Elkhunter Posted December 15, 2004 Share Posted December 15, 2004 Nachdem ich als Optimist mit der Hoffnung schwanger gehe, nun in absehbarer Zeit vielleicht die neue " Gelbe " in den Händen halten zu dürfen, habe ich folgende aus der Not geborene Idee: Ich könnte ja meine während der langen Wartezeit auf der alte " Gelben " erworbenen umgestrickten Einzellader wieder in den ursprünglichen Zustand zurückstricken lassen und auf die noch nicht vorhandene " Neugelb" eintragen lassen. Frage: Fällt dieser Vorgang etwa auch unter eigentlich nicht anzuwendende 2/6 - Erwerbsregelung ?? Muss ich eigentlich etwas von mir selber erwerben, um es zu " veredeln " und dann wieder an mich veräussern. Fällt dann dieser Erwerb auch wieder unter die eigentlich nicht anwendbare 2/6- Regelung ?? Müsste ich mich als Kegelbruder auch mit solchen Gedanken rumschlagen " Erwerbsregelung über den Erwerb von Kegel- Kugeln " Elkhunter im Dezember 2004 Link to comment Share on other sites More sharing options...
stefan1702 Posted December 15, 2004 Share Posted December 15, 2004 Das Kommt auf deinen SB an. Meiner sah es nicht so eng, den Altbesitz (2x VL-Revolver) meiner Mutter, auf meine (neue)gelbe, zusätlich zur 2/6er Regel einzutragen. (Zitat SB: Die gehören Ihnen eh irgendwann) Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Mouche Posted December 15, 2004 Share Posted December 15, 2004 Elkhunter - in DIESEM speziellen Fall könnte man ja mal andenken, einfach die Alte Gelbe umschreiben/ergänzen zu lassen - dann könntest Du darin eingetragene Waffen IMHO ohne weiteren Papierkrieg wieder in Mehrlader zurückbauen lassen. Mouche Link to comment Share on other sites More sharing options...
karl22 Posted December 15, 2004 Share Posted December 15, 2004 Mouche, dann muß doch auch die Änderung des EL in Mehrlader in der umgeschriebenen WBK geändert werden. Wenn der SB das so eng sieht wird er darauf auch nicht eingehen. Ich würde warten bis die 2/6 Regel vor Gericht gekippt wird und die Waffen nur Zurückbauen lassen wenn ich in dem Halbjahr keine zusätzliche Waffe kaufen kann. Karl Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Mouche Posted December 15, 2004 Share Posted December 15, 2004 Bin mir da wirklich nicht sicher,ob an den Einträgen was zu ändern wäre - käme vielleicht auch auf den Text des Eintrags an.Ob die Veränderung einer Waffe innerhalb der genehmigten EWB anzeigepflichtig ist ???? Gab es früher eine Regelung für den umgekehrten Fall - also Repetierer eingetragen auf Grün wurde -aus welchen Gründen auch immer - umgebaut auf EL ?? Als Eintrag stand auch da nur drin : Büchse .308 - so wie in der neuen Gelben auch nur Büchse .223 steht. WAS es ist -EL oder Repetierer ergab sich auch früher nicht zwingend aus der Karte - kenne mehrere Leute, die ihre KK Büchse auf die Grüne eingetragen haben, da sie nur zwei Waffen besitzen(SpoPi + KK Match Büchse). Ist sicher eine waffenrechtlich interessante Frage über die ich mal ein eigenes Thema aufmache. Mouche Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted December 15, 2004 Share Posted December 15, 2004 Muß ich ein Auto von mir selbst erwerben, weil ich einen chip-Tuning-Satz einbaue ? Diese Logik verstehe, wer will. Ich kann dem jedenfalls nicht freiwillig folgen, ohne dem Wahnsinn anheimzufallen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Mouche Posted December 15, 2004 Share Posted December 15, 2004 Ein Rechtsanwalt in Deutschland der sich mit der Frage von Logik im WaffG auseinandersetzt und darüber wundert Was bist denn DU für ein Exot ? Mouche Link to comment Share on other sites More sharing options...
627 PC Posted December 15, 2004 Share Posted December 15, 2004 Ich habe heute diese Rechtsauffassung des Amtes im praktischen Fall erlebt. Für meine Repetierschrotflinte (vor Jahren als Einzellader gekauft und in der "alten Gelben" eingetragen) habe ich den Um/Eintrag auf "Grün" beantragt. Eine Bestätigung des Verbandes liegt auch vor. Laut Aussage des OA findet hier nicht nur die 2/6-Regelung anwendung - nein, es handelt sich auch irgendwie nicht mehr um die gleiche Waffe . Die Blockade im Röhrenmagazin wird ja wieder duch eine Feder und einen Zubringer ersetzt . Jetzt noch eine etwas erfreulichere Nachricht: Selbiger Sachbearbeiter hatte gestern einen Termin beim RP in Darmstadt (wir sind halt Hessen) und brachte von dort die Info mit, dass mit der "Auslieferung" der Verwaltungsvorschriften Anfang Januar 2005 gerechnet werden kann. Näheres zum Inhalt konnte oder wollte er mir nicht sagen. Gruß Manfred Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted December 16, 2004 Share Posted December 16, 2004 Antwort auf: ... Selbiger Sachbearbeiter hatte gestern einen Termin beim RP in Darmstadt (wir sind halt Hessen) und brachte von dort die Info mit, dass mit der "Auslieferung" der Verwaltungsvorschriften Anfang Januar 2005 gerechnet werden kann. Näheres zum Inhalt konnte oder wollte er mir nicht sagen. Gruß Manfred Wann soll das Machwerk fertig sein? hat der wirklich 2005 gesagt und nicht 2006? Entweder hat in den letzten 3-4 Wochen ein Wunder oder eine Katastrophe stattgefunden?!? Mal sehen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
DB Posted December 16, 2004 Share Posted December 16, 2004 Kommentar meines SB bei Umtragung von mehreren Waffen meiner Holden auf mich: Kein Erwerb, keine 2/6er Anrechnung. Waffen bleiben sind ja eh im Verfügungsbereich. Fazit: Der SB entscheidet und unserer ist bei aktiven Schützen kulant. Zitat: Im Gesetz steht "in der Regel" und Du bist doch kein Regelfall. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Mouche Posted December 16, 2004 Share Posted December 16, 2004 Was mir bei "Promillo" zumeist nicht gelang -hier und bei "Schaffer" klappt es ganz einfach : Volle Zustimmung - das kann eigentlich nur ein Verständnis- oder Schreibfehler sein - denn Anfang 2005 also in ca. 3 Wochen - das müßte dann aber bereits von mehreren Seiten bekanntgeworden sein Mouche Link to comment Share on other sites More sharing options...
