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IGNORED

Mit wem kann ich Waffen versenden (Post/DHL,.. ?)


ppc

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

wenn ich eine Waffe zur Reparatur schicke oder eine Verkaufe, mit welcher Firma versende ich meine guten Stück, das ganze natürlich auf gesetzlich erlaubtem Weg ?

Geht das per Postpaket/DHL Paket und welche Optionen müssen gewählt werden, z.B. Eigenhändig, Rückschein, ... ?

Gruß ppc

  • 5 Wochen später...
Geschrieben
Hallo,

wenn ich eine Waffe zur Reparatur schicke oder eine Verkaufe, mit welcher Firma versende ich meine guten Stück, das ganze natürlich auf gesetzlich erlaubtem Weg ?

Geht das per Postpaket/DHL Paket und welche Optionen müssen gewählt werden, z.B. Eigenhändig, Rückschein, ... ?

Gruß ppc

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Hallo,

ich hatte das gleiche Problem.Die Post macht das.Aber:Du mußt Dich absichern.Der Empfänger muß berechtigt sein und kein anderer darf das Sportgerät in die Finger bekommen.Also zB Postlagernd.Dann bekommt nur der das Paket der sich als Empfänger ausweist (Perso).Näheres kannst Du beim Forum Waffenrecht erfragen falls Du Mitglied bist.(sollte jeder).Bei Verkauf solltest Du eine beglaubigte Kopie der WBK im Vorfeld vom Käufer bekommen.Bei Langwaffe:Ab 1,20m länge Sperrgutzuschlag.

Gruß hp35

Geschrieben

Schaut mal in die Allgemeinen Vertragsbedingungen von DHL soweit mich die Post darüber richtig informiert hat werden alle Pakete über DHL versendet. Gemäß

Allgemeine Vertragsbedingungen ist der Versand von Waffen oder Waffenteilen

verboten. Wo kein Kläger kein Richter. Aber weiha wenn mal ein Paket verlorengeht. Das ist ebenso wenn mal ein Paket beschädigt wird trotz Versandversicherung dann wird dir klargemacht das der Inhalt des Paketes aus einer Höhe von 80 cm fallengelassen werden kann ....muss und der Inhalt muss das Schadlos überstehen können. Ebenso muss das Paket Stapelbar sein und das bis 20 KG Belastbarkeit. Also wenn eine Waffe auf dem Postweg verlorengeht schiebt die post die A......karte auf den Versender. Dann hat der Versender ein Problem ( siehe Post,dann DHL dann Allg.Vertragsbed.). Aber wie gesagt wo kein Kläger kein Richter aber wenn Behörde will macht sie ein Problem daraus weil Waffenversand per Post verboten gem. Allg.Bed. stellt Strafantrag wegen unsachgemäßem Umgang mit Waffen und.............somit ist unzuverlässigkeit gegeben. Glaubt aber nicht dass die Richter sich damit nicht gerne Beschäftigen würden..............seit der Grundsatz gilt sowenig waffen wie möglich ins Volk.

Geschrieben
Schaut mal in die Allgemeinen Vertragsbedingungen von DHL soweit mich die Post darüber richtig informiert hat werden alle Pakete über DHL versendet. Gemäß

Allgemeine Vertragsbedingungen ist der Versand von Waffen oder Waffenteilen

verboten. ........

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Zum Theman Waffenversand durch die Post habe ich mal direkt angefragt, hier die Antwort.....

Hallo Herr XXXXXX,

   Herr PeterS vom Firma  XY fragte mit

E-Mail vom 03.01.05 bei Ihnen an, ob es richtig ist, dass Schusswaffen

national zum Postversand zugelassen sind, international jedoch nicht.

   Nach den AGB Express PAKET/NATIONAL sind Schusswaffen zum Versand in

Postpaketen zugelassen. Voraussetzung hierfür ist, dass sowohl der Absender

als auch der Empfänger die Berechtigung nach dem Waffengesetz haben.

   Nach den AGB PAKET INTERNATIONAL sind Schusswaffen ebenfalls zum

Postversand zugelassen. Hierbei muss der Versender jedoch zusätzlich die

Einfuhrbestimmungen des Ziellandes beachten. Sofern diese keine Schusswaffen

zulassen, ist der Postversand ausgeschlossen.

   Gem. den Allgemeinen Transportbedingungen von DHL sind Schusswaffen

vom Versand in Express-Paketen ins Ausland nicht zugelassen.

   Sehr wichtig: Der Postversand von Munition ist national und

international ausgeschlossen.

