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IGNORED

Verbot von GK- und VL-Schiessen


Zodurat

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo!

Zu nachstehend beschriebenem Problem suche ich dringend Information:

Die Situation ist derzeit folgende:

In unserem ländlichen Schützenverein gibt es es massive Bestrebungen, das Vorderlader- und Grosskaliberschiessen zu verbieten.

Leider besteht der Vorstand des Vereins aus alten Herren, und deren Interesse liegt einzig und allein darin, unbehelligt von Fachkunde oder Sportordnungen, Korn- und Bierflaschen von deren Inhalt zu befreien, was ihnen auch mit großem Erfolg gelingt.

Dies führte unlängst dazu, dass eine größere Anzahl sehr fähiger Schützen (u.a. DM-Teilnehmer) den Verein verlassen haben, da sie keine sportliche Zukunft dort mehr sahen.

:angry2:

Meine Fragen lauten daher:

Wenn ein Verein eine Bedürfnisbescheinigung für ein GK-Waffe erteilt hat, dann jedoch das GK-Schiessen verbietet:

Welche Aussicht hat eine Schadensersatzklage für die dadurch entstehenden (Mehr-)Kosten des GK-Schützen [Neuer Verein und Mitgliedsbeitrag/Aufnahmekosten, zusätzliche Fahrkosten, etc] ?

Die Satzung des Vereins ist recht nichtssagend verfasst. Es gibt keine Aussagen darüber, wer das Hausrecht hat, wer eine Disziplin zulassen oder verbieten darf, etc.

Wer kann mir einen Anwalt im Hamburger Raum nennen, der sich mit solchen Sachen [Vereinsrecht, BGB, was auch immer da greift…] auskennt ?

Tausend Dank für diesbezügliche Infos!!!

Zodurat

Geschrieben

Hallo!

Mein aufrichtiges Mitgefühl für Deinen Verein (KEINE Ironie!)

Einen geeigneten Anwalt in HH kann ich Dir leider nicht nennen.

Versuche es doch mal über das FWR - die können dich bestimmt

auf das richtige Gleis setzen...

Viel Erfolg und alles Gute!

Gruß

wecker

Geschrieben

Moin,

die einfachste Möglichkeit so etwas in den Griff zu bekommen ist doch die Abwahl des Vorstandes!

Die "aufrechten" Schützen sollten sich halt einig sein und die Mitgliederversammlung zahlreich besuchen.

Das grösste Problem ist dann nur, freiwillige für die diversen Posten zu finden.

Kanzler

Geschrieben
Wenn ein Verein eine Bedürfnisbescheinigung für ein GK-Waffe erteilt hat, dann jedoch das GK-Schiessen verbietet:

304904[/snapback]

DAS würde mich auch interessieren.

Vielleicht lässt sich ja die sehr komplexe Problematik in Deinem Beitrag "häppchenweise" aufarbeiten.

Geschrieben
Meine Fragen lauten daher:

Wenn ein Verein eine Bedürfnisbescheinigung für ein GK-Waffe erteilt hat, dann jedoch das GK-Schiessen verbietet:

Welche Aussicht hat eine Schadensersatzklage für die dadurch entstehenden (Mehr-)Kosten des GK-Schützen [Neuer Verein und Mitgliedsbeitrag/Aufnahmekosten, zusätzliche Fahrkosten, etc] ?

Nach dem deutschen Vereinsrecht müssen alle wichtigen Entscheidungen von der Mitgliederversammlung beschlossen werden, der Vorstand überswchreitet hier offensichtlich seine Kompetenzen.

Eine Schadenerzatzklage ist nur dann erfolgversprechend, wenn ein Vertragsgegenstand verletzt wurde. Das ist in diesem Falle nicht zutreffend, da das GK Schießen nicht explizit vereinbart wurde.

Bela

Geschrieben
DAS würde mich auch interessieren.

Vielleicht lässt sich ja die sehr komplexe Problematik in Deinem Beitrag "häppchenweise" aufarbeiten.

304919[/snapback]

Ach Smithy - was für ein Anfängerfehler :P:P

VEREINE erteilen in D Land keine Bedürfnisbescheinigungen mehr :AZZANGEL:

Das tun nur noch VERBÄNDE !

Und aus dem Verband wird er ja nicht rausgeworfen .

Und selbst wenn der Verband die Sportordnung ändern sollte und damit das Bedürfnis für eine bestimmte Waffe fraglich wird, lehnt er Haftung ab - zumindest tut das der BDS LV 7 sogar ausdrücklich schriftlich auf der Bedürfnisbescheinigung.

