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IGNORED

Pulverlager


Shadow

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Geschrieben

Ich hatte letzte Woche Besuch von der KPB zwecks Kontrolle meines Pulverlagers.

Ich bewahre mein Pulver im meinen Arbeitsraum auf. In diesen Raum befinde ich mich wenn ich wiederlade bzw. meine Waffen reinige. Zudem verbringe ich ab und zu einige Zeit am PC (pro Woche ca 4-5 Stunden).

Nun meinte die Dame das wäre alles nicht in Ordnung. In dem Raum dürfte sich der PC nicht befinden da beim Ein-Ausschalten es zu Funken kommen würde.... Außerdem dürfte ich mich nur in dem Raum aufhalten wenn ich am wiederladen bin...

Wenn ich mir die Richtlinie für Pulverlager durchlese finde ich nichts, was gegen mein jetziges Lager spricht. Dort steht nirgendwo das sich keine Elektrogeräte in dem Raum befinden dürfen.

Ich betreibe sogar eine XL 650 mit elektrischer Hülsenzufuhr...

Unter Punkt 4.1 (6) Steht das auch Arbeiträme als Lager zulässig sind.

Wie seht Ihr das ?

Fallen Zündhütchen auch unter das Sprengstoffgesetz => gelten für sie dieselben Richtlinien der Lagerung?

Die Dame will mich zwingen die Zündhütchen zusammen mit dem Pulver aufzubewaren, und ich dann nur noch die Hälfte der zulässigen Höchstmenge an Pulver lagern darf. Begrüdung: Zündhütchen würden sich selbst entzünden :crying:

Zur Zeit lagere ich sie getrennt vom Pulver in meinen Arbeitraum. Und noch nie hat sich ein Zündhütchen ohne mein Einverständnis selbstgezündet...

Geschrieben
Die Dame will mich zwingen die Zündhütchen zusammen mit dem Pulver aufzubewaren Begrüdung: Zündhütchen würden sich selbst entzünden

Wenn sich Zündhütchen selbst entzünden (Was ich meinen strikt verboten habe :021: ) warum soll man sie dann zusammen mit dem Pulver lagern :confused:

Hat die Dame nebenbei noch eine Baufirma und sucht Aufträge ?

Ich hatte mal eine Überprüfung durch das LKA und der zuständige Beamte hat alles für in Ordnung befunden. Und ich mach es genauso wie du...

Gruß

Heinz

Geschrieben

Shadow,

das Pulverlager soll (oder doch muß? habe keinen neuen Text) normal ein unbewohnter Raum sein, ein Arbeitszimmer mit PC ist das nicht. Wenn der PC nicht zum Wiederladen gebraucht wird, Ladedaten QL usw. Die Lampe könnte auch Funken schlagen.

Die Meinung zu Zündhütchen ist seltsam, um den Anordnungen genüge zu tun würde ich die ZH von der Frau, einem anderen Schützen kaufen lassen und mir nur die entsprechende Menge zuteilen lassen. Du lagerst dann keine, deine Frau darf sie frei kaufen ab 18, Aufbewahrung nur kindersicher, keine weitere Einschränkungen.

Karl

Geschrieben
Shadow,

das Pulverlager soll (oder doch muß?  habe keinen neuen Text) normal ein unbewohnter Raum sein, ein Arbeitszimmer mit PC ist das nicht. Wenn der PC nicht zum Wiederladen gebraucht wird, Ladedaten QL usw. Die Lampe könnte auch Funken schlagen.

Die Meinung zu Zündhütchen ist seltsam, um den Anordnungen genüge zu tun würde ich die ZH von der Frau, einem anderen Schützen kaufen lassen und mir nur die entsprechende Menge zuteilen lassen. Du lagerst dann keine, deine Frau darf sie frei kaufen ab 18, Aufbewahrung nur kindersicher, keine weitere Einschränkungen.

