wenn dann bekommst in Deutschland auch nur ein komplettes System (Lauf + Schlitten) aber bestimmt nicht einen einzelnen Schlitten.

Ich habe auch lange nach nem .357er System suchen müssen. Letztlich habe ich einem bei egun der ne .44er DE mit .357er WS erfolglos eingestellt hatte, dass .357er System für 200€ abgeschwätzt. :)

Dann nur noch eine LPA Kimme draufgebaut, los gings, seit dem liegt das .44er System überwiegend in der Ecke und wird nur noch zum Feuerspeien verwendet.

Geschrieben

1.

Dann bringt es aber auch irgendwie nichts nur nen Lauf aus den Staaten mitzubringen. Weil wenn dann bekommst in Deutschland auch nur ein komplettes System (Lauf + Schlitten) aber bestimmt nicht einen einzelnen Schlitten.

2.

Ich habe auch lange nach nem .357er System suchen müssen. Letztlich habe ich einem bei egun der ne .44er DE mit .357er WS erfolglos eingestellt hatte, dass .357er System für 200€ abgeschwätzt. :)...

1.

Es handelt sich ja um einen meiner geliebten 14" Läufe :gutidee: .

Ob nun ein komplettes WS, oder nur der Schlitten, wär mir egal. Kaufen würde ich beides gerne - nur wo?! :confused:

2.

Klar, 200 Euro ist ein guter Preis...

IMI

Geschrieben

1.

Es handelt sich ja um einen meiner geliebten 14" Läufe :gutidee: .

Ob nun ein komplettes WS, oder nur der Schlitten, wär mir egal. Kaufen würde ich beides gerne - nur wo?! :confused:

2.

Klar, 200 Euro ist ein guter Preis...

IMI

Also der 14 " Lauf ist ( angeblich) in D auch verfügbar, kostet halt ca.500€!

Komplettes WS müsste man mal nachfragen, aber am WE + Feiertag.....

Geschrieben

komplettes MK IX Wechselsystem kostet um die 1000€ in den USA ca. 800$.

Lohnt sich also nicht.

Da kann einer wohl nicht rechnen?!

800 $ sind knapp über 600 €, somit lohnt es sich vielleicht doch! ;)

Geschrieben

um die alte frage nochmal aufzuwerfen:

einen Lauf für die desert eagle, den ich mir aus den usa zuschicken lasse:

muss ich diesen lauf nun beschiessen lassen, solange ich ihn nicht benutze?

meine behörde ging sicher davon aus, dass ich den lauf benutze, da sie mir schrieb, der lauf müsse beschossen werden.

aber solange der lauf unbenutzt im tresor liegt, ist doch kein beschuss nötig, oder?

ist der lauf für die desert eagle nun ein wechsel-/ oder austauschlauf :confused:

IMI

.. ich meine, dass du den Lauf tatsächlich erste beschiessen lassen mußt wenn er auch geschossen werden soll. Andererseits sehe ich das Problem, dass wenn du einen Lauf unbeschossen in den Tresor legst du etwas Schwierigkeiten bei der Begründung deines Bedürfnisses haben dürftest (so ein Erwerb auf WBK grün) geplant ist. Ich gehe mal davon aus, dass es dir hier um Prinzip geht und du nicht noch für den Beschuss sparen must :) . Jedenfalls ein interessanter fall, sag doch mal wie es ausgegangen ist.

Das Problem bei mir ist halt, dass ich zwar die Desert Eagle in .44 Mag habe, und nun einen .357er Lauf aus USA bestellt habe, jedoch den nötigen Schlitten NICHT habe, um den Lauf auch mit meiner Desert zum Laufen zu bringen.

Also was empfehlt Ihr mir zwecks Beschuss?!

Den kann ich ja folglich auch nicht machen lassen, oder kann ein Beschussamt auch einzelne Läufe beschiessen?

IMI

bei uns beschießt das Beschussamt aus speziellen Vorrichtungen auch "Messläufe" :) , du müstest die spezielle Vorrichtung (Schlitten inkl. Griffstück z.B.) aber mitbringen :) .

Ich hätte ja gerne einen 357er Schlitten, aber ich krieg ja keinen :s84::s84::s84:

IMI

By the way, die Desert Eagle schießt mit .357 echt Schei... . Wenn es dir um den Rückstoß geht schieß doch einfach 9 Para und häng dir unten in den Abzugsbügel noch eine Kilo Mehl oder Zucker o.ä. :D

Geschrieben

.. ich meine, dass du den Lauf tatsächlich erste beschiessen lassen mußt wenn er auch geschossen werden soll. Andererseits sehe ich das Problem, dass wenn du einen Lauf unbeschossen in den Tresor legst du etwas Schwierigkeiten bei der Begründung deines Bedürfnisses haben dürftest (so ein Erwerb auf WBK grün) geplant ist....

Probleme mit dem Bedürfnis sehe ich nicht, da ich die Desert Eagle als Jäger habe...