   Mit freundlichen Grüßen

   XXXXXXX

   Deutsche Post

   Niederlassung Produktion EXPRESS Deutschland

   Zentrale Gruppe Verpackungsprüfstelle

Grüße

Peter

Geschrieben
Zum Theman Waffenversand durch die Post habe ich mal direkt angefragt, hier die Antwort.....

Grüße

Peter

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Gut gemacht Peter :icon14::icon14:

Damit sind zumindest die Spekulationen hinsichtlich DHL vom Tisch - bis zum nächsten Mal zumindest :rolleyes: .

Aber - wenn ich es richtig verstehe, muß(!) es ein EXPRESS-Paket sein ??

Gruß Mouche

Geschrieben
Ansonsten macht auch das Versandhaus "GO".

http://www.general-overnight.de/de/home.cfm?flash=1

Die sind aber teuer. 16,- etwa innerhalb Deutschlands.

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gemäss telefonischer auskunft transportiert GO waffen NUR für VDB-mitglieder. :icon13:

und bei der post muss man ganz klar zwischen "post" und "dhl" unterscheiden. es ist egal, was auf dem gelben lieferwagen draufsteht, der das paket bringt. wenn ich es als "postpaket eigenhändig" verschicke, dann gelten die beförderungsbedingungen der POST.

Geschrieben
gemäss telefonischer auskunft transportiert GO waffen NUR für VDB-mitglieder.  :icon13:

und bei der post muss man ganz klar zwischen "post" und "dhl" unterscheiden. es ist egal, was auf dem gelben lieferwagen draufsteht, der das paket bringt. wenn ich es als "postpaket eigenhändig" verschicke, dann gelten die beförderungsbedingungen der POST.

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Ich dachte der POST-Paketdienst wäre jetzt DHL :confused:

Und ist EXPRESS nun EIGENHÄNDIG :confused:

Es bleibt wohl doch schwierig :P

Geschrieben
und bei der post muss man ganz klar zwischen "post" und "dhl" unterscheiden. es ist egal, was auf dem gelben lieferwagen draufsteht, der das paket bringt. wenn ich es als "postpaket eigenhändig" verschicke, dann gelten die beförderungsbedingungen der POST.

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geh mal auf

http://www.deutschepost.de/dpag?xmlFile=828

und dann auf Paket / Express...

dann kommst Du automatisch auf

http://www.dhl.de/dhl?lang=de_DE&xmlFile=4037

also Post = Briefe, etc und DHL = Pakete etc.

Grüße

Peter

Geschrieben
Ich dachte der POST-Paketdienst wäre jetzt DHL  :confused:

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genau :icon14:

Und ist EXPRESS nun EIGENHÄNDIG  :confused:

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nein, EXPRESS sagt nur aus, dass die Sendung i. d. R. am nächsten Tag beim Empfänger ist.....

Man(n) muss nur sicherstellen, dass sowohl der Absender, als auch der Empfänger Berechtigte im Sinne des Gesetzes sind. Ob dazu der Service "Eigenhändig" geeignet ist muss jeder selber entscheiden. (wenn ich die Beispiele einiger Formumsmitglieder richtig im Kopf habe, werden die Pakete evtl. halt doch beim Nachbar abgegeben, aber dafür kann man als Versender ja nichts....)

Grüße

Peter

Geschrieben
also Post = Briefe, etc und DHL = Pakete etc.

NEIN !!!!

erstens bestimmt die internetadresse nicht, welche geschäftsbedingungen gelten, und zweitens kann man der oben zitierten mail von der post ruhig glauben schenken.

die trennung post/dhl ist zugegebenermassen etwas schwammig gehalten. die post gibt die pakete zur beförderung an DHL weiter, dies ist für den endkunden aber ohne belang. er hat seinen vertrag mit der post geschlossen.

die dinger heissen POSTPAKET und stehen in der preisliste der POST.

@ mouche:

express ist express, eigenhändig ist eigenhändig. hat nichts miteinander zu tun.

Geschrieben
NEIN !!!!

erstens bestimmt die internetadresse nicht, welche geschäftsbedingungen gelten, und zweitens kann man der oben zitierten mail von der post ruhig glauben schenken.

die trennung post/dhl ist zugegebenermassen etwas schwammig gehalten. die post gibt die pakete zur beförderung an DHL weiter, dies ist für den endkunden aber ohne belang. er hat seinen vertrag mit der post geschlossen.

die dinger heissen POSTPAKET und stehen in der preisliste der POST.

@ mouche:

express ist express, eigenhändig ist eigenhändig. hat nichts miteinander zu tun.

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ok frag ich mal anders rum, hast Du mir die POST AGB in denen es verboten ist?

ich habe sie bisher nicht gefunden (liegt sicher an mir, ist jetzt nicht ironisch gemeint), habe halt bisher nur mit DHL zu tun....

