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IGNORED

Wann ist ein Alkoholiker als Waffenbesitzer geeign


gecko

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Leute,

heute wurde ich mit einem Problem konfrontiert, bei dem Ihr mir vielleicht helfen könnt.

Die Frage war, wann ein Alkoholiker, der bereits einmal wegen akuter Selbstmordgefährdung zwangseingewiesen wurde, geeignet ist, Schußwaffen zu besitzen?

  • Wenn er völlig abstinent lebt?
  • Wenn er zwar gelegentlich trinkt, aber im gesellschaftlich üblichen Rahmen? Also ohne Volltrunkenheit, besoffenen Autofahrten oder alkoholisierten Prügeleien.
  • Ist er grundsätzlich ungeeignet?
  • Was sonst?

Ich gehe ansonsten von voller Geschäftsfähigkeit und dem Besitz eines Führerscheines dieses Menschen aus.

Also, was meint Ihr, wann darf jemand, der offensichtlich mal an der Flasche hing, wieder mit zum Schießen kommen?

Wenn möglich, mit Belegen aus WaffG alt oder neu!

Bin gespannt, was kommt!

Wäre schön, wenn Ihr schreiben würdet, welche Linie Ihr vertretet, möglichst viel Sicherheit, oder möglichst viel Freiheit für die Bürger.

Geschrieben

m.E.

1.) Wenn er mehrere Jahre abstinent gelebt hat, belegbar durch Leberwerte,

die sein Hausarzt durchführen kann.

2.) Evtl. durch Bestehen eines MPU.

Zur Erläuterung: Alkoholiker ist man, wenn man es geworden ist, sein ganzes Leben lang. Man kann dann entweder "trocken" oder "nass" sein Leben weiterführen.

Zu dem Punkt: ab und zu kontrolliert trinken:

==> Ein bisschen "nass" oder ein bisschen "trocken" gibt es so wenig, wie ein bisschen schwanger.

Mad Max

Geschrieben
Hallo Leute,

heute wurde ich mit einem Problem konfrontiert, bei dem Ihr mir vielleicht helfen könnt.

Die Frage war, wann ein Alkoholiker, der bereits einmal wegen akuter Selbstmordgefährdung zwangseingewiesen wurde, geeignet ist, Schußwaffen zu besitzen?

  • Wenn er völlig abstinent lebt?
  • Wenn er zwar gelegentlich trinkt, aber im gesellschaftlich üblichen Rahmen? Also ohne Volltrunkenheit, besoffenen Autofahrten oder alkoholisierten Prügeleien.
  • Ist er grundsätzlich ungeeignet?
  • Was sonst?

Ich gehe ansonsten von voller Geschäftsfähigkeit und dem Besitz eines Führerscheines dieses Menschen aus.

Also, was meint Ihr, wann darf jemand, der offensichtlich mal an der Flasche hing, wieder mit zum Schießen kommen?

Wenn möglich, mit Belegen aus WaffG alt oder neu!

Bin gespannt, was kommt!

Wäre schön, wenn Ihr schreiben würdet, welche Linie Ihr vertretet, möglichst viel Sicherheit, oder möglichst viel Freiheit für die Bürger.

314435[/snapback]

Dann wenn ein von der zuständigen Behörde benannter oder akzeptierter Arzt oder Püschologe der zuständigen Behörde die Zweifel ausräumt. Das Frankfurter OA wollte das schon bei jedem Antragsteller und unter dem alten WaffG ohne das eine Rechtsgrundlage genannt wurde bzw. werden konnte. :016: Den schwarzen Peter schiebt die Behörde schön anderen zu.

Auch wenn die ganzen Erwerbsvorschriften des WaffG von dieser Idee triefen, ist eine Verurteilung aufgrund eines eventuellen, nicht gänzlich auszuschließenden, zukünftigen Missbrauches... :kotz:

Wenn es wirklich schlimm um jemanden bestellt ist, sollte konsequenter Weise die Geschäftsfähigkeit widerlegt werden, mit sämmtlichen Pflichten für die Vormundschaft oder Betreuung und keine Salami-Taktik bei den Rechten gefahren werden. :pissed:

Seit wann erzeugen waffenrechtliche Besitzverbote Sicherheit? :confused:

Dein

Mausebaer B)

Geschrieben

Hervorhebungen durch mich.

