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IGNORED

Eheleute - ein Bett / ein Waffenschrank ?


R10/22

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Frage an die Wissenden,

kann ich mir mit meiner Frau einen Waffenschrank teilen ?

Ich bin Sportschütze und Sie will jetzt endlich eine eigene KW.

Gruß Dietmar

Geschrieben
Ja. § 13 Abs. 10 der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung erlaubt das ausdrücklich.

Grüssle

SB  :)

301842[/snapback]

Man hatte mir gerade so viel Mühe gegeben mit der Antwort, die ich posten wollte. :016:

Gruß Norbert07

Geschrieben
Frage an die Wissenden,

kann ich mir mit meiner Frau einen Waffenschrank teilen ?

Ich bin Sportschütze und Sie will jetzt endlich eine eigene KW.

Gruß Dietmar

301837[/snapback]

Wie Sachbearbeiter schreibt: Ja:

Aber: Verheiratet allein reicht nicht, ihr müsst "in häuslicher Gemeinschaft leben".

Geschrieben
Wie Sachbearbeiter schreibt: Ja:

Aber: Verheiratet allein reicht nicht, ihr müsst "in häuslicher Gemeinschaft leben".

301866[/snapback]

Oder zumindest in dem, was man heute gemeinhin dafür hält ... jetzt aber keine Details bitte ... :AZZANGEL::AZZANGEL:

Geschrieben

"Aber: Verheiratet allein reicht nicht, ihr müsst "in häuslicher Gemeinschaft leben".

O.K.

Nächste Frage: Meine Frau ist Beamtin beim BGS und führt Dienstlich Waffen, muss Sie auch noch eine Extra Sachkundprüfung ablegen und 12 Monate im Verein schießen oder wird das Dienstliche Schießen auch angerechnet ?

Gruß Dietmar

Geschrieben
Nächste Frage: Meine Frau ist Beamtin beim BGS und führt Dienstlich Waffen, muss Sie auch noch eine Extra Sachkundprüfung ablegen und 12 Monate im Verein schießen oder wird das Dienstliche Schießen auch angerechnet ?

301875[/snapback]

Der Nachweis der Sachkunde ist in der AWaffV Abschnitt 1 §1ff geregelt. Man könnte versuchen über §3 (Anderweitiger Nachweis der Sachkunde) was zu werden. (Der einzige passende Punkt dient aber (imho) als Nachweis der Fachkunde, die ja hier nicht gefragt ist. Da würde ich mal meinen Sachbearbeiter fragen.

Zu den 12 Monaten: Der Verein muß etwas Bescheinigen. Das wird er nur machen, wenn er selbst wiederum einen entsprechenden Nachweis führen kann. Gibt es denn beim BGS überhaupt 18 Schießtrainings im Jahr um die vielzitierte Regelmäßige Teilnahme an Trainingsschießen nachzuweisen? (Ist nicht bös' gemeint. Erscheint mir aber recht viel im Vergleich mit dem was man sonst so hier liest.)

Geschrieben

meine Frage zu dem Thema:

unter welchen (legalen) Umständen darf meine Frau mit meinen Kurzwaffen zum Training fahren? Ideal wäre für uns eine gemeinsame WBK bzw. eine gegenseitige Nutzungsvereinbarung über die Waffen des Partners, gibt es so etwas überhaupt?

fragt sich

Michel :confused:

Geschrieben
Wie Sachbearbeiter schreibt: Ja:

Aber: Verheiratet allein reicht nicht, ihr müsst "in häuslicher Gemeinschaft leben".

301866[/snapback]

Dazu noch:

Kürzlich las ich hier, daß häusliche Gemeinschaft + eheähnliche Gemeinschaft ausreicht. Stimmt das?

Dient aber dann sicher im "Hartz-IV"-Fall als "Bedarfsgemeinschafts-Beweis" :chrisgrinst:

Wolli

Geschrieben
Dazu noch:

Kürzlich las ich hier, daß häusliche Gemeinschaft + eheähnliche Gemeinschaft ausreicht. Stimmt das?

Dient aber dann sicher im "Hartz-IV"-Fall als "Bedarfsgemeinschafts-Beweis" :chrisgrinst:

Wolli

301965[/snapback]

Wolli,

Jein, denn der §13 Abs 10 AWaffV lautet:

(10) Die gemeinschaftliche Aufbewahrung von Waffen oder Munition durch berechtigte Personen, die in einer häuslichen Gemeinschaft leben, ist zulässig.

Häusliche Gemeinschaft reicht völlig, gilt daher auch für Kinder, Eltern, Schwiegereltern, Verwandte, Wohngemeinschaften und andere Formen häuslichen Zusammenlebens.

Alles klar?

Gruß

Michael

Geschrieben
Zu den 12 Monaten: Der Verein muß etwas Bescheinigen. Das wird er nur machen, wenn er selbst wiederum einen entsprechenden Nachweis führen kann. Gibt es denn beim BGS überhaupt 18 Schießtrainings im Jahr um die vielzitierte Regelmäßige Teilnahme an Trainingsschießen nachzuweisen? (Ist nicht bös' gemeint. Erscheint mir aber recht viel im Vergleich mit dem was man sonst so hier liest.)

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@Rodney

Meine Frau ist mind. 1x im Monat beim dienstlichen Schießtraining und fährt dann noch 1-2x im Monat mit mir schießen. Leider hat Sie kein Schießbuch geführt könnte aber vom Dienstherren den Nachweis über die dienstlichen Schießen bekommen.

