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IGNORED

Mehr als 2 Kurzwaffen ?


Josef.S

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Wie oder was muss man machen,

Damit man mehr als 2 Kurzwaffen bekommen kan ?

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Mit deinen die du hast viel trainieren und Wettkämpfe usw. mitmachen, dann klappt es auch mit der dritten und Vierten!

Dann einfach alle Nachweise an deinen Verband, der bestätigt dir dann ( oder auch nicht ) ein weiteres Bedürfnis!

Wenn es nur ums " haben wollen " geht, wird es schwer!

Geschrieben
Mit deinen die du hast viel trainieren und Wettkämpfe usw. mitmachen, dann klappt es  auch mit der dritten und Vierten!

Dann einfach alle Nachweise an deinen Verband, der bestätigt dir dann ( oder auch nicht ) ein weiteres Bedürfnis!

Wenn es nur ums " haben wollen " geht, wird es schwer!

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Die Frage ist nicht uninteressant - in mancherlei Hinsicht !

Die zwei Kurzwaffen entsprechen dem staatlich anerkannten "Grundbedürfnis" - selbst ohne sportliche Betätigung - bei reiner Vereinsmitgliedschaft.

Wie weit müssen sich aber nun Verbände zum Erfüllungsgehilfen einer fragwürdigen Bürokratie machen :confused: ?

Allein schon mit der Begründung einer(!) geeigneten(!) Waffe für die jeweilige Disziplin - hatten wir vor kurzer Zeit an anderer Stelle - sind z.B. beim DSB locker 4-5 mehrschüssige Kurzwaffen möglich. Die weitere bzw. Ersatzwaffe für dieselbe Disziplin ist dann schon eher etwas, was aktive und intensive Wettkampfteilnahme voraussetzt.

Und - WIE sieht die Praxis aus ?

Vom DSB kenne ich da keine Veröffentlichung zum Thema,beim BDS wird es nach den offiziellen Befürwortungsrichtlinien (zumindest in der Veröffentlichung des LV 7) spätestens(!!) nach der dritten mehrschüssigen KW - bei deutlich(!) mehr angebotenen Disziplinen schon recht eng :cool3: .

Die Frage, ob der selten trainierende, notorische Wettkämpfer oder der intensiv Trainierende, der sich aber mit der VM zufriedengibt , der ernsthaftere Sportler ist - sollte IMHO für Erstbedürniswaffen der jeweiligen Disziplin belanglos sein.

Mouche

Geschrieben

Da du in Troisdorf wohnst, dürfte bei dir in Siegburg die zuständige Erlaubnisbehörde sein. Ich denk mal, das eine dritte KW mit denen sowieso nicht zu machen ist. Egal womit du ankommst. Da müsstest du wirklich schon sehr starke sportliche Betätigung nachweisen. So ab den deutschen Meisterschaften aufwärts etc. Ansonsten wäre da noch die Möglichkeit den JS zu machen, dann kannst du noch zwei weitere KW erwerben.

Geschrieben

Hallo Sonet,

mit welcher Begründung bzw. Berechtigung wollen die eine 3 KW ablehnen?

Der Ermessenspielraum fürs Amt ist mit dem neuen Waffengestzt doch arg zusammengeschrupft.

Wenn Dir Dein Verband ein Bedürfnis bescheinigt gibts da nix mehr zu Rütteln.

Deswegen ja der ganze HeckMeck mit Bescheinigungen, Schießnachweisen etc. die im Vorfeld zum Verband müssen.

Zitat aus §14 Waffengesetz:

(3) Ein Bedürfnis von Sportschützen nach Absatz 2 für den Erwerb und Besitz von mehr als drei halbautomatischen Langwaffen und mehr als zwei mehrschüssigen Kurzwaffen für Patronenmunition sowie der hierfür erforderlichen Munition wird durch Vorlage einer Bescheinigung des Schießsportverbandes des Antragstellers glaubhaft gemacht, wonach die weitere Waffe

1. von ihm zur Ausübung weiterer Sportdisziplinen benötigt wird oder

2. zur Ausübung des Wettkampfsports erforderlich ist.

