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IGNORED

Zwei Fragen


Triceratops

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Sammler, so wie ich andreb verstanden habe, bezog er sich auf deine Äußerungen zum waffenrechtlichen Bedürfnis (etwa der Art "Wenn einer aus dem Verband austritt, wozu soll er dann noch seine Waffen behalten").

Über diese Äußerung hat nicht nur andreb, sondern haben auch andere hier den Kopf geschüttelt (scrolle ein wenig zurück).

Mal abgesehen davon, daß man grundsätzlich die Anwendung des waffenrechtlichen Bedürfnisprinzips (bei geprüft sachkundigen und zuverlässigen Personen) für eine Entmündigung halten kann - aber wir müssen nun mal damit leben - , ist es wohl so manchem (auch mir) aufgestoßen, wie du hier als Gesetzesinterpretierer verbal aufgetreten bist. Dabei dürfte es dir doch nicht entgangen sein, dass eine - das Bedürfnis aufrecht erhaltende - schießsportliche Betätigung grundsätzlich auch ohne Verband möglich ist.

Gruß,

karlyman

(der gerne in seinem Verband

schießt, aber Anderen auch

anderes zugesteht)

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Sammler, so wie ich andreb  verstanden habe, bezog er sich auf deine Äußerungen zum waffenrechtlichen Bedürfnis (etwa der Art "Wenn einer aus dem Verband austritt, wozu soll er dann noch seine Waffen behalten").

Über diese Äußerung hat nicht nur andreb, sondern haben auch andere hier den Kopf geschüttelt (scrolle ein wenig zurück).

Mal abgesehen davon, daß man grundsätzlich die Anwendung des waffenrechtlichen  Bedürfnisprinzips (bei geprüft sachkundigen und zuverlässigen Personen) für eine Entmündigung halten kann - aber wir müssen nun mal damit leben - , ist es wohl so manchem (auch mir) aufgestoßen, wie du hier als Gesetzesinterpretierer verbal aufgetreten bist. Dabei dürfte es dir doch nicht entgangen sein, dass eine - das Bedürfnis aufrecht erhaltende - schießsportliche Betätigung grundsätzlich auch ohne Verband möglich ist.

Gruß,

karlyman

(der gerne in seinem Verband

schießt, aber Anderen auch

anderes zugesteht)

323817[/snapback]

Habe ich ja auch so geschrieben/gemeint!

Der Verein meldet den Austritt, die Behörde prüft ein "fortbestehen" des Bedürfnissen,---- wenn eines da ist ok, ansonsten ( nur um HABEN WILL zu befriediegen" gibt es eben keine Waffen mehr in D!

Was mich wundert, ist das auf das " geschreibe" von a. aus Berlin von " heil" und "F...." keine Reaktion aus dem Forum gekommen ist!

Werden hier solche "tendenzen" gehegt?

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Der Verein meldet den Austritt, die Behörde prüft ein "fortbestehen" des Bedürfnissen,---- wenn eines da ist ok, ansonsten ( nur um HABEN WILL zu befriediegen" gibt es eben keine Waffen mehr in D!

323823[/snapback]

Sammler, ich weiß nicht, wie du es in dem Moment gemeint hast. Bei andreb, mir und manch anderem hier kam deine Aussage zum Wegfall des Bedürfnisses eben so herüber wie "wenn er nicht mehr im Verband ist, was braucht der denn überhaupt noch Waffen !". Und das geht vielen dann doch ans Gemüt...

Gruß,

karlyman

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Heil sammler, der F... wäre stolz auf Dich.

323123[/snapback]

-zu einem meine ich den Satz oben!

-zum anderen kann jeder der ein Bedürfniss hat auch Waffen haben, von mir aus bis seine Bude " Überläuft"!

Aber die meisten Schützen beziehen ihr Bedürfniss eben über den Verband, also kein Verband-keine Waffen von dem Verband!!!!

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Weiterhin noch folgendes:

Macht in "euren" Vereinen was ihr wollt, meldet die Austritte oder nicht, eure Sache!( und ggf. eure Konsequenzen!) :excl:

Mein LV ist da sehr hinterher :icon14: , und deshalb werde ich auch weiterhin ALLE Schützen melden, die aus dem Verein oder auch nur aus einer Abteilung ( z.b: BDS/ BDMP) Austreten melden! :excl:

Viel Spass noch!

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vergiss nicht, du brauchst lt. waffg nur die melden, die eine wbk haben B)

bist du dir sicher, dass die alle noch eine wbk haben? führst du hierzu buch? darfst du das?

@völker:

1. noch keiner hat dieses "gesetzesgrundlage" im waffg gerichtlich überprüft

2. wo steht im waffg eigentlich die ermächtigung darüber, das speziel diese daten von mir "gespeichert" werden dürfen.