Ranninger Posted December 16, 2004 Share Posted December 16, 2004 Hallo Als Mitglied der Arbeitsgruppe zur Erarbeitung der Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz kann ich nur sagen, dass die Verwaltungsvorschrift nach den bisherigen Vorstellungen nicht vor Ende 2005/Anfang 2006 in Kraft treten kann. Mit freundlichen Grüßen B. Ranninger Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Mouche Posted December 16, 2004 Share Posted December 16, 2004 DAS klingt realistischer Die Frage ist eigentlich dann nur noch: Wenn es sooo lang OHNE ging - für was braucht man es dann überhaupt noch Mouche Link to comment Share on other sites More sharing options...
Shotgun George Posted December 16, 2004 Share Posted December 16, 2004 Hallihallo, Ad 1) Neuerwerb: die Änderung einer Waffe - (auch auf Vollautomat ) ist KEIN Erwerb, da die Waffe sich fortgesetzt in Deinem Besitz befindet. Wenn Du die neue gelbe hast, (und das Amt nicht einen Bedürfnisnachweis für jede Waffe auf der neuen gelben fordert, was es auch immer noch geben soll! ) - dann müsste die Änderung des Eintrags Formsache sein, die allerdings eine Bestätigung des BüMa und ggf. einen Neubeschuss erfordert. Wenn Dein SB anderer Meinung ist, hilft Dir diese Tatsache nur bedingt. Rechtsschutzversichert? Ad 2) Die Verwaltungsvorschrift versucht das Bundesinnenministerium vor der Sommerpause 2005 einzubringen. (Auskunft BIM vom 12.12.2004 ) Ob dabei allerdings die 2/6 Regelung für die gelbe tatsächlich kassiert wird, ist nicht 100% sicher! Es ist zwar vorgesehen, aber denkt dran, wenn der Bundesrat nicht will, will er nicht. Daher überlege ich zur Zeit in der Tat, ob man aufgrund der aktuellen Sachlage versucht, eine einschlägige Entscheidung zu erhalten, so dass dann auch dem Gesetzgeber gewisse Vorgaben vorliegen. Nur ist es unwahrscheinlich, dass diese Entscheidung vor der Verwaltungsvorschrift durch ist. Gruß Shotgun George Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Mouche Posted December 16, 2004 Share Posted December 16, 2004 Antwort auf: Wenn Dein SB anderer Meinung ist, hilft Dir diese Tatsache nur bedingt. Formulierungen in Gesetzen, die solches ermöglichen, können nur schlecht sein . SB sind nicht dazu da, Gesetze auszulegen . Antwort auf: Ob dabei allerdings die 2/6 Regelung für die gelbe tatsächlich kassiert wird, ist nicht 100% sicher! Es ist zwar vorgesehen, aber denkt dran, wenn der Bundesrat nicht will, will er nicht. Verwaltungsvorschriften im Bundesrat Sicher? Antwort auf: Nur ist es unwahrscheinlich, dass diese Entscheidung vor der Verwaltungsvorschrift durch ist. Gruß Shotgun George Das erschiene mir auch fraglich - dann lieber gegen die Anwendung der VwV klagen - ob`s in dem Fall noch was bringen würde ist natürlich auch offen Mouche Link to comment Share on other sites More sharing options...
JuergenG Posted December 20, 2004 Share Posted December 20, 2004 Antwort auf: Hallo Als Mitglied der Arbeitsgruppe zur Erarbeitung der Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz kann ich nur sagen, dass die Verwaltungsvorschrift nach den bisherigen Vorstellungen nicht vor Ende 2005/Anfang 2006 in Kraft treten kann. Mit freundlichen Grüßen B. Ranninger Frage an Ranninger: Ist der Entwurf vom 4.8.2004 noch aktuell ? Link to comment Share on other sites More sharing options...
steven Posted December 21, 2004 Share Posted December 21, 2004 Hallo Ranninger da bleibt mir die Luft weg. Was würdest du sagen, wenn du ein neues Auto geliefert bekommst und man dir sagt, die Bedienungsanleitung kommt in 3 Jahren nach? wer macht denn da seine Hausaufgaben nicht? Oder ist das Arroganz von höchster Stelle? Steven Link to comment Share on other sites More sharing options...
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