Ausserdem darf mich doch keiner zwingen, alles auf einmal zu kaufen, oder? Was spricht denn schon dagegen, heute den Lauf und in einem Jahr den Schlitten zu kaufen. Aufgehoben ist doch schliesslich nicht aufgehoben.

IMI

p.s.:

Es handelt sich übrigens um eine Desert Eagle MK I.

Am liebsten wäre mir ein MK I, oder Mk VII 357er WS mit 10 Lauf. 6",oder 14" Lauf nehme ich aber auch.

Geschrieben

Probleme mit dem Bedürfnis sehe ich nicht, da ich die Desert Eagle als Jäger habe...

.. klar, das hat man häufiger so, dass sowas eher von Jägern geführt als von Sportschützen transportiert wird. Ich habe erstmal das Verwaltungsgericht befragen müssen bis meine Genehmigung eines sozial relavanten Kalibers (.50AE) hier in NRW erfolgte. Auf Jagdschein habe ich dann eine .500 S&W beantragt und in 4 gekauft, sehr nett :D .

Ich bin aber dennoch nicht deiner Meinung, dass du ein Bedürfnis hast einen Lauf für eine Waffe zu erwerben und die tatsächliche Gewalt darüber auszuüben, wenn die Möglichkeit zum Einsatz nicht besteht. Erschwerend (für den damit ggfs. befassten Verwaltungsrichter) kommt hier meines Erachtens hinzu, dass die fehlende Möglichkeit zunächst einmal nur eine beschussrechtliche und keine faktische ist. Ja, ja, ja, selbstverständlich besteht in deinem Fall sogar eine faktische Unmöglichkeit aber das möchte ich sehen wie du das erst in das gelangweilte Gesicht deines Rechtsanwalts und anschließend von dem in das des zuständigen Verwaltungsrichter reintexten läßt :D . Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass von dort auf die Möglichkeit zur Verwendung von Sparbüchern hingewiesen wird und angeregt wird den Kauf rückgängig zu machen und bei ausreichender Deckung auf dem Sparbuch einen erneuten Versuch zu unternehmen. Als nächstes möchtest du warscheinlich einwenden, dass möglich Dollarkursschwankungen vom momentanen Standpunkt aus betrachtet nur zu deinen Ungunsten ausgehen können und es sich sowieso um das Angebot des Jahrhunderts handelt. Ich vermute die werden sich unbeeindruckt abwenden und sagen, dann trage den Fangschuss doch mit der .50 AE an. Ich wage zu behaupten, dass dein nächster Einwand, dass du es bisher immer gewohnt warst, das Wild nach Anbringung des erfolgreichen Fangschusses noch selbst aus der Decke oder Schwarte schlagen zu können und dass das seit Verwendung der .50 AE nicht mehr möglich sei, da das Wild schon komplett gepellt vor dir liegen würde und selbst die Trichinenschau aufgrund fehlender Zwerchfellpfeiler oft genug gefärdert wäre nicht wirklich helfen kann.

Ich gehe mittlerweile jedem nur halbwegs gewinnbaren Streit mit meiner Waffenbehörde nicht mehr aus dem Weg (ist einfach effizienter weil schneller - es läuft immer häufiger sowieso aufs Verwaltungsgericht hinaus, warum das dann nicht so schnell wie möglich?). In deinem Fall würde ich mir aber die 30 € schnappen, den Beschuss machen lassen und mir anschließend ein neues Thema ausdenken, mit dem du deinen SB fordern kannst :D

Geschrieben

Da kann einer wohl nicht rechnen?!

800 $ sind knapp über 600 €, somit lohnt es sich vielleicht doch! ;)

Ja danke, Du bist schlau, ich bin blöd ;)

Ist wohl allgemein bekannt, dass die Verkaufspreise in Deutschland höher sind als in den USA. Ein komplettes WS kostet in Deutschland beim Händler etwa 1000€ und in den USA 800$.

Inkl. Zoll und MWSt. kostet ein aus den USA importiertes Systen ca. 800€ (also $ = €) plus Importerlaubnis, Beschuss und Ärger beim Zoll. So viel zu Deinen Rechenkünsten.

Geschrieben

Ja danke, Du bist schlau, ich bin blöd ;)

Ist wohl allgemein bekannt, dass die Verkaufspreise in Deutschland höher sind als in den USA. Ein komplettes WS kostet in Deutschland beim Händler etwa 1000€ und in den USA 800$.

Inkl. Zoll und MWSt. kostet ein aus den USA importiertes Systen ca. 800€ (also $ = €) plus Importerlaubnis, Beschuss und Ärger beim Zoll. So viel zu Deinen Rechenkünsten.

Wenn Du diesen Schluß für Dich selber ziehen möchtest, so bleibt Dir dies unbelassen!

Selbst bei 35 % Aufschlag, den Du errechnet hast für Zoll und MwSt. ist der Import selbst unter Berücksichtigung zusätzlicher Kosten von keinen 50 € in D immer noch rund 15 - 20 % günstiger als in D.

So viel zu Deiner interessanten Antwort! ;)

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