Also Haftung kann man in dem Fall total vergessen.

Versteh eigentlich nicht, warum er in so einem Fall nicht gleich mit den Kameraden zusammen gegangen ist - falls die "Übernahme" nicht möglich war.

Gruß Mouche

Geschrieben

Zunächst stellt sich doch die Frage nach der Begründung. Warum will der

Vorstand das GK und VL Schiessen verbieten? Aus einer Laune heraus

oder gibt es womöglich Sachzwänge dafür - Schießstandabnahme, Auflagen

bzgl. Lüftung, Kugelfang, Branschutz o.ä.?

Geschrieben
Ach Smithy - was für ein Anfängerfehler  :P  :P

VEREINE erteilen in D Land keine Bedürfnisbescheinigungen mehr  :AZZANGEL:

Das tun nur noch VERBÄNDE !

Gruß Mouche

304934[/snapback]

Wer sagt denn dass er die Waffe im letzten Jahr erst "befürwortet" bekommen hat?

MEINEN .357er hat noch der VEREIN befürwortet :P

Ausserdem... bestätigt nicht auch nach neuem Recht der VEREIN

".......kann auf der Schiesstätte des Vereins..../ Der Verein hat angemietet......."

Geschrieben
wieso FWR? die sache hat nichts mit waffenrecht zu tun.

Warum nicht? Zodurat hat um Nennung eines Anwalts in der

Nähe von Hamburg gebeten - und da könnte sich das FWR

womöglich zu einer echten Hilfe entwickeln...

Zumal m.E. die Sache ziemlich schnell was mit dem Waffen-

recht zu tun haben könnte - was wir nicht hoffen wollen.

Besser wäre es selbstverständlich, eine derart gelagerte Geschichte

auf dem Wege einer besonnenen Kommunikation zu klären.

Anwälte bringen oftmals relativ zügig eine wenig sachdienliche

Eskalation in solche Angelegenheiten...

Sei's drum - versuchen wir weiterhin Zodurat bei der Lösung

seines Problems behilflich zu sein

Grüße vom

wecker :)

Geschrieben

Zodurat,

ein Schadenersatzprozess wäre mit Sicherheit ein "Holzweg" ohne Aussicht auf Erfolg (schließlich kannst Du die Waffe, die

Du aufgrund der Bedürfnisbescheinigung erworben hast, auch auf anderen Ständen verwenden; wenngleich ein Ausweichen auf andere Stände lästig sein mag, hast Du m.E. doch keinen Vermögensschaden).

Wie andere hier schon vorgeschlagen haben: entweder Du - und andere GK-Interessierte - versuchen, im Verein noch einmal das Ruder herumzureissen (hört sich sowieso so an, als würde das Vereinchen über kurz oder lang sanft entschlafen....). Oder es ist ein Vereinswechsel bzw. eine Neugründung angesagt. Das schließt nicht aus, dass den Herren vom alten Verein vorher noch gründlich die Meinung gesagt wird.

Gruß,

karlyman

Geschrieben
Wer sagt denn dass er die Waffe im letzten Jahr erst "befürwortet" bekommen hat?

MEINEN .357er hat noch der VEREIN befürwortet :P

Ausserdem... bestätigt nicht auch nach neuem Recht der VEREIN

".......kann auf der Schiesstätte des Vereins..../ Der Verein hat angemietet......."

304952[/snapback]

Das Bedürfnis wurde mit Bescheinigung des Vereins von Verband vor ca. 3 Jahren bescheinigt.

Also am Anfang war der Verein....

Geschrieben
Nach dem deutschen Vereinsrecht müssen alle wichtigen Entscheidungen von der Mitgliederversammlung beschlossen werden, der Vorstand überswchreitet hier offensichtlich seine Kompetenzen.

Eine Schadenerzatzklage ist nur dann erfolgversprechend, wenn ein Vertragsgegenstand verletzt wurde. Das ist in diesem Falle nicht zutreffend, da das GK Schießen nicht explizit vereinbart wurde.

Bela

304927[/snapback]

Danke!

DAS ist schon mal eine sehr gute Information!

Kennst Du die Quelle ? Paragraphen ?

Ist in irgendwelchen Kommentaren geklärt, was wichtig ist ?

Danke sehr!!

Geschrieben
Zodurat,

ein Schadenersatzprozess wäre mit Sicherheit ein "Holzweg" ohne Aussicht auf Erfolg (schließlich kannst Du die Waffe, die

Du aufgrund der Bedürfnisbescheinigung erworben hast, auch auf anderen Ständen verwenden; wenngleich ein Ausweichen auf andere Stände lästig sein mag, hast Du m.E. doch keinen Vermögensschaden).

