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IGNORED

Wieder mal neue gelbe WBK


Asgard

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Hallo, ich glaube Du hast ihn trotzdem nicht ganz gelesen....

hier der Auszug:

„Landwirtschaftliche Betriebe“ nach § 12 Abs. 4 Nr. 3 Buchstabe b umfassen u.a. Wein- und Obstbau und die Fischereiwirtschaft.

Aus einer Zusammenschau der Vorschriften des § 12 Abs. 3 Nr. 2, Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 und 3 Buchstabe b ergibt sich, dass es für den Transport von erlaubnisfreien Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen zum Weinberg und das Schießen aus solchen Waffen mit Kartuschenmunition oder pyrotechnischer Munition zum Zwecke des Vertreibens von Vögeln in Weinbergen eines Kleinen Waffenscheins und einer Schießerlaubnis nicht bedarf."

Das beantwortet doch Deine Fragestellung??? Oder?

Bezieht sich natürlich auch dann auf die Fischereiwirtschaft zum "gefühlvollen" Vertreibens der Kormorane...

PS:Ich wohne an der Grenze, und die Gegenseite am Grenzfluss erledigt aber da bestens die "Arbeit" mit nicht freigestellten Gegenständen, sodas hier nur im Weinberg geknallt wird.

Ah ja, danke ! :icon14: Hatte in Ziff. 10.15.4 vergeblich danach gesucht. Aber wenns in 12.4.3 drinsteht, ist ja alles in Butter. :)

Bezüglich deiner anderen Fragen, muss ich mich auf deinen Standpunkt stellen, das die Erwähnung der Tabelle 5 (anstelle der Tabelle 9) an sich nur ein redaktioneller Fehler (oder besser gesagt, ein Nichtverstehen der Beteiligten Verfasser des Machwerks von Waffentechnik und der Tabellen zur Beschussordnung) darstellen kann.

Wenn aber sogar das BKA noch vor ca.9 Monaten noch nicht einmal eine aktuelle Fassung der Tabelle 5 vorliegen hatte, kann man das verstehen.

Ich denke Fritzchen hier aus dem Forum hat denen dann mal eine nachgereicht. Ob sie dann "verstanden" wurde,....who knows. Ik hab da meene Zweifel.

Ich auch, mein lieber Muni. Ich auch. :D

Luftgewehre die wegen der Fertigung vor dem alten Stichtag, bzw. aus Wiederangliederung der DDR stammen, müssen nicht gekennzeichnet werden.Die waren auch schon nach altem Recht freigestellt und bereiteten auch damals schon keine Probleme. Warum sollten sie also heute speziell gekennzeichnet werden??

Wenn der Gesetzgeber das so gewollt hätte, hätte er nicht diese Teile fein säuberlich in Anlage 2 Abschnitt 2 UA2 Nr1 in Fälle nach Nr.1.1.(mit Kennzeichnungspflicht)  und in Fälle nach Nr.1.2 (ohne Kennzeichnung, da VOR dem früheren WaffG hergestellt, bzw. erst danach durch Beitritt gemäss Einigungsvertrag ins Bundesgebiet verbrachte) unterschieden.

Natürlich macht das im Einzelfall Abgrenzungsschwierigkeiten. In der Regel können die aber von der KT abgeklärt werden, und wenn nicht: In dubio pro reo..

Muni

376435[/snapback]

Das sehe ich auch so, aber eine Klarstellung in der VwV hätte keinem geschadet, oder ? B)

Grüssle

SB (geblendet von der Sonne - und dem Sachverstand von Muni natürlich ! ) :yes:

Geschrieben

Ach Sachbearbeiter,......da gibt es noch so viele Baustellen im WaffVwV-Entwurf, da mag ich überhaupt nicht dran denken wollen.

- Klarstellung, daß der § 29 I WaffG nur für eintragungspflichtige Waffen gilt und somit nicht für WS im kleineren und gleichen Kaliber bei vorhandener Basiswaffe.

- Gleiches gilt für § 34 II WaffG (Diese Punkte hatten wir ja schon mal in einem anderen Thread besprochen).

- Warum soll eine Munitionserwerbsberechtigung für ein obiges WS erst durch eine Eintragung in die WBK möglich werden (nach dem WaffVwV-Entwurf)?

Wir kennen doch aus dem gleichen Hause diese Schreiben, die genau etwas gegenteiliges aussagen bzw. ermöglichen:

Mitteilung des BMI IS5-681/280/9 vom 13.03.1995 und

Mitteilung des BMI IS7-681 280/9 vom 27.01.2004

Auch hier dünkt mir, als möchte man obige WS lieber eingetragen sehen und versucht, über die Munitionserwerbsschiene einer praktischen Anmelde- und Eintragungspflicht nahe zu kommen. :contra:

Immer durch die Hintertür!

Mal eine Frage am Rande: Vertritt uns überhaupt irgendjemand in diesen Punkten oder hat auf diese Problemfelder aufmerksam gemacht? :)

:bb1:

Geschrieben

Bezüglich der Einsteckläufe:

Einer meiner Bekannten hat einen MES für eine ganze Latte von Kalibern beantragt, die er per Einstecklauf aus seinen Flinten und Gewehren verschießen kann.

Der MES wurde problemlos erteilt. Kosten 25 EUR + paar zerqzuetschte....

Ein kleines Detail hatte die Behörde aber bei der Ausfertigung der Genehmigungsurkunde vergessen. Was das wohl für ein Detail war?

Gruß,

frogger

Geschrieben
Und das gleiche Spielchen liefe dann ja auch bei Einstecksystemen ab, nach denen bisher kein Hahn gekräht hat. Sehr sonderbar das ganze...

376904[/snapback]

Na nun mach hier mal keine Hektik, mein süßes Sachbearbeiterle! :wub:

No net Hurdle, sondern oane durdle! :beach:

Die Wechselsysteme kommen in der nächsten Runde drann. :D Mein FA hast sich ja auch die mir bereits zurückgeschickten Unterlagen wieder zurückreichen lassen und meditiert nun wieder über der ESt-Erklärung für '03. :rotfl2:

Ein guter Akt braucht seine Zeit. :P

Dein

Mausebaer

Archiviert

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