Karl

313522[/snapback]

Hi Karl,

ich habe eine Verordnung vor mir liegen, und wie oben schon beschrieben, steht dort das man einen Arbeitsraum auch als Lager nehmen darf.

Ein Schützenkollege lagert sein Pulver im Hauswirtschaftsraum. Das Lager ist so von dem Amt für Arbeitsschutz Recklinghausen abgenommen worden.

Die von Dir vorgeschlagene Lösung mit den Zündhütchen ließe sich arrangieren. Wenn es aber keinen rechtlichen Grund für diese Auflage gibt sehe ich diese Beschränkung für mich nicht ein.

Geschrieben

Seit wann müssen denn Zündhütchen zusammen mit dem Pulver aufbewahrt werden?

Irgendwann hab ich mal gelernt, dass Zündhütchen und Pulver nicht zusammen gelagert werden dürfen, sondern räumlich getrennt (z.B. in einem anderen, geschlossenen Fach im Pulverschrank) aufbewahrt werden müssen!

Gruß

Hilli

Geschrieben

Shadow,

dann würde ich nochmal mit der Dame reden, Hinweis auf Erlaubnis bei deinem Kollegen könnte helfen, evtl. mußt Du klagen.

So eine Auflage wegen der ZH hatten wir auch mal, da hat der Sachbearbeiter nach dem Vorschlag mit der Frau dann bemerkt, daß er die Zündhütchen mit Zündern für gewerbl. Sprengmittel verwechselt hatte.

Karl

Geschrieben
Seit wann müssen denn Zündhütchen zusammen mit dem Pulver aufbewahrt werden?

Irgendwann hab ich mal gelernt, dass Zündhütchen und Pulver nicht zusammen gelagert werden dürfen, sondern räumlich getrennt (z.B. in einem anderen, geschlossenen Fach im Pulverschrank) aufbewahrt werden müssen!

Gruß

Hilli

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Es ist sogar so dass Zündhütchen GETRENNT, zumindest durch ein Blechfach, vom Pulver gelagert werden müssen.

Lt. MEINEM Gewerbeaufsichtsamt.

Geschrieben

Hallo,

ich habe auch gelernt, dass die Zündhütchen getrennt gelagert werden müssen. Allerdings wird das mit der Aufbewahrung wohl überall etwas anders gehandhabt.

Wird denn immer besichtigt oder ist das überall unterschiedlich ??

Bei mir war noch niemand und ich habe meinen Schein bestimmt schon ein Jahr. Melden die sich voher an ??

Gruß

.357mag, der zur Lagerung auch noch ein paar unklare Punkte hat.

Geschrieben

hallo, wo kann ich den den aktuellen Gesetzestext herunterladen in dem steht wie Nitrocellu. aufbewahrt werden muß? Zählt ein verschloßener Keller in einem Mehrfamilienhaus in dem ein abschließbarer Pulverschrank steht auch zu der Kategorie unbewohnter Raum? Was machen diejenigen die kein Eigentum haben und zur Miete wohnen? Das ist ein wirklich interessantes Thema.Schon einmal danke für die Antworten.

Geschrieben

Wird denn immer besichtigt oder ist das überall unterschiedlich ??

Bei mir war noch niemand und ich habe meinen Schein bestimmt schon ein Jahr. Melden die sich voher an ??

Hallo

Bei mir wurde noch nie eine Kontrolle vom Landesamt durchgeführt.

Die Überprüfung durch das LKA fand statt weil ich bei ebay Deko-Patronen verkauft habe. Ich hatte abgeschossene Hülsen ohne Pulver und ohne Zündhütchen mit Geschossen versehen und verkauft. Kein Problem als Wiederlader.Da auf den Fotos nicht klar ersichtlich war das die Patronen auch wirklich leer sind wurde das LKA darauf aufmerksam und machte sich daran mich zu überprüfen. Der Beamte meldete sich telefonisch an und war ca.1 Stunde später bei mir. Und da er schon mal da war,überprüfte er natürlich alles was mit Waffen und Munition zu tun hat. Er befand alles für in Ordnung,ja sogar Vorbildlich,und seither habe ich nie wieder etwas ähnliches erlebt.Er gab mir lediglich den Rat beim Verkauf der Deko-Patronen eine so zu positionieren das ersichtlich ist das kein Zündhütchen gesetzt ist.