Wie andere hier schon vorgeschlagen haben: entweder Du - und andere GK-Interessierte - versuchen, im Verein noch einmal das Ruder herumzureissen (hört sich sowieso so an, als würde das Vereinchen über kurz oder lang sanft entschlafen....). Oder es ist ein Vereinswechsel bzw. eine Neugründung angesagt. Das schließt nicht aus, dass den Herren vom alten Verein vorher noch gründlich die Meinung gesagt wird.

Gruß,

karlyman

304981[/snapback]

Hallo karlyman!

Mir (und allen anderen GK Schützen) entsteht insofern ein Vermögensschaden, als das ich zur Erhaltung meines Bedürfnisses und zur Ausübung meines Sportes einem anderen Verein beitreten muß, was mit Kosten um die 150,- Aufnahmegebühr, einem zusätzlichen Jahresbeitrag in Höhe von ca. 120,- Euro und den zusätzlichen Fahrkosten verbunden ist.

Ich denke, das IST ein Vermögensschaden.

Oder sehe ich das falsch ???

Gruß

Z.

Geschrieben
Zunächst stellt sich doch die Frage nach der Begründung. Warum will der

Vorstand das GK und VL Schiessen verbieten? Aus einer Laune heraus

oder gibt es womöglich Sachzwänge dafür - Schießstandabnahme, Auflagen

bzgl. Lüftung, Kugelfang, Branschutz o.ä.?

304947[/snapback]

Begründung???

Alle logischen Erörterungen laufen da ins Leere...

Der gesamte Unfrieden, der sich seit Jahren hinzieht ist das Ergebnis der Umtriebe eines einzelnen Herren, genannt "Die Pest von Kleck...", der Argumenten stets mit der Erwiderung "Weil ich das will!" (und dabei auf den Zehenspitzen wippt) begegnet.

Leider,leider scheint dieser Mann durch Intrigen soviel Einfluß zu haben, daß sich der Kampf nicht lohnt.

Geschrieben
Hallo karlyman!

Mir (und allen anderen GK Schützen) entsteht insofern ein Vermögensschaden, als das ich zur Erhaltung meines Bedürfnisses und zur Ausübung meines Sportes einem anderen Verein beitreten muß, was mit Kosten um die 150,- Aufnahmegebühr, einem zusätzlichen Jahresbeitrag in Höhe von ca. 120,- Euro und den zusätzlichen Fahrkosten verbunden ist.

Ich denke, das IST ein Vermögensschaden.

Oder sehe ich das falsch ???

Gruß

Z.

304988[/snapback]

Du mußt überhaupt nichts... Du bist doch nicht gezwungen worden auszutreten, oder?

Und selbst wenn, wie soll denn das bitte laufen? Du hast doch keinen Rechtsanspruch auf GK Training :gaga: Wenn du überhaupt jemanden findest könntest, der dich in dieser Sache vertritt, dann würde dich spätestens der Richter hinter vorgehaltener Hand auslachen. Ich wollte mir immer mal nen Stempel machen:

GESEHEN, GELACHT, ABGELEHNT :grin: Der würde in dem Fall passen.

Sei mir bitte jetzt nicht böse, aber so eine Frage stößt bei mir auf absolutes Unverständnis.

Wie schon oben von anderen geschrieben, hättet ihr euch selbst um Ämter bemühen müssen, dann wäre die ganze Sache gegessen. Nach dem Austritt ist es aber dafür zu spät. :rolleyes:

Gruß Stefan

Geschrieben

Hallo Zodurat,

der Verein hat nur bescheinigt, daß Du ausreichend lange im Verein trainiert hast und daß die Waffe für eine Disziplin der Sportordnung benötigt wird.

Er hat nicht bescheinigt, womit Du trainiert hast (GK,KK oder LuPi), noch hat er zugesichert, daß Du mit der beantragten Waffe auf ewig auf dem Schießstand des Vereins schießen kannst.

Von daher ist eine Klage fruchtlos.

Eher besteht bei dieser Formulierung

"Leider besteht der Vorstand des Vereins aus alten Herren, und deren Interesse liegt einzig und allein darin, unbehelligt von Fachkunde oder Sportordnungen, Korn- und Bierflaschen von deren Inhalt zu befreien, was ihnen auch mit großem Erfolg gelingt."

die Möglichkeit, daß Du selbst mit einer Klage überzogen wirst.