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@ der_sammler: Ich sag ja: Der F... wäre stolz auf dich.

Allerdings, ich glaub, ich kenn Dich: Du bist etwas krank. Also sollte man den gequirlten Schei. nicht weiter verfolgen.

Gruß an Deinen Therapeuten, er soll es nicht aufgeben.

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Spa, woraus ergeben sich Deine Ausführungen ?

(bitte Rechtsgrundlage angeben !) B)

323609[/snapback]

Hallo, ergeben sich aus dem Gesetz.

Es kommt ja auch keiner auf die Idee, dass die "Züge" oder "Kompanien" oder "Fachbereiche" in EINEM Verein gesondert Meldungen an eine Behörde machen, wenn der Vorstand nach § 26 BGB zuständig ist! :excl:

Und in den angesprochenen Verbänden z.B. BDMP gibt es nur einen Vorstand nach BGB § 26. (siehe auch deren Satzung). :confused:

Gruss Spa

B)

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Hallo, ergeben sich aus dem Gesetz.

Es kommt ja auch keiner auf die Idee, dass die "Züge" oder "Kompanien" oder "Fachbereiche" in EINEM Verein gesondert Meldungen an eine Behörde machen, wenn der Vorstand nach § 26 BGB zuständig ist!  :excl:

Und in den angesprochenen Verbänden z.B. BDMP gibt es nur einen Vorstand nach BGB § 26. (siehe auch deren Satzung). :confused:

Gruss Spa

B)

325162[/snapback]

Eben, sie ergeben sich aus dem Gesetz. Und zwar aus § 15 Abs. 5 WaffG. Dort steht: "Der schießsportliche Verein ist verpflichtet..."

Wie der Verein nach BGB privatrechtlich organisiert ist oder intern den Meldungsvollzug regelt, interessiert da eher weniger. B)

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Hallo, ergeben sich aus dem Gesetz.

Es kommt ja auch keiner auf die Idee, dass die "Züge" oder "Kompanien" oder "Fachbereiche" in EINEM Verein gesondert Meldungen an eine Behörde machen, wenn der Vorstand nach § 26 BGB zuständig ist!  :excl:

Und in den angesprochenen Verbänden z.B. BDMP gibt es nur einen Vorstand nach BGB § 26. (siehe auch deren Satzung). :confused:

Gruss Spa

B)

325162[/snapback]

Eigentlich wollte ich mich nicht mehr auf solche Diskussionen einlassen, bei denen sowieso immer nur EINER recht hat.

Aber in diesem Forum soll ja vor allem denen geholfen werden, die richtig handeln möchten und sich dafür die erforderlichen Kenntnisse hier einholen wollen.

Also, bei allem Respekt, oben zitierte Behauptung empfinde ich als abstrus und falsch.

Es gibt in der Landesverbandsordnung des BDMP e. V. vom 04.12.2004 eine klare Aussage, daß die SLGen Sportvereine im Sinne des WaffG sind, und zwar ohne Ausnahme:

§ 4 Schießleistungsgruppen

Die Schießleistungsgruppen (SLGn) bilden den Kern des Verbandslebens. Sie sind

Schießsportvereine i.S.d. §14 Abs. 2 WaffG.

....

Die vereinsrechtliche Grundlage der SLGn ist deren Satzung gem. §§ 54 i.V.m. 25

BGB. Die Satzungen der SLGn müssen die Satzung des BDMP e.V. und seine Richtlinien und Ordnungen anerkennen.

....

(Ende Auszug)

Also stimmt schon mal nicht, es gebe im Gesamtgefüge des BDMP nur einen Vorstand nach § 26 BGB, denn jede der SLGen e. V. hat auch einen Vorstand nach § 26 BGB und ist somit voll rechtsfähig und auch verantwortlich.

Und ich meine, da das WaffG hinsichtlich der Meldepflicht keinen Unterschied zwischen e. V. und nicht rechtsfähigen Vereinen macht, sind auch alle SLGen meldepflichtig hinsichtlich der Mitgliedsaustritte (nur WBK-Besitzer).

Soweit meine Sicht der Dinge.

frankmichael

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Hallo frankmichael,

Deine Sicht der Dinge ist völlig korrekt!

Bereits vor mehr als einem Jahr haben sowohl das Bundesinnenministerium wie auch das Bundesverwaltungsamt im Zusammenhang mit der Anwendung des neuen WaffG für den BDMP e.V. verbindlich festgestellt, das der BDMP zwar auf Grund seiner Rechtsform formal ein Verein (e.V.) ist, faktisch aber als Verband im Sinne des § 15 WaffG agiert. Danach sind die SLG'n nach den Buchstaben des WaffG, insbesondere mit Blick auf den § 14 Abs. 2 die Vereine, unabhängig davon, ob diese nun rechtsfähige (e.V.) oder nicht rechtfähige Vereine im Sinne des BGB sind.