Man beachte die Aussage "wird durch Vorlage einer Bescheinigung des Schießsportverbandes des Antragstellers glaubhaft gemacht"

Da steht nix von vielleicht oder mal sehn wie ich Heute so drauf bin oder ähnliches.

Hoffentlich Rechtschutzversichert.... :cool3:

MfG

Michael

Geschrieben
Wie oder was muss man machen,

Damit man mehr als 2 Kurzwaffen bekommen kan ?

305416[/snapback]

Du mußt halt Dein Bedürfniss nachweisen. Ein Bedürfniss kannst Du nur durch reglmäßiges schießen und Teilnahme an div. Wettkämpfen glaubhaft darlegen.

Wer viel schießt braucht auch viel! Dein Name muß in Teilnehmerlisten auftauchen. Es spielt dabei keine Rolle auf welchen Plazierungen Du dich befindest.

Deswegen ist nicht die Urkunde wichtig sondern die Teilnehmerliste.

Das heißt Du mußt halt viel Zeit in das Hobby investieren dann Klappt es auch mit dem Nachbarn :021::021: .

Geschrieben
Da du in Troisdorf wohnst, dürfte bei dir in Siegburg die zuständige Erlaubnisbehörde sein. Ich denk mal, das eine dritte KW mit denen sowieso nicht zu machen ist. Egal womit du ankommst. Da müsstest du wirklich schon sehr starke sportliche Betätigung nachweisen. So ab den deutschen Meisterschaften aufwärts etc. Ansonsten wäre da noch die Möglichkeit den JS zu machen, dann kannst du noch zwei weitere KW erwerben.

305455[/snapback]

Wer sagt das es nicht geht ??? In NRW und auch in Köln sind weitere KW, über das Grundbedürfnis hinaus, keine Frage ( Ich habe in 11/04 eine genehmigt bekommen ) und Mitglieder aus meinem Verein hatten auch kein Problem in Siegburg, Leverkusen und Bergisch Gladbach gehabt. ES hängt evtl. an dem Verband und der Verbandsbescheinigung oder den persönlichen Nachweisen für das Befürfnis einer KW über das Grundbedürfnis hinaus. Wir sind im BDS LV 4 organisiert, trainieren regelmäßig und führen Aufzeichnungen im Verein und persönliche Schießbücher, nehmen an offiziellen Meisterschaften und Pokalschießen des LV 4 teil und erfüllen auch die sonstigen Anforderungen des LV4 im Hinblick auf eine Verbandsbescheinigung. Teilnahnme und Erfolge an einer DM hat bis Ende 2004 weder der Verband noch die jeweilige Genehmigungsbehörde verlangt. Hast Du selber in Sioegburg eine 3., 4. oder X. KW beantragt oder hast Du davon gehört ??? Wenn man das hören mal richtig hinterfragt und Fakten sieht, dann sieht der Ablehnungsgrund eines Verbandes / einer Behörde in der Regel anders aus und fusst auf Nichterfüllung der Anforderungen. Wenn alles in Ordnung ist, der Verband alles befürwortet und die Behörde lehnt ab, dann sollte mit Hilfe der ÖRAG und eines kompetenten RA dagegen vorgegangen werden.

Geschrieben
Vom DSB kenne ich da keine Veröffentlichung zum Thema,

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Kennst Du die "Richtlinien " des DSB schon?

Ist zwar etwas "schwamming" da nur steht dass eine weitere Disziplin vom Einsatz ALLER VORHANDENEN Waffen anhängig gemacht wird.

Aber wenn Du sie nicht kennst schau mal hier: (2. Download)

http://www.bssb.de/modules.php?op=modload&...dex&cat_cour=33

Ist zwar jetzt nicht DSB sondern BSSB aber die haben das ja auf die LANDESverbände deligiert.

