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IGNORED

Tresor Richtg oder Falsch?


Josef.S

Empfohlene Beiträge

Irgend wie Blicke ich zu diesem Thema nicht ganz durch. 

Waffenschrank B

Wenn ich KEIN Gewehr habe.

Darf ich die Munition im kleinen fach,

Und die Pistole im Gewehrfach aufbewahren ??

327976[/snapback]

JA

wenn Dein " Kleines Fach " abschliessbar ist , dann Deine Pistole in den Gewehrbereich. Bei mehreren Kurzwaffen die Stückzahl beachten !

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Wenn der gesamte Schrank B ist und nicht nur das kleine Fach, dann ja. Außerdem muss das Fach abschließbar sein, wen ich nicht irre.

328064[/snapback]

Ganzer Schrank ist "B" kleines fach ist Abschließbar. :glare:

Also

" B Schrank - KEIN Gewehr"

"Kleines Fach" kann ich die Munition lagern,

Und im "Gewehrbereich" kann ich die Kurzwaffen lagern.

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In einigen Prospekte steht

"B" Schrank mit Abschließbar Fach

Bis zu 10 Langwaffen bis 5 Kurz Waffen und Munition.

Also kann ich im KLEINEN FACH Abschließbar Kurzwaffen und Munition lagern ??

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Lest einfach mal §13 AWaffVO, da steht der ganze Sermon drin.

http://www.elf-ev.org/elf-ev.org/waffgentw_verhtm.htm#P13

Hier die wichtigen Absaetze nochmal einzeln:

(1)... 1) oder einer Norm mit gleichem Schutzniveau eines anderen Mitgliedstaates des Uebereinkommens ueber den Europaeischen Wirtschaftsraum (EWR‚Mitgliedstaat) oder der Sicherheitsstufe B nach VDMA 24992...

(4) Werden Langwaffen, zu deren Erwerb und Besitz es einer Erlaubnis bedarf, in einem Sicherheitsbehaeltnis, das der Sicherheitsstufe A nach VDMA 24992 (Stand: Mai 1995) entspricht, aufbewahrt, so ist es fuer die Aufbewahrung von bis zu fuenf Kurzwaffen, zu deren Erwerb und Besitz es einer Erlaubnis bedarf, und der Munition fuer die Lang- und Kurzwaffen ausreichend, wenn sie in einem Innenfach erfolgt, das den Sicherheitsanforderungen nach Absatz 1 Satz 1 entspricht; in diesem Fall duerfen die Kurzwaffen und die Munition innerhalb des Innenfaches zusammen aufbewahrt werden. Im Falle der Aufbewahrung von Schusswaffen in einem Sicherheitsbehaeltnis der Sicherheitsstufe A oder B nach VDMA 24992 ist es fuer die Aufbewahrung der dazugehoerigen Munition ausreichend, wenn sie in einem Innenfach aus Stahlblech ohne Klassifizierung mit Schwenkriegelschloss oder einer gleichwertigen Verschlussvorrichtung erfolgt; nicht zu den dort aufbewahrten Waffen gehoerige Munition darf zusammen aufbewahrt werden.

Daraus lese ich (und auch andere, die das dann in Kataloge schreiben).

A-Schrank mit B-Innenfach: KWs und Mun kann im B-Fach aufbewahrt werden.

Nur A oder NUR B mit nicht klassifiziertem Innenfach: Kreuzweise Munaufbewahrung in nicht klassifiziertem abschliessbaren Innenfach, aber nicht mit der passenden Waffe.

Das heisst hier, im kleinen nicht klasifizierten Fach nur die Mun - die K-Waffen unten bei den LWs. KWs und Mun fuer KWs aber nicht zusammen im Innenfach.

Hoffe, das war jetzt nachvollziehbar.

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[...]

KWs und Mun fuer KWs aber nicht zusammen im Innenfach.

[...]

328117[/snapback]

Interessant, dass dieses Thema gerade hier diskutiert wird, denn ich war mir auch nicht so sicher.

Letzte Woche habe ich gerade erst in einem Video, genauer diesem eine dann falsche Darstellung

gesehen. Dort hat der Jäger seine Kurzwaffe in das offensichtlich unklassifizierte Fach eines (so

benannten) B-Schrankes gelegt, und das volle Magazin daneben.

So, richtig oder falsch.

