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IGNORED

Regelüberprüfung nach § 4Abs. 3 WaffG


Luger

Empfohlene Beiträge

Gast God of Hellfire
Geschrieben
und nicht nur MTV schauen.

Bucki

...wenn ich Farbige in häßlicher, schlechtsitzender Kleidung sehen will, dann kann ich das jeden Tag im Reallife tun.

Geschrieben
...wenn ich Farbige in häßlicher, schlechtsitzender Kleidung sehen will, dann kann ich das jeden Tag im Reallife tun.

Politisch unkorrekt :

Angehörige einer Etnischen Minderheit mit africanischen Wurzeln und unvorteilhafter Bekleidung die aber ihren besonderen kulturellen Hintergrund betont.

MFG.

Bucki der immer politisch voll auf der Höhe ist. :rolleyes:

Geschrieben

Hm, interessant mit dem neuen Urteil. Das OVG Rheinland-Pfalz war ja das erste, das schon so entschieden hatte.

Da fragt man sich, ob in Zukunft eine Polizeikontrolle mit Halterabfrage auch kostenpflichtig wird.

Der Vergleich hinkt, denn die ist im Gegensatz zur Regelprüfung nicht gesetzlich vorgeschrieben.

Geschrieben

Irgendwo im vorgenannten Text steht das die SB ja sowieso bezahlt werden,

Dem möchte ich mich anschließen! Was denn bitteschön verursacht denn dann die

zusätzlichen kosten in höhe von 26€?? Das Porto kanns ja nicht sein!

Wofür also nochmal bezahlen,? Damit die Herren oder Damen etwas tun für Ihr Geld???

Wenn ich so genau darüber nachdenke, frage ich mich, für wen unsere Politiker arbeiten??????????

Für die Deutschen Bürger kanns ja nicht sein!!!!!!!!!!!!

Die habe doch diese Robin Hood Manieren, nur glauben die die Deutschen Bürger wären reich!

Und verschleudern dann das erwirtschaftete unter den (Armen?????) oder in den eigenen Reihen!

:teufel_17: :teufel_17: :teufel_17: :teufel_17: :teufel_17: :teufel_17: :teufel_17: :teufel_17: :teufel_17:

Geschrieben
Würde man laut Mausebär z.B. für die WBK-Erteilung keine Gebühren erheben, müssten alle Steuerzahler diese tragen. Und das kann ja wohl so nicht richtig sein, oder ?

Ach!Aber das die Allgemeinheit die Kosten für unnötige Gerichtsverhandlungen(auch wenn man weis,das man verliert)trägt,blos weil irgendein Beamter (wie Mouche schon gesagt hat:Es ist ja noch weit bis zur Pensionierung)etwas durchziehen will das noch nichtmal vom Gesetz her vorgeschrieben ist,sondern seine persönliche Einstellung ist,das ist richtig?Das jede Verwaltungsbehörde ihr eigenes Süppchen kocht, was natürlich von allen Steuerzahlern getragen wird,das ist richtig?Wenn ich hier so mitlese muss ich feststellen das Mouche in jedem Punkt Recht hat.Gerade im Schützenwesen machen viele SB´s was sie wollen und werden noch von oben gedeckt.Natürlich auf Kosten aller Steuerzahler.Und das ist richtig???????????? :: :gaga:

Gast Nightingale
Geschrieben
:contra: Hallo an alle Regelüberprüften,

hat jemand mit Erfolg Widerspruch eingereicht? (siehe Anhang)

Aus aktuellem Anlass, bitte klärt mich mal auf, wie das mit der Regelüberprüfung überhaupt zu verstehen ist. Wie oft wird überprüft?

"Regelmäßig, jedoch mindestens nach Ablauf von 3 Jahren" könnte auch bedeuten 1x im Jahr für 26,- bis 512,- € Gebühr?

Geschrieben
Aus aktuellem Anlass, bitte klärt mich mal auf, wie das mit der Regelüberprüfung überhaupt zu verstehen ist. Wie oft wird überprüft?

"Regelmäßig, jedoch mindestens nach Ablauf von 3 Jahren" könnte auch bedeuten 1x im Jahr für 26,- bis 512,- € Gebühr?

Wenn sich das mit den Kosten Bundesweit durchsetzt, dann wird der Turnus der Regelmässigkeit wohl immer kleiner werden. Und wenn die ersten mit höheren Gebühren durchkommen, steht uns da auch noch was bevor. Aber wir haben es ja ( wenn auch nicht mehr lange, wenn das so weitergeht )

Greetz

PetMan

Geschrieben
Irgendwo im vorgenannten Text steht das die SB ja sowieso bezahlt werden,

Dem möchte ich mich anschließen! Was denn bitteschön verursacht denn dann die

zusätzlichen kosten in höhe von 26€?? Das Porto kanns ja nicht sein!

