Kanonenkarlchen Posted April 19, 2005 Posted April 19, 2005 Hallo Leutz ! Mal ne Frage an die Fachmänner und Fachfrauen.... Habe seit Jahren meine grüne WBK und will mir nun 'ne Gelbe zulegen. Wie läuft denn das nun bei mir ( Rhl-Pfalz ) ab ? Brauche ich auch wieder den ganzen Schlammassel wie Bedürfnisnachweis, ect - oder kann ich mir das Ding auf der Ordnungs-und Waffenbehörde "zwanglos" zu der grünen ausstellen lassen ? Euer Kanonenkarlchen
H.M. Posted April 19, 2005 Posted April 19, 2005 Brauche ich auch wieder den ganzen Schlammassel wie Bedürfnisnachweis, ect - oder kann ich mir das Ding auf der Ordnungs-und Waffenbehörde "zwanglos" zu der grünen ausstellen lassen ? Hallo, du brauchst von einem Verband einen Bedürfnisnachweis. Das heist du nimmst dir im Verein einen Vordruch und trägst dort eine Repetierwaffe ein. Das geht zum Verband (kostet beim DSB 10€). Wenn der Nachweis vom Verband bestätigt wurde gehst du damit, und dem ausgefüllten Antrag auf WBK, zum Amt. Dann läuft das ganze den gewohnten Weg. Irgendwann bekommst du Nachricht das du die gelbe abholen kannst. Also kurz gesagt: Bedürfnis für die erste Waffe erforderlich. Alle weiteren einfach kaufen und abstempeln lassen.... Gruß Heinz
Kraft Posted April 19, 2005 Posted April 19, 2005 Morgen, ist ja ein Ding, Hier im Hessichen DSB hab ich 30 € beilegen müssen. Sonst aber auch komplettes Programm. Kraft
Co2Cp2 Posted April 19, 2005 Posted April 19, 2005 Das heist du nimmst dir im Verein einen Vordruch und trägst dort eine Repetierwaffe ein. Das geht zum Verband (kostet beim DSB 10€).340657[/snapback] Ein wunderschönen Guten Tag, ich habe auch schon mal mit dem gedanken gespielt mir eine WBK zu zulegen da ich sehr an das Pistolenschiessen "Sportspistole" Interessiert bin. Seit 1997 schiesse ich LP im Verein,mitglied bin ich seit 15 Jahren. Nun eine etwas ungewöhnliche frage und vielleicht auch lächerlich aber ich habe eine Menge falsch informationen bekommen. Mir wurde gesagt das man ein Bedürfnis angibt das man die Bestätigung seines Vereins brauicht und es keine andere möglichkeit gibt . Nun habe ich gelesen das man sich das Bedürfnis auch vom DSB geben lassen kann. Diese Information habe ich von Leuten bekommen die noch länger im Verein sind und schon länger eine WBK besitzen da stellt sich mir Frage, haben die denn Kompetenzen. Ich hoffe die Frage ich nicht zu schwachsinnig. Gruss Co2cp2
Hawkeye64 Posted April 19, 2005 Posted April 19, 2005 Bei uns (Sachsen-Anhalt) ist es so geregelt: 1) Bestätigung des Bedürfnises durch den Verein* 2) der ganze Papierstapel geht zum Kreisschützenverband, wird da bestätigt* 3) danach geht der ganze Papierwust zum Landesschützenverband, wird da bestätigt* 4) dann bekommt man den ganzen Kram zurück und rennt zum SB *als Anlagen Kopie Schießbuch (im Falle einer Vereins-WBK entfällt dies), Kopie WBK's (sofern schon welche Vorhanden sind) habe das Theater gerade mit ner neuen Vereinswaffe durch, also ganz frisch in Erinnerung Achso, beim Landesverband haben wir 10 € gelöhnt, Kreis (und natürlich der Verein selber) nehmen nichts
IMI Posted April 19, 2005 Posted April 19, 2005 Und was bekomme ich auf die Gelbe dann, was ich auf die Grüne nicht bekomme? Und wenn ich dann auch noch den Jagdschein habe, mir also sämtliche LW kaufen darf, ohne weiteren Bedürfnisnachweis, bringt mir die neue Gelbe dann überhaupt was? (Bin Jäger und in einem DSB/BSSB Verein) IMI
Hawkeye64 Posted April 19, 2005 Posted April 19, 2005 @IMI, nicht jeder ist Jäger (ich zum Bsp. bin nur im DSB und eben kein Jäger), daher finde ich das mit der Gelben schon ganz gut, man kann schnell reagieren wenn sich mal was ergibt und hat das ganze Gerenne nur einmal
H.M. Posted April 20, 2005 Posted April 20, 2005 Mir wurde gesagt das man ein Bedürfnis angibt das man die Bestätigung seines Vereins brauicht und es keine andere möglichkeit gibt . Nun habe ich gelesen das man sich das Bedürfnis auch vom DSB geben lassen kann.Diese Information habe ich von Leuten bekommen die noch länger im Verein sind und schon länger eine WBK besitzen da stellt sich mir Frage, haben die denn Kompetenzen. Hallo nach der alten Rechtsprechung wurde dieser Bedürfnissnachweis vom Verein ausgestellt. Nach dem neuen Waffenrecht muss dieser Nachweis vom Verband befürwortet werden. Ich gehe davon aus das deine Vereinskameraden ihre Gelbe noch vor dem neuen Gesetz beantragt haben. Gruß Heinz