Immerhin Lehrvideo, von PaulParey, mit DEVA Unterstützung (und anderen, entfallenen)

Gruß

bullpup

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Das Video könnte älter sein. Früher konnte man ja problemlos im A- oder B-Schrank Waffe und Munition verwahren.

328125[/snapback]

Ja, hatte ich auch erst gedacht. Allerdings wurde auch angesprochen, dass der Jäger Waffen auf dem Weg ins Revier entladen führen muss. Was ja, wenn er mit dem Auto fährt auch damals schon nach UVV gewesen sein mag.

Allerdings wurde auch erwähnt, dass Waffen und Munition getrennt voneinander (auf dem Weg ins Revier) gehalten werden müssen.

So packte der Jäger im Video Kurz- und Langwaffe in den Kofferraum und die dazu gehörende Munition in das Handschuhfach. "Sehr vorbildlich!?"

Naja vielleicht aber schon unter altem WaffG, (nicht nach).

gruß

bullpup

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Meinst Du jetzt die Überkreuzverwahrung oder die getrennte Verwahrung in einen Extra-Fach? :confused:

329740[/snapback]

Weder noch, es dürfen in dem B-Fach des A-Schrankes sowohl max. 5 Kurzwaffen als auch die KW- und LW-Munition zusammen aufbewahrt werden (§ 13, Abschn 4 AWaffV)

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Weder noch, es dürfen in dem B-Fach des A-Schrankes sowohl max. 5 Kurzwaffen als auch die KW- und LW-Munition zusammen aufbewahrt werden (§ 13, Abschn 4 AWaffV)

329965[/snapback]

...und bis zu 10 Langwaffen im Gewehrbereich des A-Schrankes

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Waffenschrank B

Wenn ich KEIN Gewehr habe.

Darf ich die Munition im kleinen fach,

Und die Pistole im Gewehrfach aufbewahren ??

Ja, und umgekehrt auch.

Bela

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Hallo Leute,

bin seit längerer Zeit Mitleser hier im Forum und habe mich entschieden, mich anzumelden, um auch ab und an mal meine Meinung beizusteuern oder auch mal eine Frage loszuwerden.

Die hier diskutierte Aufbewahrungsproblematik ist doch eigentlich ganz interessant:

1. Kurzwaffe im B-Schrank (Gewehrteil) und Munition im nicht klassifizierten abschließbaren Innenfach.

Wenn es dem übelwollenden Mitmeschen gelingt, den B-Schrank zu knacken, hat er schon mal das Erfolgserlebnis in Form des Revolvers oder der Pistole und ist motiviert, das Innenfach auch noch aufzubrechen, um an die Minition heranzukommen.

2. Kurzwaffe und Munition zusammen (und nicht erlaubt) im abschließbaren Innenfach.

Der B-Schrank wird mit Mühe und Schweiß geknackt, Ergebnis: null (oder Langwaffen)

Das Inennfach muß auch noch geöffnet werden, wobei bis dahin kein Hinweis vorliegt, ob das überhaupt lohnenswert ist. Der Einbrecher hat dann zwar auch Waffe und Munition, aber ich frage mich, welche Aufbewahrung denn nun aus logischer Sicht sicherer ist. :huh:

mfg

Ralf

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Hallo und willkommen als aktives Forumsmitglied!

Hallo Leute,

... aber ich frage mich, welche Aufbewahrung denn nun aus logischer Sicht sicherer ist. :huh:

mfg

Ralf

330242[/snapback]

Ja, ja das Waffengesetz und die Logik :confused: .

Viele Sachen im Gesetz sind nunmal nicht durchdacht - was soll´s?

Machen wir es halt, wie es im Gestz steht.

Gruß

357Mag

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  • 1 Monat später...
Und was mit KW und Mun gemeinsam in einem einzelnen "B" Würfelchen ?

349511[/snapback]

NIX!

Is´ verboten.

Aber stell´ Dir doch zwei kleine B-Würfelchen nebeneinander ;)

Ins´ eine die Waffen, ins´ andere die Munition

IMI

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Irgend wie Blicke ich zu diesem Thema nicht ganz durch. 

Waffenschrank B

Wenn ich KEIN Gewehr habe.

Darf ich die Munition im kleinen fach,

Und die Pistole im Gewehrfach aufbewahren ??

327976[/snapback]

Scheiß drauf!

Mach dir doch keinen Kopf.

Schmeiß die S******e einfach in den Schrank.

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