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IGNORED

Leidiges Thema: erneutes Bedürfnis WBK gelb "neu"


meister2000

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo an all die Leidensgenossen da draussen,

wer hat schon einmal eine Klage gegen sein Erlaubniswesen durchgezogen?

Habe (wie so viele durch Rechtsbeugung geplagte Sportschützen) das Problem, dass mein Sachbearbeiter (gleichzeitig Amtsleiter) mir einene EL-Rep.Büchse nicht ohne erneutes Bedürfnis des Dachverbandes eintragen darf, sonst begehe Er ja Rechtsbeugung .... HaHa.....so Seine Aussage.

Auf eine schriftliche Anfrage über die genauen Vorschriften nebst Abwicklung an den Leiter des Ordnungsamtes (Sein Vorgesetzter) antwortete mir verspätet Wer?

Richtig, mein Sachbearbeiter.

Er erklärte mir die WBK-Gelb "neu" -> §14 WaffG Abs. 4 Sinngemäß so, dass Abs.4 keine eigenständige Aussage zur Frage Bedürfnis besitzt und daher müsse Abs 1-3 §14 WaffG herangezogen werden. Ich benötige also in jedem Fall ein erneutes Bedürfnis. Wie kann ich die gelbe WBK mit der grünen erklären???

Da ich aber bereits im laufenden Halbjahr je eine Waffe auf grün und gelb eintragen lassen habe, brauch ich sogar ein "erweitertes Bedürfnis". Hoho, angemerkt: wir sprechen nicht von der 3. Kurzwaffe und auch nicht von einer .50 BMG

Jedenfalls verlangte ich ein schriftliches Statement, warum die Eintragung nicht möglich ist, man kann dies nicht gleich tun und werde sich kümmern. Die Frist läuft nächste Wo ab.

Die Waffe soll ich selbstverständlich dem Vorbesitzer zurückgeben. Da denk ich nicht im Traum daran!

Wer hat bereits eine ähnliche Situation erlebt und hat nicht den Schw... eingezogen? Ich werde es jedenfalls nicht auf sich beruhen lassen.

Mich interessiert in erster Linie der Zeitumfang einer solchen Geschichte.

mfg

Geschrieben
Ja, seit 14Tagen und meld mich grad bei der Örag an.....

336656[/snapback]

Ist für DIESEN Fall dann aber zu spät :angry2:

Geschrieben

ich habe jetzt noch mal gehört, das das alles reine "wilkür" der beamten ist.

glücklicherweise, habe ich da keine probleme,

3 langwaffen seit dez. gekauft.

und einen eintrag wegen einem WS

die 4te LW kaufe ich mir morgen

und der antrag auf SLB liegt beim BDS

meine behörde macht da nicht so ein theater.

ich habe extra vor jedem waffenkauf angerufen und gefragt : "geht noch..?"

und er dann : "ja, klar..kauf doch" :)

Geschrieben
Er erklärte mir die WBK-Gelb "neu" -> §14 WaffG Abs. 4 Sinngemäß so, dass Abs.4 keine eigenständige Aussage zur Frage Bedürfnis besitzt und daher müsse Abs 1-3 §14 WaffG herangezogen werden. Ich benötige also in jedem Fall ein erneutes Bedürfnis. Wie kann ich die gelbe WBK mit der grünen erklären???

Der Mann liegt falsch, denn der Inhaber einer Sportschützen-WBK erhält abweichend von §10.1 die unbefristete Erwerbserlaubnis für Einzellader , Repetierlangwaffen usw. Er muss kein weiteres Mal sein Bedürfnis nachweisen, weil ihm die Erwerbserlaubnis für diese Waffen mit Ausstellung der Sportschützen-WBK bereits erteilt wurde. Wenn er es Dir nicht glaubt, dann zeige ihm Deine WBK, dort steht es Schwarz auf Gelb geschrieben.

Bela

Geschrieben
Der Mann liegt falsch, denn der Inhaber einer Sportschützen-WBK erhält abweichend von §10.1 die unbefristete Erwerbserlaubnis für Einzellader , Repetierlangwaffen usw. Er muss kein weiteres Mal sein Bedürfnis nachweisen, weil ihm die Erwerbserlaubnis für diese Waffen mit Ausstellung der Sportschützen-WBK bereits erteilt wurde. Wenn er es Dir nicht glaubt, dann zeige ihm Deine WBK, dort steht es Schwarz auf Gelb geschrieben.

Bela

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Logisch lieg Er falsch, würd ich sonst Theater machen?

Auf diesen Hinweis reagierte Er mit hochrotem Kopf und brummelte etwas von einer Dienstanweisung des Ministeriums......

Dem armen Schw... sind die Hände gebunden, denn sein Vorgesetzter ist der Innenminister vom Freistaat Thüringen.......Dessen Brot ich ess, dessen Lied ich sing.....