Hallo Leute

heute wurde ich mit einem Problem konfrontiert, bei dem Ihr mir vielleicht helfen könnt.

Die Frage war, wann ein Alkoholiker, der bereits einmal wegen akuter Selbstmordgefährdung zwangseingewiesen wurde, geeignet ist, Schußwaffen zu besitzen?

...

[*]Wenn er zwar gelegentlich trinkt, aber im gesellschaftlich üblichen Rahmen? Also ohne Volltrunkenheit, besoffenen Autofahrten oder alkoholisierten Prügeleien.

...

Wäre schön, wenn Ihr schreiben würdet, welche Linie Ihr vertretet, möglichst viel Sicherheit, oder möglichst viel Freiheit für die Bürger.

314435[/snapback]

Hallo,

mit direkten Auslegungen aus dem Gesetz kann ich nicht dienen, aber mal "einfach aus dem Bauch":

"Alkoholiker" heißt für mich suchtkrank. Soweit ich weiß, gibt es in diesem Zusammenhang nur "trocken" oder "noch immer an der Flasche", d.h. ein Alkoholiker, der "nur im üblichen Rahmen" trinkt ist ein Paradoxon.

Zur persönlichen Eignung:

Wenn die Gründe die einer Eignung entgegenstanden ("aktiver" Alkoholismus + Selbstmordgefahr) nicht mehr bestehen, ist eine neue Chance mMn. ok.

AAABER!

Genau dieser Punkt ist eben nicht eindeutig.

Natürlich sollte es eine gewisse "Wohlverhaltens-Phase" geben.

Ansonsten geht es natürlich in eine ähnliche Richtung wie die therapierten (Sexual-)Straftäter - Wenn sie ungefährlich sind, sollen sie ruhig Ausgang haben/entlassen werden (Resozialisierung), aber wir wissen, dass sich auch Therapeuten schon geirrt haben.

Gruß

357Mag

Geschrieben

@ Mad Max & Mausebaer:

Also Leute, das ist nicht fair:

Während ich noch nachdenke, was ich schreibe und wie, antwortet ihr einfach schon.

Schießt ihr immer so schnell?

Gruß

357Mag

Geschrieben
@ Mad Max & Mausebaer:

Also Leute, das ist nicht fair:

Während ich noch nachdenke, was ich schreibe und wie, antwortet ihr einfach schon.

Schießt ihr immer so schnell?

Gruß

357Mag

314452[/snapback]

Nein,

schneller. Aber das mit dem Denken geht noch viel schneller. :rainbow: Es hat ja nicht jeder an der Zwangsbelustigung :kotz: teilgenommen. :AZZANGEL:

Dein

Mausebaer B)

Geschrieben
@ Mad Max & Mausebaer:

Also Leute, das ist nicht fair:

Während ich noch nachdenke, was ich schreibe und wie, antwortet ihr einfach schon.

Schießt ihr immer so schnell?

Gruß

357Mag

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Kenst ja den Spruch: "Er war einsam, aber schneller...." :P

Mad Max

Geschrieben
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Ansonsten geht es natürlich in eine ähnliche Richtung wie die therapierten (Sexual-)Straftäter - Wenn sie ungefährlich sind, sollen sie ruhig Ausgang haben/entlassen werden (Resozialisierung), aber wir wissen, dass sich auch Therapeuten schon geirrt haben.

Gruß

357Mag

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Interessante Ansicht :angry2: !!!

Geschrieben

Einen Alkoholiker, der im gesellschaftlichen Rahmen mal trinkt, gibt es offensichtlich nicht. Da stimme ich den vorgenannten Äußerungen zu. Ob jemand suizidgefährdet ist, davon sollte man den Waffenbesitz nicht abhängig machen, schließlich kann man sich ja auch auf andere Art umbringen - das Ergebnis wäre das gleiche.

Ein nachweislich trockener Alkoholiker (die Betonung liegt auf nachweislich), sollte nach eingehender Prüfung durchaus (wieder) Waffen besitzen dürfen.

Dazu würde ich aber eine angemessene Frist voraussetzen, in der der betroffene trocken bleiben muß und zwar nicht nur ein halbes Jahr. Für den Waffenwiedererwerb gelten ja unter anderen Umständen auch heftige Fristen.

Ich bin nicht dafür, einem Menschen, der sein Leben wirklich ändern will (keinen Alk mehr), den Spaß am Schießsport zu verwehren - auch angesichts der Tatsache, daß die Rückfallquote bei Alkoholikern relativ hoch ist.