Also mach dir keine Sorgen,selbst falls du aus Unwissenheit eine Kleinigkeit falsch machst...es wird dir niemand den Kopf abreißen...

Gruß

Heinz

Geschrieben

Hallo,

ja Sorgen mache ich mir nur teilweise. Aber ob das alles so nur Kleinigkeiten sind, weiss ich nicht.

Als ich meinen Schein beantragt habe, habe ich die Dame gleich gefragt, ob ich nicht mit dem Kontrolleur mal sprechen könne, da Sie selbst wohl nur recht wenig Ahnung hat. Hieraus ist aber nichts geworden.

Also, ich wohne auf dem Land, nächstes Haus mehrere hundert Meter. Da ich VL schiesse und bald endlich auch mal wiederladen will kann ich mit einem Kilo Pulver bei gemischter Lagerung nicht wirklich was anfangen. Die Dame vom Amt meinte zwar, ich dürfte ja eh nicht alles auf Mal kaufen aber als ich Ihr dann sagte, ich schiesse zwei Kaliber Kurzwaffe ein Kaliber Langwaffe und noch verschiedene VL meinte Sie wirklich, dass ja ein Kilo Pulver ausreichen würde und ich ja kleinere Mengen kaufen könne. Das es Schweizer nicht kleiner gibt interessierte sie nicht und ich kann ja auch nicht 100 Gramm hiervon und 150 davon kaufen.

Also bin ich zu der Überlegung gekommen, dass mein Pulver in die Diele / Scheune soll. Diese ist direkt am Haus, hat aber keinen Zugang ins Haus. Das Gebäude ist Fachwerk massiv und hat eine große Holzdielentür die mit einem Vorhangschloss gesichert ist.

Lt. Dame vom Amt dürfe ich hier kein Pulver lagern da Diebstahlgefahr. Auf mein energisches Einreden, dass man bei mir wohl leichter ins Haus einbrechen könne als in die Diele mit massiver Tür sagte Sie dann, ich müsse das Behältnis dann aber sehr "massiv" wählen. Ein Tresor wäre lt. Ihrer Meinung aber in Ordnung.

Nun steht mein Pulver auf der Diele in einem unklassifizierten Tresor mit Gewicht so um die 200 kg. Das dieses im Brandfall nicht so klasse ist, ist mir eigentlich auch klar aber was soll ich machen ??

Ich habe schon gedacht, dass das ganze Zeug in den Garten kommt und ich mir draussen ein Pulverlager einrichte. Hat hier eventuell jemand Erfahrung ??

Außerdem, bei Lagerung in unbewohntem Nebengebäude steht im Gesetz irgendetwas von (aus Erinnerung) feuerhemmend oder brandfester Decke.

Ich habe hier gar keine Decke, ist ein Holstständerwerk und ich kann von unten bis unter das Dach schauen. Hier sind alte Ziegel drauf. Ist Luft feuerhemmend ? :021:

Gruß

.357mag

Hallo

Bei mir wurde noch nie eine Kontrolle vom Landesamt durchgeführt.

Die Überprüfung durch das LKA fand statt weil ich bei ebay Deko-Patronen verkauft habe. Ich hatte abgeschossene Hülsen ohne Pulver und ohne Zündhütchen mit Geschossen versehen und verkauft. Kein Problem als Wiederlader.Da auf den Fotos nicht klar ersichtlich war das die Patronen auch wirklich leer sind wurde das LKA darauf aufmerksam und machte sich daran mich zu überprüfen. Der Beamte meldete sich telefonisch an und war ca.1 Stunde später bei mir. Und da er schon mal da war,überprüfte er natürlich alles was mit Waffen und Munition zu tun hat. Er befand alles für in Ordnung,ja sogar Vorbildlich,und seither habe ich nie wieder etwas ähnliches erlebt.Er gab mir lediglich den Rat beim Verkauf der Deko-Patronen eine so zu positionieren das ersichtlich ist das kein Zündhütchen gesetzt ist.