Geschrieben
ich habe jetzt noch mal gehört, das das alles reine "wilkür" der beamten ist.

glücklicherweise, habe ich da keine probleme,

3 langwaffen seit dez. gekauft.

und einen eintrag wegen einem WS

die 4te LW kaufe ich mir morgen

und der antrag auf SLB liegt beim BDS

meine behörde macht da nicht so ein theater.

ich habe extra vor jedem waffenkauf angerufen und gefragt : "geht noch..?"

und er dann : "ja, klar..kauf doch"  :)

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Diese Ausbeute in NRW? Ich kann es kaum glauben.

Geschrieben
ich habe jetzt noch mal gehört, das das alles reine "wilkür" der beamten ist.

glücklicherweise, habe ich da keine probleme,

3 langwaffen seit dez. gekauft.

und einen eintrag wegen einem WS

die 4te LW kaufe ich mir morgen

und der antrag auf SLB liegt beim BDS

meine behörde macht da nicht so ein theater.

ich habe extra vor jedem waffenkauf angerufen und gefragt : "geht noch..?"

und er dann : "ja, klar..kauf doch"  :)

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Hallo cop,

diese Ausbeute in NRW ist wirklich phänomenal oder hast Du die Waffen auf die alte gelbe WBK erworben?

Falls Du sie auf "NEU-GELB" erworben hast, wüßte ich gern, wo deine Behörde angesiedelt ist.

Ich wohne derzeit auch in NRW und habe einen freundlichen und kooperativen SB, der selbst Sportschütze ist, sich aber an den allseits bekannten Stegmann-Erlaß gebunden sieht.

Gruß, Peter

Geschrieben

Die Oberhärte!

Jetzt brauche ich sogar schon ein "Erweitertes Bedürfnis" für meine Rep-Büchse, da ich ja schon 2 Waffe im HJ gekauft habe (je eine auf grün und gelb)...........

Da Er seine Anweisung hat, wird er mir die Waffe nicht eintragen. Bei Unklarheiten soll ich mich gefälligst ans Ministerium wenden.......

Es wird langsam sehr heiss.....

Hat Jemand eine konstruktive Idee? DA wird nicht reichen....

Geschrieben
Da Er seine Anweisung hat, wird er mir die Waffe nicht eintragen. Bei Unklarheiten soll ich mich gefälligst ans Ministerium wenden.......

Bringe die Waffe zu Deinem Büchsenmacher und lasse Dir bis zum Ablauf des Halbjahres einen Verleihschein ausstellen. Sich mit dem Ministerium rumzustreiten bringt nichts, die nehmen einen einfachen Bürger doch überhaupt nicht für voll.

Bela

Geschrieben

Hier erst einmal die Antwort vom FWR, für mich nicht sehr befriedigend.....

Sehr geehrter Herr .......,

vielen Dank für Ihre E-Mail. Dem Sachbearbeiter vor Ort sind in dieser

Frage wohl auch die Hände gebunden, da er gehalten ist, sich an die Erlasse

des Landesinnenministeriums bzw. des Landesverwaltungsamtes Weimar als

Mittelbehörde zu halten.

Wie in fast allen anderen Bundesländern existiert auch in Thüringen die

Weisung an die Behörden, die Beschränkung der Erwerbserlaubnis auf "in der

Regel" nicht mehr als zwei Waffen binnen sechs Monaten vorzunehmen.

Auch die anderen Beschränkungen Ihrer WBK stützen sich höchstwahrscheinlich

auf Erlasse des Thüringer Innenministeriums bzw. des LVwA Weimar. Diese

Erlasse sind zwar nach unserer Rechtsauffassung nicht dem Gesetz

entsprechend, jedoch gelten sie solange, bis die bundeseinheitlichen

Verwaltungsvorschriften eine abweichende Regelung treffen. Diese

Verwaltungsvorschriften zum Waffengesetz werden voraussichtlich für Herbst

dieses Jahres erwartet.

Wenn Sie möchten, können Sie uns gerne zur Information das Antwortschreiben

Ihrer Behörde in Kopie zukommen lassen.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung und

verbleiben

Mit freundlichen Grüßen

........

Geschrieben
Hier erst einmal die Antwort vom FWR, für mich nicht sehr befriedigend.....

Sehr geehrter Herr .......,

vielen Dank für Ihre E-Mail. Dem Sachbearbeiter vor Ort sind in dieser

Frage wohl auch die Hände gebunden, da er gehalten ist, sich an die Erlasse

des Landesinnenministeriums bzw. des Landesverwaltungsamtes Weimar als

Mittelbehörde zu halten.

Wie in fast allen anderen Bundesländern existiert auch in Thüringen die

Weisung an die Behörden, die Beschränkung der Erwerbserlaubnis auf "in der

Regel" nicht mehr als zwei Waffen binnen sechs Monaten vorzunehmen.