Aber man kann den Leuten ja immer nur bis vor den Kopf schauen.

Einem verurteilten Gewaltverbrecher würde ich beispielsweise keine Waffen mehr genehmigen wollen.

Gruß

Klaus

Geschrieben

Ich möchte nur mal zu bedenken geben, daß der Schiess(s)port ein "Vergnügen" darstellt, welches

nach Regeln und Gesetzen, braven Bürgern ermöglicht Waffen zu besitzen. Und das ist gut so!

Es ist aber keine Sache, auf die man einen Anspruch haben muss. Wenn ich solch ein Problem hätte,

würde _ich_ vielleicht auf ein anderes Hobby ausweichen.

Der Vergleich "Fahrerlaubniss" hinkt, da eine Verweigerung eine wirkliche Einbuße der Lebensqualität

bedeuten könnte.

Meine Meinung !

Geschrieben
Es ist aber keine Sache, auf die man einen Anspruch haben muss. Wenn ich solch ein Problem hätte,

würde _ich_ vielleicht auf ein anderes Hobby ausweichen.

314478[/snapback]

WOW! Es lebe das Verbotsgesetz mit Genehmigungsvorbehalt! :016:

Der Vergleich "Fahrerlaubniss" hinkt, da eine Verweigerung eine wirkliche Einbuße der Lebensqualität

bedeuten könnte.

Öh,

an einem Fehlen der "Fahrerlaubnis" störrte mich am Meisten, dass es dann so unständlich ist, zum Schießstand zu kommen. Wenn allerdingst das Schießkino im neuen Frankfurter PP auch für normale Bürger zur Benutzung freigegeben würde, könnte ich auch ohne ein Auto gut leben. :)

Meine Meinung !

Meine Meinung und erinnert Euch, was Dirty Harry hierzu sagte! :o

Euer

Mausebaer B)

Geschrieben

Naja, ist irgendwie alles richtig was ihr schreibt.

Ich versetze mich jetzt mal in die Lage des SB: Zu mir kommt jemand wo ich weiß, das er einen Suizid- Versuch hinter sich hat. Ich gehe von dem schlimmsten Fall aus und denke weiter, der Mann hätte eine Waffe, erschießt sich (oder/und andere), die BILD druckt am nächsten Tag: Selbstmörder wurde Waffe von amtswegen genehmigt. 5 Leute tot. O.k., gut wann kommt sowas vor, aber ich möchte dann nicht der SB sein, der das genehmigt hat. Ich würde raten, der Mann sollte eine MPU machen dann wäre ich abgesichert.

Zum Thema Alkohol: Wenn der Schützen-Fan nicht nachweislich aufgefallen ist (Trunkenheit im Strassenverkehr, Beamtenbeleidigung) wäre er m.E. auch "Zuverlässig". Wenn er gegen einem der Punkte verstossen hat müßte man nachdenken, ob es einen Grund gibt, ihm die Waffe zu verweigern. Wg. Schwere des Verstoßes. Auf MPU würde ich hier wenig geben, mehr auf die ärztl. Leberuntersuchung. Und hier kann man ja ein Zeitlimit von 1 Jahr setzen und anhand der Leberwerte nach 1 Jahr feststellen, ob er wirklich "im normalen Rahmen" trinkt oder ob er abhängig ist. Aber in den wenigsten Fällen wird der SB wissen, ob er Alkoholkrank ist oder nicht, wenn er noch nicht aktenkundig wurde.

Bin aber kein Fachmann, ist nur meine Meinung.

Grüße an alle

Hunnnter

Geschrieben

Another 10 Cent:

1. Es gibt in diesem Land tausende Alkoholiker, die im gesellschaftsüblichen Rahmen trinken. Das heist nämlich schlicht, dass sie nicht weiter auffallen.

Wenn man bedenkt, dass jeden Abend 2-3 Bierchen oder Weinchen nach medizinischen Kriterien bereits als Alkoholismus bezeichnet werden können, gibt es wahrscheinlich sogar hunderttausende davon.

2. Ich bin für das Recht jedes Menschen, Waffen in einem sinnvollen Rahmen erwerben zu dürfen, solange er dieses Recht nicht missbraucht.