Daher bleiben Dir nur die bereits erwähnten Möglichkeiten des Austritts aus dem Verein (Vorsicht, das kann waffenrechtliche Konsequenzen haben) oder der Abwahl des Vorstands.

Hilfreich wäre es, zu wissen, ob es neben der Tatsache, daß das laure Knallen beim gemütlichen Umtrunk stört, noch andere Gründe für das Verbot gibt.

gruß barlow

Geschrieben
Du mußt überhaupt nichts... Du bist doch nicht gezwungen worden auszutreten, oder?

Und selbst wenn, wie soll denn das bitte laufen? Du hast doch keinen Rechtsanspruch auf GK Training  :gaga: Wenn du überhaupt jemanden findest könntest, der dich in dieser Sache vertritt, dann würde dich spätestens der Richter hinter vorgehaltener Hand auslachen. Ich wollte mir immer mal nen Stempel machen:

GESEHEN, GELACHT, ABGELEHNT :grin: Der würde in dem Fall passen.

Sei mir bitte jetzt nicht böse, aber so eine Frage stößt bei mir auf absolutes Unverständnis.

Wie schon oben von anderen geschrieben, hättet ihr euch selbst um Ämter bemühen müssen, dann wäre die ganze Sache gegessen. Nach dem Austritt ist es aber dafür zu spät.  :rolleyes:

Gruß Stefan

305000[/snapback]

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil:

Von einem Austritt meinerseits war nicht die Rede.

Das ich keinen Anspruch auf GK Training habe ist selbst mir klar.

Aber: Was soll ich mit den Stahlwaren, wenn ich sie nicht nutzen kann ?

Das macht keinen Sinn...

Geschrieben
Hallo Zodurat,

der Verein hat nur bescheinigt, daß Du ausreichend lange im Verein trainiert hast und daß die Waffe für eine Disziplin der Sportordnung benötigt wird.

Er hat nicht bescheinigt, womit Du trainiert hast (GK,KK oder LuPi), noch hat er zugesichert, daß Du mit der beantragten Waffe auf ewig auf dem Schießstand des Vereins schießen kannst.

Von daher ist eine Klage fruchtlos.

Eher besteht bei dieser Formulierung

"Leider besteht der Vorstand des Vereins aus alten Herren, und deren Interesse liegt einzig und allein darin, unbehelligt von Fachkunde oder Sportordnungen, Korn- und Bierflaschen von deren Inhalt zu befreien, was ihnen auch mit großem Erfolg gelingt."

die Möglichkeit, daß Du selbst mit einer Klage überzogen wirst.

Daher bleiben Dir nur die bereits erwähnten Möglichkeiten des Austritts aus dem Verein (Vorsicht, das kann waffenrechtliche Konsequenzen haben) oder der Abwahl des Vorstands.

Hilfreich wäre es, zu wissen, ob es neben der Tatsache, daß das laure Knallen beim gemütlichen Umtrunk stört, noch andere Gründe für das Verbot gibt.

gruß barlow

305011[/snapback]

Einer von Dir beschriebenen Klage, sehe ich mit äußerster Gelassenheit entgegen.

Die Gründe für diese Misere sind vorstehend beschrieben.

Geschrieben

klassiches Beispiel und bestimmt kein Einzelfall , wie Fürsten ihre Machtpositionen nach Eigeninteresse frei definieren und die Vereinssklaven meist die Füsse stillhalten

Die Lösung: eine reiner GK-Verein , wo die sportliche Ausrichtung festgeschrieben ist und abdriften ausgeschlossen ist.

Ohne diesen grotesken Vereinszwang wäre dieser Traditionsspuk undenkbar

Wohl dem, der die WBK Hürde geschafft hat und sich dann Gleichgesinnte suchen kann

Geschrieben

Inwiefern will dir der Verein das GK Schießen verbieten? Du kannst ja, wenn nicht auf dem eigenen Stand, woanders trainieren.

Die von dir erbrachten Beiträge zur Standnutzung werden natürlich entwertet. Hier nützt nur die Abwahl der Vereinsfürsten.

"Weil ich (nicht) will" :016: - so argumentiert gern mein dreijähriger Sohn :021: Hier helfen nur geeignete pädagogische Maßnahmen. :grin:

Geschrieben

Hallo,

am besten wäre es doch,wenn Du Dir ein paar Mitstreiter suchst und bei der nächsten Mitgliederversammlung mit Vorstandswahl,Ihr den Verein übernehmt!