Das muss man doch differenzieren. Es geht bei der Regelprüfung nicht um die Löhne und Gehälter der SB (die ergeben sich aus Qualifikation und Stellenbewertung), sondern um den Verwaltungsaufwand, der gemäß § 4 Abs. 3 WaffG betrieben werden MUSS. Ermittelt werden hierzu in einem komplizierten Verfahren zunächst für jede Abteilung die Stundensätze anhand einer Leistungs/Kostenrechnung. In diesen sind auch die Raumkosten etc. enthalten.

Der Verwaltungsaufwand für vorgenommene Amtshandlungen ist von den Antragstellern zu bezahlen bzw. wenn auf andere Weise (gesetzlich vorgeschrieben) eine Amtshandlung für den Gebührenschuldner vorgenommen wird. Und genau das ist bei der Regelprüfung der Fall.

Da in der WaffKostV kein Gebührentatbestand in den Abschnitten I und II festgelegt worden ist, bleibt nur die Berechnung nach Abschnitt III Ziff. 1 unter Beachtung der Grundsätze des § 9 Verwaltungskostengesetz (Ermittlung der Höhe von Rahmengebühren).

Wenn sich das mit den Kosten Bundesweit durchsetzt, dann wird der Turnus der Regelmässigkeit wohl immer kleiner werden.

Das glaub ich kaum, denn die Waffenbehörden sind schon jetzt genug damit beschäftigt, den Drei-Jahres-Rhythmus überhaupt einhalten zu können. Zum Teil sind pro Jahr mehrere Tausend Kandidaten zu prüfen. Das dauert viele Wochen, bis alles über die Bühne ist.

Die Stadt Hamburg hat meines Wissens nach Inkrafttreten des neuen WaffG sogar dagegen geklagt, dass der Turnus von 5 auf 3 Jahre reduziert worden ist und angekündigt, dass die Regelprüfungen in der Praxis nicht rechtzeitig durchgeführt werden, wenn nicht mehr Personal dafür zur Verfügung gestellt wird.

Geschrieben

@Sachbearbeiter

Mal eine Frage:

Als Waffenbesitzer ist man beim Einwohnermeldeamt datentechnisch erfaßt, d.h. im Sterbefall wird die jeweilige zuständige waffenrechtliche Erlaubnisbehörde informiert. Dies funktioniert auch sehr gut laut meinen Informationen.

Warum kann die Überprüfung der waffenrechlichen Zuverlässigkeit nicht insofern erfolgen, daß bei der Ersterteilung einer waffenrechlichen Erlaubnis man gründlich überprüft wird und sollte im nachhinein etwas z.B. gerichtlich aktenkundig werden (nach Katalog XY) die Behörde wie im Sterbefall ebenfalls benachrichtigt wird?

Insofern würden wirklich nur Arbeit und Kosten anfallen, wo auch wirklich etwas passiert ist und eine Überprüfung erfordert.

Dies hätte den positiven Effekt, daß der sich nichts zu Schulden kommen läßt (usw.) auch nicht zur Kasse geben wird.

Warum geht man nicht diesen Weg?

Laut meiner Info werden die S-WBK-Besitzer in NRW sogar teilweise jährlich überprüft.

Führt das nicht zu einer 2-Klassengesellschaft im Bereich der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit?

Ich tue mich aus verständlichen Gründen sehr schwer damit - auch weil ich mir nichts zu Schulden kommen lasse - das Sägeblatt zu bezahlen, welches ständig versucht an meinem Ast zu sägen. :angry2:

VG

Christian 555

Geschrieben

Hallo Christian,

das ist zwar eine nette Idee, aber ich frage mich gerade, wie man das in der Praxis umsetzen soll ? :confused:

Dazu müssten ja ALLE Gerichte und Staatsanwaltschaften wissen, wer eine waffenrechtliche Erlaubnis hat. Das wäre nur möglich, wenn diese auf ein zentrales Register zugreifen könnten und dann kommen wir wegen Datenschutz etc. in sehr heikles Fahrwasser. Sie müssten dann in der Konsequenz wie auch die Einwohnermeldebehörden von der Erteilung einer WBK wie auch vom Wegfall der waffenrechtlichen Erlaubnisse in Kenntnis gesetzt werden.

Nein, also das halte ich nicht für möglich.

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