Meine Frage ging eher an Sachbearbeiter ob Sie jetzt wirklich erst noch in einen Verein eintreten und 12 monate unter Vereinsaufsicht schießen muss oder kann man bei einer mehrjährigen Dienstzeit als Polizeibeamter von der 12 Monatigen Wartezeit absehen ?

Geschrieben

Eine Polizeibeamtin als sachkundig anzusehen, ist kein Problem.

Ein Bedürfnis als Sportschütze muss sie aber trotzdem "auf der normalen Schiene" nachweisen. Der Verband wird ihr wohl kaum eine Bedürfnisbescheinigung ausstellen, wenn sie angibt, regelmäßig beim BGS geschossen zu haben... :huh:

Aber ich würds einfach mal beim zuständigen SB versuchen. Fragen kost ja nix (hier zumindest - noch ! B) ) :chrisgrinst:

Geschrieben

@ Sachbearbeiter

Beim zuständigen SB war ich als erstes nachfragen.

Aussage zum Thema Waffenschrank: "weis ich nicht, muss ich nachfragen"

Aussage zum Thema Sachkunde: "hm hab ich noch nie gehabt, könnte möglichsein die Sachkunde von Berufswegen anzuerkennen"

Aussage zum Thema 12 Monate: "ein Schießbuch das regelässiges Schießtraining nachweist sollte genügen"

Ich könnte vieleicht zu den Schießstandbetreibern gehen wo wir schießen waren und ein Schießbuch nachträglich anfertigen?

Wird sowas anerkannt?

Ach ja nebenbei meine Frau will nicht unbedingt in einen Verein eintreten - Sie will nur eine eigene KW.

  • 2 Jahre später...
Geschrieben
Wolli,

Jein, denn der §13 Abs 10 AWaffV lautet:

(10) Die gemeinschaftliche Aufbewahrung von Waffen oder Munition durch berechtigte Personen, die in einer häuslichen Gemeinschaft leben, ist zulässig.

Häusliche Gemeinschaft reicht völlig, gilt daher auch für Kinder, Eltern, Schwiegereltern, Verwandte, Wohngemeinschaften und andere Formen häuslichen Zusammenlebens.

Alles klar?

Gruß

Michael

Warum sagst Du " Jein"?

Es sollte doch durchaus erlaubt sein, dass Freund und Freundin, die unter der selben Adresse gemeldet sind, einen gemeinsamen Waffenschrank nutzen, oder

IMI

Geschrieben

@ R10/22

1. deine frau kann sich die sachkunde über § 7(1) 2. Alt. .v.m. §3(1) Nr. 2c AWaffV von ihrem SB W/T/ABC der zuständigen mittelbehörde (Präsidium / Amt) bescheinigen lassen. Diese Bescheinigung muss dann mit den üblichen unterlagen dem LV beigelegt werden. inwieweit der SB der genehmigungsbehörde sich dann zufrieden zeigt, bleibt abzuwarten.

Ach ja nebenbei meine Frau will nicht unbedingt in einen Verein eintreten - Sie will nur eine eigene GK
da glaubst du ja selbst nicht dran, das dies klappen wird - oder?
Aussage zum Thema 12 Monate: "ein Schießbuch das regelässiges Schießtraining nachweist sollte genügen"

natürlich reicht dies -streng für sich gesehen- erstmal aus.

Ich könnte vieleicht zu den Schießstandbetreibern gehen wo wir schießen waren und ein Schießbuch nachträglich anfertigen?
wenn der betreiber eine kladde hat, die mit den nachträglichen eintragungen übereinstimmt, sollte die kein problem sein.

die teilnahme am übungsschießen des BGS (sorry - was ist das?) erfüllt nicht die voraussetzungen des § 8 (2) Waffg

Geschrieben
ich tippe mal auf BundesGrenzSchutz

nö - der heißt seit mitte 2005 anders .. ach was, egal, hatte eigentlich nicht mit reaktion gerechnet. kommt eben davon, wenn man zu faul ist die smilies entsprechend einzusetzen.

grüße

Geschrieben
Kürzlich las ich hier, daß häusliche Gemeinschaft + eheähnliche Gemeinschaft ausreicht. Stimmt das?

Dient aber dann sicher im "Hartz-IV"-Fall als "Bedarfsgemeinschafts-Beweis" :chrisgrinst:

Hast du HIV, musst du sowieso deine Plempen abgeben... :traurig_16:

(es sei denn, du kanst der SB klarmachen, dass die Verwertung unwirtschaftlich ist)

Geschrieben
Richtig, nämlich Bundespolizei oder kurz BP.

<a href="http://www.bierbaum-proenen.de/DE/anfang.htm" target="_blank">klick

</a>

oh sorry, falscher Link. Der hier ist richtig:

klack (schon erkennbar am Leitzsatz - bürgerliches Engagement) :icon14:

Vielleicht sollte man aber auch einfach gleich hier nachschauen. :wub:

Also BP ist eingetragenes Warenzeichen. Die Bundespolizei darf / wird nicht so abgekürzt. :rolleyes:

Ansonsten hätte ich hier vielleicht auch regelmäßig Schiesstraining auf der Arbeit wenn BP=BP wäre :gutidee:

Sagen wir lieber BuPo´s zu denen :ninja:

Geschrieben

Bei eurem AküFi wirds aber langsam kriminell...

@Sal-Peter

Harz4 ist zwar ne Volksseuche aber meines wissens noch nicht sexuell übertragbar!

Oder sollten Leute mit AIDS vom Schiessen ausgeschlossen sein :confused:

:rolleyes:

Gast God of Hellfire
Geschrieben
ich denke die Abk. für Hartz IV ist etwas ungeschickt gewählt...

...der ganze Hartz war ungeschickt gewählt.

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