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IGNORED

Wechselsystem gleichen Kalibers f. OA15


Ghostsniper

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....

Christians Antwort war mir zu logisch. Da musste einfach was faul sein.  :)

Und das war es auch. Seine Argumentation überzeugt absolut und in 99,9 % der Praxisfälle wäre es so richtig.  :icon14:

....

370541[/snapback]

In der WS-Erwerbsache bei vorhandener und eingetragener Baiswaffe ist sie zu 100% richtig! Faul ist da gar nichts.

Die Ausnahme davon hast Du selbst beschrieben.

Keine Grundwaffe vorhanden, aber Erwerb eines WS beabsichtigt.

Hier braucht man (je nach WS / z.B.):

a. eine WBK mit Voreintrag (WBK grün - oder WBK rot ohne Voreintrag) oder ggf.

b. für ein Langwaffen-WS einen JS ggf. auch eine gelbe WBK

Nur in diesem Fall müßte das WS eingetragen und gemeldet werden.

Die Privilegierung des Erwerbers bzgl. der "Erwerbserleichterung inkl. der Melde- und Eintragungsfreiheit" kann hier mangels vorhandener WBK-Basiswaffe nicht greifen.

:bud:

:eclipsee_gold_cup:

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@Sachbearbeiter

Der Sonderfall

Ein Jäger ist nach §13 Abs 3 WaffG zum erlaubnisfreien Erwerb von Langwaffen berechtigt.

Er muß sie jedoch ebenfalls nach §13 Abs 3 WaffG innerhalb von 14 Tagen nach Erwerb anmelden.

Gemäß Anlage 1 Unterabschnitt 1 1.3 werden wesentliche Schußwaffenteile und Schalldämpfer den Waffen gleichgestellt, für die sie bestimmt sind.

Anwendung:

Ein Jäger erwirbt ein AR15 Wechselsystem ohne eine Basiswaffe zu haben.

Das Wechselsystem (Lauf + Verschluß) wird der Langwaffe gleichgestellt, für die sie bestimmt ist, also ist das Wechselsystem wie eine halbautomatische Langwaffe zu behandeln. Der Jäger darf im Ergebnis das Wechselsystem erlaubnisfrei erwerben, muß es jedoch im Gegensatz zu dem "Basiswaffenbesitzer mit WBK Eintrag" anmelden. Das Gleiche gilt auch für einzelne Läufe und Verschlüsse für Langwaffen.

Nur Besitzer einer Basiswaffe mit WBK Eintrag dürfen Wechselsysteme erlaubnisfrei ERWERBEN UND BESITZEN. Die Rechtsgringlage dafür hat Christian 555 bereits genannt.

Gruß,

frogger

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@Sachbearbeiter

Der Sonderfall

Ein Jäger ist nach §13 Abs 3 WaffG zum erlaubnisfreien Erwerb von Langwaffen berechtigt.

Er muß sie jedoch ebenfalls nach §13 Abs 3 WaffG innerhalb von 14 Tagen nach Erwerb anmelden.

Na dann haben wir ja sogar noch einen Sonderfall, den ich gar nicht bedacht habe.

In der Praxis hab ich sowas allerdings noch nicht erlebt. ^_^

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Na ja halt ohne Basiswaffe. :rolleyes:

Bei Dir war es eben aber trotzdem ein Jagdscheininhaber ohne Basiswaffe und ein Flintenlauf. :D

:bb1:

370582[/snapback]

Stimmt, aber den andern Fall hatte ich im Hinterstübchen. Bleibst bei zwei Ausnahmefällen ?

Oh, Regenpause draußen. Nix wie weg und aufs Radl schwingen... :D

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Andere Frage (habe ich auch schon mal im HA-Forum angerissen): WS zu AR 15 im größeren (nominell nach Laufdurchmesser), aber schwächeren Kaliber (9 Para WS zur Grundwaffe in .223)? Wenn normaler Voreintrag in grüner WBK nötig, hätte Erwerb als WS rechtliche Vorteile ggü. Erwerb kompletter Waffe? Z.B. bei Stückzahlberechnung für das Sportschützenkontingent.

Grüße aus Berlin

Jake C.