Also mach dir keine Sorgen,selbst falls du aus Unwissenheit eine Kleinigkeit falsch machst...es wird dir niemand den Kopf abreißen...

Gruß

Heinz

314221[/snapback]

Geschrieben
Lt. Dame vom Amt dürfe ich hier kein Pulver lagern da Diebstahlgefahr. Auf mein energisches Einreden, dass man bei mir wohl leichter ins Haus einbrechen könne als in die Diele mit massiver Tür sagte Sie dann, ich müsse das Behältnis dann aber sehr "massiv" wählen. Ein Tresor wäre lt. Ihrer Meinung aber in Ordnung.

Nun steht mein Pulver auf der Diele in einem unklassifizierten Tresor mit Gewicht so um die 200 kg. Das dieses im Brandfall nicht so klasse ist, ist mir eigentlich auch klar aber was soll ich machen ??

Gruß

.357mag

314245[/snapback]

Booh, gibt es wirklich soviel Inkompetenz. Können die nicht in der Verordnung nachlesen?

Da steht ganz deutlich das Du Pulver auch in einen Raum lagern darfst der nicht sicher ist. Dann muß das Pulver aber in einen handelsüblichen abschließbaren Stahbehältniss, bzw Holzbehältnis (20 mm Wandstärke, keine außenliegenden Beschläge). Von einen Tresor steht da nix....

Haben wir am Ende dieselbe SB ????

Geschrieben
Ich habe schon gedacht, dass das ganze Zeug in den Garten kommt und ich mir draussen ein Pulverlager einrichte. Hat hier eventuell jemand Erfahrung ??

314221[/snapback]

Also laut meinem Gewerbeaufsichtsamt ist das der IDEALfall (ich möcht es nicht).

Aber er ist ein starker Verfechter des betonierten Mülltonnenhäuschens mit abschliessbarer Tür.

Vielleicht willst ja mal in diese Richtung denken.

Geschrieben

Hi

@shadow: Münster ist schon nicht schlecht, vielleicht noch einen Tick weiter nördlich.

Die Dame ist sonst auch sehr nett und meine WBKs und alles klappte ohne Problem und auch recht schnell, selbst meine neue gelbe ohne Einschränkungen, also was will ich mehr. Sie ist wohl auch nicht die richtige Ansprechpartnerin für Pulver nur meinen Pulverschein habe ich von da.

Aber was kostet denn so ein "Mülltonnenhäuschen" ? Das ist ja auch wohl etwas überdimensioniert für 3 kg maximal bei Nebengebäude. Außerdem wohn ich noch zur Miete und daher möchte ich eigentlich nicht so wahnsinnig viel machen.

Mir wurde von anderer Stelle noch ein Tip gegeben, den ich aber so eigentlich nicht anwenden will, da mir meine Scheine schon was wert sind und ich die auch gerne behalten würde.

Allerdings hörte ich schon öfters folgendes Vorgehen: 1 kg im ordentlichen Behältnis und den Rest unters Bett oder wo auch immer. Das möchte ich aber tunlichst vermeiden und ist auch kein Tipp von mir.

Gruß

.357mag

Also laut meinem Gewerbeaufsichtsamt ist das der IDEALfall (ich möcht es nicht).

Aber er ist ein starker Verfechter des betonierten Mülltonnenhäuschens mit abschliessbarer Tür.

Vielleicht willst ja mal in diese Richtung denken.