Auch die anderen Beschränkungen Ihrer WBK stützen sich höchstwahrscheinlich

auf Erlasse des Thüringer Innenministeriums bzw. des LVwA Weimar. Diese

Erlasse sind zwar nach unserer Rechtsauffassung nicht dem Gesetz

entsprechend, jedoch gelten sie solange, bis die bundeseinheitlichen

Verwaltungsvorschriften eine abweichende Regelung treffen. Diese

Verwaltungsvorschriften zum Waffengesetz werden voraussichtlich für Herbst

dieses Jahres erwartet.

Wenn Sie möchten, können Sie uns gerne zur Information das Antwortschreiben

Ihrer Behörde in Kopie zukommen lassen.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung und

verbleiben

Mit freundlichen Grüßen

........

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Hallo Meister 2000,

bei uns in Baden-Württemberg beginnt auch ein seltsames Spiel von manchen Sachbearbeiter, der eine rechnet Waffen zu welchem man erwerbsberechtigt ist auf die gelbe WBK mit an, der andere gibt von sich daß auf der gelben WBK nur 3 Repetierlangwaffen und 2 Perkussionsrevonver, ohne weiteren Bedürfnisnachweis, erworben werden dürfen.

Habe übrigens gegen die Erwerbsstreckung 2/6 ebenfalls seit Dezember eine Klage vor dem Verwaltungsgericht am köcheln.

Melde mich auf jeden Fall wie´s ausgeht.

In deinem Fall würde ich dir raten ohne eine Rechtsschutzversicherung gründlich zu überlegen was du machst, bitte nicht falsch verstehen, der Kostenfaktor (Streitwert) vor dem Verwaltungsgericht für eine gelbe WBK wurde bei mir auf 10.000 € festgesetzt, ich glaube die machen das mit der Absicht so um möglichst viele abzuschrecken ihr Recht vor Gericht durchzusetzen.

Gruß Colt

Geschrieben

10Riesen sind natürlich heftig, aber ich denke, wenn Alle Ihren Schw.... einziehen ist ab November (neue Verwaltungsvorschrift) überall in D die gleiche Situation. Was bitteschön hat das Alles mit Erleichterung zu tun? So wird es wohl kommen.......LEIDER

Geschrieben
....

der Kostenfaktor (Streitwert) vor dem Verwaltungsgericht für eine gelbe WBK wurde bei mir auf 10.000 € festgesetzt, ich glaube die machen das mit der Absicht so um möglichst viele abzuschrecken ihr Recht vor Gericht durchzusetzen.

Gruß Colt

338017[/snapback]

10.000 € :gaga:

Es wird sicherlich mit Absicht so gemacht! :pissed:

Geschrieben
Bei meiner Klage gegen 2/6 wurde der Streiwert mit 2500 Teuronen festgesetzt.

10.000 Kröten sind reine Willkür!!!  :pissed:

GRUß

338037[/snapback]

Bei JuergenG vs. Land Hessen wg. Erteilung "Neue Gelbe" war der Streitwert 4.000 T€uro.

What shall's, die beklagte Partei unterlag :021:

Geschrieben

Hallo Leute,

wahrscheinlich wurde der Betrag bei mir deshalb so hoch angesetzt weil man gemeint hat mir geht die Luft aus.

Da hatten die die Rechnung aber ohne das FRW gemacht, jetzt bin ich mehr wie zufrieden das ich eine entsprechnende Rechtsschutzversicherung habe.

Es ist leider in den heutigen Zeiten so wer Recht hat muß sich sein Recht oft sehr teuer vor Gericht erstreiten, mit der Einsicht von Behörden ist leider immer weniger in den heutigen Zeiten zu rechnen.

Gruß Colt

Geschrieben

Bevor Du klagst, geh doch erst mal richtig der Behörde auf den Beutel, mit Stellungnahmen zum Thema Abweichung vom Bundesrecht (WaffG), mit welcher Rechtsgrundlage bitte, warum wird durch Land Bundesrecht gebrochen, den Widerspruch zum GG bitte erklären, warum wird so verfahren wo doch im WaffG was anderes steht, usw. Vergiß nicht, die privatrechtliche Seite und Amtshaftung zu erwähnen. Den SB und OA-Leiter sowie das Ministerium sollte auch einen Denkzettel bekommen.

Oder geh zum Staatsanwalt und stell Dich blöd. Könnte das Rechtsbeugung sein, weil im WaffG was anderes steht so in der Preislage. Käm aber gut, die ganzen Einlassungen dann schon zu haben.

Inzwischen ist dann die ÖRAG-Sache in Sack und Tüten. Würde aber da sicherheitshalber nochmal nachfragen, so eine Sache kostet ohne Verhandlung schnell mal ein paar Tausend Euer. Mein Widerspruchsverfahren zog sich ein dreiviertel Jahr hin.

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