3. Wer das Recht missbraucht - oder durch sein tatsächliches Verhalten nachweist, dass er nicht verantwortungsvoll handelt (und sei es auch nur, weil er die Kontrolle verliert ohne etwas anzurichten), dann sollte ihm dieses Recht entzogen werden.

4. Solange wir eine Reintegration von Straftätern in die Gesellschaft für notwendig und sinnvoll erachten, muß dies parallel auch für seine Bürgerrechte gelten. Somit ist - mit der entsprechenden Bewährungsphase (hier bis zu 10 Jahre) - auch der Waffenerwerb neu zu prüfen.

Wenn es keine Tatsachen gibt, die gegen den Waffenerwerb sprechen, sind nach den gleichen Kriterien wieder Waffen zu genehmigen.

Der Alkoholismus hat hier nur insoweit eine Rolle zu spielen, wie er weiterhin zu auffälligem Verhalten führt bzw. geführt hat. Wenn es seit dem relevanten Verstoss keine weiteren Auffälligkeiten gegeben hat, sehe ich keinen Grund, den verjährten Verstoss anders zu behandeln als einen unauffälligen Alkoholiker. Ansonsten haben wir eine diskriminierende Prohibition.

Eine andere psychische Auffälligkeit (hier besonders Selbstmordvorhaben) sind natürlich anders zu bewerten und sollten in der Tat den fachkundigen Rat eines Gutachters berücksichtigen. Dabei sollten zumindest die bekannten Ursachen der Psychischen Störung nachhaltig beseitigt sein, bevor man den Erwerb von Waffen erneut freigibt.

Ist doch ein ganzer Dollar geworden - sorry.

Gruß

Shotgun George

Geschrieben

Ich kenne auch einen trockenen Alkoholiker, der seine WBK nach eingehender Prüfung (mit Amtsarzt u.ä.) bekommen hat. Nachdem er aber rückfällig geworden ist, war er auch sofort seine WBK los.

Zum Thema "Akute Selbstmordgefahr mit Zwangseinweisung" kann ich nur sagen, dass ich einem solchem Antragsteller keine WBK / Waffen geben würde. Auch wenn der Vorfall schon längere Zeit zurückliegen würde. Ich denke, dass solche Menschen immer etwas mehr psychisch labil sind, als andere und deswegen eine erhöhte Gefahr besteht, dass sie auf Grund von Problemen o.ä. schneller mal "austicken" als andere.

Sorra, dem trockenen Alkoholiker würde ich auch noch eine Waffe geben, aber nicht dem "versuchten Selbstmörder mit Zwangseinweisung". Das geht mir einen Schritt zu weit.

Geschrieben

Ich schätze dass eine ganze Menge Waffenbesitzer (einschliesslich und besonders Polizisten und Soldaten) keine Berechtigung zum Waffenbesitz hätten, wenn der Alkoholismus allein das Kriterium wäre. :chrisgrinst:

Zahlen zum Alkoholismus in folgendem Artikel: http://www.gmx.net/de/themen/gesundheit/me...12721C3HnJ.html

Daher würde ich das immer an der Auffälligkeit festmachen wollen. Wenn ein Alkoholiker nie durch Gewalt auffällt und auch nicht durch Alkohol im Straßenverkehr oder an der Waffe(!), was hat der Alkoholismus dann mit seiner Berechtigung zu tun. Nicht jeder Abstinenzler ist ein besserer Mensch (siehe A.H.: Antialkoholiker, Vegetarier, Kinderfreund) :ninja:

Wenn ein Selbstmordgefährdeter Alkoholiker diese Gefährdung ""durch"" den Alkohol bekommt liegt der Fall natürlich anders. Ebenso, wenn er manisch depressiv ist und auch nach der Behandlung unter regelmäßiger Nachbehandlung steht. :unsure:

Aber wenn jemand z.B. seine Familie verliert, danach zu saufen anfängt und versucht sich umzubringen - warum sollte der nicht seine WBK bekommen, wenn sich sein Leben stabilisiert hat. Er sollte natürlich nicht nach jeder Trennung ausrasten...

Aber das würde sich innerhalb von zehn Jahren ja mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit zeigen.

Übrigens: man vergleiche mit einem Straftäter: der gilt als per se "geheilt", wenn er sich zehn Jahre nicht erwischen läßt und darf dann wieder fröhlich beantragen. :mad:

Gruß Shotgun

Geschrieben

Schit Thema, zu dem ich mich leider auch melden muss:

Ich binn Alkoholiker und stehe seit dem 16.5.1986 trocken!!