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Geschrieben

Also wenn Du zur Miete wohnst und kein grosses Grundstück hast lass das mit dem Mülltonnenhäuschen. Auch da sind Mindestabstände einzuhalten (ich glaub 30 Meter zur Strasse) usw. Auch den VErmieter will man ja nicht "scharf" machen.

Ich persönlich hätte da auch Bedenken wegen der Temperaturschwankungen ect.

Ich wollts halt nur sagen für jemanden der die Möglichkeit dazu hat weil unser Herr Technischer Amtmann da ganz verschworen drauf ist.

Aber bei uns in Bayern machen das die Gewerbeaufsichtsämter und die haben halt wieder andere Ideen.

Geschrieben
Also wenn Du zur Miete wohnst und kein grosses Grundstück hast lass das mit dem Mülltonnenhäuschen. Auch da sind Mindestabstände einzuhalten (ich glaub 30 Meter zur Strasse) usw.

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Das mit den 30m zur Straße ist IMHO nur für "richtige" Pulverlager, nicht für "Kleinlager".

Geschrieben

Hallo,

also das Grundstück ist sehr gross und die Strasse ist "mein Privatweg". Die nächste öffentliche Strasse ist bestimmt 400 Meter weit weg und alles was um "mein" Grunstück rumzu liegt sind Felder die auch meinem Vermieter gehören. Platz ist nicht das Problem.

Aber was ist denn, wenn ich mir grosse Hülsen besorge und dann mein Schwarzpulver in passenden Mengen in die Hülse stecke und ein Geschoss "locker" einsetze. Dann hätte ich doch Munition und kann beim VL-Schiessen meine "Patronen" wie Pulverröhrchen verwenden. Mit NC-Pulver, wenn es denn soweit ist, werde ich wohl auch so verfahren, dass ich es mir nur bei Bedarf hole und dann schnellstens verlade. Wenn dann mal für kurze Zeit ein Paket mehr drin steht, wird es wohl nicht so wild sein.

Gruß

.357mag

Also wenn Du zur Miete wohnst und kein grosses Grundstück hast lass das mit dem Mülltonnenhäuschen. Auch da sind Mindestabstände einzuhalten (ich glaub 30 Meter zur Strasse) usw. Auch den VErmieter will man ja nicht "scharf" machen.

Ich persönlich hätte da auch Bedenken wegen der Temperaturschwankungen ect.

Ich wollts halt nur sagen für jemanden der die Möglichkeit dazu hat weil unser Herr Technischer Amtmann da ganz verschworen drauf ist.

Aber bei uns in Bayern machen das die Gewerbeaufsichtsämter und die haben halt wieder andere Ideen.

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Geschrieben
Hallo,

also das Grundstück ist sehr gross und die Strasse ist  "mein Privatweg". Die nächste öffentliche Strasse ist bestimmt 400 Meter weit weg und alles was um "mein" Grunstück rumzu liegt sind Felder die auch meinem Vermieter gehören. Platz ist nicht das Problem.

Aber was ist denn, wenn ich mir grosse Hülsen besorge und dann mein Schwarzpulver in passenden Mengen in die Hülse stecke und ein Geschoss "locker" einsetze. Dann hätte ich doch Munition und kann beim VL-Schiessen meine "Patronen" wie Pulverröhrchen verwenden. Mit NC-Pulver, wenn es denn soweit ist, werde ich wohl auch so verfahren, dass ich es mir nur bei Bedarf hole und dann schnellstens verlade. Wenn dann mal für kurze Zeit ein Paket mehr drin steht, wird es wohl nicht so wild sein.

Gruß

.357mag

314380[/snapback]

Wenn Du Platz hast und kein Problem mit dem Vermieter dann betoniere Dir doch so ein Häuschen. 5 Schallbretter, 1 Kubikmeter Kies, 4 Sackl Zement, eine Schaufel und eine anständige Brotzeit, das wars. :grlaugh:

Aber ehrlich.... bevor ich "tricksen würde".. :rolleyes:

Geschrieben

Du hast ja recht und das bei mir war auch nicht ganz ernst gemeint. Ich hatte nur den Smilie vergessen. Was würdest Du denn mit der Tür machen und muss das ganze im Boden versenkt sein oder kann ich das auch in meinen Holzschuppen integrieren ??

