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IGNORED

Phantasievolle Auslegung der Sachkunde


Planlos

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
@Michael:

Nun, da würden die sich bei mir aber wundern, ich lasse meine

Briefmarken immer von meinem vierbeinigen Teamkollegen

anlecken.  :021:

Es ist aber schon erstaunlich welche Datensammelwut manche

Behörde entfaltet.

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Die Behörde erhebt seit Einführung der Datenschutzgesetzgebung ( ca. 20 Jahre her) nur noch die Daten, die zur rechtmäßigen Aufgabenerfüllung notwendig sind, oder durch eine Rechtsvorschrift ausdrücklich vorgeschrieben sind. Es gibt somit keine "Datensammelwut" der Behörden nach dem Motto "was könnte denn noch interessant sein"

Daten dürfen außerdem ausschließlich für den Zweck verwendet werden für den sie erhoben wurden.

Geschrieben
Jau, könnte fast dem Hirn des Verfassers des Harz IV Antrages entsprungen sein.

So sieht es aus. Denen hat ja nun gerade ein Sozialgericht wieder den

per "Einstweiliger" den Koffer vor die Tür gestellt.

Wie gut, dass die SB's keine Sachkunden brauchen, sonst hätten wir

überhaupt niemanden der die Anträge bearbeitet.

Dieses Land geht langsam aber sicher den Bach runter, weil eben nicht

nur in Sachen Waffengesetz die Stümperei regiert.

Geschrieben
Die Behörde erhebt seit Einführung der Datenschutzgesetzgebung ( ca. 20 Jahre her) nur noch die Daten, die zur rechtmäßigen Aufgabenerfüllung notwendig sind, oder durch eine Rechtsvorschrift ausdrücklich vorgeschrieben sind.  Es gibt somit keine "Datensammelwut"  der Behörden nach dem Motto "was könnte denn noch interessant sein"

Daten dürfen außerdem ausschließlich für den Zweck verwendet werden für den sie erhoben wurden.

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Du hast den Ironie-Smily vergessen!

Gruß

Michael

Geschrieben
@ Sachbearbeiter

Ah ja alles klar, dann wars bei mir die alte Regelung.

Gibst heute einen Unterschied zwischen Sportschützen-Sachkunde und Gewerbliche-Sachkunde für Waffenschein? Bei uns waren die da sehr pingelig gewesen damals... :-(

Viele Grüße

Klaus

318350[/snapback]

Die gewerbliche Sachkunde ist in der Tat etwas anderes. So muss sich ein Bewachungsunternehmer im Gegensatz zum Sportschützen z.B. auch im Datenschutzrecht, der Führung von Personen, Buchführung etc. auskennen. Dies wird in speziellen IHK-Lehrgängen vermittelt.

Geschrieben
Wobei aber die Sachkundeprüfung, die Waffenscheininhaber abgelegt haben, für das Sportschießen sehr wohl ausreicht und so auch behördlich anerkannt wir.

320511[/snapback]

Richtig: denn weniger ist nicht mehr - aber mehr als zu wenig ist genug ! :P

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