Das wirst du nie los !!

Alkohol ist eine Bewustseindroge, es zielt alle darauf ab an de Stoff zu kommen und in die Flucht vor sich selber.

Erste wenn die Person wieder erkant hat, das nicht der Alk das Problem ist sonder erselber hat er den 1. Schritt getan.

Diesen mus er selber tun, fremde Hilfe bringt da nichts .

Im Prozess der Bewustseinsänderung (hin zum trocken) wir er dann sich wieder festigen und noch Beständiger sein.

Diese Personen istelen keine Gefahrr für sich und andere dar. Es gibt keinen Grund diesen Die Waffenerlaubniss zu versagen.

Solange er aber noch eine Gefährdung für sich selber (und damit auch für ander) darstellt, keine Waffen.

Dieser Prozess dauert nach meiner Erfahrung ca 3-5 Jahre.

Die meisten schaffen ihn leider nicht.

Bernhard

Geschrieben
Daher würde ich das immer an der Auffälligkeit festmachen wollen. Wenn ein Alkoholiker nie durch Gewalt auffällt und auch nicht durch Alkohol im Straßenverkehr oder an der Waffe(!), was hat der Alkoholismus dann mit seiner Berechtigung zu tun.

314743[/snapback]

Weil ein Alkoholiker völlig anderen Gemütsschwankungen unterliegt als ein Nicht-Alkoholiker.

Ich habe selber 2 Alkoholiker in meiner Familie- bzw. meinem Bekanntenkreis. Der eine (63 Jahre alt, eine Entziehungskur, Rückfall) gibt es auch zu, der andere (35 Jahre alt) nicht, obwohl er locker eine halbe Kiste pro Abend trinkt und das regelmäßig).

Aber beide zeigen, obwohl unterschiedliche Chararktertypen, sehr identische Verhaltensmuster. Nämlich ständige Stimmungsänderungen von "Himmel hoch jauchzend" bis "zum Tode betrübt".

Ich bin froh, dass von denen keiner eine Waffe hat.

Außerdem weiss ich, dass ein Alkoholiker lügt und betrügt um an seinen Stoff zu kommen.

Das hört sich vielleicht krass an, aber richtig trauen kann man solchen Leuten nicht.

Meine Meinung!

Geschrieben
Schit Thema, zu dem ich mich leider auch melden muss:

Ich binn Alkoholiker und stehe seit dem 16.5.1986 trocken!!

Das wirst du nie los !!

Alkohol ist eine Bewustseindroge, es zielt alle darauf ab an de Stoff zu kommen und in die Flucht vor sich selber.

Erste wenn die Person wieder erkant hat, das nicht der Alk das Problem ist sonder erselber hat er den 1. Schritt getan.

Diesen mus er selber tun, fremde Hilfe bringt da nichts .

Im Prozess der Bewustseinsänderung (hin zum trocken) wir er dann sich wieder festigen und noch Beständiger sein.

Diese Personen istelen keine Gefahrr für sich und andere dar. Es gibt keinen Grund diesen Die Waffenerlaubniss zu versagen.

Solange er aber noch eine Gefährdung für sich selber (und damit auch für ander) darstellt, keine Waffen.

Dieser Prozess dauert nach meiner Erfahrung ca 3-5  Jahre.

Die meisten schaffen ihn leider nicht.

Bernhard

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100% Zustimmung!

Geschrieben

§ 6 Abs. 1 WaffG Die erforderliche persönliche Eignung besitzen Personen nicht, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie

...

2. abhängig von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln (...) sind ...

Geschrieben
Schit Thema, zu dem ich mich leider auch melden muss:...................

..................Ich binn Alkoholiker und stehe seit dem 16.5.1986 trocken!!

Das wirst du nie los !!

Alkohol ist eine Bewustseindroge, es zielt alle darauf ab an de Stoff zu kommen und in die Flucht vor sich selber..................

Die meisten schaffen ihn leider nicht.

Bernhard

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Zuerst einmal meinen Glückwunsch dazu das Du in der Öffentlichkeit zu Deinem Problem stehst , Glückwunsch auch zu den Jahren in denen Du offensichtlich "Trocken" bist/warst und in der Hoffnung Dein weiteres Leben auch "Trocken" weiter zu leben .