Gruß

.357mag

Wenn Du Platz hast und kein Problem mit dem Vermieter dann betoniere Dir doch so ein Häuschen. 5 Schallbretter, 1 Kubikmeter Kies, 4 Sackl Zement, eine Schaufel und eine anständige Brotzeit, das wars. :grlaugh:

Aber ehrlich.... bevor ich "tricksen würde".. :rolleyes:

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Geschrieben
Du hast ja recht und das bei mir war auch nicht ganz ernst gemeint. Ich hatte nur den Smilie vergessen. Was würdest Du denn mit der Tür machen und muss das ganze im Boden versenkt sein oder kann ich das auch in meinen Holzschuppen integrieren ??

Gruß

.357mag

314405[/snapback]

Also eins vorweg: VOR so einer Aktion würd ich den potentiellen Kontrolleur (ist bei uns nicht Sachbearbeiter) fragen was er davon hält. Kann ja sein dass er sagt der niederbayerische Kollege "spinnt".

Ansonsten muss das wohl nicht versenkt werden weil so ein Kubikmeter Betonhäuschen wohl keiner wegträgt. Unser SB hat nur gemeint dass in die Blechtüre ein anständiges Sicherheitsschloss muss. KEIN VORHÄNGESCHLOSS.

Ob Holzschuppen wegen der Brennbarkeit würd ich auch wieder den SB befragen.

Bei UNSEREM darf das Pulver nicht in die Holzkiste sondern muss als potentielle Bombe in den Metallbehälter. Ist halt seine Meinung :confused:

Andererseits ist ja ein "Brandschutz" dazwichen wenn die Tür zu ist.

Einfach mal VORHER anfragen.

Geschrieben

Hallo,

ich glaube auch. Ich werde mal in der nächsten Woche ein wenig telefonieren und schauen was dabei raus kommt. Ich weiss nur noch nicht, wo ich dann anrufen soll. Das wird mir aber die Sb bestimmt sagen können. An Feuer im Holzschuppen habe ich gar nicht gedacht, aber wo Du es jetzt sagst ist es eigentlich logisch. Irgendwo werde ich aber wohl einen schönen Platz dafür finden.

Gruß

.357mag

Also eins vorweg: VOR so einer Aktion würd ich den potentiellen Kontrolleur (ist bei uns nicht Sachbearbeiter) fragen was er davon hält. Kann ja sein dass er sagt der niederbayerische Kollege "spinnt".

Ansonsten muss das wohl nicht versenkt werden weil so ein Kubikmeter Betonhäuschen wohl keiner wegträgt. Unser SB hat nur gemeint dass in die Blechtüre ein anständiges Sicherheitsschloss muss. KEIN VORHÄNGESCHLOSS.

Ob Holzschuppen wegen der Brennbarkeit würd ich auch wieder den SB befragen.

Bei UNSEREM darf das Pulver nicht in die Holzkiste sondern muss als potentielle Bombe in den Metallbehälter. Ist halt seine Meinung :confused:

Andererseits ist ja ein "Brandschutz" dazwichen wenn die Tür zu ist.

Einfach mal VORHER anfragen.

314415[/snapback]

Geschrieben
Bei UNSEREM darf das Pulver nicht in die Holzkiste sondern muss als potentielle Bombe in den Metallbehälter. Ist halt seine Meinung :confused:

Oh Smithy,

an wasfüreinen SB bist Du denn da geraten?!?.

DIEJENIGEN SB, die was in der Birne drinnen haben, plädieren für die Holzkiste!!!

Gerade von wegen "Bombe"!!!