Ganz einfache Lösung! :)

Falls es bis dahin zu lange dauert,einfach einen Antrag gemäß eurer Vereinssatzung an den Vorstand stellen! Mal sehen ob dieser dann auch in der Lage ist den Standpunkt auch formal zu vertreten,und diese wie Du geschildert hast Stammtisch-Parolen, sich in Luft auflösen!! Wenn nicht dann solltet Ihr mal in eure Satzung schauen und sehen was diese so alles vorsieht!

Oder Du suchst Dir einen anderen Verein!

Aber egal für was Du Dich entscheidest,solltet man klar und überlegt handeln!Dies gilt auch für Äußerungen die man irgendwo tätigt,denn solche können als Bummerang ganz unangenehm zurückkommen!

Wenn Dir was an Deinem Verein liegt,solltest Du überlegen,ob es sich lohnt, dort sich zu engagieren!

Gruß Micha

Geschrieben
Das Bedürfnis wurde mit Bescheinigung des Vereins von Verband vor ca. 3 Jahren bescheinigt.

Also am Anfang war der Verein....

304982[/snapback]

Denke ich mir doch :rolleyes:

Keine Angst, ICH versteh dein Problem. Ich finde auch dass Aussagen wie musst halt eine Funktion im Verein übernehmen etwas "seicht" sind.

Immerhin bestätigt(e) der Verein XY mal dass "Herr Zodurat zur Disziplinerweiterung eine GK-Waffe benötigt........"

Wenn aber -ich kenne Fälle wo dies gleichzeitig geschah- eine Vereinsorder besteht oder rausgeht nachdem "..mit Rücksicht auf unsere ernsthaft trainierenden KK-Schützen bis auf weiteres keine GK geschossen werden darf..." (oder so ähnlich) so finde ich das NICHT NORMAL!!

Irgendeinen Anspruch sehe ich aber auch nicht. Vor allem bringts nichts.

Geschrieben

Mein Vorschlag

Du mußt Dich einfach anpassen: rein ins Schützenhaus, Koffer hinstellen und einen Stuhl am Stammtisch sichern. Dann zwei Stunden Dummschwätzen und bedröhnt im Auto nach Hause fahren. :wacko:

Oder Du suchst Dir einen Verein mit Kumpels die ganz einfach Freude am Schießsport haben. Nach dieser Devise habe ich schon immer gehandelt und bin gut dabei gefahren.

Immer wenn der Vereinsstammtisch vergrößert wird und der 1 Vorturner moniert, daß die Scheibenhalter zu oft erneuert werden müssen, sollte man den Verein tunlichst verlassen. ;)

Ganz kritisch wird es, wenn der 1 WO anfängt eine Vogelhecke zu bauen, einen Altertumsverein gründet und versucht aus dem Schützenhaus einen Gourmettempel zu machen, zumal er nur Knödel mit Bratenfleich kochen kann.

Ähnlichkeiten mit noch lebenden Personen sind rein zufällig :huh:

Könnte noch stundenlang weiternörgeln, Stoff habe ich jede Menge gesammelt im 30 jährigen Funktionärskrieg. B)

Gruß Murmel

Geschrieben
Mein Vorschlag

Du mußt Dich einfach anpassen: rein ins Schützenhaus, Koffer hinstellen und einen Stuhl am Stammtisch sichern. Dann zwei Stunden Dummschwätzen und bedröhnt im Auto nach Hause fahren. :wacko:

Oder Du suchst Dir einen Verein mit Kumpels die ganz einfach Freude am Schießsport haben. Nach dieser Devise habe ich schon immer gehandelt und bin gut dabei gefahren.

Immer wenn der Vereinsstammtisch vergrößert wird und der 1 Vorturner moniert, daß die Scheibenhalter zu oft erneuert werden müssen, sollte man den Verein tunlichst verlassen.  ;)

Ganz kritisch wird es, wenn der 1 WO anfängt eine Vogelhecke zu bauen, einen Altertumsverein gründet und versucht aus dem Schützenhaus einen Gourmettempel zu machen, zumal er nur Knödel mit Bratenfleich kochen kann.

Ähnlichkeiten mit noch lebenden Personen sind rein zufällig :huh:

Könnte noch stundenlang weiternörgeln, Stoff habe ich jede Menge gesammelt im 30 jährigen Funktionärskrieg. B)

Gruß Murmel

305301[/snapback]

Danke für die aufmunternden, weil erheiternden Worte!

Das Ganze ist noch steigerungsfähig, wenn man weiß, daß der Sportleiter mit der Unterscheidung eines Revolvers von einer Pistole gnadenlos überfordert ist...

Es wird wohl auf einen Vereinswechsel hinauslaufen.

Schade nur, weil eine ganze Menge Engagement und Verbundenheit zum teufel gehen...

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