Richtig ist allerdings auch, dass wer aus einer SLG austritt, damit nicht automatisch aus dem Verband austritt. Er bleibt zunächst als Einzelmitglied dem Verband zugehörig. Erst bei Aufgabe der Mitgliedschaft im BDMP e.V. wäre der Verband demnach verpflichtet, die jeweils zuständige Erlaubnisbehörde über den Austritt in Kenntnis zu setzen, wenn das ehemalige Mitglied im Besitz waffenrechtlicher Erlaubnisse ist. Und hier wird's schwierig, da dem Verband dazu keine Informationen vorliegen.

So long, CM :)

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Interessant, CM. :icon14:

Aber es geht ja bei den Meldungen nach § 15 Abs. 5 WaffG darum, dass die Waffenbehörde wegen veränderter Rahmenbedingungen eine erneute Bedürfnisprüfung vornehmen kann.

Dabei spielt es meines Erachtens keine Rolle, wenn eine Verbandsmitgliedschaft weiterhin ohne Vereinszugehörigkeit besteht, denn in den Büroräumen des Verbandes wird der Schütze wohl kaum schießen, oder irre ich mich da ? :chrisgrinst:

Die Waffenbehörde prüft im Einzelfall, ob das Bedürfnis weiterhin gegeben ist. Dabei wird sie berücksichtigen, wie lange der Sportschütze aktiv war und aus welchen Gründen der Austritt erfolgt ist. Ein gewisser Spielraum ist also auf jeden Fall gegeben.

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Hallo, zu:

Interessant, CM. :icon14:

Aber es geht ja bei den Meldungen nach § 15 Abs. 5 WaffG darum, dass die Waffenbehörde wegen veränderter Rahmenbedingungen eine erneute Bedürfnisprüfung vornehmen kann.

Dabei spielt es meines Erachtens keine Rolle, wenn eine Verbandsmitgliedschaft weiterhin ohne Vereinszugehörigkeit besteht, denn in den Büroräumen des Verbandes wird der Schütze wohl kaum schießen, oder irre ich mich da ? :chrisgrinst: "

Und nun meine Frage: warum soll dann (Situation wie gerade beschrieben.) der Nicht-Verein eine Meldung machen?

Gruss Spa

:)

P.S. Im Übrigen bestimmt nicht ein "Verein" durch eine forsche Behauptung oder Veröffendlichung, ob seine (eine) Untergruppierung (ob nun Fachabteilung oder Kompanie usw. oder sonstwie genannt!) ein "Verein" (im Verein) ist, sonder das BGB! ;)

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Und nun meine Frage: warum soll dann (Situation wie gerade beschrieben.) der Nicht-Verein eine Meldung machen?

Gruss Spa

:)

P.S. Im Übrigen bestimmt nicht ein "Verein" durch eine forsche Behauptung oder Veröffendlichung, ob seine (eine) Untergruppierung (ob nun Fachabteilung oder Kompanie usw. oder sonstwie genannt!) ein "Verein" (im Verein) ist, sonder das BGB!  ;)

325539[/snapback]

Äh, frankmichael hat doch oben festgestellt, dass die SLG als Vereine anzusehen sind. Diese sind also wohl auf jeden Fall zur Meldung verpflichtet.

Worauf Du mit den "Nicht-Vereinen" (was ist das überhaupt ? :gaga: ) hinaus willst, kann ich jetzt irgendwie nicht nachvollziehen... :huh:

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Tag,

ich verstehe das so: Wer kein Verein ist, braucht auch nicht zu melden; wer in einem Verein als Untergliederung ist, braucht nicht zu melden, was ein Verein ist, bestimmt die Behörde bzw. das Gesetzt und nicht ein Vereinsvertreter.

Ursste

:)

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Meint Ihr rechtsfähige (eingetragene) Vereine, z. B. Dödelknall e.V. und nichtrechtsfähige Vereine?, also praktisch beim Verband registrierte Vereine mit Satzung und mindestens 7 (BDS) oder 5 (BDMP) Mitgliedern, sog. BGB-Gesellschaften nach §54 BGB?

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Meint Ihr rechtsfähige (eingetragene) Vereine, z. B. Dödelknall e.V. und nichtrechtsfähige Vereine?, also praktisch beim Verband registrierte Vereine mit Satzung und mindestens 7 (BDS) oder 5 (BDMP) Mitgliedern, sog. BGB-Gesellschaften nach §54 BGB?

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Im Gesetz steht: der schießsportliche Verein. Nicht mehr und nicht weniger. :cool3:

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