H.M. Posted April 20, 2005 Posted April 20, 2005 Und was bekomme ich auf die Gelbe dann, was ich auf die Grüne nicht bekomme?Und wenn ich dann auch noch den Jagdschein habe, mir also sämtliche LW kaufen darf, ohne weiteren Bedürfnisnachweis, bringt mir die neue Gelbe dann überhaupt was? (Bin Jäger und in einem DSB/BSSB Verein) IMI 341052[/snapback] Hallo, dir ,als Jäger,bringt die Gelbe wenig. Als Sportschütze hat man mit dieser Karte den Vorteil ohne Voreintrag also sofort eine Waffe kaufen zu können. Gruß Heinz
karlyman Posted April 20, 2005 Posted April 20, 2005 Als Sportschütze hat man mit dieser Karte den Vorteil ohne Voreintrag also sofort eine Waffe kaufen zu können. 341096[/snapback] ... einschließlich ggf. Vorderladerrevolver sowie Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition (entsprechende Begründung dürfte aus jagdlichem Bedürfnis heraus schwierig sein). Gruß, karlyman
IMI Posted April 20, 2005 Posted April 20, 2005 ... einschließlich ggf. Vorderladerrevolver sowie Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition (entsprechende Begründung dürfte aus jagdlichem Bedürfnis heraus schwierig sein).Gruß, karlyman 341221[/snapback] Na DAS hört sich doch interessant an. Wo steht denn eigentlich, WELCHE Einzellader KW man sich alles auf die neue Gelbe kaufen darf? ( bin in einem DSB/BSSB Verein - oder ist das egal?! ) Gruss IMI
Michael Grote Posted April 20, 2005 Posted April 20, 2005 Wo steht denn eigentlich, WELCHE Einzellader KW man sich alles auf die neue Gelbe kaufen darf? ( bin in einem DSB/BSSB Verein - oder ist das egal?! ) 341242[/snapback] IMI, nach meinem Rechtsverständnis alle Arten von Einzelladerwaffen in allen Kalibern (naja, fast alle, irgendwann so zwischen .50 und 2 cm ist dann wohl doch Schluß). Und das auch noch unabhängig vom Verband und seiner Sportordnung. Aber es ist ja kein Geheimnis, das einige Landes-IMs und die jeweils untergeordneten Behörden das zum Teil deutlich anders sehen. Gruß Michael
Co2Cp2 Posted April 28, 2005 Posted April 28, 2005 Ich gehe davon aus das deine Vereinskameraden ihre Gelbe noch vor dem neuen Gesetz beantragt haben. Guten Abend, vor einger Zeit haben Sie auf meine Frage geantwortet das wahrscheinlich meine Kammeraden nach dem alten Gesetz ihre gelbe WBK beantragt haben. Habe ich das nach dem neuen Gesetz richtig verstanden, das der Verein nicht mehr den sog. schwarzen Peter hat,und der DSB die Verantwortung für das Bedürfnis übernimmt - oder Zeichnet der DSB nur auf den Vordruck dagen? Könnten sie mir vielleicht den Artikel dazu Schreiben nach welchem Paragraphen dies nun gilt,da mir meine Kammeraden nicht glauben das der verein nicht sein Okey geben braucht sondern nur den Nachweis geben braucht das man drei Jahre lang aktiv geschossen hat um ein Bedürfnis anzumelden. Mit freundlichen Gruss co2cp2
Band Of Brothers Posted April 28, 2005 Posted April 28, 2005 Habe ich das nach dem neuen Gesetz richtig verstanden, das der Verein nicht mehr den sog. schwarzen Peter hat,und der DSB die Verantwortung für das Bedürfnis übernimmt - oder Zeichnet der DSB nur auf den Vordruck dagen? Schau dir mal den Antrag des RSB an. Antrag Im Grunde müssen beide Verein und Verband ihr Ok geben. Der Verein bestätigt dir, dass du u.a. seit 12 Monate Mitglied im Verein bist. Während der Verband u.a. dir bescheinigt, dass die Waffe auch nach der Sportordnung genutzt werden kann. Brauchst also beide Unterschriften. (Theoretisch geht es auch ohne den Verein. Dafür musst du allerdings alle Voraussetzungen zur Erteilung der WBK selbst beim Verband nachweisen, zum Beispiel mit nem eigenen Schießbuch usw. Richtig beliebt wird man im Verein aber dadurch bestimmt nicht.) Früher, vor dem neuen Waffengesetz, musste nur der Verein dir dein Bedürfnis austellen. (Wurde mir zumindest so erzählt) sondern nur den Nachweis geben braucht das man drei Jahre lang aktiv geschossen hat um ein Bedürfnis anzumelden. Man muss nicht drei Jahre aktiv geschossen haben. Pflicht ist u.a.: 1Jahre im Verein und regelmäßige Teilnahme am schießen. Wie viel regelmäßig ist, unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland. (mal 18x oder 24x im Jahr) Gruß BoB
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