GRüße

Peter

Geschrieben
ok frag ich mal anders rum, hast Du mir die POST AGB in denen es verboten ist?

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dass es verboten ist habe ich nicht behauptet... oder ist das jetzt ein tippfehler?

die paket-AGB der deutschen post findet man kurioserweise im dhl-downloadcenter:

http://www.dhl.de/dhl?check=yes&tpl=html3&...E&xmlFile=26654

diese verweisen auf die "Regelungen für die Postbeförderung von gefährlichen Stoffen und Gegenständen"

http://www.dhl.de/dhl?check=yes&tpl=html3&...E&xmlFile=26658

...auf denen wiederum das dhl-logo prangt.

von waffen ist da nicht die rede.

"dhl" ist in diesem zusammenhang nur eine marke, die die deutsche post mal draufpappt und mal nicht.

ist mir völlig schleierhaft, wie ein derart grosses unternehmen so inkonsequent beim branding sein kann... da gibt man millionen aus, um marken einzuführen, und dann so ein schmu.

Geschrieben
dass es verboten ist habe ich nicht behauptet... oder ist das jetzt ein tippfehler?

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dann streu ich mal Asche auf mein Haupt und behaupte das Gegenteil :wub:

ich hab bei Deiner Erwiderung zu den Post AGB's automatisch auf ein Vorgängerpost (nicht von Dir) geschlossen, in dem behauptet wird, dass die Post den versand von Waffen verbieten würde....

Grüße & gute Nacht

Peter

Geschrieben

...solange es so kompliziert und undurchschaubar ist, kann man einem Endkunden im Problemfall zumindest auch nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigjkeit unterstellen - ist doch schon wieder was Beruhigendes :chrisgrinst: .....

Geschrieben
...solange es so kompliziert und undurchschaubar ist, kann man einem Endkunden im Problemfall zumindest auch nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigjkeit unterstellen - ist doch schon wieder was Beruhigendes  :chrisgrinst: .....

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Ach darum schickst Du bei Deinen Waffenlieferungen immer ein Testpaket Munition mit. Jetzt weiß ichs !!! ;)

Geschrieben
Ach darum schickst Du bei Deinen Waffenlieferungen immer ein Testpaket Munition mit. Jetzt weiß ichs !!!  ;)

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.....bei den wenigen tausend Waffen die ich so pro Jahr höchstens verschicke , ist das doch eine absolut zu vernachlässigende Menge :P:P:P ..........

Geschrieben

Hab nochmals nachgeschaut, ich hatte es mir ausgedruckt.

( habs noch in Papierform, 2004 war`s verboten )

Es sind jedoch die AGB`s von 2004. Offensichtlich wurden die AGB`s

2005 geändert habs nämlich auch nicht mehr gefunden.Es bleibt jetzt nur noch offen ob man Waffen nur per Expresspaket versenden darf oder auchals " normales " Paket.

Geschrieben

nochmal: mit express hat das NICHTS zu tun.

die waffen müssen als "PAKET EIGENHÄNDIG" verschickt werden.

waffen sind generell nicht von der beförderung ausgeschlossen.

ist in diesem thread alles mehrfach schriftlich belegt.

Geschrieben
nochmal: mit express hat das NICHTS zu tun.

die waffen müssen als "PAKET EIGENHÄNDIG" verschickt werden.

----snipp

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hallo,

es gibt nur ein problem: laut paketaufkleber geht der "servive eigenhändig" nur in verbindung mit "service schnell" (express).

das treibt die kosten mächtig in die höhe.

gruß VA :rainbow:

Geschrieben

es gibt nur ein problem: laut paketaufkleber geht der "servive eigenhändig" nur in verbindung mit "service schnell" (express).

das treibt die kosten mächtig in die höhe.

So ist es, und nicht anders.

Per Paket

evtl. zusätzlich versichert

eigenhändig

und bei eigenhändig zusätzlich zwingend

Express

Und wenn der Paketbote es dann einem Nachbarn o.ä. aushändigt, dann hat er mal in erster Linie das Problem und nicht der Absender oder der Empfänger. Waffenrechtlich gesehen.

Geschrieben

Irgend jemand hatte hier die Möglichkeit : "Postlagernd" aufgeworfen ?

Geht das ? Ist das billiger ? Denn damit wäre die Zustellung an Nachbarn auch ausgeschlossen, denn bei korrekter Arbeitsweise (alles andere hat der Versender nicht zu verantworten) darf so eine Sendung dann doch nur dem tatsächlichen Empfänger (oder schriftlich Bevollmächtigten) gegen Ausweisvorlage ausgehändigt werden.

Wäre m.E. eine ideale Lösung !

Mouche

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