Geschrieben

Hallo,

die Antwort:

„Die Frage ist nicht uninteressant - in mancherlei Hinsicht !

Die zwei Kurzwaffen entsprechen dem staatlich anerkannten "Grundbedürfnis" - selbst ohne sportliche Betätigung - bei reiner Vereinsmitgliedschaft“ :confused:

von „Mouche“ sollte man ganz schnell vergessen, den ohne „Bedürfnis geht es nicht!

Siehe:

§ 4

Voraussetzungen für eine Erlaubnis

(1) Eine Erlaubnis setzt voraus, dass der Antragsteller

1. das 18. Lebensjahr vollendet hat (§ 2 Abs. 1),

2. die erforderliche Zuverlässigkeit (§ 5) und persönliche Eignung (§ 6) besitzt,

3. die erforderliche Sachkunde nachgewiesen hat (§ 7),

4. ein Bedürfnis nachgewiesen hat (§ 8) und

§ 14

Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Sportschützen

(2) Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition wird bei Mitgliedern eines Schießsportvereins anerkannt, der einem nach § 15 Abs. 1 anerkannten Schießsportverband angehört.

Durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes ist glaubhaft zu machen, dass

1. das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betreibt und

Also nix mit „nur“ Mitglied reicht! :crying:

Gruss Spa

:cool3:

Geschrieben

Mal eine blöde Frage...

Ich bin in einer RAG Schießsport des VdRBw und möchte demnächst noch in einen BDS Verein um öfter trainieren zu können (die RAG schießt nur zweimal im Monat).

Gilt das Grundbedürfnis für 2 Kurzwaffen allgemein, also für alle Verbände in denen man ist? Oder kann ich 2 Kurzwaffen über den VdRBw und zwei über den BDS beantragen?

Morpheus

Geschrieben
Und - WIE sieht die Praxis aus ?

Vom DSB kenne ich da keine Veröffentlichung zum Thema,beim BDS wird es nach den offiziellen Befürwortungsrichtlinien (zumindest in der Veröffentlichung des LV 7) spätestens(!!) nach der dritten mehrschüssigen KW - bei deutlich(!) mehr angebotenen Disziplinen schon recht eng  :cool3: .

Mouche

305427[/snapback]

Wenn Mouches Einstufung der BDS-Befürwortungspraxis zutrifft, dann wundere ich mich aber - betreffend DIESEN Punkt - über das undifferenzierte Loblied, war hier immer auf den BDS gesungen wird.

Ich habe überhaupt nichts gegen den BDS (Disziplinen, Erwerb von Schießanlaaagen, usw.; alles gut); aber, ihr BDS´ler, erklärt mir doch diese Befürwortungspraxis mal...

Gruß,

karlyman

Geschrieben
aber, ihr BDS´ler, erklärt mir doch diese Befürwortungspraxis mal...

305539[/snapback]

Bist du sportlich aktiv und kannst das nachweisen, klappts auch probvlemlos mit mehr Waffen als dem "Grundbedüfnis". :icon14:

Da der SB bei "glaubhaft gemachtem Bedürfnis" nur sehr enge Spielräume hat, den Voreintrag zu verweigern, müssen sich IMHO die (Landes-)Verbände auch absichern. (Nicht daß sie als "Waffenbeschaffungsinstitute" verunglimpft werden) Das ist mir durchaus verständlich. Und besser, die Regeln für die Bescheinigung des Bedürfnisses sind definiert als allein vom Wohlwollen Einzelner abhängig. Über die Regeln im Speziellen kann man dann immer noch diskutieren.

Geschrieben
Ich habe überhaupt nichts gegen den BDS (Disziplinen, Erwerb von Schießanlaaagen, usw.; alles gut); aber, ihr BDS´ler, erklärt mir doch diese Befürwortungspraxis mal...