Sollte sich tatsächlich eine Explosion ereignen, so würde es die Holzkiste in ihre Einzelteile zerlegen. O.K., umherfliegende Holzsplitter, mehr aber nicht.

Mach´ das Ganze mal mit einem Blechschrank, geht wahrscheinlich noch, der bläht sich hoffentlich nur etwas auf und platzt dann.

Und dann denk´ Dir das Spiel mal mit einem Tresor ... :021:

ICH möchte da nicht in der Nähe sein, wenn SOWAS hochgeht. Die Verdämmung wäre fast maximal zu nennen ...

Umherfliegende Stahlsplitter. :gaga::gaga::gaga:

WARUM sind denn Druckentlastungsflächen für Räume, in denen Treibladungspulver aufbewahrt wird, vorgeschrieben?

Damit es eben KEINE Verdämmung gibt!

Iggy

Geschrieben
Oh Smithy,

an wasfüreinen SB bist Du denn da geraten?!?.

DIEJENIGEN SB, die was in der Birne drinnen haben, plädieren für die Holzkiste!!!

Gerade von wegen "Bombe"!!!

Sollte sich tatsächlich eine Explosion ereignen, so würde es die Holzkiste in ihre Einzelteile zerlegen. O.K., umherfliegende Holzsplitter, mehr aber nicht.

Mach´ das Ganze mal mit einem Blechschrank, geht wahrscheinlich noch, der bläht sich hoffentlich nur etwas auf und platzt dann.

Und dann denk´ Dir das Spiel mal mit einem Tresor ... :021:

ICH möchte da nicht in der Nähe sein, wenn SOWAS hochgeht. Die Verdämmung wäre fast maximal zu nennen ...

Umherfliegende Stahlsplitter. :gaga:  :gaga:  :gaga:

WARUM sind denn Druckentlastungsflächen für Räume, in denen Treibladungspulver aufbewahrt wird, vorgeschrieben?

Damit es eben KEINE Verdämmung gibt!

Iggy

314456[/snapback]

Da zeigt sich mal wieder, daß die genehmigungserteilenden Sachbearbeiter nicht immer fachkundig sind. Je verdämmter Pulver entzündet wird, desto besser die Explosion. Unverdämmt brennt's halt nur ab......

Geschrieben
Oh Smithy,

an wasfüreinen SB bist Du denn da geraten?!?.

Iggy

314456[/snapback]

Weiss ich alles und haben wir auch schon "durch". Aber es ist halt so dass WENN einer kommt ER kommt und er es so will und als Auflage zur Nachkontrolle auch verzeichnet.

Drum hab ich ja geschrieben "ist halt so".

Ich hab mir sogar in Vorfreude auf den Wiederladelehrgang (vor laaaanger Zeit) eine Holzkiste nach Vorschrift machen lassen. Verzapft, nicht geschraubt, 40 mm Holzstärke usw..

GENAU DIE, hat er im Lehrgang gesagt, darf ich nicht verwenden.

PS: Ich hab sie aber noch und je nachdem wer vor der Türe steht ändert sich mein Lagerort :P:crying:

Und er hat auch niocht allzu jung ausgesehen so dass............. :021:

Edit

Da zeigt sich mal wieder, daß die genehmigungserteilenden Sachbearbeiter nicht immer fachkundig sind. Je verdämmter Pulver entzündet wird, desto besser die Explosion. Unverdämmt brennt's halt nur ab......

Das ist ja in Bayern das dumme. Genehmigen tut der Sachbearbeiter am Landratsamt und Aufsichts-/Kontrollbehörde ist das Gewerbeaufsichtsamt. Und wenn DIE sich schon nicht einig sind.

Der Cheffe vom Waffenrecht Landratsamt ist ein Freund von mir. Einmal auf das Thema angesprochen hat er nur gesagt "aha, soso... Bombe....".

Er wusste nicht Bescheid weil im Falle eines Falles eben ein Gutachten des Gewerbeaufsichtsamtes angefordert wird.

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