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Hi Jake,

unsere Ausführungen bezogen sich zu 99,999% auf die WS-Erwerbskiste im gleichen oder kleineren Kaliber. :)

In Deinem Fall (Aufrüstung, obwohl Du ca. 65-75% der Mündungsenergie verlierst) ist der Erwerb und Besitz nicht erlaubnisfrei, daher brauchst Du einen Voreintrag.

Dieses Vorhaben wird leider rechtlich - nach meiner Ansicht - so behandelt, als wenn es um einen ganzen SL in 9mm Para gehen würde.

Aber vielleicht ist der SB wegen dem Sportschützenkontingent einsichtig. :D:pro:

VG

Christian 555

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Hi Jake,

unsere Ausführungen bezogen sich zu 99,999% auf die WS-Erwerbskiste im gleichen oder kleineren Kaliber. :)

In Deinem Fall (Aufrüstung, obwohl Du ca. 65-75% der Mündungsenergie verlierst) ist der Erwerb und Besitz nicht erlaubnisfrei, daher brauchst Du einen Voreintrag.

Dieses Vorhaben wird leider rechtlich - nach meiner Ansicht - so behandelt, als wenn es um einen ganzen SL in 9mm Para gehen würde.

Aber vielleicht ist der SB wegen dem Sportschützenkontingent einsichtig. :D  :pro:

VG

Christian 555

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@Chris555:

Danke Für Deine Antwort, so ähnlich dachte ich es mir auch schon.

Grüße aus Berlin

Jake C.

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@Christian555

Diene Ausführungen sind soweit vollkommen richtig. Sie betreffen aber nur die Pflichten und Rechte des Käufers (WBK-Inhabers).

Der erlaubnisfreie Erwerb und Besitz eines Wechselsystems bedeutet zwar, daß der Erwerber den Erwerb nicht anmelden muß, aber der Verkäufer muß die Überlassung trotzdem an die Behörde melden, sonst hat er ein Problem.

Das ist ein kleiner Unterschied.

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NEIN Jennerwein,

bei einem Erwerb eines WS im gleichen oder kleineren Kaliber bei vorhandener Basiswaffe muß der Behörde überhaupt nichts gemeldet (Vergleichsmitteilung) werden.

Nicht vom Verkäufer und nicht vom Käufer! Basta!

Lies Dir bitte noch einmal meinen Beitrag vom 12.28 und 14.59 durch.

Ganz langsam und mit Gesetzestext. :gutidee:

Und dann schau Dir hierzu mal SB`s Antwort an, wenn Du mir schon nicht glaubst.

Lediglich beim Erwerb eines WS ohne Basiswaffe oder beim Erwerb eines WS mit größerem Kaliber muß gemeldet (und eingetragen) werden.

@SB sagt doch bitte nur einen Satz dazu, bevor wieder seitenlange Diskussionen folgen.

VG

Christian 555

:bb1:

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Hallo,

hier mal ne Preisfrage zum WS.

Was ist zum Beispiel wenn ich mit meinem XR 15 und montiertem WS (.22lfb) zum schießen fahre und in eine Polizeikontrolle komme. Machen sie mal den Koffer auf sagt dann der freundliche Herr in grün und zeigen sie mir mal zu dieser Waffe die sie da haben den Eintrag in der WBK. Den Eintrag hast Du natürlich nicht weil ja alle sagen man braucht so etwas nicht eintragen zu lassen.Also hast du ne Waffe dabei für die Du erstmal keinen Eintrag hast. Richtig?? Das System im Kal .223 hast Du natürlich zu Hause. Wie ist es dann erst mit der Mun. im Kal . 22 lfb die ja auch nirgends eingetragen ist. Ich glaube wenn das so läuft bekommt man ein Problem das man natürlich irgendwie lösen kann ,aber welches natürlich unnötig ist.

Gruß Garandschütze

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Wo steht bei Deinem AR die Typenbezeichnung?

Und die Serien-Nr?

Und das Kaliber?

Bei mir immer auf dem Lower!!!

Alles klar!? <_<

Nennenswerte Unterschiede kann ich an der Laufmündung bei einem .223 Upper und einem .22 Upper nicht wirklich erkennen.

:D

Das mit der Muni und dem BMI-Schreiben bzgl. des Munierwerbs bei nichteingtragenem WS im gleichen oder kleineren Kaliber findest Du auch in diesem Threat.

Mußt Du selber suchen. :P

Wer kontrollieren will, hat sich halt auszukennen!