Gruß,

karlyman

305539[/snapback]

Ich auch nicht. Und als jemand der in 3 Verbänden ist "darf" ich vielleicht auch meine Erfahrungen dazu sagen:

BDS wie auch andere wie BDMP ect. haben sich da sehr sehr stark gewandelt und das mit dem "Loblied" kannst auch vergessen.

Ich hatte bei meinem letzten Bedürfnis die Wahl WO ich es mir hole. Und auch wenns nicht ins Bild passt, beim DSB gings am schnellsten (.45ACP).

Und, Völker, klar tut sich jemand leichter der aktiv ist (deshalb hab ich ja keine Probleme). Nur, ein "aktiver" kommt ÜBERALL mit seinem Antrag durch. Das ist erst mal noch nichts "besonderes".

Geschrieben
Hallo,

die Antwort:

„Die Frage ist nicht uninteressant - in mancherlei Hinsicht !

Die zwei Kurzwaffen entsprechen dem staatlich anerkannten "Grundbedürfnis" - selbst ohne sportliche Betätigung - bei reiner Vereinsmitgliedschaft“  :confused:

von „Mouche“ sollte man ganz schnell vergessen, den ohne „Bedürfnis geht es nicht!

Siehe:

§ 4

Voraussetzungen für eine Erlaubnis

(1) Eine Erlaubnis setzt voraus, dass der Antragsteller

1. das 18. Lebensjahr vollendet hat (§ 2 Abs. 1),

2. die erforderliche Zuverlässigkeit (§ 5) und persönliche Eignung (§ 6) besitzt,

3. die erforderliche Sachkunde nachgewiesen hat (§ 7),

4. ein Bedürfnis nachgewiesen hat (§ 8) und

§ 14

Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Sportschützen

(2) Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition wird bei Mitgliedern eines Schießsportvereins anerkannt, der einem nach § 15 Abs. 1 anerkannten Schießsportverband angehört.

Durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes ist glaubhaft zu machen, dass

1. das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betreibt und

Also nix mit „nur“ Mitglied reicht! :crying:

Gruss Spa

:cool3:

305496[/snapback]

Ach Spa - es hätte keiner kompletten Wiederholung des längst Bekannten bedurft um meine Nachlässigkeit richtig zu stellen - nur des Hinweises : " Mouches Aussage gilt nur für Alt WBK Besitzer und Neue nach Ablauf von drei Jahren!" :AZZANGEL:

SO war es gemeint - und wer sich auskennt, dem ist das auch klar :P

Mouche

Geschrieben
Wenn Mouches Einstufung der BDS-Befürwortungspraxis zutrifft, dann wundere ich mich aber - betreffend DIESEN Punkt - über das undifferenzierte Loblied, war hier immer auf den BDS gesungen wird.

Ich habe überhaupt nichts gegen den BDS (Disziplinen, Erwerb von Schießanlaaagen, usw.; alles gut); aber, ihr BDS´ler, erklärt mir doch diese Befürwortungspraxis mal...

Gruß,

karlyman

305539[/snapback]

Das ist nicht MEINE Einstufung - das sind die schriftlichen "Befürwortungsrichtlinien" des BDS ! :AZZANGEL:

Die mündlichen Ausführungen mancher Funktionsträger dazu sind noch viel krasser :cool3:

Ich kann da Smithy`s Ausführungen eigentlich nur aus meiner Sicht bestätigen .

Offenbar hat es da hinter den Kulissen einen argen Sinneswandel gegeben :cool3: .

Wer weis - vielleicht wird demnächst der Weg zurück eingeschlagen und alles außer "dynamischem Luftpumpenschießen" verboten :crying::crying:

(Offizieller Hinweis : DAS war ein SCHERZ !! )

Mouche

Geschrieben
Mal eine blöde Frage...

