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IGNORED

WBK beantragen.. zusätzlich die gelbe!


mutzmutz

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

werde am Freitag den Antrag über das Bedürfnis zum Erwerb einer Waffe (gem. § 14 WaffG und § 8 WaffG) beim RSB einreichen :D

Bei diesem Bedürfnis habe ich eine 9mm Para angeben, was ja einer grünen WBK entspricht.

Nun möchte ich aber auch noch die gelbe gleich mithaben. Muss ich das über den RSB oder über den Sacharbeiter der Polizei laufen lassen, bzw. muss der RSB dafür auch sein ok geben?

Danke!

Geschrieben

ok, danke.

Dann müsste es ja reichen, wenn ich unter:

Ich beantrage folgende Waffen:

1. Art: Pistole 9mm Para

und unter

2. Art: Gewehr ohne Kaliberangaben

eintrage.

Beim Gewehr bin ich mir halt noch nicht so sicher, was ich mir da anschaffen soll.

Geschrieben
Quatsch. Oder etwas genauer: QUATSCH.

C.

356208[/snapback]

Was genau ist den QUATSCH, lieber carcano?

- Die Anfrage von mutzmutz?

- Die Antwort von KMD und MP?

- Die Schlussfolgerung von mutzmutz?

Bitte etwas genauer, damit wir alle von Deiner Weisheit profitieren und klüger werden.

MP

Geschrieben

hier hast Du die korrekte Antwort:

Um erstmalig eine Gelbe oder Grüne WBK zu beantragen muss der Schütze beim zuständigen Ordnungs- oder Landratsamt, Abt. Waffenwesen eine Verbandsbescheinigung eines anerkannten Schießsportverbandes (hier Sächsischer Schützenbund) vorlegen, in der bescheinigt wird, dass der Schütze

seit 12 Monaten Mitglied in einem Schützenverein ist

regelmäßig am Schießtraining teilnimmt

dass die beantragte Waffe für eine Disziplin der Sportordnung erforderlich und geeignet ist

das für diese Disziplin Traningsstätten verhanden sind

Die Vorlage einer Verbandsbescheinigung (Bedürfnis) ist für jede weitere Waffe der Grünen WBK notwendig, Waffen der Gelben WBK dürfen ohne nochmalige Bedürfnisprüfung erworben werden. Der Besitzer muss nur den Kauf der Waffe innerhalb von 14 Tagen beim Ordnungsamt/Landratsamt anzeigen

Das heisst: Du beantragst Deine 9mm Para und ein Gewehr Kal. xx

Da es in der gelben keinen Voreintrag gibt, spielt dies keine Rolle

Geschrieben

In einem parallelen Thread war das Thema teilweise schon erörtert worden.

1. Du stellst Anträge auf zwei waffenrechtliche Erlaubnisse mit unterschiedlichen Voraussetzungen; demzufolge nimm auch zwei getrennte Antragsformulare (mit RSB telefonisch abklären, daß sie dir nur einmal die Gebühr berechnen, weil es ja ein einheitlicher Prüfungsvorgang ist).

2. Du beantragst eine gelbe WBK, nicht eine Waffe aufgrund gelber WBK. Dementsprechend muß dir das Bedürfnis auch nicht für eine Waffe bescheinigt werden, sondern für die 4 Waffenarten des § 14 Abs. 4 WaffG. Entsprechend hast du auch das Formular auszufüllen (also in dem dafür falsch formulierten Feld "zu erwerbende Waffe":

"Waffen nach § 14 Abs. 4 WaffG [Einzellader-Langwaffen mit glatten und gezogenen Läufen, Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen, Enzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition, sowie mehrschüssige Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung]".

3. Wenn die Behörde zwanghaft darauf besteht (aber auch NUR dann und sonst nicht, also erst auf nachhaltiges Drängen), so kannst du noch konziliant dazu angeben / hinzusetzen:

"als erste Waffe aufgrund der Sportschützen-WBK wird voraussichtlich ein ***-Gewehr erworben werden".

4. Aber mehr nicht.

Carcano

Geschrieben

mmh.. hört sich gut an.

Aber leider gibt es nur Anträge zu gem. § 14 WaffG und § 8 WaffG auf der RSB Homepage.

Werde Montag dort mal anrufen.

Vielen Dank

Geschrieben

gestern hatte ich ein sehr nette Gespräch mit dem RSB.

Da mein Verein in Rheinland-Pfalz ist, ich aber in NRW wohne ist es nicht so einfach mit einer Sportschützen-WBK (gelb).

Denn, ich müsste für jede Waffe die ich haben will, einen Antrag beim RSB einreichen, wo dann das Bedürfnis geprüft wird.

So verlangt das die zuständige Behörde in NRW. :gaga:

Wenn ich in Rheinland-Pfalz wohnen würde, wäre dies nicht so :boese040:

Wenn ich bedenke, das ich gerade mal 100 Meter von der Landesgrenze weg wohne....

Also habe ich es bei der grünen WBK belassen....

Geschrieben
carcano... ich glaube Du badest ein bischen zu heiss!!

Deine Antworten hier im Forum sind nicht gerade hilfreich, bzw. sind eher überflüssig :peinlich:

357344[/snapback]

Vielleicht haben ihm Volbou und andere Mut gemacht, sein wahres ich zu zeigen? :confused:

duck' un' wech

;)

Geschrieben
Deine Antworten hier im Forum sind nicht gerade hilfreich, bzw. sind eher überflüssig

357344[/snapback]

Überflüssig ist dein weinerliches Geseire.

Entweder du willst eine gelbe WBK.

Weil sie dein Recht ist und du die Voraussetzungen dafür erfüllst.

Dann setzt du dein Recht auch durch.

Oder du hältst den Schnabel und kriechst weiter auf dem Bauch. Dann verdienst du auch keine gelbe. Jetzt klar?

Carcano

Geschrieben

Ne, da muss ich auch mal Carcano recht geben.

Hier wird immer rumgeheult, dass das hier und da so schwierig ist, aber keiner macht was.

Wenn ein Bundesland ein rechtswidriges Gehabe an den Tag legt, dann kann man von einem erwachsenen Bürger erwarten, dass er dagegen klagt! Wo ist das Problem?

Die Behörden erwarten, dass sich der Waffenbesitzer an das Recht hält, genauso kann es aber auch der Waffenbesitzer von den Behörden erwarten. Wenn nicht sind die Gerichte dafür zuständig. Ich habe immer den Eindruck, je weiter im Norden oder Osten, desto mehr lassen sich die Steuerzahler von den abzockenden Behörden gefallen.

Auch wenn Carcano es etwas seltsam ausdrückt, er hat recht! Das Ar...gekrieche von einigen in Deutschland ist wirklich die Härte.

Gruß

Makalu

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

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