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Wo steht bei Deinem AR die Typenbezeichnung?

Und die Serien-Nr?

Und das Kaliber?

Bei mir immer auf dem Lower!!!

Alles klar!? <_<

Nennenswerte Unterschiede kann ich an der Laufmündung bei einem .223 Upper und einem .22 Upper nicht wirklich erkennen.

:D

Das mit der Muni und dem BMI-Schreiben bzgl. des Munierwerbs bei nichteingtragenem WS im gleichen oder kleineren Kaliber findest Du auch in diesem Threat.

Mußt Du selber suchen. :P

Wer kontrollieren will, hat sich halt auszukennen!

371270[/snapback]

die Kal. Angabe steht vorn unter dem Lauf . 223 !!!

Das kleiche kann dir auch mit einer Pistole passieren da kann man den Unterschied schon erkennen. .45 ACP oder .22lfb 9 Para und da Stht es auf dem Schlitten

Gruß

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Und?

Hat schon mal ein Dich überprüfender Polizist die Schieblehre gezückt? :rotfl2:

Wie oft ist Dir überhaupt so eine Kontrolle schon passiert? :o

Die können sogar per Funk "Rechtsauskunft" einholen.

Da passiert Dir gar nichts!

Ihr schreit ja alle förmlich wieder nach einer Anmelde- und Eintragungspflicht für WS (im gl. und/oder kl. Kaliber bei eingetr. Basiswaffe).

Typisch Deutsch! :peinlich:;)

PS:

Wer kontrollieren will, hat sich halt auszukennen!

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Habt ihr wirklich so eine hohe Kontrolldichte, da wo ihr wohnt und dann noch von unkundigen Beamten?

Ich fahre seit Jahrzehnten mit Waffen durch ganz Europa und natürlich auch Deutschland. Außer an Flughäfen hat noch nie einer meine WBK und die Waffenummer geprüft, nicht mal an Grenzübergängen, wo ich sogar auf Waffen hingewiesen habe. Meistens sag ich aber auch nichts, dann fragt auch keiner was und man wird nicht aufgehalten (Landgrenze EU Länder). Man muss ja nicht immer gleich zu jeder uniformierten Frau rennen, so nach dem Motto: bitte bitte, kontrollieren sie mich, ich bin ein gefährlicher Waffenbesitzer!

Natürlich kann man sich immer was zusammen basteln, wonach hier und da unter Umständen dies geschieht, ich versuche das ja auch seit Jahren, in dem ich immer mal Lotto spiele. Es gibt aber auch das Risiko, wonach einen ein Spliter von einem Satelliten oder Meteoriten (eventuell Tempel 1) auf den Kopf fällt, aber trotzdem laufen noch sehr wenige täglich mit einem Kevlar-Helm rum.

Gruß

Makalu

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@SB sagt doch bitte nur einen Satz dazu, bevor wieder seitenlange Diskussionen folgen.

VG

Christian 555

:bb1:

371257[/snapback]

Okay: Christian555 hat recht ! :)

Im übrigen zu dem hier:

Ihr schreit ja alle förmlich wieder nach einer Anmelde- und Eintragungspflicht für WS (im gl. und/oder kl. Kaliber bei eingetr. Basiswaffe).

Typisch Deutsch!

hat er auch Recht ! Wahrlich unverständlich, da sich merkwürdigerweise beim nach altem WaffG schon freigestellten Einstecklauf noch nie einer aufgeregt hat. :gaga:

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Hi, es geht doch nicht darum ob man kontroliiert wird oder nicht , es geht nur darum irgendwelchem Ärger der unnötig ist aus dem Weg zu gehen. Aber ich kann mir trotzdem nicht vorstellen das ich mit einer Pistole .45 und einem WS 9Para zum Händler gehe und mir Mun 9Para kaufen kann wenn das WS nicht eingetragen ist. Was ist bei einer LW .308 mit WS .223 kann ich da einfach hingehen und mir Murmeln im Kal .223 kaufen obwohl es nicht eingetragen ist? Ich glaube wohl nicht.

Ihr dürft mich nicht falsch verstehen ich habe es auch gern einfach und natürlich günstig( ich meine die Einträge) bloß möchte ich auf der sicheren Seite sein.

Aber es gibt hier so viel Meinungen da bilde ich mir lieber meine eigene Meinung.

Gruß Garandschütze

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