Ich bin in einer RAG Schießsport des VdRBw und möchte demnächst noch in einen BDS Verein um öfter trainieren zu können (die RAG schießt nur zweimal im Monat).

Gilt das Grundbedürfnis für 2 Kurzwaffen allgemein, also für alle Verbände in denen man ist? Oder kann ich 2 Kurzwaffen über den VdRBw und zwei über den BDS beantragen?

Morpheus

305507[/snapback]

Die Verbände berücksichtigen grundsätzlich auf das Bedürfnis anderer Verbände erworbene Waffen bei ihrer eigenen Befürwortung.

Also automatisch 2 Waffen je Verband ist nicht.

Wenn vorhandene Waffen anderer Verbände für die Diszipline des um Befürwortung ersuchten Verbands nicht geeignet sind, wird das die Entscheidung sicherlich mit beeinflussen. Aber ab der dritten, mehrschüssigen KW sind es immer Einzelentscheidungen. Soweit in aller Kürze und natürlich mit "leicht" unterschiedlichen Auslegungen von Verband zu Verband

Mouche

Geschrieben
Kennst Du die "Richtlinien " des DSB schon?

Ist zwar etwas "schwamming" da nur steht dass eine weitere Disziplin vom Einsatz ALLER VORHANDENEN Waffen anhängig gemacht wird.

Aber wenn Du sie nicht kennst schau mal hier: (2. Download)

http://www.bssb.de/modules.php?op=modload&...dex&cat_cour=33

Ist zwar jetzt nicht DSB sondern BSSB aber die haben das ja auf die LANDESverbände deligiert.

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Danke für den Link :)

Das entspricht - wohl nicht nur auf den ersten Blick - genau den Richtlinien des BDS LV 7 . Nur wird dort noch mehr ins Detail gegangen - man könnte auch sagen es ist der Auslegungsspielraum deutlich eingegrenzt :cool3:

Mouche

Geschrieben
Danke für den Link  :)

Das entspricht - wohl nicht nur auf den ersten Blick - genau den Richtlinien des BDS LV 7 . Nur wird dort noch mehr ins Detail gegangen - man könnte auch sagen es ist der Auslegungsspielraum deutlich eingegrenzt  :cool3:

Mouche

305599[/snapback]

ALSO ICH HATTE BEIM LV 7 keine Probleme, bei der 5. KW.( vor ca, 4 Monaten)

Alle anderen sportlichen KW angegeben, begründet warum eine neue/andere Gebraucht wird,(Disziplin, warum eine der anderen nicht geht) nachgewiesen das die anderen 4. KW bei Wettkäpfen eingesetzt werden (auch DSB, da meine 3. und 4,( .45 ACP/.44Mag) von denen sind). :icon14:

Sämtliche anderen KW (JJ, Sammlerkarte) wurden nicht berücksichtigt! :excl:

Also WO ist das Problem???

Wer Waffen zur sportausübung benötigt und das Nachweisen kann kriegt sie auch,

wer nur "haben wollen " hat, kriegt eben nix!( wofür auch??) :021:

Geschrieben
Uns sowas sagt ein "Sammler"!  :chrisgrinst:

Honi soit qui mal y pense...........  :021:

GRUß

305611[/snapback]

Der darf aber bei den "Kurzen" i.d.R. nur alten Krempel haben wollen.

Karl

Geschrieben
Also WO ist das Problem???

Wer Waffen zur sportausübung benötigt und das Nachweisen kann kriegt sie auch,

wer nur "haben wollen " hat, kriegt eben nix!( wofür auch??) :021:

305608[/snapback]

Das Problem liegt genau darin, wie das "zur Sportausübung benötigt" ausgelegt wird.

"Sportausübung" ist ein sehr weites Feld. Wie bei anderen Sportarten geht das auch beim Schießen vom Gelegenheits- und Breitensport bis zum echten Leistungssport.