Viele Leute begreifen ja nicht wie schwer es ist "Trocken zu werden" !!! Die körperliche Abhängigkeit kann bei Alk in der Regel nach 2 Monaten in den Griff zu bekommen sein ( Entgiftung in einer Klinik ) . Die psychische Abhängigkeit ist das Problem und hier spielen das Vergessen und das Erinnern eine wesentliche Rolle .

@Shotgun George.... Nicht nur Soldaten und Polizisten , heißt es doch so schön: "Intelligenz säuft , Dummheit frißt !"

Im westlichen Kulturkreis ( jeder Kulturkreis hat seine "Standard_Droge" , Asiaten z.B ihre Opiate , südamerikanische Ureinwohner die Pilzgifte ) gibt es auf die Bevölkerung gerechnet in DL ca. 5-7% Prozent Alkohol-abhängige .

Man kann also davon ausgehen : Wenn zwanzig Menschen zusammen sind befindet sich darunter zumindest 1 (ein) Alkohol_Abhängiger !

Die WHO formuliert : Eine Gefährdung ( in Richtung Abhängigkeit ) besteht schon dann wenn Alkohol bzw. alkoholische Getränke zu Mahlzeiten gewünscht oder gar vermißt wird .

Kugel

P.S. Die wenigsten Alkoholiker laufen als "Penner" herum...... können es aber werden , braucht aber jeder Alkoholiker seine "eigene Gosse" um zu erkennen das er Hilfe benöigt bzw. sich helfen läßt.

Geschrieben

Ich danke Euch allen (insbesondere Zwilling für seine Offenheit!)!

Es deckt sich eigentlich alles mit dem, wie ich es sehe. Prinzipiell soll jeder die Chance haben, schießen zu gehen, aber Risiken sollen möglichst ausgeräumt sein. Das bedeutet leider, daß Grauzonen, wie das kontrollierte Trinken, rausfallen.

Geschrieben
Was ist das für eine Definition? Was meint dies in Häufigkeit und/oder Quantität?

Sagt mir mal einer.. genau ab wann eine einzelne Person tatsächlich abhängig ist.

:confused:

Tom

314839[/snapback]

Tja, Tom, da bist du in guter Gesellschaft.

Das fragen sich auch die anderen Gelehrten. :confused:

Ebenso die geleerten und gefüllten. (Trinker, Ex- und Anti- Trinker)

... die Richter streiten sich mit den Anwälten darüber. :016:

...und die Führerscheinlosen mit dem Sachbearbeiter. :pissed:

Auserdem soll das von Person zu Person verschieden sein.

Darum lässt es sich (wie so vieles) nicht pauschal sagen.

Wer anderer Meinung ist möge mich korrigieren.

Geschrieben
.....

Sagt mir mal einer.. genau ab wann eine einzelne Person tatsächlich abhängig ist.

:confused:

Tom

314839[/snapback]

Wenn du in Regelmässigen Abständen das Verlangen nach der Droge hast, und meinst haben haben zu müssen.

In dem Moment wo das Unterbewustsein dir Vorgibt es muss sein...hängst du voll in der Schei**e

Bernhard

Geschrieben
Zuerst einmal meinen Glückwunsch dazu das Du in der Öffentlichkeit zu Deinem Problem stehst , Glückwunsch auch zu den Jahren in denen Du offensichtlich "Trocken" bist/warst und in der Hoffnung Dein weiteres Leben auch "Trocken" weiter zu leben .

....

Das Öffentliche Bekennmis dazu ist die einzig Ware Methode sich der Materie zu stelen.

Insbesonder wenn man es so wie ich ohne fremde Hilfe geschaft hat (ohne Entziehungskur/Medikamentenbegleitung)

Das einzige was geholfen hat war mein eigener Wille und die eiserne Disziplin es durch zu stehen. (Gut,ich gestehe... Es war auch der Zeitpunkt wo ich mit dem Hochleistungssport anfing und täglich mein Konditionstraining gemacht habbe. Da hatte ich dann auch ein Ziel vor den Augen, auf dass ich hin arbeiten konnte)

Ich bin oft gefragt worden,was das Wichtigste dabei ist.

Ich habe es auf folgenden Nenner gebracht:

Du must derjenigen Person, die dich morgens beim Zähneputzen anschaut gerade in die Augen sehen können

Bernhard, kein Verlangen nach Alk :chrisgrinst:

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