Nehmen wir mal an, ein Sportschütze hat drei halbautomatische Kurzwaffen, kommt mit jeder gelegentlich (alle paar Wochen mal) zum Schießen und nimmt in manchen Jahren gar nicht, in anderen dann ein- oder zweimal an Wettkämpfen (z.B. VM´s) teil. Er betreibt also grundsätzlich Sportschießen. Nun entdeckt er seine Vorliebe fürs Schießen mit Single Action Revolvern - einen solchen hat er ja noch nicht - und möchte von seinem anerkannten Schießsportverband (der eine entsprechende Disziplin hat) für die Waffe eine Bedürfnisbefürwortung. Einfach weil ihn das Schießen damit reizt und interessiert.

Wie wird seine Sportschützeneigenschaft und die Nutzung seiner vorhandenen Waffen bewertet; geht das nach Gutdünken ?

Gruß,

karlyman

Geschrieben
Uns sowas sagt ein "Sammler"!  :chrisgrinst:

Honi soit qui mal y pense...........  :021:

GRUß

305611[/snapback]

Na klar, den als " sammler" baue ich ja eine " kulturhistorische Sammlung" auf

das ist mein Bedürfnis! :chrisgrinst:

Kann mich ja als

-der_sammler

-der_jäger

-der_sportschütze

-der_soldat

..... usw. anmelden, um dann jeweils Themenbezogen einen "nick" zu verwenden! :021:

Geschrieben
Der darf aber bei den "Kurzen" i.d.R. nur alten Krempel haben wollen.

Karl

305617[/snapback]

Naja, so alt sind meine Glocks, Rugers ,meine Springfield, die P7, und derS&w auch nicht!

Und das Sammler" nur alten Krempel "sammeln dürfen, glauben viele, aber ich kenne etliche deren S-Wbk über 1945 ( oder ganz ohne Jahresbeschränkung) erweitert wurden!

Meine geht ( noch, bald ist es soweit) bis 1945, aber "so alt" sind die Teile auch nicht, z.b. P38, 1911A1, oder FH HP werden ja auch heute noch verwendet!

Geschrieben
Nehmen wir mal an, ein Sportschütze hat drei halbautomatische Kurzwaffen, kommt mit jeder gelegentlich (alle paar Wochen mal) zum Schießen und nimmt in manchen Jahren gar nicht, in anderen dann ein- oder zweimal an Wettkämpfen (z.B. VM´s) teil. Er betreibt also grundsätzlich Sportschießen.

Gruß,

karlyman

305623[/snapback]

Also ganz ehrlich, ohne etwas gegen solche Schützen zu sagen ( kenne viele, solange sie Spass am Schiessen haben ist doch alles top),

bei diesem Fall ( 3 KW, nur VM) würde ich keine weitere Waffe befürworten, also bei der 4. KW sollte doch schon mal ne BM/LM geschossen worden sein, gerade weil ja "jeder" zur BM zugelassen wird!

Wenn es mit diesem Schützen Probleme gibt( z.B auf dem Amt) wie soll der LV nachweisen, das dieser Schütze die Waffe benötigt???

Wenn das nicht klappt ( nur VM????), kann es schnell sein das der LV als " Waffenbeschaffer" da steht, und das heutzutage, wo wir eh schon Probleme in der Öffentlichkeit haben?

Solchen Schützen empfehle ich ( BDS-Abteilungsleiter) im folgenden Jahr auf einer BM zu starten, bzw. ein Schiessbuch zu führen, damit man Regelmäßiges Training nachweisen kann!

Ist nicht toll( wäre auch für ein "lockereres WaffG" den warum soll einer der 2 KW hat -amtlich mehrfach überprüft ist- nicht auch 3./ 4. oder von mir aus 10 KW haben??-mit mehr als 2. Kann er eh nicht gleichzeitig schiessen!!), aber wir haben eben das " Bedürfnisprinzip", und der Schütze muß nachweisen dass er die Waffe benötigt!!!

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